Glasreinigung an verschiedenen Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuwied
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Glasreinigung an verschiedenen Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuwied
Glasreinigung an verschiedenen Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuwied
Stadtgebiet Neuwied
Ca. 19.900 m² zu reinigende Glasflächen an verschiedenen Liegenschaften der Stadtverwaltung Neuwied
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
1. Beschreibung der Betriebsstätte gem. Hinweis Leistungsbeschreibung 2. Sonstige Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlage
1. Nachweis über berufliche Qualifikation des/der Kolonnenführer(s) 2. Abweichend von den Angaben in V 124 Vorlage der Referenzliste bereits mit dem Angebot 3. Sonstige Eignungskriterien gemäß Auftragsunterlage
Abschnitt IV: Verfahren
Vergabestelle Stadtverwaltung Neuwied, Engeser Landstraße 17,
Raum 111 in 565664 Neuwied
Bieter sind bei der Öffnung der Angebot nicht zugelassen (§ 55 Abs. 2 VGV)
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]4
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
1) Ein Nachprüfantrag zur Vergabekammer ist nach 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 GWB unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
2) insbesondere § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1, und 3 GWB sowie § 134 Abs 2 GWB sind zu beachten.
3) Die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit des Vertragsabschlusses nach § 135 GWB endet spätestens 30 Tage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der europäischen Union, vgl. § 135 Abs. 2 Satz 2 GWB.