21E0330 (NL Koblenz) Uni KO-LD Campus Ko-Metternich – Energiespar-Contracting BHKW / ESC UNI Campus Koblenz, Erfolgsgarantie-Vertrag zum Energiespar-Contracting
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
21E0330 (NL Koblenz) Uni KO-LD Campus Ko-Metternich – Energiespar-Contracting BHKW / ESC UNI Campus Koblenz, Erfolgsgarantie-Vertrag zum Energiespar-Contracting
21E0330 (NL Koblenz) Uni KO-LD Campus Ko-Metternich – Energiespar-Contracting BHKW / ESC UNI Campus Koblenz, Erfolgsgarantie-Vertrag zum Energiespar-Contracting.
Koblenz
Energiespar-Contracting an der Universität, Campus Koblenz in Koblenz – Metternich nach dem Leitfaden der Deutschen Energieagentur (dena). Der Campus Koblenz besteht aus 14 Gebäuden und hat eine Nettogrundfläche von ca. 41 000 m2. Die Liegenschaft ist im Rahmen einer Konversionsmaßnahme im Jahr 2000 errichtet worden. Sie besteht aus 9 Neu-, Anbauten und 5 Bestandsgebäuden. Die Universität wird von ca. 18 000 Studierenden genutzt. Die Gebäudenutzung erstreckt sich von Verwaltungs- und Hochschulgebäuden mit Hörsälen, Bibliotheken bis zu Werkstätten. Mehrere Gebäude haben einen hohen Laborflächeanteil. Die Technikflächen sind großteils in den Untergeschossen und auf dem Dach untergebracht.
Das Studierenendenwerk betreibt innerhalb der Liegenschaft eine Mensa, Cafeteria, Kindergarten und andere Dienstleistungen. Diese sind nicht Bestandteil dieses Energiespar-Contracting.
Der durchschnittliche Endenergieverbrauch der Jahre 2017 bis 2019 beträgt bei Wärme ca. 3 700 MWh/a und bei Strom ca. 2 300 MWh/a.
Die durchschnittlichen Gesamtkosten für Endenergie betrugen in diesem Zeitraum ca. [Betrag gelöscht] EUR/a.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
(1) Zum Nachweis der Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung ist die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister oder der Handwerksrolle des Sitzes oder Wohnsitzes vorzulegen.
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
1. Präqualifikation
Durch die vom öffentlichen Auftraggeber direkt abrufbare Eintragung in die allgemein zugängliche Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Hinsichtlich der Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Sozialversicherungsbeiträge kann eine zusätzliche Bescheinigung verlangt werden.
Die Eintragung in ein gleichwertiges Verzeichnis anderer Mitgliedstaaten ist als Nachweis zugelassen.
2. Eigenerklärung
a) durch Eigenerklärungen gem. Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung). Vom Bieter ist das Formblatt 124 (Eigenerklärung zur Eignung) auszufüllen und mit dem Angebot/mit der Bewerbung einzureichen u. a. mit Angaben zu in den letzten bis zu 5 abgeschlossenen Geschäftsjahren erbrachten vergleichbaren Leistungen und zu den für die Auftragsausführung erforderlichen Arbeitskräften. Auf Verlangen sind mindestens 3 Referenznachweise mit detaillierten Angaben zu Art und Umfang der erbrachten Leistungen und einer Bestätigung des Referenzauftraggebers einzureichen.
Gelangt das Angebot eines nicht präqualifizierten Bieters in die engere Wahl, sind die im Formblatt 124 angegebenen Bescheinigungen innerhalb von 6 Kalendertagen nach Aufforderung vorzulegen. Beruft sich der Bieter zur Erfüllung des Auftrages auf die Fähigkeiten anderer Unternehmen, sind entweder die jeweilige Nummer im Präqualifikationsverzeichnis oder die Erklärungen und Bescheinigungen gemäß dem Formblatt 124 auch für diese anderen Unternehmen auf Verlangen vorzulegen.
Das Formblatt 124 „Eigenerklärung zur Eignung“ ist erhältlich unter:
Das Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ wird außerdem mit den Vergabeunterlagen bereitgestellt.
b) Der Auftraggeber akzeptiert als vorläufigen Nachweis auch eine Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE).
c) Soweit dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, kann der Auftraggeber, Bewerber oder Bieter, die eine Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung abgegeben haben, jederzeit während des Verfahrens auffordern, sämtliche oder einen Teil der geforderten Nachweise beizubringen. Vor der Zuschlagserteilung fordert der öffentliche Auftraggeber den Bieter, an den er den Auftrag vergeben will, auf, die geforderten Unterlagen beizubringen.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.
(1) Zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber Angaben zu machen über:
a) Angabe des Unternehmensumsatzes jährlich in den Jahren 2017, 2018 und 2019 der mit Energiespar-Contracting-, Betriebsführungs- und Lieferungs- & Montage-Projekten in Deutschland erbracht worden ist.
b) Fehlen dem Teilnahmeantrag der vorstehend genannte Nachweis wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
(2) Der Nachweis der Eignung kann wie folgt geführt werden:
a) PräqualifikationErläuterungen hierzu siehe Abschnitt III.1.1)
b) EigenerklärungDie Eigenerklärung erfolgt wie unter Abschnitt III.1.1) Punkt (2) (Eigenerklärung) aufgeführt.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.
(1) Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit hat der Bewerber Angaben zu machen über:
a) Sowohl präqualifizierte als auch nicht-präqualifizierte Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag mindestens 2 bestätigte Referenzen für Projekte im Bereich Energiespar-Contracting oder Betriebsführung vorzulegen. Die Referenzprojekte müssen durch den Bieter, die Bietergemeinschaft oder durch einen Projektpartner in Deutschland im Zeitraum 2013-2019 begonnen worden sein.
b) Sowohl präqualifizierte als auch nicht-präqualifizierte Bewerber haben mit dem Teilnahmeantrag zusätzlich zu III 1.3) (1) a). mindestens 2 bestätigte Referenzen für die Gebäudesanierung im Bereich Energiespar-Contracting oder Energieliefer-Contracting vorzulegen. Die Referenzprojekte müssen durch den Bieter, die Bietergemeinschaft oder durch einen Projektpartner in Deutschland im Zeitraum 2013-2019 begonnen worden sein.
c) Fehlen dem Teilnahmeantrag der vorstehend genannten Nachweise, wird der Teilnahmeantrag nicht berücksichtigt.
d) Es müssen nicht zwingend mindestens vier einzelne Referenzbescheinigungen vorgelegt werden. Kann der Bewerber bereits mit je einer Referenz seine Eignung in den beiden unter a) und b) genannten Leistungsmerkmale „Energiespar-Contracting oder Betriebsführung“ und „Gebäudesanierung im Bereich Energiespar-Contracting oder Energieliefer-Contracting“ gemeinsam nachweisen, sind 2 dieser gemeinsamen Referenzbescheinigungen als ausreichend anzusehen.
(2) Der Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit kann wie folgt geführt werden:
a) Präqualifikation.
Erläuterungen hierzu siehe Abschnitt III.1.1)
b) Eigenerklärung.
Die Eigenerklärung erfolgt wie unter Abschnitt III.1.1) Punkt (2) (Eigenerklärung) aufgeführt.
(3) Des Weiteren gelten die unter Ziffer VI.3) zusätzliche Angaben aufgeführten „Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen und der Nachweisführung“.
Siehe Vergabeunterlagen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1) Auskünfte über die Vergabeunterlagen sind spätestens 8 KT vor Ablauf der Angebotsfrist (vgl. IV.2.2) und IV.2.7)) schriftlich oder in Textform an die Vergabestelle zu richten.
2) Zu III.1) Teilnahmebedingungen
3) Weiteren Angaben zu den Teilnahmebedingungen (Ziffer III.1.1, III.1.2, III.1.3) sowie über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 6e EU VOB/A und der Nachweisführung
a) Beruft sich der Bieter zum Nachweis oder zur Ergänzung seiner Eignung (Eignungsleihe) auf fremde Mittel, Ressourcen, Ausstattungen oder Fähigkeiten (Eignungsmerkmale) anderer Unternehmen (z. B. konzernverbundene Unternehmen, Unterauftragnehmer oder Dritte), so hat er diese fremden Eignungsmerkmale sowie die Art und den Umfang der Zusammenarbeit mit den anderen Unternehmen im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die anderen Unternehmen namentlich zu benennen und nachzuweisen, dass ihm die fremden Eignungsmerkmale, auf die er sich beruft, tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der anderen Unternehmen). Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen für die anderen Unternehmen die Eignung entsprechend dem in III.1) Teilnahmebedingungen beschriebenen „Verfahren bzw. der Nachweisführung“ nachzuweisen.
b) Beabsichtigt der Bieter, Teile des Auftrags ganz oder teilweise von anderen Unternehmen im Wege von Unteraufträgen ausführen zu lassen (Unterauftragnehmern), so sind die hierfür vorgesehenen Leistungsteile im Angebot anzugeben. Auf Verlangen hat der Bieter die Unterauftragnehmer namentlich zu bezeichnen und nachzuweisen, dass ihm die Unterauftragnehmer zur Ausführung der für sie vorgesehenen Leistungen tatsächlich zur Verfügung stehen (z. B. durch Verpflichtungserklärung der Unterauftragnehmer).Des Weiteren hat der Bieter auf Verlangen die Eignung der Unterauftragnehmer entsprechend dem in III.1)Teilnahmebedingungen beschriebenen „Verfahren bzw. der Nachweisführung“ nachzuweisen; dies gilt auch für nachgeordnete Unter-Unterauftragnehmer.
c) Beruft sich der Bieter auf die wirtschaftliche oder finanzielle Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen, so gilt Ziffer 2 (3) lit. a). Der Bieter hat in diesem Fall eine rechtsverbindliche Erklärung der anderen Unternehmen vorzulegen, aus der hervorgeht, dass diese im Auftragsfall im Umfang der dem Bieter zur Verfügung gestellten wirtschaftlichen bzw. finanziellen Leistungsfähigkeit gemeinsam mit dem Bieter für die Auftragsausführung haften. Die Erklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung vorzulegen. Die Berufung auf die Haftpflichtversicherung eines anderen Unternehmens ist ausgeschlossen, soweit der Bieter vom Versicherungsschutz nicht umfasst ist. Auf Verlangen ist für die anderen Unternehmen die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) Abs. (1) (Umsätze) nachzuweisen, soweit sich der Bieter darauf beruft.
d) Beabsichtigt der Bieter, Unterauftragnehmer einzusetzen, so gilt im Übrigen Ziffer 2 (3) lit. b). Für Unterauftragnehmer und Unter-Unterauftragnehmer ist auf Verlangen die Eignung gemäß Ziffer III.1.2) Abs. (1) (Umsätze) für die von Ihnen zu übernehmenden Leistungsteile auf Verlangen nachzuweisen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Ort: xxx
Land: Deutschland
Ein Antrag ist unzulässig, soweit der Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber 8AG) nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt wurde, Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem AG gerügt werden, bzw. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diez
Postleitzahl: 65582
Land: Deutschland