Ausbau der Abwasserreinigung in der VG Sprendlingen-Gensingen (P14a)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Sprendlingen
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55576
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.vgwerke-sg.de/
Adresse des Beschafferprofils: http://www.vgwerke-sg.de/aktuell/ausschreibungen
Abschnitt II: Gegenstand
Ausbau der Abwasserreinigung in der VG Sprendlingen-Gensingen (P14a)
Im Rahmen der geplanten Zentralisierung wird die Kläranlage Mittlerer Wiesbach stillgelegt und die Abwässer mittels eines neu zu erstellenden Pumpwerkes sowie einer Druckrohrleitung zur ARA Nahetal gefördert. Die Verlegung der Druckrohrleitung erfolgt im III. Bauabschnitt, der Neubau des Pumpwerkes, auf dem Kläranlagenstandort Mittlerer Wiesbach im IV. Bauabschnitt.
VG-Gebiet der Verbandsgemeinde Sprendlingen-Gensingen
Los 2-01 - Tief- und Ingenieurbauarbeiten
— ca. 4 200 m3 Erdarbeiten,
— Abbruch altes Kombi-Klärbecken, ca. 250 m3 SB-Masse,
— Abbruch alte Schachtbauwerke, ca. 125 m3 SB-Masse,
— ca. 1 050 m3 Stahlbeton - Neubau,
— ca. 1 000 lfdm Rohre DN 50 - 400 PP / PEHD,
— ca. 120 lfdm Nahwärmeleitung Duorohr / PEHD,
— ca. 900 lfdm KSR DA 50 - 110 PEHD,
— ca. 3 000 m2 Hof- und Wegeflächen,
— ca. 100 m Zaunanlage,
— 1 St. freitragendes Stahlschiebetor, B = 8,50 m.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ausbau der Abwasserreinigung in der VG Sprendlingen-Gensingen (P14a)
Ort: Simmern
NUTS-Code: DEB1D Rhein-Hunsrück-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Vergabeunterlagen sind ausschließlich digital über die Vergabeplattform erhältlich. Es wird empfohlen, die Vergabeunterlagen nach einer Registrierung und dem Login herunterzuladen. Ggf. erforderliche Änderungen an diesen Unterlagen oder zusätzliche Bieterinformationen werden ebenfalls ausschließlich über die Vergabeplattform kommuniziert. Registrierte Bewerber / Bieter werden hierüber automatisch per E-Mail informiert. Werden die Vergabeunterlagen anonym heruntergeladen, erhalten nicht registrierte Bieter bei evtl. Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstigen Bieterinformationen keine automatische Nachricht von der Vergabeplattform. Es liegt in alleiniger Verantwortung des nicht registrierten Bieters, sich über Bieterinformationen und eventuelle Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf dem Laufenden zu halten.
Enthalten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, so hat der Bieter unverzüglich und noch vor Abgabe des Angebotes die unter I.3) benannte Kontaktstelle schriftlich darauf hinzuweisen. Anfragen von Bewerbern / Bietern werden nur in Textform über die Vergabeplattform oder per E-Mail von der unter I.3) genannten Kontaktstelle entgegengenommen und von der Vergabestelle ausschließlich in Textform über die Vergabeplattform beantwortet. Die Bieter werden aufgefordert, im Interesse einer schnellen Beseitigung von Unklarheiten, frühzeitig und vorab ihre Fragen an die unter I.3) benannte Kontaktstelle zu übermitteln. Fragen sollten bis spätestens 10 Kalendertage vor Ablauf der Angebotsfrist gemäß IV.2.2) gestellt werden. Ergänzende Informationen oder sonstige Korrespondenz der Vergabestelle erfolgen grundsätzlich über die Vergabeplattform.
Die Angebote sind mit den geforderten Erklärungen und Nachweisen innerhalb der Angebotsfrist elektronisch in Textform und verschlüsselt über die unter I.3) angegebene Vergabeplattform einzureichen. Die Abgabe von schriftlichen Angeboten (in Papierform) ist nicht zugelassen.
Der Versand der Informations- und Absageschreiben gemäß § 134 GWB erfolgt grundsätzlich über die Vergabeplattform, die Vergabestelle behält sich eine Versendung per Fax vor. Im Falle der Bewerbung einer Arbeits- / Bietergemeinschaft erfolgt die Korrespondenz der Vergabestelle über die von der Arbeits- / Bietergemeinschaft angegebenen Kontaktdaten des Bevollmächtigten.
Von Bietern erkannte Verstöße der vergebenden Stelle gegen das geltende Vergaberecht hat der Bieter bei der vergebenden Stelle spätestens innerhalb von 10 Kalendertagen schriftlich zu rügen. Erklärt die vergebende Stelle, dass sie einer Rüge nicht abhelfen will, hat der Bieter binnen einer Frist von 15 Kalendertagen bei der unter VI.4.1) genannten Stelle einen Nachprüfungsantrag zu stellen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 56116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 GWB, insbesondere hat der Bieter innerhalb von 10 Kalendertagen zu rügen. Der Antrag bei der Vergabekammer muss innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]