Lieferung von Apple iPhones Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-018-EU-HIT
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Apple iPhones
Gegenstand der Vergabemaßnahme ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren die BGHM mit neuen Apple iPhone 12 und Apple iPhone 12 mini, inklusive aktuellem iOS Betriebssystem, beliefert und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt.
Seligmannallee 4, 30173 Hannover
Die Angestellten der Auftraggeberin werden bei Bedarf mit Diensthandys ausgestattet, die bei Reisen einen Zugriff auf betriebliche Clients (hier: Microsoft Outlook und Skype) zulassen, um bei Bedarf telefonieren, Mails abrufen, Mails erstellen und senden sowie Termine setzen zu können. Diese Anwendungen sollen mit dem Hauptrechner synchronisiert werden können, ohne dass es zu Doppeleintragungen kommt.
Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Lieferanten, der in den nächsten bis zu 4 Jahren die nicht mehr aktuellen Smartphones der BGHM durch neue Apple iPhone 12 und Apple iPhone 12 mini, inklusive aktuellem iOS Betriebssystem, ersetzt und gegebenenfalls entstehenden neuen Bedarf abdeckt. Für diese Bereitstellung stehen das bereits bestehende Mobile Device Management (MDM) und das Apple Device Enrollment Program (DEP) zur Verfügung.
In Frage kommt ausschließlich ein Smartphone mit dem Betriebssystem iOS, da Betriebssystemupdates und Sicherheitsupdates unverzüglich für bestehende als auch Neugeräte über mehrere Hardwaregenerationen hinweg (in der Regel 4 Jahre) bereitgestellt werden. Zudem bietet nur der vorhandene App-Store genug sicherheitsrelevante Aspekte für die sensiblen Daten der BGHM. Dies gewährleistet über den Nutzungszeitraum der Hardware eine stetige Versorgung durch wichtige Betriebssystemupdates und Sicherheitsupdates.
Für die Beschaffung soll ein Rahmenvertrag mit einem Lieferanten für einen Leistungszeitraum von 3 Jahren mit der einmaligen Option zur Verlängerung um ein weiteres Jahr abgeschlossen werden (Gesamtvertragslaufzeit bis zu 4 Jahre). Die Ausübung der Option erfolgt in schriftlicher Form 3 Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit.
Das geschätzte Auftragsvolumen für den Leistungszeitraum von bis zu 4 Jahren liegt bei einer benötigten Menge bis zu 1000 Apple iPhone 12 und 350 Apple iPhone 12 Mini bei ca. 910.000 € netto. Eine maximale Überschreitung des Gesamtvolumens um bis zu 10% ist möglich.
Eine Abnahmemenge von 800 iPhone 12 und 100 iPhone 12 Mini-Geräte im ersten Vertragsjahr wird garantiert. Darüber hinaus besteht keine weitere Abnahmeverpflichtung.
optional kann der Vertrag um 12 Monate verlängert werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
- HRA-/HRB-Nummer mit Angabe des zuständigen Registergerichts
Hinweis: Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Zulassungsnachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt
- Unternehmensdarstellung
- Formblatt Eigenerklärung zu den Ausschlussgründen nach §§ 123 oder 124 GWB
- 3 Jahre im Vertrieb von Apple iPhones
- 3 Referenzen der vergangenen 3 Jahre aus dem die Lieferung von mehr als 300 Smartphones ersichtlich ist
- 3 Mio Eur Umsatz innerhalb der letzten 3 Jahre
- Formblatt Eignung
- Formblatt Eignung
- Betriebshaftpflichtversicherung
- bundesweiter Austausch defekter Geräte
- deutschsprachige Hotline
- Die maximale Lieferzeit darf bis 100 Stück 2 Wochen, bis 300 Stück 4 Wochen und darüber hinaus 6 Wochen betragen.
- Die Lieferung der Serien- und IMEI-Nummer muss im Vorfeld im Excel Format an die Auftragsgeberin übermittelt werden.
- Zusätzlich soll ein USB-C Ladeadapter (min 20W) bereitgestellt werden (220 Volt). Der USB-C Ladeadapter muss kompatibel mit dem angeforderten Gerät und CE zertifiziert sein
- Zusätzlich soll ein Panzerglas inkl. Privacy-Filter bereitgestellt werden (9H)
- Zur verifizierenden Teststellung sind nach Auftragserteilung 2 Testgeräte kostenfrei für ca. 1 Woche zu liefern, um die Leistungskriterien des Gerätes zu überprüfen.
- Vor Auslieferung erfolgt die Anmeldung der Geräte am Programm zur Geräteregistrierung („DEP“)
Abschnitt IV: Verfahren
Mainz
Es sind keine Bieter zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
- Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
- Angaben zu den Fristen des offenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.