Neuausschreibung Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal in Watzerath
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Prüm
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54595
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 261 / 301335-0
Fax: +49 261 / 301335-9
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Neuausschreibung Objektplanung für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal in Watzerath
Gegenstand dieser Ausschreibung sind Leistungen der Objektplanung gemäß §§ 33 ff. HOAI 2021 für die Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal, 54595 Watzerath.
Aufstockung Betriebsgebäude und neues Gebläsegebäude;
Grundleistungen (§ 34 und Anlage 10 HOAI) sowie besondere Leistungen;
Stufenvertrag mit Festlegung der Leistungserweiterung (zunächst nur verbindliche Beauftragung der in Teil B näher beschriebenen Leistungen der 1. Stufe; die Auftraggeberin behält sich die Beauftragung der 2. Stufe optional vor).
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie von Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen und den Erläuterungsbericht sowie die Studie zur Klärschlammentsorgung 2018 verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Watzerath
Gegenstand dieses Vertrages sind Leistungen des Leistungsbildes Objektplanung zur Sanierung und Erweiterung der Kläranlage Oberes Prümtal, 54595 Watzerath.
Als Zielvorstellungen der Auftraggeberin zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (Planungs- und Überwachungsziele im Sinne von § 650p Abs. 2 BGB) werden – im Sinne einer werkvertraglichen Beschaffenheitsvereinbarung – folgende Mindestanforderungen definiert:
Zu den technischen Aspekten wird auf die Bedarfsplanung/Potenzialstudie von Erweiterungs- und Sanierungsmaßnahmen und den Erläuterungsbericht verwiesen, Anlagenkonvolut Planungsunterlagen.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Grundleistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Grundleistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphase 8 in Anspruch nehmen. Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der jeweils 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Für den Bauablauf stellt die Auftraggeberin Anforderungen in zeitlicher Hinsicht gemäß dem im Anlagenkonvolut Planungsunterlagen beigefügten Zeitplan.
Beauftragter Leistungsumfang ist nach näherer Maßgabe der Vertragsentwürfe die Erbringung von Planungsleistungen des Leistungsbildes Objektplanung.
Die Beauftragung erfolgt in Leistungsstufen. Zunächst werden nur die Leistungen der Leistungsphasen 1 bis 4 beauftragt. Die Auftraggeberin kann die nachfolgenden Leistungen der Leistungsphasen 5 bis 9 – ganz oder teilweise – in einer oder mehreren weiteren Leistungsstufen durch schriftliche Erklärung gegenüber dem Auftragnehmer in Auftrag geben. Ein Rechtsanspruch des Auftragnehmers auf Beauftragung mit weiteren Leistungen über den laut Vertragsentwurf beauftragten Leistungsumfang hinaus besteht nicht.
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphase 8 in Anspruch nehmen. Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der jeweils 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Bei der ausgeschriebenen Leistung handelt es sich im die Neuausschreibung eines zuvor teilaufgehobenen Verfahrens (vgl. ABl. 2021/S 065-167459 sowie 2021/S 033-082594).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Objektplanung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Thür
NUTS-Code: DEB17 Mayen-Koblenz
Postleitzahl: 56743
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Formelles:
a) Sämtliche Formblätter können unter www.subreport/ELViS heruntergeladen werden.
b) Für den Teilnahmeantrag sind ausschließlich die vom Auftraggeber vorgegebenen Formblätter zu verwenden.
c) Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
d) Die Teilnahmeanträge sind elektronisch in Schriftform gem. § 126b BGB (nicht mit elektronischer Signatur) über das Portal Subreport einzureichen.
e) Fragen sind ausschließlich über das Portal Subreport zu stellen. Mündlich/telefonisch gestellte Fragen werden nicht beantwortet; mündliche/telefonische Auskünfte bzw. Antworten wären, sollten sie doch erteilt werden, nicht verbindlich.
2. Bewerbergemeinschaften:
a) Bewerbergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer Bewerbergemeinschaft sind unzulässig und führen zum Ausschluss aller betroffenen Bewerbergemeinschaften.
b) Für jedes Mitglied einer Bewerbergemeinschaft sind die unter Ziffer III.1.1) und III. 2) aufgeführten Erklärungen und Nachweise beizubringen.
c) Liegt bei einem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
d) Es ist ein Projektleiter/Stellvertreter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Bewerbergemeinschaft ist darzustellen.
3. Eignungsleihe, § 47 VgV:
a) Beabsichtigen Bewerber auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit, die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen und erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht oder liegt bei diesem Unternehmen ein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden.
b) Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, sind die unter Ziff.III.1.1) und III.2) aufgeführten Unterlagen und Nachweise einzureichen.
c) Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens gemäß Anlage 3 mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
4. Unteraufträge, § 36 VgV:
a) Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrages, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, und – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen.
b) Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag die Eigenerklärung zur Eignung (TNW Anlagen – Anlage 1), die Erklärung Antikorruption (TNW Anlagen – Anlage 8) und die Erklärungen zu Mindestlohn und Tariftreue (TNW Anlagen – Anlagen 5 und 6) vorzulegen.
c) Vor Zuschlagserteilung hat der Bieter unaufgefordert die Verpflichtungserklärung (TNW Anlagen – Anlage 3) vorzulegen.
5. Vorbehalt:
Die Vergabestelle wird voraussichtlich eine Bundesförderung nach der „Kommunalrichtlinie“ (Richtlinie zur Förderung von Klimaprojekten im kommunalen Umfeld vom 22.7.2020) zur Finanzierung der Leistungsphase 8 in Anspruch nehmen.
Gemäß Ziffer 4 lit. e) 2. Spiegelstrich wird hiermit ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Vergabestelle ihre Entscheidung zur Beauftragung der 2. Leistungsstufe folglich dann von der Bewilligung entsprechender Fördermittel abhängig macht.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
Ein Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist gemäß § 160 Abs. 3 GWB unzulässig, soweit:
a) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichendes Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat,
b) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
c) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden;
d) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Die Regelung des § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Abs. 1 Nr. 2 GWB. § 134 Abs. 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/