Zusammenführung der Flächennutzungspläne der ehem. Verbandsgemeinden Kusel und Altenglan und gleichzeitige Fortschreibung sowie Neuaufstellung eines Landschaftsplanes für die VG Kusel-Altenglan (VGKA).
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kusel
NUTS-Code: DEB3G Kusel
Postleitzahl: 66869
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vgka.de
Abschnitt II: Gegenstand
Zusammenführung der Flächennutzungspläne der ehem. Verbandsgemeinden Kusel und Altenglan und gleichzeitige Fortschreibung sowie Neuaufstellung eines Landschaftsplanes für die VG Kusel-Altenglan (VGKA).
Die VG Kusel-Altenglan, mit einer Fläche von annähernd 18.000 ha, ist durch Fusion der VG Kusel und der VG Altenglan hervorgegangen. Die bisherigen Flächennutzungspläne sind zusammenzuführen und fortzuschreiben; u.a. sind Flächen für Wohnbebauung, Windkraft und PV-Anlagen zu berücksichtigen. Zudem ist ein Landschaftsplan neu aufzustellen. Die dazu erforderlichen Planungsleistungen werden in einem Los mit zwei Objekten vergeben.
Auf erläuternde Unterlagen, die von der Vergabeplattform gem. Ziff. I.3 kostenfrei heruntergeladen werden können, wird verwiesen. Vorhandene Unterlagen sind auf der Homepage der VG eingestellt; eine Übersicht der Unterlagen findet sich auf der Vergabeplattform.
VG Kusel-Altenglan
II.2.4.1 Leistungen, Positionen.
1) Flächennutzungsplan.
1.1) Grundleistungen gem. HOAI, § 18 und Anlage 2, LP 1 bis 3.
Das HOAI-Leistungsbild muss vollständig erbracht werden. Einzelheiten werden im Rahmen des Verhandlungsverfahren (2. Vergabestufe) behandelt.
1.2) Optional besondere Leistung gem. HOAI, Anlage 9.
Nur, wenn diese verfahrensbedingt erforderlich werden, bspw. wesentliche Änderungen oder Neubearbeitung des Entwurfs nach Offenlage oder Beteiligungen, insbesondere nach Stellungnahmen.
2) Landschaftsplan.
2.1) Grundleistungen gem. HOAI, § 23 und Anlage 2, LP 1 bis 4.
2.2) Optional besondere Leistung gem. HOAI, Anlage 9.
Nur, wenn diese verfahrensbedingt erforderlich werden.
II.2.4.2) Termine.
Für den Auftrag gelten:
a) Leistungsbeginn unmittelbar nach Abschluss des Verfahrens, Vertragsbeginn vsl. Jan. 2022.
b) Abschluss bis vsl. Dez. 2023.
Diese Terminvorgaben werden im Auftragsfall Vertragsbestandteil, sofern vom AG im Verhandlungsverfahren keine geänderten Terminvorgaben mitgeteilt werden (z.B. Verschiebung Leistungsbeginn ohne Verkürzung der Gesamtlaufzeit). Unmittelbar nach Leistungsbeginn ist vom beauftragten Bieter ein entsprechender Terminplan für die Umsetzung im Entwurf aufzustellen und mit dem AG abzustimmen, der diese Terminvorgaben als Rahmentermine ausweist.
II.2.9.1) Der Auftraggeber fordert nach § 42 (2) VgV nur die Bewerber zur Abgabe eines Angebotes auf, die nach den Bedingungen dieser Bekanntmachung ihre Eignung nachgewiesen haben und nicht ausgeschlossen worden sind. Der „Auswertungsbogen Teilnahmebedingungen“ (pdf-Datei) kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
II.2.9.2) Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die gemäß Ziff. II.9.2.1 nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien mit zugehöriger Gewichtung:
- III.1.2.2 Spezifischer Jahresumsatz in den letzten drei Jahren (Wichtung 10 Prozent);
- III.1.2.3 Anzahl Mitarbeiter (Wichtung 10 Prozent);
- III.1.3.2 Referenzen Bewerber (Wichtung in Summe 60 Prozent);
- III.1.3.4 Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität (Wichtung 10 Prozent);
- Gesamteindruck der Bewerbung (Wichtung 10 Prozent).
Für diese Auswahlkriterien werden jeweils bis zu 5 Punkten vergeben und mit der genannten Wichtung gewertet. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 500 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert und qualifizieren sich als Teilnehmer für die Verhandlungsgespräche.
Bei Bewerbern mit gleicher Punktzahl entscheidet das Los (§ 75 (6) VgV).
Der „Bewertungsbogen Auswahlkriterien“ (pdf-Datei) kann von der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform heruntergeladen werden.
Alle als optional gekennzeichneten Leistungen werden in Abhängigkeit des Projektfortschrittes bzw. nach Erfordernis vom Auftraggeber schriftlich abgerufen; Voraussetzung sind die Abstimmung zwischen AG und AN sowie der Mittelbereitstellung für die Umsetzung. Ein Rechtsanspruch auf die Beauftragung optionaler Leistungen besteht nicht. Der Auftraggeber behält sich vor, die Beauftragung optionaler Leistungen nicht in Anspruch zu nehmen oder auf Teilleistungen zu beschränken, wenn z. B. die Gesamtmaßnahme nicht mehr weitergeführt wird, einzelne Teilleistungen gemäß Projektfortschritt nicht mehr erforderlich werden, der Auftraggeber mit der Qualität der erbrachten Leistungen nicht zufrieden ist oder keine Einigung über eventuelle zusätzlich erforderliche Leistungen erzielt wird.
Die Beantragung von Fördermitteln ist beabsichtigt. Die Grundleistungen Landschaftsplan beinhalten das Aufmerksam machen, d.h. Recherche und Auflistung von Förderprogrammen des Landes, des Bundes und oder der Europäischen Union (vgl. HOAI-Kommentare, z.B. Korbion).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
III.1.1.1) Teilnahmeanträge u. Angebote sind lt. § 53 (1) VgV mithilfe elektron. Mittel gem. § 10 VgV einzureichen. In diesem Verfahren gefordert: Einreichung elektronisch in Textform über die Vergabeplattform gem. Ziff. I.3. Die Unterzeichnung von Anträgen u. Dokumenten erfolgt durch den Eintrag des vollständ. Vor- u. Zunamens des Erstellers, bei Erfordernis zusätzlich durch Ergänzung der Unternehmensbezeichnung, z.B. zur eindeutigen Zuordnung bei Bietergemeinschaften. Die Personen, die zur Unterzeichnung des Antrags u. zur Vertretung des Bewerbers in diesem Verg.verfahren ermächtigt sind, sind in der Einheitl. Europäischen Eigenerklärung (EEE) gem. Ziff. III.1.1.3 u. durch ergänz. Informationen zur Berechtigung der Vertretung gem. Ziff. III.1.1.2 zu benennen.
Hinweis:
TN-Anträge sind explizit mit ANSCHREIBEN zu stellen; auf der o.g. Vergabeplattform sind hierzu Vorlagen eingestellt – alternativ ist die Verwend. formloser Anschreiben möglich.
III.1.1.2) Vorlage eines akt. Nachweises über die Eintragung in einem Berufs- od. Handelsregister (HR), zum Zeitpunkt der Teilnahme nicht älter als 1 Jahr, od. Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf and. Weise gem. § 44 (1) VgV.
Bei ausländ. Bewerbern durch eine Beschein. der zuständ. Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung.
Bei Unternehmen, die nicht zur Eintragung in ein HR o.ä. verpflichtet sind, durch Eigenerklärung.
Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform u. die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftl. Unterzeichnung des Antrags u. der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen.
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein sep. Nachweis vorzulegen.
III.1.1.3) Als vorläuf. Beleg der Eignung und des Nicht-Vorliegens von Ausschlussgründen wird n. § 48 (3) VgV eine EEE gemäß § 50 VgV verlangt; wahlweise können die in der EEE enthalt. Erklärungen u. Angaben als Eigenerklärungen eingereicht werden. Die EEE wird als Vorlage in elektron. Form bereitgestellt (xml-Format); Bearbeitung unter:
https://uea.publicprocurement.be/. Die EEE ist elektron. in Textform auszufertigen, mit dem vollständ. Vor- u. Zunamen des Erstellers zu versehen u. mit dem TN-Antrag über die Vergabeplattform einzureichen (Datei/Ausdruck vzw. im pdf-Format).
Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist die EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 für jedes Mitglied einzeln vorzulegen (§ 47 (4) VgV).
Ergänzend zur EEE u. den darin geford. Erklärungen u. Angaben werden weit. Belege zur Eignung verlangt, die in dieser Bekanntmachung genannt sind.
III.1.1.4) Bewerber-/Bietergemeinschaften (BG) sind zugelassen, wenn alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften u. ein geschäftsführendes Mitglied als bevollmächtigter Vertreter bestimmt ist, auch über die Auflösung der BG hinaus (§§ 47 (3) und 53 (9) VgV). In diesem Fall ist mit dem TN-Antrag eine entsprechende von allen Mitgliedern rechtsverbindlich unterzeichnete Erklärung in eingescannter Form einzureichen.
III.1.1.5) Bei beabsichtigter Vergabe eines Unterauftrags (UA) wird mit dem TN-Antrag eine Erklärung des Bewerbers verlangt, welche Teile u. Anteile des Auftrags das Unternehmen beabsichtigt als UA zu vergeben (§ 46 (3) Nr. 10 VgV); vom beabsichtigten UA-Nehmer ist die EEE gem. Ziff. III.1.1.3 sep. in elektron. Form vorzulegen (§ 47 (2) VgV).
III.1.1.6) Verpflichtungserklärungen gem. § 47 (1) VgV der Unternehmer, an die ein UA vergeben werden soll, werden von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und sind spät. mit dem Angebot elektronisch vorzulegen.
III.1.1.7) Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall sind die vorsteh. Nachweise u. Erklärungen auf Anforderung im Original vorzulegen.
III.1.2.1) Nachweis nach § 45 (4) Nr. 2 VgV zur Berufshaftpflichtversicherung mit einer Mindestdeckungssumme von 1,5 Mio. EUR für Personenschäden und von 1,0 Mio. EUR für sonstige Schäden. Ersatzweise Bescheinigung einer Versicherung, dass im Auftragsfall der Abschluss einer Berufshaftpflichtversicherung entsprechender Deckung zugesagt ist. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot elektronisch vorzulegen. Im Fall einer Bewerber- / Bietergemeinschaft wird für jedes Mitglied der Gemeinschaft ein separater Nachweis gefordert. Vor einer Vergabe bzw. im Auftragsfall ist der Nachweis auf Anforderung im Original vorzulegen.
III.1.2.2) Erklärung nach § 45 (4) Nr. 4 VgV über den Gesamtumsatz und den spezifischen Umsatz im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Geschäftsjahren (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zum Umsatz in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden). Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.2.3) Erklärung nach § 46 (3) Nr. 8 VgV, aus der die Zahl der Führungskräfte des Unternehmens und die durchschnittliche jährliche Beschäftigtenzahl insgesamt und der Beschäftigtenzahl im Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten drei Jahren ersichtlich ist (bevorzugt als formlose Eigenerklärung; bei deren Vorliegen kann auf die Angaben zu den Beschäftigten in der EEE gemäß Ziff. III.1.1.3 verzichtet werden). Im Fall einer Bewerber-/Bietergemeinschaft ist für jedes Mitglied der Gemeinschaft eine separate Erklärung vorzulegen.
III.1.3.1) Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter PL und stellvertretender Projektleiter / SPL, ggf. Fachprojektleiter, fachliche Zuständigkeiten) und Funktion beim Bewerber. Ergänzend werden für das verantwortliche Personal Angaben zur Berufsqualifikation mit zugehörigem Nachweis verlangt (z.B. Diplomzeugnis, siehe auch Ziff. III.2.1). Ziff. III.1.3.3 ist zu beachten.
III.1.3.2) Nachweis geeigneter Referenzen des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen in den letzten höchstens 15 Jahren, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen (Beachtung nachfolgend aufgeführter Mindeststandards).
Referenzen können entweder vom Bewerber selbst (bei Bewerbergemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von einem im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmer im Rahmen der Eignungsleihe (§ 47 VgV) erbracht werden.
Zu den Referenzen werden jeweils folgende Angaben gefordert: Projektbezeichnung, Kosten der Maßnahme bzw. Honorar der Dienstleistung, Auftragnehmer, Auftraggeber mit Ansprechpartner, Kontaktadresse sowie Telefonnummer, Ausführungsort, Objekttyp und -größe, erbrachte Leistungen bzw. Leistungsphasen und Honorarzonen (soweit zutreffend), Zeitraum der Leistungserbringung (für abgeschlossene Leistungen/Leistungsphasen). Insgesamt können max. fünf Referenzen angegeben und gewertet werden; sie untergliedern sich wie folgt:
a) Zwei Referenzen (Mindestreferenzen), die in besonderem Maße geeignet ist, das mit den anstehenden Aufgaben vergleichbare Leistungsspektrum des Bewerbers darzustellen und die Einhaltung der Mindeststandards für die Eignungskriterien nachzuweisen. Diese Referenzen werden einer differenzierten Bewertung unterzogen. Hierzu können zusätzlich zu den geforderten Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien Bewerber“ beschreibende Darstellungen auf maximal zwei DIN-A4-Seiten eingereicht werden (Gestaltung freigestellt).
b) Weitere maximal drei Referenzen (Nr. 3 bis 5, ohne Nr. 1+2) mit Referenzangaben im „Formular Eignungskriterien“.
III.1.3.3) Wichtig. Nachweise geeigneter Referenzen des Projektleiters und des stellvertretenden Projektleiters nach § 46 (3) Nr. 1 VgV über ausgeführte Leistungen, die ganz oder teilweise den anstehenden Aufgaben entsprechen, werden erst mit der Abgabe des Angebotes gefordert und gewertet.
III.1.3.4) Erklärung des Bewerbers nach § 46 (3) Nr. 3 VgV zu den Maßnahmen zur Gewährleistung der Qualität seiner Leistungen im Hinblick auf Zufriedenheit des Auftraggebers, fachliche Korrektheit, Wirtschaftlichkeit, Termintreue, Flexibilität, Datenaustausch und Dokumentation (i.d.R. durch Eigenerklärung, ggf. ergänzend Bescheinigung einer Zertifizierungsstelle).
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.2 (Ref. Bewerber):
Für die Wertung als geeignete Ref. gelten folg. Mind.-Standards, die aus den Ref.-Angaben des Bewerbers eindeutig hervorgehen müssen.
1) Ref. dürfen zum Zeitpunkt der Bewerbungsfrist nicht älter als 15 Jahre sein.
2) Ref. sind zu erbringen vom Bewerber (bei B-Gemeinschaften: von mind. einem der Bewerber) oder von dessen im aktuellen Verfahren benannten Nachunternehmern (NU). Nur eigene Leistungen sind anzuführen, d.h. solche, die vom Bewerber od. von dessen im akt. Verfahren benannten NU erbracht wurden.
3) Allg. Ref.-Anforderungen:
Erfahrungen in der Erstellung von Flächennutzungsplänen (FNP) und Landschaftsplänen (LP). Ergänzend ggf. weitere Projekte der Bauleit- und Landschaftsplanung.
4) Ref. 1 = Mindestreferenz (obligatorisch).
Erstellung/Zusammenführung Flächennutzungsplan. Gebietsgröße ≥ 10.000 ha. Leistungsphasen 1 bis 3 gem. § 18 HOAI. In ländlichen Gebieten.
5) Ref. 2 = Mindestreferenz (obligatorisch).
Erstellung Landschaftsplan. Gebietsgröße ≥ 10.000 ha. LPH 1 bis 4 gem. § 23 HOAI. In ländlichen Gebieten.
6) Ref. 3 bis 5 (optional).
Projekte der Bauleitplanung/Landschaftsplanung. Bonuspunkte, wenn a) FNP oder LP; b) alle LPH; c) Gebiete ≥ 10.000 ha.
Mind.-Standards zu Ziff. III.1.3.3 (Ref. Projektleiter u. Stellvertreter, erst mit Angebotsabgabe gefordert):
PL u. SPL sind im TN-Wettbewerb zu benennen, Ref. aber noch nicht einzureichen.
Als vorläufige Info für die Bieter werden nachsteh. Anforderungen an die PL-/SPL-Ref. benannt. Die Spezifizierung u. die Vorgabe der vorzuleg. Form erfolgen mit der Angebotsaufforderung an die nach Ziff. II.2.9.2 ausgewählten Bewerber (Stufe 2 des Verfahrens).
1) Vom PL werden 2 bis 5 geeignete Ref. wie folgt erwartet:
Koordination / Projektleiter bei Projekten gem. den vorgen. Anforderungen f.d. Bewerber-Ref.
D.h., obligatorisch mind. ein FNP mit LPH 1 bis 3 oder ein LP mit LPH 1 bis 4. Fläche ≥ 10.000 ha.
2) Vom SPL werden 2 bis 5 geeignete Ref. wie folgt erwartet:
Verantwortliche Position bei Projekten gem. den vorgen. Anforderungen f.d. Bewerber-Ref.
D.h., obligatorisch mind. ein FNP mit LPH 1 bis 3 oder ein LP mit LPH 1 bis 4. Fläche ≥ 10.000 ha.
3) PL und SPL müssen in Summe mind. einen FNP und einen LP vollständig bearbeitet haben.
III.2.1.1).
Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur, Architekt oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z.B. Diplomzeugnis, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person (siehe auch Erklärung zum Personal gemäß Ziff.III.1.3.1). Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen.
III.2.1.2).
Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter und Stellvertretender Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
III.2.2.1).
Erklärung zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz).
III.2.2.2).
Vertragsmuster mit allgemeinen und besonderen Vertragsbedingungen werden mit den Vergabeunterlagen zur Verfügung gestellt.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.3.0) Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3 genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen/Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Weitere Angaben zu Ziff. VI.3) erfolgen auf der vorgenannten Vergabeplattform im Dokument „Ergänzende Informationen zur Bekanntmachung“. Das Dokument ist Bestandteil der Bekanntmachung.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Ort: Mainz
Land: Deutschland
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB - Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit… 1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Ort: Mainz
Land: Deutschland