Förderanlagen Referenznummer der Bekanntmachung: C 4600
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freinsheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vg-freinsheim.de
Abschnitt II: Gegenstand
Förderanlagen
Die Stadt Freinsheim Sanierungsträger GmbH plant die Errichtung einer Wohnanlage bestehend aus 4 Baukörpern mit je 10 Wohneinheiten an der Erpolzheimer Straße in Freinsheim. Die beiden südlichen Häuser B&D werden mit einer Tiefgarage mit insgesamt 38 Stellplätzen unterkellert.
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Förderanlagen.
Freinsheim Erpolzheimer Straße 67251 Freinsheim
Anlagebeschreibung Haus A & C:
Es wird ein barrierefreier Aufzug (Typ 2) zwischen dem EG und 3. OG (4 Haltestellen) im Treppenhaus installiert.
Es ist die DIN EN 81-70 bzw. DIN EN 81-40 mit den Anforderungen für die Abmessungen der Kabine, Befehlsgeber, Anzeigen im Fahrkorb und den jeweiligen Haltestellen, sowie Notrufeinrichtung und Ausstattung des Spiegels einzuhalten.
Werden mehrere Bedienelemente, z.B. Taster, übereinander angeordnet, darf das Achsmaß des obersten Bedienelementes 1,05m OKFFB nicht überschreiten. Das Achsmaß des untersten Bedienelementes 0,85m OKFFB nicht unterschreiten.
Die Anordnung des Befehlsgebers an der Haltestelle ist unmittelbar in der Nähe des Aufzugs anzuordnen.
Anlagebeschreibung Haus B & D:
Es wird ein barrierefreier Aufzug (Typ 2) zwischen dem UG und 3. OG (5 Haltestellen) im Treppenhaus installiert.
Es ist die DIN EN 81-70 bzw. DIN EN 81-40 mit den Anforderungen für die Abmessungen der Kabine, Befehlsgeber, Anzeigen im Fahrkorb und den jeweiligen Haltestellen, sowie Notrufeinrichtung und Ausstattung des Spiegels einzuhalten.
Werden mehrere Bedienelemente, z.B. Taster, übereinander angeordnet, darf das Achsmaß des obersten Bedienelementes 1,05m OKFFB nicht überschreiten. Das Achsmaß des untersten Bedienelementes 0,85m OKFFB nicht unterschreiten.
Die Anordnung des Befehlsgebers an der Haltestelle ist unmittelbar in der Nähe des Aufzugs anzuordnen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formular 124) - darüber, dass der Bieter im Berufs- und Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der Gemeinschaft oder des Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Ggf. ist zu erklären, dass keine Eintragungspflicht besteht.
2. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung auf Formular des Auftraggebers (Formular 124) - über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 6 e EU VOB/A einschließlich Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation
oder anstelle der Nachweise zu 1. und 2.:
- Nachweis der Präqualifikation durch Mitteilung der Registrierungsnummer, unter der der Bieter in die Liste des Vereins für Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) eingetragen ist oder
- Vorlage einer einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) betreffend der in der Teil III und Teil IV A der EEE abgefragten Angaben.
Im Falle von Bietergemeinschaften sind die Nachweise zu 1. und 2. bzw. der Präqualifikationsnachweis/ Einheitliche Europäische Eigenerklärung von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung (Kopie der zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe gültigen Versicherungspolice).
Der Nachweis gem. Ziff. 1 ist auch von präqualifizierten Bietern zusätzlich zum Präqualifikationsnachweis mit dem Angebot einzureichen.
Bei Bietergemeinschaften ist der Nachweis gem. Ziff. 1 von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft gesondert zu erbringen, mit der Maßgabe, dass es genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest- Deckungssummen die geforderten Mindeststandards erfüllen.
zu Ziff. 1: zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehende Mindest-Deckungssumme von [Betrag gelöscht] EUR für Personen- und Sachschäden und für Vermögensschäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen. Alternativ genügt eine Erklärung des Versicherers, die Versicherungsbedingungen im Auftragsfall entsprechend den genannten Bedingungen zu erhöhen.
1. Nachweis - zunächst nur Eigenerklärung - über die Ausführung von Leistungen in den letzten 5 Kalenderjahren, die mit der zu vergebenden Leistung zu vergleichen sind.
zu Ziff. 1: Der Nachweis muss Ort, Inhalt, Auftraggeber und Datum der Abnahme der Referenzleistung erkennen lassen.
Abschnitt IV: Verfahren
Bahnhofstraße 12
67251 Freinsheim
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Unter der in Abschnitt I.3) angegebenen Internetadresse sind nicht nur die Ausschreibungsunterlagen abrufbar, sondern es werden auch Antworten auf Fragen von Interessenten sowie ggf. aktualisierte oder weitere Informationen und Unterlagen zu dem Verfahren zur Verfügung gestellt. Interessenten an dem Verfahren müssen daher eigenverantwortlich sicherstellen, dass sie regelmäßig und insbesondere rechtzeitig vor Angebotsabgabe und Ablauf der Angebotsfrist prüfen, ob auf der Vergabeplattform Antworten zu Interessentenfragen und/oder zusätzliche Informationen und Unterlagen zur Verfügung gestellt wurden, welche für die Angebotsabgabe zu beachten sind.
2. Es ist ausschließlich die elektronische Angebotsabgabe in Textform (§126b BGB) über die unter Abschnitt I.3) genannte Vergabeplattform zugelassen. Andere Angebotsabgaben oder andere Übermittlungsarten der Angebote, wie etwa Post, Telefax oder E-Mail sind ausgeschlossen. In diesem Fall müsste das Angebot schon mangels Formwahrung gem. § 16 EU Nr. 2 VOB/A zwingend ausgeschlossen werden, ohne dass eine Nachforderungsmöglichkeit besteht.
Bei der Angebotsabgabe über die Vergabeplattform gem. Abschnitt I.3) ist zu berücksichtigen, dass aufgrund einer ggf. großen Datenmenge eine vollständige Übertragung des Angebots längere Zeit in Anspruch nimmt. Es ist daher ausreichend Zeit für das Hochladen des Angebots auf der Vergabeplattform einzukalkulieren.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YD4Y55P
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Es gelten die Bestimmungen des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB). Hinsichtlich der Einleitung von Nachprüfungsverfahren wird auf § 160 GWB verwiesen.