Betriebsführung der Freibäder Meisenheim und Bad Sobernheim Referenznummer der Bekanntmachung: AP2021-006
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Ort: Bad Sobernheim
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.ax-projects.de
Abschnitt II: Gegenstand
Betriebsführung der Freibäder Meisenheim und Bad Sobernheim
Betriebsführung des Freibades "In der Heimbach" in Meisenheim und des Frei- und Erlebnisbades "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim.
Betriebsführung des Freibades "In der Heimbach" in Meisenheim
Freibad in Meisenheim "In der Heimbach".
Projekt: Die Auftraggeberin ist Trägerin des Freibades "In der Heimbach" in Meisenheim und des Frei- und Erlebnisbades "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim (im Folgenden Freibäder) mit dem dazugehörigen beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen. Das Freibad in Meisenheim ist barrierefrei, hat 1 007 m2 Wasserfläche und bietet neben einigen Wasserattraktionen wie z. B. den Sprudelliegen, Massagedüsen und einer Breitwasserrutsche auch einen Sprungturm und mit 6 25-Meter-Bahnen ausreichend Platz zum Schwimmen. Das Freibad verfügt über ein angegliedertes Planschbecken mit kleiner Rutsche und eine großzügige Liegewiese mit Beach-Volleyballfeld, Basketballkörben, Tischtennisplatte und einem neu gestalteten Kinderspielplatz und über ein Funktionsgebäude am Beckenumgang, neueste Badewassertechnik und eine Heizung auf regenerativer Energiebasis. Das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" verfügt über eine Riesenrutsche, Mutter-Kind-, Spaß-, Springer- und Schwimmerbecken. Das Frei- und Erlebnisbad hat ca. 1 200 m2 Wasserfläche und großzügige Liegewiesen. Zu den Wasserattraktionen gehören sowohl die Riesen- als auch eine Breitrutsche, Massagedüsen, Strömungskanal, Sprungtürme und vieles mehr. Im Trockenbereich befindet sich ein Beachvolleyballfeld und ein Kinderspielbereich. Der Betriebsführer betreibt die Freibäder zur Nutzung durch die Öffentlichkeit, durch Schulen und Vereine. Beschafft wird die Betriebsführung. Zur Betriebsführung gehören alle damit verbundenen Aufgaben, also insbesondere
- Die technische Betriebsführung nach gesetzlichen Vorgaben,
- Das Führen einer Kasse,
- Die Organisation eines geordneten Bäderbetriebs,
- Personaleinsatz,
- Die Pflege der Grünanlagen und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit (einschließlich des Winterdienstes),
- Die Reinigung aller Gebäude und Außenanlagen,
- Hausmeistertätigkeiten,
- Die Beschaffung der Verbrauchsmittel mit Ausnahme Aufbereitungsmittel.
Die Auftraggeberin stellt dem Betriebsführer jährlich einen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung. Erstmals nach dem dritten Betriebsjahr wird eine Überprüfung der Höhe des Zuschusses vorgenommen. Nicht benötigte Betriebskostenzuschüsse dürfen am Jahresende nach Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnung von dem Betriebsführer für die Bildung von Rücklagen verwendet werden. Der Zuschuss wird dem Betriebsführer in Raten nach Maßgabe eines noch zu erlassenen Zuwendungsbescheides gezahlt. Der Zuschuss und alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des Objektes erwirtschafteten Mittel sind ausschließlich für die Betriebsführung des Objektes zu verwenden. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2022 und wird zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 2 Jahre, soweit er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich zum Vertragsende gekündigt wird. Die Betriebsführung des Freibades soll durch eine in der Branche tätige externe Gesellschaft im Sinne eines professionellen Managements erbracht werden. Eine kaufmännische Betriebsführung ist nicht gewünscht, lediglich die Abwicklung des Kassenbuches hinsichtlich der Eintrittsgelder im Rahmen des Freibadbetriebes.
Es muss im Rahmen der Organisation der Kassenführung gewährleistet sein, dass ein Zutritt auch mit nicht maschinenlesbaren Karten (Kombi-Karten mit anderen Einrichtungen) jederzeit möglich ist. Für das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim wird von der Auftraggeberin ein Fachangestellter für Bäderbetriebe mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 34 Stunden gestellt. Für das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim sind gemäß einer gutachterlichen Stellungnahme des Bundesfachverband öffentliche Bäder e. V. vom 11.4.2005 ständig zwei Aufsichtskräfte einzusetzen.
Verlängerung um weitere 2 Jahre
Anzahl der einschlägigen Referenzen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ( § 17 Abs. 11 VgV ).
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
Betriebsführung des Frei- und Erlebnisbades "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim
Frei- und Erlebnisbad in Bad Sobernheim "Am Rosenberg".
Projekt: Die Auftraggeberin ist Trägerin des Freibades "In der Heimbach" in Meisenheim und des Frei- und Erlebnisbades "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim (im Folgenden Freibäder) mit dem dazugehörigen beweglichen und unbeweglichen Anlagevermögen. Das Freibad in Meisenheim ist barrierefrei, hat 1 007 m2 Wasserfläche und bietet neben einigen Wasserattraktionen wie z. B. den Sprudelliegen, Massagedüsen und einer Breitwasserrutsche auch einen Sprungturm und mit 6 25-Meter-Bahnen ausreichend Platz zum Schwimmen. Das Freibad verfügt über ein angegliedertes Planschbecken mit kleiner Rutsche und eine großzügige Liegewiese mit Beach-Volleyballfeld, Basketballkörben, Tischtennisplatte und einem neu gestalteten Kinderspielplatz und über ein Funktionsgebäude am Beckenumgang, neueste Badewassertechnik und eine Heizung auf regenerativer Energiebasis. Das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" verfügt über eine Riesenrutsche, Mutter-Kind-, Spaß-, Springer- und Schwimmerbecken. Das Frei- und Erlebnisbad hat ca. 1 200 m2 Wasserfläche und großzügige Liegewiesen. Zu den Wasserattraktionen gehören sowohl die Riesen- als auch eine Breitrutsche, Massagedüsen, Strömungskanal, Sprungtürme und vieles mehr. Im Trockenbereich befindet sich ein Beachvolleyballfeld und ein Kinderspielbereich. Der Betriebsführer betreibt die Freibäder zur Nutzung durch die Öffentlichkeit, durch Schulen und Vereine. Beschafft wird die Betriebsführung. Zur Betriebsführung gehören alle damit verbundenen Aufgaben, also insbesondere
- Die technische Betriebsführung nach gesetzlichen Vorgaben,
- Das Führen einer Kasse,
- Die Organisation eines geordneten Bäderbetriebs,
- Personaleinsatz,
- Die Pflege der Grünanlagen und die Gewährleistung der Verkehrssicherheit (einschließlich des Winterdienstes),
- Die Reinigung aller Gebäude und Außenanlagen,
- Hausmeistertätigkeiten,
- Die Beschaffung der Verbrauchsmittel mit Ausnahme Aufbereitungsmittel.
Die Auftraggeberin stellt dem Betriebsführer jährlich einen Betriebskostenzuschuss zur Verfügung. Erstmals nach dem dritten Betriebsjahr wird eine Überprüfung der Höhe des Zuschusses vorgenommen. Nicht benötigte Betriebskostenzuschüsse dürfen am Jahresende nach Vorlage der Gewinn- und Verlustrechnung von dem Betriebsführer für die Bildung von Rücklagen verwendet werden. Der Zuschuss wird dem Betriebsführer in Raten nach Maßgabe eines noch zu erlassenen Zuwendungsbescheides gezahlt. Der Zuschuss und alle im Zusammenhang mit dem Betrieb des Objektes erwirtschafteten Mittel sind ausschließlich für die Betriebsführung des Objektes zu verwenden. Das Vertragsverhältnis beginnt am 01.01.2022 und wird zunächst für einen Zeitraum von 3 Jahren abgeschlossen. Der Vertrag verlängert sich automatisch um jeweils weitere 2 Jahre, soweit er nicht von einer Partei mit einer Frist von 6 Monaten schriftlich zum Vertragsende gekündigt wird. Die Betriebsführung des Freibades soll durch eine in der Branche tätige externe Gesellschaft im Sinne eines professionellen Managements erbracht werden. Eine kaufmännische Betriebsführung ist nicht gewünscht, lediglich die Abwicklung des Kassenbuches hinsichtlich der Eintrittsgelder im Rahmen des Freibadbetriebes.
Es muss im Rahmen der Organisation der Kassenführung gewährleistet sein, dass ein Zutritt auch mit nicht maschinenlesbaren Karten (Kombi-Karten mit anderen Einrichtungen) jederzeit möglich ist. Für das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim wird von der Auftraggeberin ein Fachangestellter für Bäderbetriebe mit einer wöchentlichen Arbeitszeit von 34 Stunden gestellt. Für das Frei- und Erlebnisbad "Am Rosenberg" in Bad Sobernheim sind gemäß einer gutachterlichen Stellungnahme des Bundesfachverband öffentliche Bäder e. V. vom 11.4.2005 ständig zwei Aufsichtskräfte einzusetzen.
Verlängerung um weitere 2 Jahre
Anzahl der einschlägigen Referenzen.
Der öffentliche Auftraggeber behält sich die Möglichkeit vor, den Auftrag auf Grundlage der Erstangebote zu vergeben ( § 17 Abs. 11 VgV ).
Bietergemeinschaften sind zugelassen.
Bietergemeinschaften haften gesamtschuldnerisch mit bevollmächtigtem Vertreter. Bewerber- bzw. Bietergemeinschaften sind als Gesellschaft bürgerlichen Rechts oder einer nach ausländischem Recht vergleichbaren Rechtsform zugelassen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit der Bewerbung abzugeben sind:
- Eigenerklärung, ob /auf welche Art wirtschaftliche Verknüpfungen mit anderen Unternehmen bestehen;
- Eigenerklärung über Eintragung des Bewerbers in das Berufs- oder Handelsregister;
- Eigenerklärung, dass keine Ausschlussgründe gem. §§ 123 und 124 GWB vorliegen;
- Eigenerklärung darüber, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie zur Entrichtung der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung nach den Rechtsvorschriften des Mitgliedstaates des Auftraggebers ordnungsgemäß erfüllt wurde;
- Verpflichtungserklärung gem. Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsverfahren (Landestariftreuegesetz - LTTG -) Rheinland-Pfalz
Eigenerklärung zum Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung bei einem in der EG zugelassenen Haftpflichtversicherer, mind. nötige Deckungssumme für Personenschäden [Betrag gelöscht] EUR und für sonstige Schäden [Betrag gelöscht] EUR, zweifach verfügbar in jedem Kalenderjahr. Im Auftragsfall Vorlage einer Verpflichtungserklärung des Bewerbers, dass auf eigene Kosten die Deckungssumme wie folgt erhöht wird: Mindestdeckungssumme je Schadensereignis bei Personenschäden unbegrenzt, bei Sach- und Vermögensschäden [Betrag gelöscht] EUR, zweifach maximiert je Kalenderjahr.
Auflistung und kurze Beschreibung der Eignungskriterien:
- Eigenerklärung zu Referenzen (geeignete Referenzen über früher ausgeführte Dienstleistungsaufträge in Form einer Liste der in den letzten höchstens drei Jahren erbrachten wesentlichen Dienstleistungen mit Angabe des Werts, des Erbringungszeitpunkts sowie des öffentlichen oder privaten Empfängers)
- Eigenerklärung zum Gesamtumsatz in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zum spezifischen Umsatz in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur Anzahl der Beschäftigten in den letzten 3 abgeschlossen Geschäftsjahren
- Eigenerklärung zur Unternehmensgröße
- Eigenerklärung zur fachlichen Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Personals
Besondere Vertragsbedingungen zur Erfüllung der Verpflichtungen zur Tariftreue und Mindestentlohnung nach dem Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsverfahren (Landestariftreuegesetz - LTTG -) Rheinland-Pfalz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YU6RMV1
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
"Auf Antrag kann bei der unter Ziffer VI.4.1) genannten Stelle ein Nachprüfungsverfahren eingeleitet werden. Der Antrag ist unzulässig, soweit der Antragsteller (a) den Verstoß gegen Vergabevorschriften bereits im Vergabeverfahren erkannt und nicht gegenüber der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB unverzüglich (10 Kalendertage) gerügt hat oder (b) Vergaberechtsverstöße, die aufgrund der Bekanntmachung bzw. erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht innerhalb der Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung bei der unter Ziffer I.1) genannten Vergabe-stelle gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 2 bzw. Nr. 3 GWB gerügt hat. Der Nachprüfungsantrag ist außerdem gem. § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung der unter Ziffer I.1) genannten Vergabestelle, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.".