Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung in verschiedenen städtischen Objekten für die Jahre 2022 bis 2023 Referenznummer der Bekanntmachung: 5/2021 VgV GML
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.landau.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau in der Pfalz
NUTS-Code: DEB33 Landau in der Pfalz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]029
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.auftragsboerse.de
Abschnitt II: Gegenstand
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung in verschiedenen städtischen Objekten für die Jahre 2022 bis 2023
Neuausschreibung von Reinigungsleistungen
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung in verschiedenen städtischen Objekten für die Jahre 2022 bis 2023.
Landau in der Pfalz
Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung in verschiedenen städtischen Objekten für die Jahre 2022 bis 2023
Reinigungsflächen pro Jahr:
— ca. 1,2 Mio. m2 Unterhaltsreinigung,
— ca. 2 500 m2 Grundreinigung,
— ca. 7 100 m2 Glas- und Lampenreinigung.
Verlängerungsoption der zweimaligen Verlängerung um jeweils ein Jahr.
Der Vertrag endet spätestens am 31.12.2025.
Verlängerungsoption nach Ziffer II.2.7.
Zu II 2.5. Zuschlagskriterien und der Gewichtung:
Den Zuschlag erhält der Bieter mit dem wirtschaftlichsten Angebot. Das wirtschaftlichste Angebot wird bestimmt durch die nachfolgenden Kriterien und deren Gewichtung:
— Preis Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungen pro Jahr: 33 %,
— Reinigungsstunden Unterhaltsreinigung pro Jahr: 32 %,
— Qualitätssicherungsmaßnahmen: 35 %.
Die Auswertung erfolgt nach einer Bewertungsmatrix. Insgesamt können maximal 100 Punkte erzielt werden. Entsprechend ihrer Gewichtung entfallen auf den Preis bis zu 33 Punkte, auf die Reinigungszeit bis zu 32 Punkte, auf die Qualitätssicherungsmaßnahmen bis zu 35 Punkte. Den Zuschlag erhält der Bieter, der mit seinem Angebot die meisten Wertungspunkte erhält. Die Bewertungsmatrix ist beigefügt.
Erläuterungen zu den Zuschlagskriterien:
1. Kriterium Preis: Zur Bestimmung des Gesamtpreises werden die Jahreskosten für die Unterhalts-, Grund- und Glasreinigungen gewertet. Der Bieter, der das preisniedrigste wertbare Angebot vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 33 Punkten. Bieter mit dem doppelten Preis und mehr erhalten null Punkte. Dazwischen wird interpoliert. Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen berechnet.
2. Kriterium Reinigungsstunden: Die im Angebot angegebenen Reinigungsstunden der Unterhaltsreinigung werden auf ein volles Jahr hochgerechnet. Der Bieter, der das wertbare Angebot mit der höchsten Jahresstundenzahl vorlegt, erhält die maximale Bewertung von 32 Punkten. Alle nachfolgenden wertbaren Angebote erhalten ihre Punktzahl im Verhältnis ihrer Jahresreinigungsstunden zu dem Angebot mit den höchsten Jahresreinigungsstunden. Das Ergebnis wird auf 2 Nachkommastellen berechnet.
3. Kriterium Qualitätssicherungsmaßnahmen: Der Bieter hat separate Angaben zu machen, wie er die Qualität seiner Reinigungsleistung dauerhaft sicherstellen will. Alle Angaben sind auf den vorliegenden Auftrag zu beziehen.
Die Unterkriterien sind:
a) Konzept für die Vorbereitung zur Objektübernahme, wie z. B. Organisation, Zuständigkeiten, Ablaufpläne, Schulung und Einarbeitung des Reinigungspersonals, Qualifikation des Schulungspersonals.
b) Konzept für die ständige Betreuung und Aufsicht des eingesetzten Reinigungspersonals und Betreuung der zuständigen Mitarbeiter des AG (z. B. Hausmeister) vor Ort im Tagesgeschäft, wie z. B. Häufigkeit und Dauer der Anwesenheit von Objektleitern/innen, und, falls eingesetzt, auch von nichtproduktiven Vorarbeitern/innen und sonstigen Mitarbeitern des AN sowie deren berufliche Qualifikation und Berufserfahrung. Achtung Mindestbedingung für Objektbesuche durch die Objektleitung: Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 5 und Klaus-von-Klitzing-Str. 2. mindestens 1x pro Woche, die FWGH Arzheim, Godramstein und Nußdorf mindestens 4x pro Jahr, alle übrigen Objekte mindestens 1x pro Monat.
c) Konzept für die Kommunikation mit dem AG auf Geschäftsleitungsebene, bzw. der höchsten dafür vorgesehenen Ebene. Gefragt sind Name, Funktion und Entscheidungsbefugnisse der zuständigen Personen, deren Erreichbarkeit und Ablauf, Art, Inhalt und Häufigkeit des vorgesehenen Informationsaustauschs.
d) Konzept für Art, Umfang, Durchführung und Häufigkeit von Qualitätskontrollen, deren Auswertung sowie das Treffen von Maßnahmen der sich bei den Kontrollen eventuell ergebenden Mängel und Reklamationen sowie der Qualifikation des für Kontrollen und Mängelbeseitigung verantwortlichen Personals.
e) Konzept zur Förderung, Motivation und Betreuung des Reinigungspersonals. Gefragt sind z. B. Konzepte und Maßnahmen zur Förderung der Mitarbeiterzufriedenheit, Teambildung, Mitarbeiterbindung, Reduzierung von Personalfluktuation und Senkung des Krankenstandes.
f) Konzept für Personalvertretung bei Urlaub und Krankheit sowie Einarbeitung neuer Reinigungskräfte bei Personalwechsel während der Vertragslaufzeit
g) Technische Ausstattung des Reinigungspersonals mit Maschinen, Geräten und Reinigungsutensilien für die Unterhaltsreinigung und Grundreinigung
Beim Kriterium Qualitätssicherungsmaßnahmen können maximal 35 Punkte erzielt werden. Das Kriterium ist aufgeteilt in 7 Unterkriterien, in denen jeweils 5 Punkte erzielt werden können.
Verlangt werden konkrete, plausible, aussagefähige und nachprüfbare Angaben
Bewertung der Konzepte
5 Punkte: Die Angaben und Erklärungen erfüllen das betreffende Unterkriterium vollständig und uneingeschränkt und sind zweifelsfrei.
4 Punkte: Die Angaben und Erklärungen zum betreffenden Unterkriterium weisen einen nicht unerheblichen bzw. mehrere geringfügige Mängel bzw. Schwächen auf.
3 Punkte: Die Angaben und Erklärungen zum betreffenden Unterkriterium weisen mehrere und nicht nur geringfügige Mängel bzw. Schwächen auf.
2 Punkte: Die Angaben und Erklärungen zum betreffenden Unterkriterium weisen gewichtige Mängel bzw. Schwächen auf oder sie enthalten nur wenige wertungsfähige Angaben.
1 Punkt: Die Angaben und Erklärungen zum betreffenden Unterkriterium weisen schwerwiegende Mängel auf bzw. sind nicht eindeutig formuliert und lassen mehrere Interpretationen zu.
0 Punkte: Die Angaben und Erklärungen zum betreffenden Unterkriterium sind insgesamt ungenügend bzw. unzureichend oder fehlen gänzlich.
4. Punktgleichheit: Bei Punktgleichheit in Wertungsstufe 4, erhält das preisniedrigste Angebot den Zuschlag.
5. Hohe Flächenleistungen: Bieter mit hohen Flächenleistungen (m2-Leistungen) erklären sich bereit, vor Auftragserteilung eine Probereinigung zum Nachweis der Machbarkeit durchzuführen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124 LD – Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Angaben zu der Eintragung in das Berufs-, Handelsregister oder die Handwerksrolle des Gebäudereiniger-Handwerks,
— Angabe zur Mitgliedschaft bei der Berufsgenossenschaft.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— Nachweis über den Eintrag in die Handwerksrolle des Gebäudereiniger-Handwerks oder im Handelsregister,
— Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
— vor der Auftragsvergabe wird für den Bestbieter eine Auskunft nach § 150a GewO vom AG beim Gewerbezentralregister eingeholt.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z. B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft und Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124 LD – Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Angaben zum Gesamtumsatz für die letzten 3 Geschäftsjahre soweit er vergleichbare Leistungen betrifft,
— Vorliegen bzw. Abschluss einer Haftpflichtversicherung in bestimmter geeigneter Höhe.
Falls das Angebot in die engere Wahl kommt, sind auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— über eine bestehende Haftpflichtversicherung oder Deckungszusage einer Haftpflichtversicherung eines anerkannten Versicherers, dass eine solche im Auftragsfalle abgeschlossen wird
Vor Auftragserteilung wird vom erfolgreichen Bieter ein Nachweis über folgende Haftpflichtversicherungssummen verlangt:
Haftpflichtversicherung: 5,0 Mio. EUR für Personenschäden, 2,5 Mio. EUR für Sach- und Vermögensschäden, 0,25 Mio. EUR für Obhut und Bearbeitungsschäden, einschließlich Schäden durch Abhandenkommen anderer Sachen, 0,5 Mio. EUR für Allmählichkeitsschäden, 0,15 Mio. EUR für das Schlüsselverlustrisiko besteht bzw. im Auftragsfalle abgeschlossen wird
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z. B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen/Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
Haftpflichtversicherung in vorgenannter Höhe
Mit dem Angebot sind folgende Eigenerklärungen abzugeben (Formblatt 124 LD – Eigenerklärung zur Eignung oder Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE)):
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräfte,
— drei geeignete Referenzerklärungen über früher ausgeführte vergleichbare Aufträge in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen mit Ansprechpartner und Telefonnummer.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z. B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen.
Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Die in diesem Abschnitt geforderten Erklärungen und Nachweise sind vom Bewerber und den jeweiligen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft sowie Nachunternehmern jeweils gesondert vorzulegen. Ausländische Bewerber haben gleichwertige Nachweise der für sie zuständigen Behörde/Institution ihres Heimatlandes beizubringen, soweit für die ausgeschriebenen Leistungen / Tätigkeiten nach dem Recht des Herkunftslandes Erlaubnisse, Genehmigungen, Konzessionen oder Zulassungen erforderlich sind. Die nach dem Recht des Herkunftsstaates des Unternehmens maßgeblichen Dokumente sind dann vorzulegen. Zusätzlich sind diese ins Deutsche zu übersetzen. Der Auftraggeber behält sich vor, vor Durchführung von Verhandlungen bzw. vor Beauftragung von ausländischen Bewerbern eine Beglaubigung der Übersetzung zu verlangen.
— mit dem Angebot ist eine Eigenerklärung nach § 4 Abs. 1 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz – LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. 334).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Mit dem Angebot sind folgende Erklärungen abzugeben:
— über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen,
—— dass nachweislich keine schwere Verfehlung begangen wurde, die die Zuverlässigkeit als Bewerber oder Bieter in Frage stellt,
—— dass für das Unternehmen keine Ausschlussgründe gemäß §§ 123. 124 GWB vorliegen,
—— dass in den letzten 2 Jahren nicht aufgrund eines Verstoßes gegen Vorschriften, der zu einem Eintrag im Gewerbezentralregister geführt hat, mit einer Freiheitsstrafe von mehr als 3 Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder einer Geldbuße von mehr als [Betrag gelöscht] EUR belegt worden bin/sind (in der Eigenerklärung zur Eignung – Formblatt 124LD),
— Angaben zu Insolvenzverfahren und Liquidation,
— Angaben zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur gesetzlichen Sozialversicherung.
Sollten Sie diese Erklärungen nicht bzw. nicht uneingeschränkt abgeben können, sind die ergriffenen Maßnahmen zur Selbstreinigung nach § 125 GWB, durch die die Zuverlässigkeit wiederhergestellt wurde, in einer gesonderten Anlage darzulegen.
Kommt das Angebot in die engere Wahl, sind dann innerhalb einer Frist auf gesondertes Verlangen folgende Nachweise vorzulegen:
— eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes (Bescheinigung in Steuersachen) - die Bescheinigungen müssen gültig sein bzw. dürfen, falls kein Gültigkeitszeitraum genannt ist, nicht älter als 12 Monate sein.
Mit den Angebot sind einzureichen:
— Kalkulation der Stundenverrechnungssätze für: Reinigungspersonal Unterhalts-, Grund-, und Glasreinigung, hier sind die Kosten für OL und, falls eingesetzt, freigestellte VA gesondert auszuweisen; Objektleitung; freigestellte Vorarbeiter/innen, falls eingesetzt,
— Erklärung zum Zuschlagskriterium Qualitätssicherungsmaßnahmen,
— Preisblätter, Raumverzeichnisse und Aufstellungen, jeweils im Excel-Format hochladen, bitte nicht die Raumverzeichnisse ausdrucken und eingescannt hochladen.
Ortsbesichtigungen werden zu folgenden Termine angeboten:
25./26.08.2021; 01./02.09.2021; 08./09.09.2021
Termine können bis spätestens 2 Tage vorher unter Tel. 06341 / 13-8225 oder [gelöscht] vereinbart werden.
Für / freiwillige
Die Teilnahme an Ortsbegehungen ist freiwillig und nicht verpflichtend. Es ist keine Voraussetzung zur Abgabe eines Angebotes!
Mindestbedingung für Objektbesuche durch die Objektleitung während der Vertragsausführung:
Verwaltungsgebäude Friedrich-Ebert-Str. 5 und Klaus-von-Klitzing-Str. 2. mindestens 1x pro Woche,
Die FWGH Arzheim, Godramstein und Nußdorf mindestens 4x pro Jahr,
Alle übrigen Objekte mindestens 1x pro Monat.
Ab einer Auftragssumme von [Betrag gelöscht] EUR wird der Auftraggeber für den Bieter, auf dessen Angebot der Zuschlag erteilt werden soll, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister gem. § 150a GewO anfordern.
Bei vorgesehenem Nachunternehmereinsatz ist mit Angebotsabgabe
— Art und Umfang der Nachunternehmerleistungen zu benennen (Formblatt 235)
Spätestens auf gesondertes Verlangen sind einzureichen:
— die Namen der Nachunternehmer,
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124 LD) für jeden Nachunternehmer,
— die Nachweise zur Eignung jedes Nachunternehmers (zur Erfüllung der Eignungsanforderungen (Formblatt 124 LD) bzw. entsprechend den geforderten Nachweisen des Bieters),
— eine Verpflichtungserklärung des Nachunternehmers, dass im Auftragsfalle die erforderlichen Kapazitäten zur Verfügung stehen,
— eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG,
— und im Falle einer Eignungsleihe eine gemeinsame Haftung übernommen wird (Formblatt 236).
Eine Bieter-/Arbeitsgemeinschaft hat mit dem Angebot vorzulegen:
— Erklärung mit Angabe der Mitglieder, des geschäftsführenden Mitglieds, welches die Bieter-/Arbeitsgemeinschaft rechtsverbindlich vertritt, sowie die Erklärung, dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften (Formblatt 234)
Und für jedes Mitglied:
— Eigenerklärung zur Eignung (Formblatt 124LD),
— eine Eigenerklärung nach dem Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz – LTTG,
— die in der Eigenerklärung zur Eignung genannten Nachweise sind auf gesondertes Verlangen von jedem Mitglied vorzulegen.
Geforderte Eignungsnachweise, die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise vorliegen (z. B. PQ Verein), werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen. Auftragsspezifische Nachweise sind ggf. zusätzlich vorzulegen. Insbesondere müssen dort hinterlegte Referenzen mit der ausgeschriebenen Leistung vergleichbar sein.
Angebote dürfen ausschließlich über die Vergabeplattform www.auftragsboerse.de eingereicht werden. Schriftliche Angebote oder Angebote per E-Mail oder per Fax dürfen nicht zugelassen werden.
Eine freiwillige Registrierung wird empfohlen, da nur registrierte Interessenten/Bieter automatisch und zeitnah alle Informationen erhalten, die im Rahmen von Änderungen, Ergänzungen und Bieterfragen von der Vergabestelle herausgegeben werden.
Nicht registrierte Unternehmen müssen selbst prüfen, ob neue Informationen vorliegen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institution/vergabekammer/
Hinsichtlich der Fristen zur Einlegung von Rechtsbehelfen wird auf § 160 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) verwiesen.
§ 160 GWB lautet wie folgt:
„(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein;
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Abs. 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht;
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2. § 134 Abs. 1 Satz 2 bleibt unberührt.“
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landau
Postleitzahl: 76829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.landau.de