Ingenieurleistungen Elektro Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-07-30-RPS-CSC
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Eisenberg
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 67304
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.aok.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ingenieurleistungen Elektro
Die AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse schreibt Ingenieurleistungen Elektrotechnik als Rahmenvereinbarung für insgesamt derzeit 40 Gebäude in Form aus.
Gegenstand des Auftrages ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung für Ingenieurleistungen im Bereich Elektrotechnik. Die Rahmenvereinbarung umfasst die Betreuung der derzeit insgesamt 40 Gebäude der AOK Rheinland-Pfalz/Saarland - Die Gesundheitskasse. Der Auftragnehmer hat im Rahmen der Betreuung der Gebäude umfassend die geplanten Elektroarbeiten von Gebäuden und Innenräumen der Auftraggeberin zu planen und umzusetzen. Die Leistungen können teilweise oder vollständig in den Anwendungsbereich der HOAI fallen, müssen dies aber nicht. Die Auftraggeberin weist darauf hin, dass sich die einzelnen Gebäude sowohl technisch als auch vom Alter erheblich voneinander unterscheiden. Der Auftragnehmer muss sich daher auf unterschiedliche Bedingungen in den einzelnen Gebäuden einstellen.
Die Auftraggeberin hat das Recht, diese Rahmenvereinbarung durch einseitige Erklärung zu gleichbleibenden Konditionen zweimal um jeweils ein weiteres Jahr zu verlängern. Die Rahmenvereinbarung verlängert sich jeweils um ein weiteres Jahr, wenn die Auftraggeberin nicht drei Monate vor Ablauf der Rahmenvereinbarung schriftlich kündigt. Die Rahmenvereinbarung endet spätestens nach 48 Monaten.
Die Bewerber können maximal 100 Punkte erreichen. Auf Grundlage der erreichten Punktzahl werden die Bewerber in eine Rangfolge gebracht, wobei der Bewerber mit der höchsten Punktzahl den ersten Platz erhält. Bewerber, die insgesamt nicht mindestens 35 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
1.) Referenzen der letzten fünf Jahre über einen Auftrag mit vergleichbaren Leistungen (maximal 30 Punkte):
Der Bewerber kann mit jeder Referenz maximal 10 Punkte erreichen. Es werden die 3 Referenzen mit der höchsten Punktzahl bei der Wertung berücksichtigt, mithin können insgesamt 30 Punkte erreicht werden.
Es wird je Referenz wie folgt gewertet:
a) Die Referenz umfasst Planungsleistungen im Leistungsbild Elektrotechnik nach der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KGr 400) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro = 2 Punkte;
b) Die Planungsleistung umfasst mindestens 6 Leistungsphasen innerhalb der Leistungsphase 1 bis 8 der HOAI = 2 Punkte;
c) Die Planungsleistung betrifft die Sanierung innerhalb eines Bestandsgebäudes. = 1 Punkt;
d) Die Planungsleistung betrifft die Sanierung innerhalb eines Bürogebäudes. = 1 Punkt;
e) Die Planungsleistung wurde termin- und kostengerecht durchgeführt. = 1 Punkt;
f) Die Planungsleistung wurde für einen öffentlichen Auftraggeber erbracht. = 1 Punkt;
g) Die Planungsleistung beinhaltet Brandschutz. = 1 Punkt;
h) Die Planungsleistung beinhaltet Arbeitsschutz. = 1 Punkt.
2.) Anzahl der einzusetzenden Mitglieder des Projektteams (max. 7 Punkte) sowie Anzahl der Mitglieder des Projektteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur (max. 8 Punkte) (insgesamt maximal 15 Punkte):
Es wird wie folgt gewertet:
a) Mitgliederanzahl Projektteam > bzw. gleich: 7 Mitarbeiter (Vollzeit-kräfte) = 7 Punkte;
Mitgliederanzahl Projektteam gleich: 5 bis 6 Mitarbeiter (Vollzeitkräf-te) = 5 Punkte;
Mitgliederanzahl Projektteam gleich: 3 bis 4 Mitarbeiter (Vollzeitkräf-te) = 3 Punkte;
Mitgliederanzahl Projektteamgleich: 2 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 1 Punkt;
Mitgliederanzahl Projektteam < 2 Mitarbeiter (Vollzeitkräfte) = 0 Punkte.
b) Anzahl Ingenieure im Projektteam > bzw. gleich: 4 = 8 Punkte;
Anzahl Ingenieure im Projektteam gleich: 3 = 6 Punkte;
Anzahl Ingenieure im Projektteam gleich: 2 = 3 Punkte;
Anzahl Ingenieure im Projektteam gleich: 0 - 1 = 0 Punkte.
3.) Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung (maximal 55 Punkte):
Benennt der Bieter mehr als einen Projektleiter, wird ein Mittelwert aus der Bewertung aller benannten Projektleiter gebildet (Gesamtpunkzahl dividiert durch die benannte Projektleiterzahl) und auf diese Weise die Qualifikation der Projektleitung ermittelt.
a) Zusatzqualifikationen über das Hochschulstudium hinaus (z. B. Zertifikate, Weiterbildungen, usw.) im Berufszweig Elektrotechnik (z.B. mit Abschluss IHK, TÜV, Dekra oder vergleichbar).
= 3 Punkte;
b) Das Referenzprojekt umfasst mindestens 6 Leistungsphasen innerhalb der Leistungsphase 1 bis 8 der HOAI. Das Referenzprojekt umfasst Planungsleistungen im Leistungsbild Elektrotechnik innerhalb der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KGr 400) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro: 5 Referenzen erfüllen alle Kriterien
= 7 Punkte, 3 bis 4 Referenzen erfüllen alle Kriterien; = 3 Punkte;
weniger als 3 Referenzen erfüllen alle Kriterien = 0 Punkte.
c) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Leistungen für einen öffentlichen Auftraggeber nach:
Trifft auf 5 Referenzprojekte zu = 5 Punkte;
Trifft auf 4 Referenzprojekte zu = 4 Punkte;
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 3 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 2 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 1 Punkt;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
d) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen von Elektrosanierungen innerhalb eines Bestandsgebäudes nach:
Trifft auf 5 Referenzprojekte zu = 8 Punkte;
Trifft auf 4 Referenzprojekte zu = 6 Punkte;
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 4 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 2 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 1 Punkt;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
e) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen von Elektrosanierungen innerhalb eines Bürogebäudes nach:
Trifft auf 5 Referenzprojekte zu = 8 Punkte;
Trifft auf 4 Referenzprojekte zu = 6 Punkte;
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 4 Punkte;
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 2 Punkte;
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 1 Punkt;
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte.
f) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen im Brandschutz nach:
Trifft auf 5 Referenzprojekte zu = 8 Punkte
Trifft auf 4 Referenzprojekte zu = 6 Punkte
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 4 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 2 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 1 Punkt
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
g) Die Projektleitung weist mit dem Referenzprojekt Erfahrungen im Arbeitsschutz nach:
Trifft auf 5 Referenzprojekte zu = 8 Punkte
Trifft auf 4 Referenzprojekte zu = 6 Punkte
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 4 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 2 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 1 Punkt
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
h) Die Leistungen der Projektleitung im Referenzprojekt wurden termin- und kostengerecht durchgeführt:
Trifft auf 5 Referenzprojekte zu = 8 Punkte
Trifft auf 4 Referenzprojekte zu = 6 Punkte
Trifft auf 3 Referenzprojekte zu = 4 Punkte
Trifft auf 2 Referenzprojekte zu = 2 Punkte
Trifft auf 1 Referenzprojekt zu = 1 Punkt
Trifft auf kein Referenzprojekt zu = 0 Punkte
Bewerber, die in diesem Kriterium weniger als 20 Punkte erzielen, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
1) Die Höchstmenge für diesen Gesamtauftrag liegt bei [Betrag gelöscht] EUR.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1.) Sofern vorhanden oder zur Eintragung verpflichtet:
Aktueller Nachweis zur Eintragung in das einschlägige Berufs- oder Handelsregister des Niederlassungsstaats des Bieters/des Mitglieds der Bietergemeinschaft (nicht älter als 24 Monate vom Tag der Teilnahmefrist gerechnet). Bieter mit Firmensitz außerhalb Deutschlands haben den Nachweis der Eintragung in ein vergleichbares Register von Stellen des Herkunftslandes in deutscher beglaubigter Übersetzung einzureichen;
2.) Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft sind die zuvor genannten Unterlagen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft einzureichen. Zusätzlich ist die Erklärung einer Bietergemeinschaft einzureichen.
(b) Hinweis Eignungsleihe:
Im Fall der Eignungsleihe ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jedes Drittunternehmen zu erbringen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen für jedes Drittunternehmen, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, mit dem Angebot einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter .
(c) Hinweis Nachunternehmer:
Im Fall des Einsatzes von Nachunternehmern ist die "Eigenerklärung, dass keiner der Ausschlussgründe der §§ 123, 124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) vorliegt" für jeden Nachunternehmer, dessen Kapazitäten der Bieter in Anspruch nimmt, einzureichen. Zusätzlich sind folgende Unterlagen je Nachunternehmer einzureichen:
- Verzeichnis der einzusetzenden Dritt- und Nachunternehmer,
- Verpflichtungserklärung des benannten Dritt-/Nachunternehmers gegenüber dem Bieter (Ist spätestens vor Zuschlagserteilung einzureichen!).
1.) Angabe von prüfbaren Referenzen:
Der Bewerber hat mindestens drei Referenzen über mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbare Leistungen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Datum der Teilnahmefrist) einzureichen. Die Referenzen müssen Planungsleistungen im Leistungsbild Elektrotechnik nach der HOAI mit anrechenbaren Kosten (KGr 400) in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro umfassen.
Der Bewerber hat die Referenzen über zusätzlich zum Teilnahmeantrag einzureichende Unterlagen zur Darstellung der Referenzen nachzuweisen.
Folgende Angaben sind dabei je Referenz zwingend zu machen:
- Auftraggeber (Kunde, Branche, Ansprechpartner, Anschrift, Telefonnummer)
- Leistungszeitraum,
- Leistungsphasen,
- Auftragswert,
- kurze Erläuterung des Leistungsinhalts mit der Angabe, ob und in welcher Art und Weise Arbeits- und Brandschutz Teil der Leistung war, ob im Bestand saniert wurde und ob die Leistung termin- und kostengerecht ausgeführt wurde.
Die Auftraggeberin behält sich vor, die vorgelegten Referenzen bei den jeweiligen Auftraggebern zu prüfen.
2.) Angaben zu Anzahl der Mitglieder des Kernteams und mit der Berufsqualifikation Ingenieur:
Der Bewerber hat die Anzahl der Mitglieder des Projektteams sowie die Anzahl der Mitglieder des Kernteams mit der Berufsqualifikation Ingenieur anzugeben, die der Bewerber zur Durchführung der Leistungen aus der Rahmenvereinbarung bei Bedarf einsetzen wird. Die Anzahl der Mitarbeiter bezieht sich auf in Vollzeit tätige Mitarbeiter, deren arbeitsvertraglich zu leistende Arbeitszeit 40 Stunden pro Woche beträgt (Vollzeitkräfte). Mehrere in Teilzeit tätige Mitarbeiter werden in Vollzeitkräfte umgerechnet (Bsp.: 4 Mitarbeiter in Teilzeit mit 30 Stunden pro Woche entsprechen 3 Vollzeitkräften).
3.) Qualifikation und Erfahrung der Projektleitung:
Der Bieter hat in seinem Angebot mindestens einen Projektleiter (Projektleitung) zu benennen, den er bei der Auftragsdurchführung einsetzen wird.
Der Projektleiter ist unter Vorlage eines Profils und 5 Referenzen aus den letzten fünf Jahren (Stichtag: Datum der Teilnahmefrist) über vergleichbare Projekte vorzustellen.
Mindestanforderung an die Projektleitung:
Als Projektleiter dürfen nur Personen benannt werden, die folgende Voraussetzungen erfüllen:
- Berufsqualifizierender Hochschulabschluss Ingenieurwesen (Hochschulabschluss bzw. Fachhochschulabschluss).
- Mindestens 5 Jahre einschlägige Berufserfahrung als Projektleiter bzw. Mitglied der Projektleitung bei Projekten aus dem Bereich Elektrotechnik.
- Beteiligung an mindestens 5 Referenzprojekten als Mitglied der Projektleitung bei mit dem vorliegenden Auftrag vergleichbaren Leistungen. Die Referenzprojekte sind vergleichbar, wenn sie Planungsleistungen im Leistungsbild Anlagengruppe Elektrotechnik beinhalten.
Bieter, bei denen der Projektleiter die vorgenannten Kriterien nicht erfüllt, werden vom Wettbewerb ausgeschlossen.
Die Projektleitung ist über ein zusätzlich zum Teilnahmeantrag einzureichendes Profil (z.B. Lebenslauf) sowie über Unterlagen zur Darstellung der Referenzprojekte nachzuweisen.
Folgende Angaben sind dabei insgesamt zwingend zu machen:
- zum Profil der Projektleitung: Angaben zum berufsqualifizierenden Abschluss, Angaben zur Berufserfahrung als Projektleiter bzw. Mitglied der Projektleitung inkl. Zeitangaben (siehe o.g. Mindestanforderungen)
- Zu den Referenzprojekten der Projektleitung, jeweils: Leistungszeitraum, Auftragswert, Auftraggeber sowie eine kurze Erläuterung des Leistungsinhalts und der Tätigkeit des Projektleiters innerhalb des Referenzprojektes.
4.) Kurze Unternehmensdarstellung
Folgende Angaben sind zu machen: Gesellschaftsform, Geschäftstätigkeit, Anzahl Standorte in Deutschland.
(1) Der Auftragnehmer weist spätestens 8 (acht) Wochen nach Zuschlag der Auftraggeberin nach, dass er über eine Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung oder eine vergleichbare Versicherung aus einem Mitgliedsstaat der EU oder des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) verfügt, welche Sach- und Vermögensschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Kalenderjahr und Personenschäden in Höhe von mindestens [Betrag gelöscht] Euro pro Kalenderjahr abdeckt.
Der Auftragnehmer wird diesen Versicherungsschutz bis zum Ende dieses Vertrags und Abwicklung aller Einzelverträge / Einzelabrufe aufrechterhalten. Auf Nachfrage der Auftraggeberin ist dies durch Vorlage geeigneter Dokumente nachzuweisen.
(a) Hinweis Bietergemeinschaften:
Im Fall der Bildung einer Bietergemeinschaft ist die Berufs- und/oder Betriebshaftpflichtversicherung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft nachzuweisen.
(2) Erklärung nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YDKRM5T
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht.
"(1) Öffentliche Auftraggeber haben die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses unverzüglich in Textform zu informieren. Dies gilt auch für Bewerber, denen keine Information über die Ablehnung ihrer Bewerbung zur Verfügung gestellt wurde, bevor die Mitteilung über die Zuschlagsentscheidung an die betroffenen Bieter ergangen ist.
(2) Ein Vertrag darf erst 15 Kalendertage nach Absendung der Information nach Absatz 1 geschlossen werden. Wird die Information auf elektronischem Weg oder per Fax versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an.
(3) Die Informationspflicht entfällt in Fällen, in denen das Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb wegen besonderer Dringlichkeit gerechtfertigt ist..."
§ 135 GWB Unwirksamkeit.
"(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber:
1. gegen § 134 verstoßen hat..."
§ 160 GWB Einleitung, Antrag.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis
zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt."
§ 168 GWB Entscheidung der Vergabekammer.
"(1) Die Vergabekammer entscheidet, ob der Antragsteller in seinen Rechten verletzt ist und trifft die geeigneten Maßnahmen, um eine Rechtsverletzung zu beseitigen und eine Schädigung der betroffenen Interessen zu verhindern. Sie ist an die Anträge nicht gebunden und kann auch unabhängig davon auf die Rechtmäßigkeit des Vergabeverfahrens einwirken.
(2) Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden...".