Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel der Telearbeitsplätze nach DGUV Vorschrift 3 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-057-EU-ABIMO

Bekanntmachung vergebener Aufträge

Ergebnisse des Vergabeverfahrens

Dienstleistungen

Rechtsgrundlage:
Richtlinie 2014/24/EU

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
I.4)Art des öffentlichen Auftraggebers
Einrichtung des öffentlichen Rechts
I.5)Haupttätigkeit(en)
Sozialwesen

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel der Telearbeitsplätze nach DGUV Vorschrift 3

Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-057-EU-ABIMO
II.1.2)CPV-Code Hauptteil
71334000 Dienstleistungen im Bereich Maschinenbau und Elektrotechnik
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen
II.1.4)Kurze Beschreibung:

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß der nationalen DGUV Vorschrift 3 nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und in diesem Zustand erhalten werden. Diese sind auf Beschädigungen der stromführenden Leitungen zu prüfen (Fehlerstromprüfung). Das Ergebnis der Prüfungen ist zu dokumentieren sowie der erfolgte Prüftermin (Monat/Jahr) auf den Geräten zu vermerken (Prüfplakette).

Gegenstand der Maßnahme ist die Auswahl eines Auftragnehmers für die Überprüfung bzw. Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel nach der DGUV Vorschrift 3 an den bundesweiten Telearbeitsplätzen der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer der Auftraggeberin in einem Turnus von 24 Monaten.

Der Vertrag tritt zum Monatsbeginn nach Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten (zwei Vertragsjahren).

Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwei Mal automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet mithin spätestens mit Ablauf des vierten Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

Das Auftragsvolumen beträgt jährlich ca. [Betrag gelöscht] Euro, netto. Auf die gesamte Laufzeit von 4 Jahren bezogen beträgt das Auftragsvolumen somit ca. [Betrag gelöscht] Euro, netto.

II.1.6)Angaben zu den Losen
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.7)Gesamtwert der Beschaffung (ohne MwSt.)
Wert ohne MwSt.: [Betrag gelöscht] EUR
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
71630000 Technische Kontrolle und Tests
71600000 Technische Tests, Analysen und Beratung
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Hauptort der Ausführung:

Einsatzgebiet sind die jeweiligen deutschlandweiten Telearbeitsplätze, erfüllt ist die Anforderung mit Eingabe der Daten in 'meine BGHM'.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

In der Bundesrepublik Deutschland dürfen elektrische Anlagen und Betriebsmittel gemäß der nationalen DGUV Vorschrift 3 nur in ordnungsgemäßem Zustand in Betrieb genommen und müssen in diesem Zustand erhalten werden.

Dabei wird unterschieden zwischen ortsveränderlichen und ortsfesten elektrischen Betriebsmitteln und stationären und nichtstationären Anlagen. Diese sind auf Beschädigungen der stromführenden Leitungen zu prüfen (Fehlerstromprüfung). Das Ergebnis der Prüfungen ist zu dokumentieren sowie der erfolgte Prüftermin (Monat / Jahr) auf den Geräten zu vermerken (Prüfplakette).

Hierbei gelten folgende Maximalwerte als Abweichung vom Richtwert des Prüfungsturnus 6 Monate:

- in Büros/ Telearbeitsplätze ist der Prüfungsturnus maximal 24 Monate.

Europäische Normen, soweit nicht bereits in den geltenden Vorschriften eingearbeitet, und/oder vergleichbare Vorschriften anderer EU-Staaten sind hier nicht anwendbar. Es gelten ausschließlich die deutschen Vorschriften der DGUV Vorschrift 3, der DIN VDE 0701-0702 und der Betriebssicherheitsverordnung.

Ziel der Ausschreibung ist die Auswahl eines Auftragnehmers, der in den nächsten vier Jahren die Überprüfung der ortsveränderlichen elektrischen Betriebsmittel nach DGUV Vorschrift 3 an diversen Telearbeitsplätzen übernimmt.

Für die Dienstleistungen dieser Ausschreibung soll ein Rahmenvertrag geschlossen werden.

Das Gesamtvolumen beträgt ca. 331.000,00 €, netto für die gesamte Vertragslaufzeit von 4 Jahren.

Der Vertrag tritt zum Monatsbeginn nach Zuschlagserteilung in Kraft und hat eine Laufzeit von 24 Monaten (zwei Vertragsjahren).

Die Vertragslaufzeit verlängert sich zwei Mal automatisch um ein weiteres Vertragsjahr, sofern der Vertrag nicht von einer Vertragspartei mit einer Frist von sechs Monaten zum Ende des laufenden Vertragsjahres schriftlich gekündigt wird. Der Vertrag endet mithin spätestens mit Ablauf des vierten Vertragsjahres, ohne dass es einer Kündigung bedarf.

II.2.5)Zuschlagskriterien
Qualitätskriterium - Name: Bewertung Konzept und Erfahrung / Gewichtung: 60
Preis - Gewichtung: 40
II.2.11)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.13)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Der Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der EU finanziert wird: nein
II.2.14)Zusätzliche Angaben

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Beschreibung
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
IV.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung oder zum dynamischen Beschaffungssystem
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
IV.1.8)Angaben zum Beschaffungsübereinkommen (GPA)
Der Auftrag fällt unter das Beschaffungsübereinkommen: ja
IV.2)Verwaltungsangaben
IV.2.1)Frühere Bekanntmachung zu diesem Verfahren
Bekanntmachungsnummer im ABl.: 2021/S 074-187919
IV.2.8)Angaben zur Beendigung des dynamischen Beschaffungssystems
IV.2.9)Angaben zur Beendigung des Aufrufs zum Wettbewerb in Form einer Vorinformation

Abschnitt V: Auftragsvergabe

Auftrags-Nr.: 2020-057-EU-ABIMO
Bezeichnung des Auftrags:

Prüfung der ortsveränderlichen Betriebsmittel der Telearbeitsplätze nach DGUV Vorschrift 3

Ein Auftrag/Los wurde vergeben: ja
V.2)Auftragsvergabe
V.2.1)Tag des Vertragsabschlusses:
04/07/2021
V.2.2)Angaben zu den Angeboten
Anzahl der eingegangenen Angebote: 3
Anzahl der eingegangenen Angebote von KMU: 1
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus anderen EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der eingegangenen Angebote von Bietern aus Nicht-EU-Mitgliedstaaten: 0
Anzahl der elektronisch eingegangenen Angebote: 3
Der Auftrag wurde an einen Zusammenschluss aus Wirtschaftsteilnehmern vergeben: nein
V.2.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Heppenheim
NUTS-Code: DE715 Bergstraße
Postleitzahl: 64646
Land: Deutschland
Der Auftragnehmer ist ein KMU: nein
V.2.4)Angaben zum Wert des Auftrags/Loses (ohne MwSt.)
Ursprünglich veranschlagter Gesamtwert des Auftrags/des Loses: [Betrag gelöscht] EUR
Niedrigstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR / höchstes Angebot: [Betrag gelöscht] EUR das berücksichtigt wurde
V.2.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.3)Zusätzliche Angaben:
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
VI.4.3)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:

- Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).

- § 20 VgV

(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge

nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der

Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.

- § 17, Abs.6 VgV

(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, gerechnet ab dem Tag nach der Absendung der Aufforderung zur Angebotsabgabe.

(9) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 5 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.

- § 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter

(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.

(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters unverzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,

1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,

2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,

3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und

4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.

VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2021

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