Abrollbehälter Rüst
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abrollbehälter Rüst
Abrollbehälter Rüst.
Lieferung eines Abrollbehälter Rüst
54634 Bitburg
Lieferung eines Abrollbehälters Rüst (AB-Rüst) bestehend aus einem Abrollbehälter und einer feuerwehrtechnischen Innenausstattung sowie der feuerwehrtechnischen Beladung, abgestimmt auf die erweiterte technische Hilfeleistung.
Lieferung der Beladung eines Abrollbehälter Rüst
54634 Bitburg
Feuerwehrtechnische Beladung für den Abrollbehälter Rüst (AB-Rüst), abgestimmt auf die erweiterte technische Hilfeleistung.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Twist
NUTS-Code: DE949 Emsland
Postleitzahl: 49767
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwkel.rlp.de
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen:
Entsprechend der Regelungen in § 160 GWG (Nachprüfungsantrag ist unzulässig, soweit
— der Antragsteller den von ihm geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen desNachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügthat,
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagenerkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zuwollen, vergangen sind.
Dies gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrages nach § 135 Abs. 1 Nr. 2GWB.)