SIE Überwachung von Einrichtungen
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]4
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
NUTS-Code DE Deutschland
Die Ausstattungssätze für den abgesetzten Betrieb dienen zur technischen Überwachung. Die Überwachung ist von der Einsatzzentrale aus, bis zu einer Entfernung von 7000 Metern möglich.
Die Ausstattungssätze können, unabhängig von den infrastrukturellen Voraussetzungen, am zu überwachenden Objekt vor Ort im 24/7-Betrieb eingesetzt werden.
35720000 Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Hinweis für Bewerber, die nach erfolgreich durchlaufenem Teilnahmewettbewerb zur Angebotsabgabe aufgefordert werden:
Die Bewertung der Angebote erfolgt gemäß einer Bewertungsmatrix
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Formular BAAINBw B-V 034)• Bieter-/Bewerbergemeinschaftserklärung (Formular BAAINBw B-V 047)• Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen (Formular BAAINBw B-V 031)Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Dem Teilnahmeantrag sind beizufügen:• Firmenbezeichnung und Anschrift des Unterauftragnehmers• Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Formular BAAINBw B-V 034)• Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen (Formular BAAINBw B-V 032)Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: keineKriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Nachweisbare Erfahrung des Bewerbers mit der Lieferung Überwachungstechnik für Einrichtungen und Objekte für staatliche Sicherheitszwecke, insbesondere militärische Zwecke, oder gleichwertige private Zwecke durch wenigstens ein konkretes Projekt in den letzten 5 Jahren; gleichwertige private Zwecke liegen nur vor, wenn Art und Weise der Auftragserteilung und -durchführung, Sabotageschutz, Zuverlässigkeit der Technik und der handelnden Personen mit militärischen Anforderungen vergleichbar sind, bspw. bei Nuklearanlagen, internationalen Flughäfen, überwachungsbedürftigen Großanlagen der chemischen Industrie und ähnlichen Objekten; (es zählen keine Lieferungen an Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten*).
2. Der Bewerber muss einen Mindestumsatz aus dem Bereich " Überwachungstechnik für Einrichtungen und Objekte für staatliche Sicherheitszwecke, insbesondere militärische Zwecke, oder gleichwertige private Zwecke " von 25 Mio. € in jedem der letzten drei Geschäftsjahren nachweisen; gleichwertige private Zwecke liegen nur vor, wenn Art und Weise der Auftragserteilung und -durchführung, Sabotageschutz, Zuverlässigkeit der Technik und der handelnden Personen mit militärischen Anforderungen vergleichbar sind, bspw. bei Nuklearanlagen, internationalen Flughäfen, überwachungsbedürftigen Großanlagen der chemischen Industrie und ähnlichen Objekten;
(es zählen keine Umsätze mit/in Staaten, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten*)
3. Der Bewerber und seine wesentlichen Unterauftragnehmer dürfen ihren Sitz nicht in Staaten haben, für die besondere Sicherheitsregelungen gelten*.
4. Der Bewerber muss seine Bereitschaft erklären, über die gelieferten Produkte einen Instandsetzungsrahmenvertrag, einen Vertrag über technisch-logistische Betreuung und einen Softwarepflegevertrag, jeweils für die Dauer von wenigstens zehn Jahren, abzuschließen.
5. Der Bewerber muss im Falle der Bezuschlagung seines Angebots in der Lage sein, für wenigstens 10 Jahre Personal der Bundeswehr in der Bedienung und der Instanthaltung der Stufen bis IHS 3 der gelieferten Produkte auszubilden; die Ausbildung hat in Deutschland und in deutscher Sprache stattzufinden.
6. Der Bewerber hat für die Kommunikation mit dem Auftraggeber und für die Abwicklung der Verträge nur Personal vorzusehen, das die deutsche Sprache in Wort und Schrift beherrscht;
7. Zertifizierung des Bewerbers gemäß DIN EN ISO 9001:2015 (Qualitätsmanagementsysteme) oder gleichwertig;
8. Der Bewerber muss über die Fähigkeit verfügen oder bereit sein, die Fähigkeiten, im Falle der Bezuschlagung seines Angebotes zeitgerecht zu erwerben
a. die AQAP 2131 "NATO-Qualitätssicherungsanforderungen für Endprüfung und Test" zu erfüllen;
b. die AQAP 2105 "NATO-Anforderungen für Qualitätsmanagementpläne" zu erfüllen;
9. Der Bewerber muss über die Fähigkeit verfügen
a. eine IETD zu fertigen und zu liefern;
b. SASPF-konforme Stammdaten zu erzeugen und zu liefern;
* Maßgeblich ist die Staatenliste im Sinne von § 13 Absatz 1 Nummer 17 SÜG und § 32 SÜG gemäß Erlass des BMI in der jeweils geltenden Fassung
Weitere Einzelheiten ergeben sich aus der Anlage mit dem Dateinamen Q_U2AF_LA159_LZ004 Teilnahmebedingungen.pdf.
Für alle o.g. Eignungskriterien müssen dem Teilnahmeantrag die dort angegebenen Nachweise beigefügt werden. Im Falle der Eignungsleihe durch
Unterauftragnehmer müssen die Nachweise betr. Unterauftragnehmer dem Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Im Falle der Eignungsleihe durch Unterauftragnehmer müssen
die o.g. Nachweise betr. Unterauftragnehmer dem
Teilnahmeantrag beigefügt werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit "Anwendungen" bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von zehn Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit