Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers (Rahmenvereinbarung) Referenznummer der Bekanntmachung: 6002087312-BAAINBw U2.2B

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]8
Fax: [gelöscht]5
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
I.3)Kommunikation
Der Zugang zu den Auftragsunterlagen ist eingeschränkt. Weitere Auskünfte sind erhältlich unter: http://www.evergabe-online.de
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen elektronisch via: http://www.evergabe-online.de
Angebote oder Teilnahmeanträge sind einzureichen an die oben genannten Kontaktstellen
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.5)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr im Werk des Auftragnehmers (Rahmenvereinbarung)

Referenznummer der Bekanntmachung: 6002087312-BAAINBw U2.2B
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
50200000 Reparatur, Wartung und zugehörige Dienste in Verbindung mit Luftfahrzeugen, Eisenbahnen, Straßen und Schifffahrt
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr im

Werk des Auftragnehmers (Rahmenvereinbarung)

II.1.5)Geschätzter Gesamtwert
II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.2)Beschreibung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DE Deutschland
Hauptort der Ausführung:

Der Instandhaltungsort liegt in Deutschland

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

1 LE

Instandhaltung/Revision von Flachwagen der Bundeswehr (3 verschiedene

Ausführungen) im Werk des Auftragnehmers. Die Instandsetzungen der

Güterwagen sind grundsätzlich nach dem VPI European Maintenance Guide (VPIEMG) i.V.m. den Instandhaltungshandbüchern durchzuführen (mindestens

mögliche Instandhaltungsstufe G 4.0).

II.2.5)Zuschlagskriterien
Die nachstehenden Kriterien
Kostenkriterium - Name: Revisionsstufen G4.0 und G4.2 für die verschiedenen Bauarten einschließlich aller Nebenkosten / Gewichtung: 35,00
Kostenkriterium - Name: Radsatzinstandhaltungsstufen IS 1, IS 2 und IL / Gewichtung: 25,00
Kostenkriterium - Name: Stundenverrechnungssatz / Gewichtung: 35,00
Kostenkriterium - Name: Kosten für die Lagerung und Verwaltung der Radsatzumlaufreserve (ca. 100 Radsätze) / Gewichtung: 5,00
II.2.6)Geschätzter Wert
II.2.7)Laufzeit des Vertrags, der Rahmenvereinbarung oder des dynamischen Beschaffungssystems
Beginn: 01/01/2022
Ende: 31/12/2025
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.2.10)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Teilnahmebedingungen
III.1.1)Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Auflistung und kurze Beschreibung der Bedingungen:

Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:

- Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (jeweils nicht älter als 12 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen

- Firmenbezeichnung und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon und Faxnummer

- Bestätigung, dass die gesamte Korrespondenz, Dokumentation und Unterlagen in deutscher Sprache erfolgt bzw. erstellt wird

- die unterschriebene "Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB" (Formular BAAINBw-B-V 034)

- ggf. unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft (Formular BAAINBw B-V 047), sofern Teilnahme als Bewerber-/Bietergemeinschaft beabsichtigt

- ggf. Erklärung betreffend bevorzugte Berücksichtigung (Formular BAAINBw-B-V 044)

III.1.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:

- eine aktuelle formlose Bankerklärung (nicht älter als 6 Monate gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge) zur finanziellen Leistungsfähigkeit des Unternehmens. Diese Erklärung muss Informationen zu folgenden Punkten beinhalten:

- 1. Geschäftsverbindung /Kontoführung

- 2. finanzielle Verhältnisse

- 3. Zahlungsverhalten

Die Bankerklärung ist in deutscher Sprache vorzulegen. Bei fremdsprachigen Bankerklärungen ist zusätzlich eine einfache deutsche Übersetzung beizufügen; einer Beglaubigung bedarf es nicht.

- Formlose Eigenerklärung über die Höhe des Gesamtumsatzes / Umsatzes mit vergleichbaren Leistungen der letzten 3 Geschäftsjahre

Möglicherweise geforderte Mindeststandards:

Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft / einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber einzuholen.

III.1.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:

Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:

- Liste der in den letzten fünf Jahren erbrachten Leistungen über die Instandhaltung von Güterwagen, die Anzahl der jeweiligen Instandsetzungen pro Jahr und die Dauer der jeweiligen Instandsetzung (falls möglich).

Die Instandsetzungen der Güterwagen sind grundsätzlich nach dem VPI European Maintenance Guide (VPI-EMG) durchzuführen (mindestens mögliche Instandhaltungsstufe G 4.0).

Der VPI-Instandhaltungsleitfaden (VPILF) wurde durch den VPI European Maintenance Guide (VPI-EMG) abgelöst. Bearbeitet wird der (VPI-EMG) durch die VPI-Tochtergesellschaft VPI European Rail Service GmbH (VERS).

- Auflistung der Instandsetzungskapazitäten (maximal instand zu setzende Güterwagen pro Kalenderjahr).

- Erklärung über die Anzahl der Mitarbeiter und deren fachlichen Qualifikationen welche im Rahmen der Instandsetzung eingesetzt werden.

- Erklärung, dass die notwendigen Einrichtungen, Ausrüstungen und Werkzeuge für die Instandsetzungen vorhanden sind.

- Erklärung, dass alle fachlichen Arbeiten nach den anerkannten Regeln der Technik durchgeführt werden einschließlich Vorlage einer Instandhaltungsstellenbescheinigung gemäß Durchführungsverordnung (EU) 2019/779 (alt VO-EU Nr. 445/2011) für die Instandhaltungserbringungsfunktion und Vorlage der Zertifizierung nach EN 15085 (Schweißen von Schienenfahrzeugen).

- Erklärung, dass eine fachtechnische Begutachtung vorliegt, die den Nachweis erbringt, dass auf Basis des VPI-EMG gearbeitet wird (mindestens für die Durchführung von Hauptuntersuchungen G 4.0 und G 4.2 und Radsatzarbeiten der IS 2).

- formlose Eigenerklärung, dass die Möglichkeit bestünde, eine Radsatzumlaufreserve (RUR) der Bundeswehr in Höhe von ca. 100 Radsätzen auf dem Werksgelände zu lagern und zu verwalten, falls dies vom Auftraggeber gefordert würde.

- Nachweis über den Bezug des Instandhaltungsleitfadens (VPI European Maintenance Guide (VPI-EMG).

- Sonstige Nachweise/Erklärungen über entsprechendes Know-how im Bereich der Instandsetzung von Güterwagen.

- Erklärung, dass der Instandhaltungsort in Deutschland ist.

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer
IV.1.5)Angaben zur Verhandlung
Der öffentliche Auftraggeber behält sich das Recht vor, den Auftrag auf der Grundlage der ursprünglichen Angebote zu vergeben, ohne Verhandlungen durchzuführen
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2020/S 080-188682
IV.2.2)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
Tag: 14/09/2021
Ortszeit: 13:00
IV.2.3)Voraussichtlicher Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.2.4)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge eingereicht werden können:
Deutsch
IV.2.6)Bindefrist des Angebots
Das Angebot muss gültig bleiben bis: 28/02/2022

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

§ 160 GWB Einleitung, Antrag

(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.

(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.

(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit

1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,

2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,

4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.

Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.

§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
02/08/2021

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