Ausbau 4. OG/Umbau UG - 3.OG, Haus A1/A2 – Vergabe der Fachplanungsleistungen Referenznummer der Bekanntmachung: VgVA1/A2-F
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Speyer
NUTS-Code: DEB38 Speyer, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67346
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.vincentius-speyer.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau 4. OG/Umbau UG - 3.OG, Haus A1/A2 – Vergabe der Fachplanungsleistungen
Fachplanung Technische Ausrüstung gemäß § 53 HOAI
Das Haus A des Sankt Vincentius-Krankenhauses Speyer besteht aus den Gebäudeteilen Haus A1 und Haus A2. Der Auftragsgegenstand umfasst wesentliche Bereiche im Haus A1, bezieht aber auch das 4. und 5. OG des Hauses A2 mit ein.
Speyer, DE
Bei Haus A2 handelt es sich um einen Neubau (Achsen 12-23). Der Neubau ist zurzeit in der Bauausführung. Dabei werden die Geschosse 2. UG bis 3. OG des Gebäudeteils Haus A2 final ausgebaut und können in Kürze bezogen werden. Die Geschosse 4. OG und 5. OG im Gebäudeteil Haus A2 wurden als Gebäudehülle hergestellt – der Innenausbau ist jedoch noch nicht erfolgt und ist Auftragsbestandteil der hier beschriebenen Maßnahme. Das 4. OG beinhaltet Reserveflächen für die zukünftige Nutzung als Pflegestation. Das 5. OG beinhaltet die Flächen für eine zukünftige Technikzentrale zur Versorgung des 4. OG – sowohl für den Gebäudeteil Haus A1 als auch für das Gebäudeteil Haus A2.
Beim Haus A1 handelt es sich um den ältesten Gebäudeteil des Sankt Vincentius Krankenhauses. Der teilweise aus dem Jahr 1905 stammende Baukörper wurde mehrfach erweitert und zuletzt im Jahr 2010 weitestgehend renoviert bzw. teilweise saniert. Seit 2011 beherbergt das Haus A1 während der Bauphase des Neubaus Haus A2 interimsmäßig drei Pflegestationen. Mit dem Bezug des Neubaus Haus A2 Ende 2021 ziehen die Pflegestationen in die Neubaubereiche im Haus A2 um. Die Neubaumaßnahme Haus A2 (s.o.) beinhaltet auch Teilflächen im Haus A1. Nach Umzug der Pflegestationen von Haus A1 ins Haus A2 werden diese Flächen in Haus A1 umgebaut und saniert. Dabei werden Flurbereiche sowie Räume des Nebenraumprogramms der dann ins Haus A2 eingezogenen Pflegestationen hergestellt. Der Abschluss dieser Baumaßnahmen ist für Ende 2022 geplant.
Die Auswahl erfolgt anhand der fachlichen Eignung der Bewerber, die hierzu Referenzen einzureichen haben, die den Anforderungen in III 1.3) dieser Bekanntmachung entsprechen müssen.
Die Bewerber, die zur Abgabe eines Angebotes aufgefordert werden, erhalten neben den Vertragsunterlagen auch Planungsunterlagen über den Bestand
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Es ist im Wege der Eigenerklärung eine Bewerbererklärung über die persönliche Lage abzugeben. Diese umfasst Erklärungen zum Teilnahmeantrag und Erklärungen zum Bewerber/der Bewerbergemeinschaft selbst. Die einzelnen Erklärungen sind auf Seite 15 des Teilnahmeantrags, der Teil der Vergabeunterlagen ist, aufgeführt. Sie umfasst mithin auch die Erklärung, dass keine Ausschlussgründe nach §§ 123 und 124 GWB gegeben sind.
Eigenerklärung über den Jahresumsatz des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (mindestens 650.000 € netto)
siehe oben
Bewerber/Bewerbergemeinschaften müssen mindestens 3 wertungsfähige Referenzen angeben, bei der diese als verantwortlicher Vertragspartner mit den Leistungen in den letzten drei Jahren beauftragt waren (die Leistungen müssen nicht selbst erbracht worden sein). Bei Bewerbergemeinschaften ist es ausreichend, wenn die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft insgesamt mindestens 3 wertungsfähige Referenzen angeben, es müssen keine gemeinsam ausgeführten Referenzprojekte angegeben werden.
Soweit es erforderlich ist, um einen ausreichenden Wettbewerb sicherzustellen, wird die Krankenhaus-Stiftung auch einschlägige Referenzen berücksichtigen, die mehr als drei Jahre zurück liegen bzw. älter sind. Die Bewerber/Bietergemeinschaften können dementsprechend auch ältere Referenzen angeben, soweit solche, die in den letzten drei Jahren beauftragt wurden, nicht zur Verfügung stehen. Der Beginn der Leistungserbringung darf jedoch nicht vor dem 01.01.2010 liegen.
Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft kann außerdem mehr als drei wertungsfähige Referenzen einreichen. Es werden jedoch insgesamt max. (die besten) 3 Referenzen der Auswahlentscheidung zu Grunde gelegt. Bei der Ermittlung der besten drei Referenzen und der Prüfung der Einhaltung der Mindestbedingungen werden alle eingereichten Referenzen überprüft.
Zu allen Referenzen müssen die nachfolgend benannten Erklärungen und Angaben, zwingend getätigt und mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden. Sind die nachstehend als Mindestbedingung bezeichneten Angaben nicht eingehalten, wird die Referenz nicht gewertet.
Zwingende Angaben zu den Referenzen:
- Referenzbezeichnung (mit Abgabe des Teilnahmeantrags muss noch kein Auftraggeber und Ansprechpartner benannt werden)
- Angabe, ob die Referenzleistungen für einen Krankenhausbau/-umbau erbracht wurden (keine Mindestbedingung),
- Leistungsbereich nach HOAI: Leistungsbild Technische Ausrüstung (Mindestbedingung für jede Referenz),
- Honorarzone gleich/größer als II (Mindestbedingung für jede Referenz),
- Monat und Jahr des Beginns der Leistungserbringung; Beginn der Leistungserbringung grundsätzlich nicht vor dem 01.01.2018 (wie zuvor dargestellt, sind ausnahmsweise auch ältere Referenzen (ab 01.01.2010) zulässig) und nicht nach dem 31.12.2020 (Mindestbedingung für jede Referenz),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 1 (Ab-wasser-, Wasser- und Gasanlagen) gem. § 53, 55 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 (keine Mindestbedingung),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 2 (Wärmeversorgungsanlagen) gem. § 53, 55 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 (keine Mindestbedingung),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 3 (Lufttechnische Anlagen) gem. § 53, 55 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 (Keine Mindestbedingung),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 4 (Starkstrom-anlagen) gem. § 53, 55 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 (keine Mindestbedingung),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 5 (Fernmelde- und informationstechnische Anlagen) gem. § 53, 55 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 (keine Mindestbedingung),
- erbrachte Leistungsphasen aus den Leistungsphasen 1 bis 9 des Leistungsbildes Ingenieurleistungen der technischen Ausrüstung für die Anlagengruppe 8 (Gebäudeautomation) gem. § 53, 55 HOAI 2013 i.V.m. Anlage 15 (keine Mindestbedingung),
- ob „Bauen/Leistungserbringung“ im laufenden Betrieb erfolgte (keine Mindestbedingung),
- ob ein „Bauen/Leistungserbringung“ im Bestand erfolgte (keine Mindestbedingung),
- ob ein „Bauen in mehreren Bauabschnitten erfolgte“ (keine Mindestbedingung) und
- ob es sich um eine öffentlich geförderte Maßnahme handelte (keine Mindestbedingung).
Im Übrigen gelten die Ausführungen zu Ziffer III.1.1)
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Fragen bezüglich der Bekanntmachung oder des Teilnahmeantrags können bis zum 20.08.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Liste mit den gestellten Fragen und den zugehörigen Antworten wird regelmäßig aktualisiert und zur Verfügung gestellt.
Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Teilnahmeantrags, der Teil der Vergabeunterlagen ist, sowie der dazugehörige Anlagen möglich. Der Teilnahmeantrag nebst den mit diesem einzureichenden Unterlagen ist über die Vergabeplattform evergabe (www.evergabe.de) einzureichen.
Soweit ein Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften feststellt, hat er diese gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Dies ist Zulässigkeitsvoraussetzung für den einem Bewerber/Bieter oberhalb der Schwellenwerte zur Verfügung stehenden Rechtsschutz. Grundsätzlich ist eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen auszubringen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. bis zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. bis zur Angebotsabgabe gerügt werden. Soweit der Auftraggeber der Rüge nicht abhilft, kann der jeweilige Bewerber/Bieter ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer einleiten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dürfen seit der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, allerdings nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-Institutionen/vergabekammer/
Fragen bezüglich der Bekanntmachung oder des Teilnahmeantrags können bis zum 20.08.2021 über die Vergabeplattform gestellt werden. Die Liste mit den gestellten Fragen und den zugehörigen Antworten wird regelmäßig aktualisiert und zur Verfügung gestellt. Bewerbungen sind ausschließlich unter Verwendung des Teilnahmeantrags, der Teil der Vergabeunterlagen ist, sowie der dazugehörige Anlagen möglich. Der Teilnahmeantrag nebst den mit diesem einzureichenden Unterlagen ist über die Vergabeplattform evergabe (www.evergabe.de) einzureichen. Soweit ein Bewerber/Bieter Verstöße gegen Vergabevorschriften feststellt, hat er diese gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Dies ist Zulässigkeitsvoraussetzung für den einem Bewerber/Bieter oberhalb der Schwellenwerte zur Verfügung stehenden Rechtsschutz. Grundsätzlich ist eine Rüge gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen auszubringen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. bis zur Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB bis spätestens zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrags bzw. bis zur Angebotsabgabe gerügt werden. Soweit der Auftraggeber der Rüge nicht abhilft, kann der jeweilige Bewerber/Bieter ein Nachprüfungsverfahren bei der Vergabekammer einleiten. Gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB dürfen seit der Mitteilung, dass der Rüge nicht abgeholfen wird, allerdings nicht mehr als 15 Kalendertage vergangen sein.