Anbindung Neugraben an die Isenach, Eppstein West Referenznummer der Bekanntmachung: 8939
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lambsheim
NUTS-Code: DEB31 Frankenthal (Pfalz), Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67245
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.gzv-isenach-eckbach.de
Abschnitt II: Gegenstand
Anbindung Neugraben an die Isenach, Eppstein West
Aus Gründen des Hochwasserschutzes beabsichtigt der Verband folgende Maßnahmen baulich umzusetzen:
(Plangenehmigung liegt vor) - Herstellung einer Verbindungsspange als naturnah gestaltetes, mäandrierendes offenes Grabenprofil, einschließlich Einbringung von Spundwänden
- Herstellung eine Pumpwerks mit drei Pumpen an der Isenach
- Sohlmodellierung des zufließenden Grabensystems, einschließlich Anpassung von Durchlässen und vorhandener Medien.
Die Ausschreibung umfasst die für eine bauliche Realisierung notwendigen Objekt- und Fachplanungsleistungen (Objektplanung Ingenieurbauwerke, Tragwerksplanung sowie Besondere Leistungen) beginnend ab der Ausführungsplanung, die an einen Planer vergeben werden sollen.
Weitere Details sind folgenden Vergabeunterlagen:
- Plangenehmigungsantrag
- Plangenehmigungsbescheid
- Genehmigungspläne, Lageplan
auf der Vergabeplattform sowie über die Möglichkeit eines Vor-Ort-Termins nach vorheriger Terminvereinbarung zu entnehmen.
67227 Frankenthal (Eppstein)
• Beim Projekt handelt es sich um eine wasserwirtschaftliche Maßnahme des Hochwasserschutzes mit überörtlicher Wirkung in Frankenthal Gemarkung Eppstein.
• Der Arbeitstitel lautet: „Anbindung Neugraben an die Isenach, Eppstein“ • Die Maßnahme besteht aus den zwei Objekten:
- Objekt 1: Bau der Verbindungsspange Neugraben an die Isenach sowie Durchführung der
Grabenmodellierung/hydraulische Anpassungen in den zufließenden Grabensystemen - Objekt 2: Bau des Schöpfwerks an der neuen Mündung des Neugrabens in die Isenach
• Die zwei Objekte sollen in 6 Monaten ausführungsreif geplant und in 12 bis 18 Monaten gebaut werden.
• Das Projekt verfolgt gleichermaßen die Umsetzung von wasserwirtschaftlichen, naturschutzfachlichen und landespflegerischen Zielen.
• Die wesentlichen Beteiligten sind auf der Auftraggeberseite die Geschäftsführung/Investitionsabteilung des Gewässerzweckverbandes und in Zusammenarbeit mit der Abteilung Planen und Umwelt der Stadtverwaltung Frankenthal u. a. auch für Grundstücksangelegenheiten (Eigentümerfunktion).
Projektziele:
• Herstellung einer ca. 820 m langen Verbindungsspange als naturnah gestaltetes, mäandrierendes offenes Grabenprofil.
• Herstellung eines Pumpwerks ausgerüstet mit drei Pumpen. Die jeweilige Pumpleistung beträgt 2x200 l/s und 1x100 l/s.
• Sohlmodellierung (Beseitigung von Hochpunkten und Tieferlegung von Durchlässen, Umverlegung von Medien) des zufließenden Grabensystems zur Verbindungsspange. Das Grabensystem besteht aus den Gräben Moosgraben (rd. 1.340 m), Renngraben (rd. 1.100 m), Mittelgraben (rd. 700 m), Erbsensaatgraben (rd. 1.160 m) und dem Neugraben westlich von Eppstein (rd. 1.100 m).
• Benötigt werden die freiberuflichen Planungsleistungen zur Realisierung der beschriebenen Hochwasserschutzmaßnahme auf der Grundlage der vorliegenden Genehmigungsplanung. Der Abrechnung der Genehmigungsplanung lag die Honorarzone III unten zu Grunde.
In Anlehnung an die aktuelle HOAI werden die nachfolgend aufgeführten Leistungen benötigt.
Folgende Grundleistungen gemäß HOAI 2021:
- nach Teil 3 – Objektplanung, Abschnitt 3, § 43 HOAI (Leistungsbild Ingenieurbauwerke), Leistungsphase 5, 6, 7, 8 und 9
für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI (Gewässersystem mit Gewässerneubau, -aufweitung, -
ausbau, Durchlässen/ Durchlassbauwerken sowie Furten;
- nach Teil 4, Fachplanung, Abschnitt 1, § 51 HOAI (Leistungsbild Tragwerksplanung) Leistungsphase 5 und 6 für Bauwerke
und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI;
- nach Teil 4 – Technische Ausrüstung, Abschnitt 2, § 55 HOAI (Leistungsbild Technische Ausrüstung) Leistungsphase 5 bis
9 für Bauwerke und Anlagen des Wasserbaus gem. § 41 (3) HOAI;
sowie die optionale Vergabe der notwendigen Grundleistungen und Besonderen Leistungen - der örtlichen Bauüberwachung gemäß Anlage 12.1 zu § 43 Absatz 4 HOAI für die Ingenieurbauwerke;
- für die Erstellung eines Betriebshandbuchs für das Schöpfwerk;
- für die Erstellung eines Bodenmanagementkonzeptes inkl. Verwertungs- und Entsorgungswege und Rückbauplanung;
- baugrundgutachtliche Begleitung für die Erstellung einer Spundwand im Böschungsbereich zur Sicherung des
Schöpfwerkes;
- dito. für den Anschluss des Verbindungsgrabens an die Isenach;
- Führung statische Nachweise für Standsicherheit, Auftrieb, hydraulischer Grundbruch etc.;
- Erstellung Prüf- und Abschlussbericht für Grundbau und bodenmechanische Erdbauarbeiten;
- Sachverständigen Überwachung und Dokumentation von Bodenschutzmaßnahmen;
- Begleitung Fischereisachverständigen;
- Erstellung von Bestandsplänen nach Forderung der Nebenbestimmungen aus dem Genehmigungsbescheid;
Die Leistungsphasen 6 ff. für die zuvor genannten Leistungsbilder der Objekte 1 und 2 werden optional zu den vereinbarten Vertragsbedingungen in Auftrag gegeben. Dabei behält sich der Auftraggeber jeweils die stufenweise Beauftragung nach Leistungsphasen in Abhängigkeit von der Finanzierungssicherung des Vorhabens sowie eine Auftragserweiterung vor. Gleiches gilt für die besonderen Leistungen.
Die mit der Umsetzung der Baumaßnahme verbundenen naturschutzfachlichen Leistungen (z. B. Freianlagenplanung etc.) werden an einen anderen Fachplaner vergeben. Hierunter fallen auch die Leistungen einer ökologischen Baubegleitung.
Die Bauleistungen sind spätestens nach 24 Monaten ab Beginn der Beauftragung fertigzustellen. Die Leistungen des Auftragnehmers enden erst nach Erledigung und Abnahme aller übernommenen Leistungen und nicht zwingend nach 24 Monaten, da sich ggf. Verzögerungen im Planungs- und Bauablauf ergeben können bzw. im Anschluss noch Restarbeiten, VOB-Abnahme, Gewährleistungsabnahme etc. durchzuführen sind.
Der Auftraggeber begrenzt nach § 51 (2) VgV die Anzahl Bewerber, die nicht ausgeschlossen worden sind und zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, nach den folgenden Auswahlkriterien (Mindestanforderung Teilnahmewettbewerb) mit zugehöriger Wichtung:
A. Ausschlusskriterien 1. Vorlage einer Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und 124 GWB.
2. Vorlage einer Eigenerklärung über Berufshaftpflichtversicherungsdeckung gemäß § 45 Abs. 4 VgV in Höhe von mindestens 2,0 Mio. € für Personen- und sonstige Schäden (Erklärungen eines Maklers werden nicht akzeptiert). Die Deckungssummen müssen im Falle einer Bewerbergemeinschaft für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft in voller Höhe zur Verfügung stehen. Der Nachweis wird von den Bewerbern verlangt, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden, und ist spätestens mit dem Angebot vorzulegen.
3. Es muss sich um ein in den EWR-/WTO-/GPA-Staaten ansässige natürliche Person, juristische Person und Bewerbergemeinschaften, deren Projektverantwortlicher zur Führung der Berufsbezeichnung (Ingenieur) befugt handeln.
Ein Nachweis erfolgt über die Vorlage eines aktuellen Auszugs aus einem Berufs- oder Handelsregister (ausgestellt nach dem 01.01.2020) oder über Nachweis der erlaubten Berufsausübung auf andere Weise gemäß § 44 (1) VgV. Bei ausländischen Bewerbern durch eine Bescheinigung der zuständigen Behörde des Herkunftslandes, ggf. mit zugehöriger Übersetzung. Aus dem Nachweis müssen die Rechtsform und die Berechtigung der Person(en) für die rechtsgeschäftliche Unterzeichnung des Antrags und der verlangten Erklärungen zweifelsfrei hervorgehen. Ist die Berufsbezeichnung im jeweiligen Heimatstaat gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die fachlichen Anforderungen als Ingenieur, wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder einen sonstigen Befähigungsnachweis verfügt, dessen Anerkennung der Richtlinie 2013/55/EU entspricht.
4. Fristgerechter Eingang des Teilnahmeantrags (Frist siehe IV.2.2 der Bekanntmachung) gem. § 57 Abs. 1, Nr. 1 VgV.
5. Vollständiger Teilnahmeantrag unter Verwendung des Bewerbungsformulars.
6. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante Abhängigkeit von Ausführungs- und Lieferinteressen gem. § 73 Abs.
3 VgV vorliegt.
7. Eigenerklärung, dass keine für den Auftrag relevante wirtschaftliche Verknüpfung gem. § 46 Abs. 2 VgV vorliegt.
8. Im Falle einer Bewerbergemeinschaft ist eine Erklärung über die gesamtschuldnerische Haftung gemäß Bewerbungsformular abzugeben.
B. Eignungskriterien und Wichtung B.1 Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit 1.1 Eigenerklärung des durchschnittlichen Umsatzes der letzten 3 Jahre mit Leistungen, die mit der zu vergebenden Dienstleistung vergleichbar ist. Vergleichbar sind Leistungen der Objekt- und Fachplanungen für Ingenieurbauwerke nach HOAI § 41 Ziffer 3 mit dem Schwierigkeitsgrad Mindestens ab Honorarzonen II oben.
Wertungsgewicht: 10 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
U < 0,5 A = 1,
0,5 A ≤ U < 1,0 A = 2,
1,0 A ≤ U < 1,5 A = 3,
1,5 A ≤ U < 2,0 A = 4,
U ≥ 2,0 A = 5,
Die Bewertung orientiert sich an dem konkret zu erwartenden Umsatz für die vorliegende Vergabe. Der Umsatz pro Jahr wird über die letzten 3 Jahre ermittelt (=U) und auf den zu erwartenden Auftragswert pro Jahr (=A) bezogen.
B.2 Technische und berufliche Leistungsfähigkeit 2.1 Nachweis von geeigneten Referenzen aus dem Zeitraum von längstens 10 Jahren mit vergleichbaren Planungsanforderungen und vergleichbarer Komplexität (siehe B.1.1). Mit Angabe eines Ansprechpartners.
Wertungsgewicht: 65 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
Anzahl vergleichbarer Referenzen ≤ 1 = 1,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 2 = 2,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 3 = 3,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 4 = 4,
Anzahl vergleichbarer Referenzen 5 = 5,
2.2 Angabe, ob und welche Teile des Auftrags beabsichtigt wird als Unteraufträge zu vergeben.
Wertungsgewicht: 5 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
Unterauftrag 100% Auftragsvolumen = 1,
Unterauftrag ≤ 75% Auftragsvolumen = 2,
Unterauftrag ≤ 50% Auftragsvolumen = 3,
Unterauftrag ≤ 25% Auftragsvolumen = 4,
Unterauftrag 0% Auftragsvolumen = 5,
2.3 Qualität und Gesamteindruck der Bewerbung.
Wertungsgewicht: 20 Die Ermittlung der Wertungspunkte erfolgt nach folgender Wichtung:
schlecht 1,
ausreichend 2,
befriedigend 3,
gut 4,
sehr gut 5,
Die Wertungsgewichte werden mit den Bewertungszahlen 1 (schlecht) bis 5 (sehr gut) bewertet und mit ihrer Gewichtung multipliziert. Nach dieser Wertung kann eine Punktzahl von bis zu 445 Punkten erreicht werden. Die Bewerber mit den höchsten Punktzahlen werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Siehe hierzu in den Vergabeunterlagen die Anlage „Eignungsbewertungsmatrix Mindestanforderungen“.
Erfüllen mehrere Bewerber gleichermaßen die Anforderungen und ist die Bewerberzahl nach objektiver Auswahl der zu Grunde gelegten Kriterien zu hoch, wird unter diesen Bewerbern die Auswahl per Los getroffen (§ 75 (6) VgV).
Die Anlage „Eignungsbewertungsmatrix Mindestanforderungen (Teilnahmebedingungen)“ ist auf der Vergabeplattform abgelegt.
Stufenweiser Beauftragung und Abruf von Teilleistungen nach den HOAI-Leistungsbilder und Leistungsphasen sowie der Besonderen Leistungen.
1) Beauftragung:
Der Auftraggeber behält sich vor, die ausgeschriebenen Leistungen nicht vollumfänglich zu beauftragen.
2) Bietergemeinschaften/Eignungsleihe/Unterauftragsvergabe:
— Bewerbergemeinschaften geben eine gemeinsame Bewerbung ab. Geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise sind für jedes Bewerbergemeinschaftsmitglied gesondert zu erklären und vorzulegen. Dazu sind die entsprechenden Seiten zu kopieren und kenntlich zu machen, von welchem Bewerbergemeinschaftsmitglied die/der Erklärung/Nachweis stammt. Ferner ist eine Bewerbergemeinschaftserklärung (in Anlehnung an Formblatt 234 und 235 VHB) abzugeben, in der auch der Vertreter der Bewerbergemeinschaft mit postalischer und elektronischer Adresse zu benennen ist. Siehe hierzu das Bewerbungsformular (Teil VI.).
— Im Fall der Eignungsleihe oder beabsichtigter Unterauftragsvergabe sind geforderte Eigenerklärungen und/oder Nachweise von dem Eignungsverleiher/Unterauftragnehmer vorzulegen. Siehe hierzu das Bewerbungsformular (Teil VII.).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Siehe hierzu die Ausführungen unter Abschnitt II.2.9.
Generell gilt: Beim Fehlen der erwarteten Erklärungen werden diese nicht nachgefordert (§ 56 Abs. 2 Satz 2 VgV). Liegen sie nicht vor, führt dies ohne weiteres zum Ausschluss.
Die erforderlichen Nachweise und Erklärungen sind unter Verwendung des Bewerbungsformulars inkl. Anlagen zu erbringen und müssen ordnungsgemäß ausgefüllt werden.
Der Auftraggeber behält sich vor, Erklärungen des Bewerbers durch entsprechende Bescheinigungen der zuständigen Stellen bzw. nach Rücksprache bei den zuständigen Stellen bestätigen zu lassen. Bei fremdsprachlichen Nachweisen ist eine Übersetzung in deutscher Sprache beizufügen. Bei Bewerbungen durch eine Bewerbergemeinschaft oder bei Einsatz von Nachunternehmer sind die nachstehend aufgeführten Nachweise und Erklärungen für jedes Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
Siehe hierzu die Ausführungen unter Abschnitt II.2.9 Buchstabe B.
Siehe hierzu die Ausführungen unter Abschnitt II.2.9 Buchstabe A.
Siehe hierzu die Ausführungen unter Abschnitt II.2.9 Buchstabe B.2
Alle zu erbringenden planerischen Dienstleistungen sind in einem PDF und DXF Format dem Auftraggeber zu Verfügung zu stellen. Alle Bauleistungsfortschritte sind dem Auftraggeber schriftlich zu dokumentieren.
Gemäß § 44, 75 VgV Berufsqualifikation: „Beratender Ingenieur“ oder „Ingenieur“ bzw. Architekt für PL, stellv. PL und Bauüberwacher (für Örtliche BÜ wird auch Abschluss als Techniker akzeptiert). Juristische Personen, zu deren satzungsgemäßen Geschäftszweck die geforderten Dienstleistungen gehören. Mindestens einer der bevollmächtigten Vertreter der juristischen Personen (EN) muss die an natürliche Personen gerichteten Anforderungen erfüllen.
Erklärung nach § 43 (1) VgV zu dem für die Erbringung der Leistung vorgesehenen Personal mit Nennung der Funktion im Projekt (Projektleiter [PL]) und der Funktion beim Bewerber. Für die Erbringung der Leistung des verantwortlichen Projektleiters wird eine Berufsqualifikation als Ingenieur oder vergleichbar im Sinn der §§ 75 (1) und (2) VgV gefordert. § 75 (3) VgV gilt entsprechend. Ein Nachweis der Berufszulassung für die verantwortliche Person ist vorzulegen (z. B. Diplomzeugnis oder vergleichbar, Eintrag in ein Berufsregister). Juristische Personen und Gesellschaften haben die Stellung der Person anzugeben, für welche ein Nachweis beigefügt ist, sowie eine Eigenerklärung zur Übernahme der inhaltlichen Projektführung durch diese Person. Bei Bietergemeinschaften ist eine solche Erklärung für ein Mitglied beizufügen. Änderungen im Hinblick auf das vom Bewerber benannte Schlüsselpersonal (Projektleiter) und die Verteilung der Funktionen sind nach der Zuschlagserteilung nur mit Zustimmung des Auftraggebers zulässig. Dies betrifft auch die Beauftragung anderer Nachunternehmer.
Anwendung findet die HOAI 2021 in der bei Auftragserteilung gültigen Fassung, soweit der Auftragnehmer seinen Sitz in der BRD hat und dort die Leistungen erbracht werden, Bewerbergemeinschaften sind zugelassen. Die Bewerbergemeinschaft wird im Auftragsfall eine Rechtsform annehmen, bei der eine Gesamtschuldnerische Haftung der einzelnen Bewerbergemeinschaftmitglieder für die Erfüllung der vertraglichen Pflichten besteht. Diese haben in der Bewerbung die Mitglieder zu benennen und eines ihrer Mitglieder als uneingeschränkt bevollmächtigten Vertreter zu bezeichnen. Beruft sich ein Bewerber zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leitungsfähigkeit auf die Kapazitäten anderer Unternehmen, müssen jene Unternehmen erklären, im Auftragsfall gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung zu haften (§ 47 Abs. 3 VgV).Vertrags-/Abwicklungs- und Verhandlungssprache im Rahmen der Projektdurchführung ist Deutsch. Alle Projektdokumente und die Projektdokumentation sind in Deutsch zu erstellen. Der Auftragnehmer hat während der gesamten Planungs-, Ausschreibungs- und Ausführungsphase eine kurzfristige Erreichbarkeit/ Verfügbarkeit vor Ort zu gewährleisten
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle ergänzend zu dieser Auftragsbekanntmachung zur Verfügung gestellten Unterlagen und weiteren Informationen zum Vergabeverfahren sind auf der in Ziff. I.3. genannten Vergabeplattform frei zugänglich und kostenlos als Download abrufbar. Die Unterlagen auf der Vergabeplattform werden hinsichtlich möglicher Fragen und weiterer Auskünfte zum Vergabeverfahren nach Bedarf fortlaufend ergänzt. Interessenten können sich auf der Vergabeplattform registrieren und werden dann automatisch über Ergänzungen/Änderungen informiert. Nicht registrierte Interessenten müssen sich auf der Vergabeplattform eigenständig über evtl. Änderungen informieren.
Bekanntmachungs-ID: CXUEYYBYYRC
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeorndete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 55290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Auf folgende Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkung (GWB) zu Anträgen für Nachprüfungsverfahren wird hingewiesen:
§ 160 GWB – Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 1 bis 3 GWB); der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3, Satz 1, Nr. 4 GWB).
5) Ein Nachprüfungsantrag ist zudem unzulässig, soweit der Antrag erst nach Zuschlagserteilung zugestellt wird (§168 Abs. 2, Satz 1 GWB). Die Zuschlagserteilung ist möglich 10 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Fax oder auf elektronischem Weg bzw. 15 Tage nach Absendung der Bekanntgabe der Vergabeentscheidung per Post (§ 134 Abs. 2 GWB).
Die anfängliche Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrages gem. § 135 Abs. 1 GWB kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrages, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsabschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 Abs. 2 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Lambsheim
Postleitzahl: 67245
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://gzv-isenach-eckbach.de