Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im ÖSPV für die Linienbündel: Unteres Nahetal/Stromberg, Kreuznacher Umland I, Kreuznacher Umland II, Glantal, Kirn

Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge

Rechtsgrundlage:
Verordnung (EG) Nr. 1370/2007

Abschnitt I: Zuständige Behörde

I.1)Name und Adressen
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-badkreuznach.de/
I.2)Auftragsvergabe im Namen anderer zuständiger Behörden
I.3)Kommunikation
Weitere Auskünfte erteilen/erteilt folgende Kontaktstelle:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnn.info/
I.4)Art der zuständigen Behörde
Regional- oder Kommunalbehörde

Abschnitt II: Gegenstand

II.1)Umfang der Beschaffung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags:

Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im ÖSPV für die Linienbündel: Unteres Nahetal/Stromberg, Kreuznacher Umland I, Kreuznacher Umland II, Glantal, Kirn

II.1.2)CPV-Code Hauptteil
60112000 Öffentlicher Verkehr (Straße)
II.1.3)Art des Auftrags
Dienstleistungen

Vom öffentlichen Verkehrswesen abgedeckte Bereiche:
Busverkehr (innerstädtisch/regional)
II.2)Beschreibung
II.2.2)Weitere(r) CPV-Code(s)
60130000 Personensonderbeförderung (Straße)
II.2.3)Erfüllungsort
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Hauptort der Ausführung:

Die Leistungen sind im Gebiet des Landkreises Bad Kreuznach zu erbringen.

II.2.4)Beschreibung der Beschaffung:

Diese Vorinformation umfasst Leistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV) ab Betriebsaufnahme am 17.10.2022 für die Dauer von 10 Jahren für die folgenden Linienbündel:

1. Linienbündel „Unteres Nahetal/Stromberg“ mit den Linien: 230, 232, 233, 234, 235, 237, 239 und 240 (ca. 2,2 Mio. Nutzwagenkilometer);

2. Linienbündel „Kreuznacher Umland I“ mit den Linien: 221, 223, 224, 252 und 253 (ca. 1,1 Mio. Nutzwagenkilometer);

3. Linienbündel „Kreuznacher Umland II“ mit den Linien: 244, 245, 250, 251, 255, 2001, 2002 und 2501 (ca. 1,2 Mio. Nutzwagenkilometer);

4. Linienbündel „Glantal“ mit den Linien: 260, 262, 263, 264, 266, 269, 278, 285, 287 (ca. 1.4 Mio. Nutzwagenkilometer);

5. Linienbündel „Kirn“ mit den Linien: 279, 281, 284, 286 (ca. 0,6 Mio. Nutzwagenkilometer)

Die vergabegegenständlichen Fahrpläne sind auf der Homepage des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes

unter: https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren veröffentlicht.

Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der abzuschließende Vertrag.

Der Landkreis Bad Kreuznach beabsichtigt, die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN), ein Tochterunternehmen des Landkreises, mit der Durchführung der vorgenannten Personenbeförderungsleistungen direkt zu betrauen, wenn für diese Leistungen keine eigenwirtschaftlichen Anträge gestellt und genehmigt werden.

Eine direkte Betrauung der KRN mit der Erbringung der vorgenannten Leistungen ist auf der Grundlage eines In-House-Geschäftes nach § 108 Abs. 1 GWB zulässig. Die KRN ist ein 100%iges Kommunalunternehmen der Landkreise Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie der Stadt Bad Kreuznach, das mehr als 80 Prozent seiner Tätigkeiten auf der Grundlage von Betrauungen seiner Gesellschafter erbringen wird. Privates Kapital ist an der KRN weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt, so dass die Voraussetzungen für ein vergabefreies In-House-Geschäft vorliegen.

(Art und Menge der Dienstleistungen oder Angabe von Bedürfnissen und Anforderungen)
II.2.7)Voraussichtlicher Vertragsbeginn und Laufzeit des Vertrags
Beginn: 17/10/2022
Laufzeit in Monaten: 120

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
Direkte Vergabe an einen internen Betreiber (Art. 5.2 von 1370/2007)

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Zusätzliche Angaben:

A. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:

Die Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG ergeben sich aus den Leistungsanforderungen, die unter folgendem Link heruntergeladen werden können: https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren. Ferner sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund und des Nahverkehrsplans des Landkreises Bad Kreuznach in der jeweils gültigen Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption zu beachten. Die Nahverkehrspläne sind unter https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger abrufbar. Des Weiteren finden die Tarifangebote, Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des RNN Anwendung. Diese können unter https:// www.rnn.info/downloads#tarifinformationen abgerufen werden. Sämtliche der vorgenannten Dokumente, einschließlich deren Anlagen, enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.

B. Soziale Standards:

Es gelten die Regelungen des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG).

C. Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge:

— Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG);

— Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert- Ring 14-20, 56068 Koblenz;

— Eigenwirtschaftliche Anträge können sich auf einzelne oder auf alle der unter Abschnitt II.2.4) genannten Linienbündel beziehen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen oder die die in dieser Vorabbekanntmachung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.

D. Nachprüfung

Verstöße gegen das Vergaberecht können nach §§ 155 ff. GWB bei der

Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Postanschrift:[gelöscht]

Tel.: [gelöscht], Fax: [gelöscht]

geltend gemacht werden.

VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
29/07/2021

Wähle einen Ort aus Rheinland-Pfalz

Adenau
Albig
Alflen
Alsenz
Altenahr
Altenkirchen (Westerwald)
Altrip
Alzey
Andernach
Annweiler am Trifels
Antweiler
Argenthal
Arzfeld
Asbach (Westerwald)
Bad Bergzabern
Bad Breisig
Bad Dürkheim
Bad Ems
Bad Hönningen
Bad Kreuznach
Bad Marienberg
Bad Neuenahr-Ahrweiler
Bad Sobernheim
Badem
Bann
Baumholder
Beckum
Bellheim
Bendorf
Bernkastel-Kues
Betzdorf
Beuren (Hochwald)
Bingen am Rhein
Birkenfeld
Bitburg
Bobenheim-Roxheim
Bodenheim
Böhl-Iggelheim
Bolanden
Boppard
Bornheim (Pfalz)
Bruchmühlbach-Miesau
Budenheim
Burgbrohl
Cochem
Daaden
Dahn
Dannstadt-Schauernheim
Daubach (Westerwald)
Daun
Deidesheim
Dernau
Dernbach
Dhronecken
Dierdorf
Diez
Dudeldorf
Dudenhofen
Edenkoben
Eich
Eisenberg
Elmstein
Emmelshausen
Enkenbach-Alsenborn
Erpolzheim
Faid
Flomborn
Föhren
Frankenthal
Freckenfeld
Freinsheim
Gau-Algesheim
Gau-Bickelheim
Gebhardshain
Germersheim
Gerolsheim
Gerolstein
Grafschaft
Großmaischeid
Grünstadt
Hachenburg
Hagenbach
Hahn-Flughafen
Hahnstätten
Halsenbach
Haßloch
Hatzenbühl
Hauenstein
Heidesheim am Rhein
Hermeskeil
Herrstein
Herxheim bei Landau
Heßheim
Hinterweidenthal
Hochspeyer
Hof (Westerwald)
Höhr-Grenzhausen
Holzerath
Idar-Oberstein
Ingelheim am Rhein
Insheim
Irrel
Jockgrim
Johanniskreuz
Kaisersesch
Kaiserslautern
Kandel
Kanzem
Kappel
Kastellaun
Katzenelnbogen
Kelberg
Kell am See
Kempenich
Kempfeld
Kettig
Kirchberg
Kirchen
Kirchheimbolanden
Kirn
Klingenmünster
Kobern-Gondorf
Koblenz
Konz
Kröv
Kruft
Kusel
Lahnstein
Lambrecht
Lambsheim
Landau in der Pfalz
Landstuhl
Langenlonsheim
Lauterecken
Lingenfeld
Linz am Rhein
Longkamp
Ludwigshafen am Rhein
Lustadt
Maikammer
Mainz
Mastershausen
Maxdorf
Mayen
Mayschoß
Mendig
Mertloch
Meudt
Monsheim
Montabaur
Morbach
Mörsdorf
Moschheim
Mülheim-Kärlich
Münster-Sarmsheim
Mutterstadt
Nassau
Nastätten
Nentershausen
Neuerburg
Neustadt an der Weinstraße
Neuwied
Nickenich
Nieder-Olm
Niederwerth
Niederzissen
Oberkail
Oberwesel
Ochtendung
Odernheim am Glan
Offenbach an der Queich
Oppenheim
Osthofen
Otterberg
Pellingen
Pirmasens
Plaidt
Polch
Prüm
Puderbach
Ramstein-Miesenbach
Ransbach-Baumbach
Reinsfeld
Remagen
Rengsdorf
Rennerod
Rhaunen
Rheinböllen
Rhodt unter Rietburg
Rockenhausen
Rodalben
Rodder
Roßbach (Wied)
Rüdesheim (Nahe)
Rülzheim
Saarburg
Sankt Goar
Sankt Goarshausen
Schifferstadt
Schönenberg-Kübelberg
Schwabenheim an der Selz
Schweich
Selters
Serrig
Simmern Hunsrück
Sinzig
Speicher (Eifel)
Speyer
Sprendlingen
Steinebach/Sieg
Stromberg
Thaleischweiler-Fröschen
Traben-Trarbach
Trier
Trierweiler
Ulmen
Unkel
Vallendar
Wachenheim an der Weinstraße
Waldbreitbach
Waldfischbach-Burgalben
Waldrach
Waldsee
Wallhausen (bei Bad Kreuznach)
Weilerbach
Weißenthurm
Westerburg
Wiesbaum
Windesheim
Winnweiler
Wintrich
Wirges
Wissen
Wittlich
Wolfstein
Wöllstein
Wolsfeld
Worms
Wörrstadt
Wörth am Rhein
Zell
Zweibrücken