Reinigung der Universitätsbibliothek der Universität Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 8200020001/1230008001_Reinigung UB
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Reinigung der Universitätsbibliothek der Universität Trier
Unterhaltsreinigung der Universitätsbibliothek der Universität Trier
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier Universitätsbibliothek (Gebäude BZ)
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die Beteiligung an einem Besichtigungstermin vor Ort an der Universität Trier.
Besichtigungstermin
Die Besichtigung der Räumlichkeiten/Reinigungsflächen findet am 08.09.2021 um 10:00 Uhr an der Universität Trier, Universitätsring 15, Gebäude A/B - Pforte, 54296 Trier, statt. Die persönliche Besichtigung der Räumlichkeiten vor Ort ist verpflichtend. Andernfalls kann ihr Angebot nicht berücksichtigt werden.
Durchführung von Reinigungsleistungen in der Universitätsbibliothek der Universität Trier (gemäß Ausschreibungsunterlagen)
- Unterhaltsreinigung monatliche Reinigungsfläche 97.889,71 qm, davon u.a.
A - ca. 18.474,48 qm Eingangshallen, Windfang, Foyer, Flure, Verkehrsflächen,
B - ca. 10.259,45 qm Büros, Besprechungszimmer, Sitzecken,
C - ca. 7.239,21 qm Sanitärräume, WC´s, Duschen, Bäder, Umkleideräume, Spülküchen, Bereitschaftsräume, Sozialräume,
D - ca. 10.482,03 qm Archive, Abstellkammer, Balkone, Lagerräume, Kellerflure, Außentreppen, Werkstätten u.ä. Räume, Lehrmittelräume,
F - ca. 48.944,79 qm Hörsäle, Garderobenräume, Bibliotheksräume, Ausstellungsräume, EDV-Räume, Seminarräume, CIP-Räume,
G - ca. 2.489,75 qm Treppenhäuser, Podeste, Personenaufzüge
Das Vertragsverhältnis beginnt zum 01.01.2022 und wird für die Dauer von zwei Jahren, bis zum 31.12.2023, geschlossen. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während der Probezeit kann der Vertrag mit einer Frist von vier Wochen von beiden Parteien zum Monatsende gekündigt werden.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 1 weiteres Jahr (Verlängerungsoption).
Zuschlagskriterien:
Siehe Ausschreibungsunterlagen, insbesondere Anlage 2,6 und 7
Aufgrund der unten genannten Rahmenbedingungen legt die Universität den folgenden Leistungsrahmen (m²/h) für die einzelnen Raumgruppen fest. Der Bieter darf sein Angebot nur innerhalb dieses Rahmens definieren. Eine Unter- bzw. Überschreitung des Leistungsrahmens führt zwingend zum Ausschluss des gesamten Angebotes.
Raumgruppe A: mindestens 300 bis maximal 360 m²/h
Raumgruppe B: mindestens 180 bis maximal 220 m²/h
Raumgruppe C: mindestens 80 bis maximal 90 m²/h
Raumgruppe D: mindestens 200 bis maximal 240 m²/h
Raumgruppe E: mindestens 200 bis maximal 240 m²/h
Raumgruppe F: mindestens 160 bis maximal 190 m²/h
Bei der Entscheidung über den Zuschlag wird nur der Preis für die Objektreinigung (Nummer 12 bzw. 13 des Preisblattes [Anlage 6]) als Kriterium berücksichtigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben nachgekommen wird.
Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, die Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) auszufüllen und vorzulegen (Mustererklärung ist Vergabeunterlagen beigefügt).
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird oder besteht.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. - bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Abschnitt IV: Verfahren
Universität Trier, Universitätsring 15, 54296 Trier, Gebäude V
Öffnung der Angebote über die Vergabeplattform des Landes Rheinland-Pfalz nach Passworteingabe zweier Mitglieder des Projektteams.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen zum Verfahren und zu den Vergabeunterlagen können bis 11 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform gestellt werden. Danach eingehende Fragen werden aus Gründen der Bietergleichbehandlung und Chancengleichheit nicht mehr beantwortet. Die Beantwortung erfolgt nach § 20 Abs. 3 Nr. 1 spätestens 6 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform.
Grundsätzlich hat jegliche Kommunikation zwischen Bewerbern und Vergabestelle über die elektronische Vergabeplattform zu erfolgen. Telefonische Anfragen oder Anfragen per E-Mail sind unzulässig und werden nicht beantwortet.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYMAK
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]