Sicherheitstechnische Begleitung und Auditierung F126 (J4-096/21)

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Agentur/Amt auf zentral- oder bundesstaatlicher Ebene
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Sicherheitstechnische Begleitung und Auditierung F126 (J4-096/21)
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften.

NUTS-Code DEB1 Koblenz

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Die Bundeswehr realisiert zusammen mit dem Auftragnehmer DAMEN Schelde Naval Shipbuilding B. V. das kooperative Beschaffungsvorhaben Fregatte Klasse 126 (F126). Das Beschaffungsvorhaben stellt im Hinblick auf das Gesamtsystem F126 Anforderungen an die Systemsicherheit, welche von dem Auftragnehmer des Bauvertrages der Klasse F126 (ANBv F126) im Rahmen der Konstruktion der Einheiten sowie der im Bauvertrag vereinbarten Landanlagen zu berücksichtigen und im Zuge des Baus, mit dem Ziel der sicheren Inbetriebnahme des Gesamtsystems F126, zu realisieren sind.
Die Vorgehensweise muss den Vorgaben des MIL-STD 882E bzw. denen der IEC 61508 sowie den Vorgaben des Auftraggebers gemäß Bauvertrag F126 (Bv F126) entsprechen. Um die sichere Inbetriebnahme des Gesamtsystems F126 zu realisieren, ist die ganzheitliche Betrachtung von Gefährdungen und Risiken sowie deren Bewertung im Kontext der Systemsicherheit erforderlich. Die im Rahmen der ganzheitlichen Gefährdungsbetrachtung identifizierten Maßnahmen müssen jene Gefährdungen auf ein tolerierbares Risiko mitigieren. Die anzuwendende Metrik zur Beurteilung tolerierbarer Risiken basiert auf dem projektspezifischen Risikographen.
Bestandteile dieser Prozessunterstützung sind die Fortschreibung des Systemsicherheitsprogrammplans des Auftraggebers (SSPP AG) für die Bauphase und die Erstellung eines Auditprogrammplans sowie die Unterstützung des Safety Managers im Rahmen seiner Tätigkeit und dessen Weiterbildung.
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

75110000 Dienstleistungen der allgemeinen öffentlichen Verwaltung

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
— Gesamt: 5 200 Stunden bzw. 650 Personentage,
— 2021: 450 Stunden bzw. 56 Personentage,
— 2022: 2 350 Stunden bzw. 294 Personentage,
— 2023: 2 400 Stunden bzw. 300 Personentage.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.12.2021. Abschluss 31.12.2023

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Gemäß Bewerbungsbedingungen (Abschlags- und Schlusszahlungen im Rahmen der Verdingungsordnung für Leistungen Teil B (VOL/B))
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 30.11.2021
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. der Auftragnehmer muss im Handelsregister eingetragen sein. Nachweis durch Vorlage von aktuellen Handelsregisterauszügen, die nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge sind,
2. ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 034,
3. Bewerber-/Bietergemeinschaftserklärung, ausgefüllt und von allen unterschrieben BAAINBw-B-V 047,
4. ausgefüllte Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 031,
5. formlose, unterschriebene Erklärung, dass nur Personen mit der Leistungserbringung befasst werden, die mit einer bedarfsabhängigen Sicherheitsüberprüfung nach dem Sicherheitsüberprüfungsgesetz - SÜG einverstanden sind (Eigenerklärung),
6. formlose Eigenerklärung, dass für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm genutzt werden wird.

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. ausgefüllte Eigenerklärung gemäß Formular BAAINBw-B-V 034,
2. ausgefüllte Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen gemäß Formular BAAINBw-B-V 032.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: 1. Der Auftragnehmer muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung verfügen, die eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Falls bereits eine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer schriftlichen Bestätigung des Versicherungsgebers über den Bestand einer Betriebshaftpflichtversicherung, aus der hervorgeht, dass diese eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst.
Die Laufzeit des Versicherungsvertrags muss den gesamten Leistungszeitraum abdecken. Soweit dies nicht der Fall ist, muss ergänzend die Erklärung vorgelegt werden, dass der Auftragnehmer eine solche Betriebshaftpflichtversicherung über den gesamten Leistungszeitraum aufrechterhalten wird.
Falls noch keine Betriebshaftpflichtversicherung existiert:
Vorlage einer Eigenerklärung, dass der Auftragnehmer im Falle der Auftragserteilung bis zum Leistungsbeginn eine Betriebshaftpflichtversicherung abschließen wird, die eine Deckungssumme von mindestens [Betrag gelöscht] EUR pro Schadensfall für Personen-, Vermögens- und Sachschäden umfasst und die über den gesamten Leistungszeitraum bestehen wird.
2. Der Auftragnehmer muss seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit nachweisen, indem er über einen Gesamtjahresumsatz i. H. von mindestens 15 Mio. EUR netto innerhalb der letzten drei Jahre verfügt.
Nachweis durch Vorlage der Jahresabschlussberichte des Auftragnehmers der letzten 3 Jahre.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Der Auftragnehmer auf Ebene Gesellschafter/Eigentümer und sein für die Leistungserbringung eingesetztes Personal muss unabhängig vom Auftragnehmer des Bauvertrags F126 (DAMEN Schelde Naval Shipbuilding B. V.) und dessen Unterauftragnehmer sein, um Interessenskonflikte bei der Leistungserbringung auszuschließen.
Nachweis durch Vorlage einer Eigenerklärung des AN, dass mit der Damen Schelde Naval Shipbuilding B. V. oder dessen Unterauftragnehmer auf der Ebene Gesellschafter/Eigentümer sowie des eingesetzten Personals keine Abhängigkeiten, zugunsten einer interessenskonfliktfreien Leistungserbringung durch den AN, vorherrschen.
2. Mindestens ein vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzter Mitarbeiter muss im Bereich Systemsicherheit mittels eines oder mehrerer Personenzertifikate „Functional Safety Engineer“ zertifiziert sein.
Nachweis durch Vorlage eines Zertifikates „Functional Safety Engineer“ einer technischen Überwachungsorganisation für mindestens einen vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter, aus denen hervorgeht, dass der Mitarbeiter im Bereich Systemsicherheit mittels eines oder mehrerer Personenzertifikate „Functional Safety Engineer“ innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens einmal zertifiziert worden ist.
Soweit ein entsprechendes Zertifikat noch nicht vorliegt, genügt die Eigenerklärung des Bewerbers, dass spätestens bis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mindestens ein Zertifikat vorliegt.
3. Mindestens ein vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzter Mitarbeiter muss mit entsprechendem Zertifikat nach DIN EN ISO 19011 („Auditierung von Managementsystemen“) als Auditor qualifiziert sein.
Nachweis durch Vorlage des Zertifikats nach DIN EN ISO 19011 („Auditierung von Managementleistungen“) für mindestens einen vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter, aus dem hervorgeht, dass der Mitarbeiter innerhalb der letzten 10 Jahre mindestens einmal zertifiziert worden ist.
Soweit ein entsprechendes Zertifikat noch nicht vorliegt, genügt die Eigenerklärung des Bewerbers, dass spätestens bis zum Zeitpunkt der Auftragserteilung mindestens ein Zertifikat vorliegt.
4. Mindestens ein vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzter Mitarbeiter muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten der Bundeswehr auf dem Gebiet Systemsicherheit gemäß DIN EN 61508 und MIL-STD 882E unter Anwendung des „Handbuches zum Nachweis der Systemsicherheit“ haben.
Nachweis durch Angabe jeweils eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet Systemsicherheit gemäß DIN EN 61508 und MIL-STD 882E unter Anwendung des „Handbuches zum Nachweis der Systemsicherheit“ inkl. des Bearbeitungszeitraums und der durchgeführten Tätigkeiten (ggf. Vertragsnummer, Projektreferat, Ansprechpartner) für jeden vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren ein solches Projekt bearbeitet hat.
Aus den Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass die Mitarbeiter des AN das „Handbuch zum Nachweis der Systemsicherheit“ (Herausgeber: Bundesamt für Ausrüstung, Informationstechnik und Nutzung der Bundeswehr, Referat T2.2, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 1, 56073 Koblenz) angewendet haben.
5. Mindestens ein vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzter Mitarbeiter muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Bearbeitung von Projekten der Bundeswehr auf dem Gebiet Führungssysteme Automation Schiff (FüSAS) auf Überwasserschiffen gemäß BV 3700-1 haben.
Nachweis durch Angabe eines oder mehrerer Projekte auf dem Gebiet Führungssysteme Automation Schiff (FüSAS) auf Überwasserschiffen gemäß BV 3700-1 inkl. des Bearbeitungszeitraums und der durchgeführten Tätigkeiten (ggf. Vertragsnummer, Projektreferat, Ansprechpartner) für jeden vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren ein solches Projekt bearbeitet hat.
6. Mindestens ein vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzter Mitarbeiter muss über mindestens 5 Jahre Erfahrung in der Auditierung von Projekten der Bundeswehr gemäß DIN EN ISO 19011 haben.
Nachweis durch Angabe einer oder mehrerer Auditierungen von Projekten gemäß DIN EN 19011 inkl. des Bearbeitungszeitraums und der durchgeführten Tätigkeiten (ggf. Vertragsnummer, Projektreferat, Ansprechpartner) für jeden vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter.
Aus der Dauer der Projektbearbeitungen muss sich ergeben, dass der jeweilige Mitarbeiter mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren ein solches Projekt bearbeitet hat.
7. Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen in Summe folgende Themenkomplexe bearbeiten haben und in diesen Bereichen über hinreichende Kenntnisse und Erfahrungen verfügen:
— Hard- und Softwareentwicklung,
— Führungswaffeneinsatzsysteme (FüWES),
— Führungsinformationssysteme (FüInfoSys),
— Marineschiffbau im Zusammenhang mit Systemsicherheit,
— Automationssysteme.
Nachweis durch Angabe eines oder mehrerer Projekte, bei denen in Summe die benannten Themenkomplexe im Schwerpunkt bearbeitet worden sind sowie des genauen Zeitraums der Bearbeitung und Angabe der durchgeführten Tätigkeiten für jeden Mitarbeiter des Projektteams des Auftragnehmers.
Aus der Dauer der Projektbearbeitung muss hervorgehen, dass der jeweilige Mitarbeiter mindestens über einen Zeitraum von 5 Jahren diese Projekte bearbeitet hat.
Dieselbe Referenz kann für mehrere Mitarbeiter herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelte, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
8. Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter müssen Kenntnisse der folgenden Normen aufweisen und diese in Projekten praktiziert haben: DIN EN 61508 und MIL-STD 882E
Nachweis durch Vorlage einer Bescheinigung von einschlägigen Schulungen/Ausbildungen über die erworbenen Kenntnisse in Normen DIN EN 61508 und MIL-STD 882E für jeden Mitarbeiter des Projektteams des Auftragnehmers sowie die Angabe von mindestens 3 Referenzen (3 Projekte/Aufträge) aus den letzten 5 Jahren mit Beschreibungen der bisherigen Tätigkeiten im Kontext der o. g. Normen und unter Benennung eines Ansprechpartners beim Referenzgeber mit Name, Adresse und Telefonnummer für jeden Mitarbeiter des Projektteams des Auftragnehmers.
Dieselbe Referenz kann für mehrere Mitarbeiter herangezogen werden, wenn es sich um ein Projekt handelte, das von einer Mitarbeitergruppe bearbeitet worden ist.
9. Die vom Auftragnehmer für die Leistungserbringung eingesetzten Mitarbeiter üben mit Leistungsbeginn eine sicherheitsempfindliche Tätigkeit aus und müssen VS-Vertraulich eingestuftes Material bearbeiten.
Weil mit dieser Bearbeitung unmittelbar nach Zuschlag begonnen wird, muss sich der Bewerber in der Geheimschutzbetreuung durch das BMWi befinden und die mit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit betrauten Personen des Auftragnehmers müssen sicherheitsüberprüft sein. Für den vorliegenden Auftrag ist eine einfache Sicherheitsüberprüfung erforderlich.
Der Bewerber muss die einer Geheimschutzbetreuung zugrundeliegenden Voraussetzungen während des Vergabeverfahrens und während der Vertragslaufzeit aufrechterhalten.
Diese Anforderung gilt auch für etwaige vom Auftragnehmer eingesetzte Unterauftragnehmer und deren Personal.
Nachweis durch Vorlage des Sicherheitsbescheides/der Sicherheitsbescheide, aus dem/denen hervorgeht, dass sich der Bewerber und etwaige von ihm eingesetzte Unterauftragnehmer in der Geheimschutzbetreuung des BMWi befinden.
Soweit noch keine Geheimschutzbetreuung besteht, muss der Bewerber sich bereit erklären, sich in die Geheimschutzbetreuung des BMWi aufnehmen zu lassen.
Des Weiteren Vorlage des Nachweises, dass die jeweils mit der Leistungserbringung betraute Person des Auftragnehmers sicherheitsüberprüft ist (mind. einfache Sicherheitsüberprüfung gem. § 8 SÜG).
Soweit das Personal des Auftragnehmers (bzw. etwaiger von ihm eingesetzter Unterauftragnehmer) noch nicht sicherheitsüberprüft ist, Vorlage des Nachweises bzw. der Erklärung, dass der Bewerber die Sicherheitsüberprüfungen veranlasst hat bzw. veranlassen wird.
Damit der sicherheitsempfindlichen Tätigkeit unmittelbar nach Zuschlagserteilung zu beginnen ist, müssen die Voraussetzungen (Geheimschutzbetreuung des Auftragnehmers und Sicherheitsüberprüfung der Mitarbeiter) spätestens bei Einreichung des Angebots vorliegen. Bewerber bzw. Bieter, die diese Voraussetzung zu diesem Zeitpunkt nicht erfüllen, können für eine Zuschlagserteilung nicht berücksichtigt werden.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: nein

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
6002136767-BAAINBw J4
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
30.8.2021 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
26.7.2021

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