2EA Sicherungs-, Transport- und Schleppboote
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.baainbw.de
I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags
2EA Sicherungs-, Transport- und Schleppboote
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Lieferauftrag
NUTS-Code
NUTS-Code
II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
II.1.4)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Bau und Lieferung von 2 STS-Booten.
II.1.5)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)
34521000 Spezialboote
II.2)Endgültiger Gesamtauftragswert
II.2.1)Endgültiger Gesamtauftragswert
Abschnitt IV: Verfahren
IV.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren ohne Auftragsbekanntmachung
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote im Anschluss an ein: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: ja
Ausnahmetatbestand nach § 12 Abs.1 Nr.1 lit a sublit. aa VSVgV.
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Keine Angebote oder keine geeigneten Angebote im Anschluss an ein: Verhandlungsverfahren mit vorherigem Aufruf zum Wettbewerb
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: ja
Ausnahmetatbestand nach § 12 Abs.1 Nr.1 lit a sublit. aa VSVgV.
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber
Q/S2BC/LA185/IA666
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Auftrags-Nr: Q/S2BC/LA185/IA666 Bezeichnung: 2EA Sichherungs-, Transport- und SchleppbooteV.1)Tag der Zuschlagsentscheidung:
1.7.2021
V.2)Angaben zu den Angeboten
V.3)Name und Anschrift des Wirtschaftsteilnehmers, zu dessen Gunsten der Zuschlag erteilt wurde
V.4)Angaben zum Auftragswert
V.5)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Es können Unteraufträge vergeben werden: nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
VI.1)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.2)Zusätzliche Angaben:
VI.3)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.3.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
VI.3.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: Gemäß § 135 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) kann die Unwirksamkeit eines Vertrages in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt werden. Zur Eröffnung eines solchen Nachprüfungsverfahrens ist ein Antrag bei den Vergabekammern des Bundes beim Bundeskartellamt (siehe Ziffer VI.3.1 dieser Bekanntmachung) zu stellen (Geltendmachung der Frist). Die Frist endet 30 Kalendertage nach der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union. Es ist nicht erforderlich, vor der Geltendmachung der Unwirksamkeit einen Vergaberechtsverstoß beim Auftraggeber zu rügen.
VI.3.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.4)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
23.7.2021