Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im ÖSPV für die Linienbündel: Unteres Nahetal/Stromberg, Kreuznacher Umland I, Kreuznacher Umland II, Glantal, Kirn
Vorinformation für öffentliche Dienstleistungsaufträge
Abschnitt I: Zuständige Behörde
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.kreis-badkreuznach.de/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ingelheim
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55218
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.rnn.info/
Abschnitt II: Gegenstand
Durchführung von Personenbeförderungsleistungen im ÖSPV für die Linienbündel: Unteres Nahetal/Stromberg, Kreuznacher Umland I, Kreuznacher Umland II, Glantal, Kirn
Die Leistungen sind im Gebiet des Landkreises Bad Kreuznach zu erbringen.
Diese Vorinformation umfasst Leistungen des straßengebundenen öffentlichen Personennahverkehrs (ÖSPV) ab Betriebsaufnahme am 17.10.2022 für die Dauer von 10 Jahren für die folgenden Linienbündel:
1. Linienbündel „Unteres Nahetal/Stromberg“ mit den Linien: 230, 232, 233, 234, 235, 237, 239 und 240 (ca. 2,2 Mio. Nutzwagenkilometer);
2. Linienbündel „Kreuznacher Umland I“ mit den Linien: 221, 223, 224, 252 und 253 (ca. 1,1 Mio. Nutzwagenkilometer);
3. Linienbündel „Kreuznacher Umland II“ mit den Linien: 244, 245, 250, 251, 255, 2001, 2002 und 2501 (ca. 1,2 Mio. Nutzwagenkilometer);
4. Linienbündel „Glantal“ mit den Linien: 260, 262, 263, 264, 266, 269, 278, 285, 287 (ca. 1.4 Mio. Nutzwagenkilometer);
5. Linienbündel „Kirn“ mit den Linien: 279, 281, 284, 286 (ca. 0,6 Mio. Nutzwagenkilometer)
Die vergabegegenständlichen Fahrpläne sind auf der Homepage des Rhein-Nahe Nahverkehrsverbundes
unter: https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren veröffentlicht.
Während der Laufzeit des öffentlichen Dienstleistungsauftrags können sich Änderungen des Inhalts, des Umfangs, der definierten Qualität und der sonstigen Bedienstandards ergeben, z. B. infolge einer veränderten Verkehrsnachfrage, veränderter finanzieller Rahmenbedingungen oder infolge der Fortschreibung des Nahverkehrsplans. In derartigen Fällen kann der Auftraggeber eine entsprechende Anpassung (Mehr- und Minderleistung, Leistungsänderung) verlangen. Die Modalitäten der Anpassung regelt der abzuschließende Vertrag.
Der Landkreis Bad Kreuznach beabsichtigt, die KRN Kommunalverkehr Rhein-Nahe GmbH (KRN), ein Tochterunternehmen des Landkreises, mit der Durchführung der vorgenannten Personenbeförderungsleistungen direkt zu betrauen, wenn für diese Leistungen keine eigenwirtschaftlichen Anträge gestellt und genehmigt werden.
Eine direkte Betrauung der KRN mit der Erbringung der vorgenannten Leistungen ist auf der Grundlage eines In-House-Geschäftes nach § 108 Abs. 1 GWB zulässig. Die KRN ist ein 100%iges Kommunalunternehmen der Landkreise Mainz-Bingen und Bad Kreuznach sowie der Stadt Bad Kreuznach, das mehr als 80 Prozent seiner Tätigkeiten auf der Grundlage von Betrauungen seiner Gesellschafter erbringen wird. Privates Kapital ist an der KRN weder unmittelbar noch mittelbar beteiligt, so dass die Voraussetzungen für ein vergabefreies In-House-Geschäft vorliegen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
A. Gemeinwirtschaftliche Verpflichtungen:
Die Anforderungen an die zu erbringenden Verkehrsleistungen hinsichtlich Fahrplan, Beförderungsentgelt und Standards gemäß § 8a Abs. 2 Satz 3 i. V. m. § 13 Abs. 2a Sätze 2 ff. PBefG ergeben sich aus den Leistungsanforderungen, die unter folgendem Link heruntergeladen werden können: https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/vergabeverfahren. Ferner sind die Vorgaben des Nahverkehrsplans des Zweckverbandes Rhein-Nahe Nahverkehrsverbund und des Nahverkehrsplans des Landkreises Bad Kreuznach in der jeweils gültigen Fassung zu Qualitätsstandards des ÖPNV-Angebots, zur Barrierefreiheit und zur Angebotskonzeption zu beachten. Die Nahverkehrspläne sind unter https://www.rnn.info/ueber-den-rnn/aufgabentraeger abrufbar. Des Weiteren finden die Tarifangebote, Beförderungsbedingungen und Beförderungsentgelte des RNN Anwendung. Diese können unter https:// www.rnn.info/downloads#tarifinformationen abgerufen werden. Sämtliche der vorgenannten Dokumente, einschließlich deren Anlagen, enthalten wesentliche Anforderungen i. S. v. § 13 Abs. 2a Sätze 3 ff. PBefG. Eigenwirtschaftliche Anträge, die von diesen Anforderungen abweichen, sind gemäß § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
B. Soziale Standards:
Es gelten die Regelungen des Landestariftreuegesetzes Rheinland-Pfalz (LTTG).
C. Hinweise für die Stellung eigenwirtschaftlicher Anträge:
— Anträge auf Erteilung einer Genehmigung für einen eigenwirtschaftlichen Verkehr mit Kraftfahrzeugen im Linienverkehr sind spätestens 3 Monate nach Veröffentlichung dieser Vorabbekanntmachung bei der zuständigen Genehmigungsbehörde zu stellen (§ 8a Abs. 2 Satz 2 i. V. m. § 12 Abs. 6 Satz 1 PBefG);
— Zuständige Genehmigungsbehörde ist der Landesbetrieb Mobilität (LBM) Rheinland-Pfalz, Friedrich-Ebert- Ring 14-20, 56068 Koblenz;
— Eigenwirtschaftliche Anträge können sich auf einzelne oder auf alle der unter Abschnitt II.2.4) genannten Linienbündel beziehen. Eigenwirtschaftliche Anträge, die sich nur auf Teilleistungen beziehen oder die die in dieser Vorabbekanntmachung aufgestellten Anforderungen nicht erfüllen, sind nach Maßgabe des § 13 Abs. 2a Satz 2 PBefG zu versagen.
D. Nachprüfung
Verstöße gegen das Vergaberecht können nach §§ 155 ff. GWB bei der
Vergabekammer Rheinland-Pfalz beim Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau, Postanschrift:[gelöscht]
Tel.: [gelöscht], Fax: [gelöscht]
geltend gemacht werden.