Kundenservice Leistungen Referenznummer der Bekanntmachung: PW-2021-0009
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67061
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 681 / 95943-4153
Fax: +49 681 / 95943-4141
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.pfalzwerke.de
Abschnitt II: Gegenstand
Kundenservice Leistungen
Gegenstand der vom Leistungserbringer zu erbringenden Dienstleistungen ist die Übernahme von personalintensiven Aufgaben, in standardisierten Prozessen, in der Kundenbetreuung und der Marktkommunikation, der Pfalzwerke AG, vorrangig basierend auf Kundenservice Leistungen, ergänzt durch die Bearbeitung von geschäftsvorfallbasierendem Schriftverkehr.
Pfalzwerke AG
Kurfürstenstraße 29
67061 Ludwigshafen
DEUTSCHLAND
Gegenstand der vom Leistungserbringer zu erbringenden Dienstleistungen ist die Übernahme von personalintensiven Aufgaben, in standardisierten Prozessen, in der Kundenbetreuung und der Marktkommunikation, der Pfalzwerke AG, vorrangig basierend auf Kundenservice Leistungen, ergänzt durch die Bearbeitung von geschäftsvorfallbasierendem Schriftverkehr. Der Leistungserbringer wird hierbei in die Prozesse der Pfalzwerke AG direkt eingebunden und nutzt in diesem Rahmen für seine Leistungen auch die IT-Systeme der Pfalzwerke AG. Die Erbringung der Leistungen erfolgt nach von der Pfalzwerke AG vorgegebenen Handlungsanweisungen aus den Räumen des Leistungserbringers. Für die Erbringung der Leistungen wird nach derzeitiger Hochrechnung ein dauerhaft und exklusiv eingesetzter Personalstamm von rund 50 Vollzeitbeschäftigten benötigt.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Gemäß § 122 Abs. 2 Nr. 1 GWB in Verbindung mit § 48 SektVO hat der Bieter zum Nachweis seiner Befähigung zur Berufsausübung einen Handelsregisterauszug beizulegen bzw. einen Nachweis, dass der Bieter im Berufs- oder Handelsregister nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens eingetragen ist, in dem er ansässig ist. Es genügt eine nicht beglaubigte Kopie. Der Nachweis darf nicht älter als 6 Monate sein.
Unternehmen, die weder im Berufs- noch Handelsregister noch einem anderen Register geführt werden, legen eine Kopie der Gewerbeanmeldung der zuständigen Stelle des Landes, in dem sie ansässig sind oder einen anderen geeigneten Nachweis vor, der einen Aufschluss über die Art der beruflichen Tätigkeit zulässt. Die geplante Rechtsform der ggf. in Gründung befindlichen Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften ist anzugeben.
Bei Bietergemeinschaften sind diese Dokumente von jedem Mitglied vorzulegen.
Amtliche Bescheinigungen eines Landes der europäischen Gemeinschaft oder eines Vertragsstaates des EWR-Abkommens werden in deren Originalsprache zugelassen.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die personellen und finanziellen Mittel verfügt, um den Auftrag einwandfrei und fristgerecht ausführen zu können.
Unternehmenskennzahlen (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 4.4.1.)
Zur Feststellung der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit des Bieters, werden folgende Mindestanforderungen an das Unternehmen gestellt:
— Mindestumsatz:
—— im Geschäftsjahr 2020: 10 Mio. EUR
—— im Geschäftsjahr 2019: 10 Mio. EUR
—— im Geschäftsjahr 2018: 10 Mio. EUR
— Mindestanzahl Mitarbeiter im Bereich Kundenservice:
—— Leistungen im Geschäftsjahr 2020: 150 Mitarbeiter,
—— Leistungen im Geschäftsjahr 2019: 150 Mitarbeiter,
—— Leistungen im Geschäftsjahr 2018: 150 Mitarbeiter.
Negative Entwicklungen bei oben genannten Kennzahlen sind zu erläutern. Eine fortgesetzte negative Entwicklung oben genannter Kennzahlen, welche nicht auf Grund unternehmerischer oder struktureller Randbedingungen plausibilisiert werden kann, wird als mangelnde wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bieters angesehen.
Sofern die Angaben für das letzte Geschäftsjahr noch nicht vollständig vorliegen, sind die Angaben sinngemäß der letzten 3 vollständig vorliegenden Geschäftsjahre darzulegen. Wenn das Unternehmen noch keine 3 vollständigen Geschäftsjahre am Markt tätig ist, sind mindestens die Kennzahlen der vorliegenden Geschäftsjahre, sowie die erwarteten Kennzahlen des aktuellen Geschäftsjahres anzugeben und zu plausibilisieren.
Die geforderten Kennzahlen und ergänzenden Erläuterungen sind durch Eigenerklärung im Abschnitt „Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit“ der Anlage „Unternehmensdarstellung“ anzugeben.
Versicherung (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 4.4.2.)
Der Bieter muss über eine Betriebshaftpflichtversicherung zur Deckung von Sach-, Personen- und Vermögensschäden verfügen. Die Mindestdeckung für Sach- und Personenschäden muss [Betrag gelöscht] EUR, die Mindestdeckung für Vermögensschäden muss [Betrag gelöscht] EUR, jeweils pro Fall betragen. Eine Deckelung der Beträge auf den doppelten Wert pro Versicherungsjahr ist zulässig.
Der Bieter belegt dies durch Vorlage eines zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültigen Versicherungsnachweises oder einer verbindlichen Erklärung einer Versicherung, aus der sich ergibt, dass im Falle des Zuschlags an den Bieter eine Versicherung über die geforderten Deckungssummen vorliegen wird.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander die Versicherungsleistung belegen.
Bonitätsindex (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 4.4.3.)
Der Bieter ist aufgefordert seine Bonität anhand am Markt anerkannter Bonitätsbewertungen (z. B.: Creditreform) oder einer Erklärung seiner Hausbank nachzuweisen, wobei mindestens eine „gute“ Bonität gegeben sein muss. Dies bedeutet exemplarisch für die Bewertung durch Creditreform einen Bonitätsindex von höchstens 249.
Alle Mitglieder einer Bietergemeinschaft müssen getrennt voneinander ihre Bonität belegen.
Mindestlohn und Tariftreue (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 4.3.)
Der Bieter erklärt die Einhaltung des Mindestlohngesetzes (MiLoG) und der jeweils geltenden Tariftreuegesetzte der Bundesländer. Hierzu füllt der Bieter die Anlage „Eigenerklärung nach Mindestlohngesetz und Tariftreue“ aus und gibt diese mit dem Angebot ab. Bei Bietergemeinschaften ist die Erklärung von allen Mitgliedern der Bietergemeinschaft abzugeben. Nachunternehmer sind entsprechend zu verpflichten.
Ein Bieter ist leistungsfähig, wenn er über die technische Eignung und berufliche Leistungsfähigkeit verfügt, um den Auftrag fachlich einwandfrei ausführen zu können.
Zertifizierungen (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 4.5.1.)
Zum Beleg der Unternehmenseignung ist der Nachweis über die Existenz und Anwendung eines Qualitätsmanagementsystems zu führen. Dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zertifizierung nach ISO 9001 oder vergleichbares bei.
Des Weiteren muss der Bieter zum Beleg der Unternehmenseignung als Kundenservice Dienstleister eine für den Leistung erbringenden Unternehmensbereich gültige Zertifizierung als „Geprüftes Service-Center nach ISO 18295“ führen. Auch dazu fügt der Bieter eine zum Zeitpunkt der Abgabe des Teilnahmeantrages gültige Zertifizierung nach ISO 18295-1 oder vergleichbares bei.
Referenzen (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 4.5.2.)
Der Bewerber hat eine Referenzliste einzureichen, in der zum geforderten Leistungsgegenstand inhaltlich vergleichbare Verträge der letzten 5 Jahre aufgeführt werden und u.a. folgende Informationen beinhaltet:
— Kundenklassifizierung (Privatwirtschaft/Öffentlicher Auftraggeber),
— Umschreibung des Geschäftsfeldes des Kunden,
— Anzahl der eingesetzten Mitarbeiter im Kundenservice,
— Angabe, ob der Vertrag noch läuft oder bereits gekündigt wurde.
Dazu füllt er die Anlage „Referenzliste“ entsprechend aus. Durch die Abgabe dieses Dokuments erklärt er die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen.
Die Einträge in der Referenzliste werden nach den nachfolgenden Gesichtspunkten bewertet:
— Geforderte Mindestinformationen vorhanden (Angaben in allen Spalten),
— Vergleichbarkeit im Bezug auf die Branche und die Tätigkeit,
— Umfang der Leistung im Bezug auf eingesetztes Personal,
— Anzahl der Referenzen mit inhaltlich vergleichbarer Leistung.
Referenzen, deren letzte Leistungserbringung länger als 5 Jahre zurückliegt oder Referenzen, für die die Mindestangabe fehlen, werden vor der weiteren Bewertung aus der Referenzliste gestrichen.
Aus der Referenzliste wählt der Bewerber 3 Referenzen aus, die er zum Nachweis der Fähigkeit und Erfahrung, die geforderte Leistung erbringen zu können, näher beschreibt. Hierzu sind vom Bieter 3 mit der geforderten Leistung vergleichbare Referenzen in strukturierter Form darzulegen. Es ist die Anlage „Referenz“ als Vorlage zu verwenden.
Der Auftraggeber behält sich vor, die angegebenen Referenzen zu überprüfen. Angaben, die einer Nachprüfung nicht standhalten, führen zum Ausschluss des Angebotes. Der Bieter hat die Kontaktdaten der jeweiligen Ansprechpartner der Referenzen anzugeben. Die Kontaktdaten müssen eine Überprüfung der Referenz möglich machen. Der Bieter versichert durch die Angabe, dass die Einwilligung der Kontaktperson zur Kontaktaufnahme vorliegt.
Bei der Benennung der Referenzen sind folgende Mindestanforderungen zu beachten:
— Die Referenz muss vom Bieter, einem Teilnehmer der Bietergemeinschaft oder einem Nachunternehmer des Bieters stammen, der in diesem Verfahren mit der entsprechenden Leistung betraut werden soll,
— Referenzen werden als vergleichbar bewertet, wenn sie:
—— sich aktuell in der Betriebsphase befinden (ungekündigtes Vertragsverhältnis),
—— mindestens den Ausschreibungsgegenstand umfassen,
—— die Branche des Auftraggebers abdecken.
Abgabe des Teilnahmeantrags:
Die Abgabe der Teilnahmeanträge darf ausschließlich über die Vergabeplattform erfolgen. Jegliche auf anderem Wege abgegebene Teilnahmeanträge werden von der Wertung ausgeschlossen. Dies gilt auch, wenn sie zusätzlich zur Abgabe im Vergabeportal übermittelt werden.
Die über die Vergabeplattform abgegebenen Teilnahmeanträge werden entsprechend der gesetzlichen Vorgaben Ende-zu-Ende verschlüsselt transportiert und mit qualifizierten Zeitstempeln versehen. Die Vergabeplattform verwahrt die elektronischen Teilnahmeanträge bis zu deren Öffnung. Erst mit Ablauf der Teilnahmeantragsfrist kann die Vergabestelle im Rahmen der Öffnung der Teilnahmeanträge auf die elektronischen Teilnahmeanträge zugreifen.
Form des Teilnahmeantrages (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.1.)
Für die Teilnahmeanträge und die damit im Zusammenhang stehenden Erklärungen gilt die Textform gemäß § 126b BGB als ausreichend. Eine Unterzeichnung der Teilnahmeanträge im Original ist nicht erforderlich, an entsprechenden Stellen ist der Name der ausfüllenden Person einzutragen, diese muss über Handlungsvollmacht zur Abgabe von Erklärungen im Namen des Bieters verfügen. Aufgrund der fehlenden rechtlichen Relevanz brauchen die jeweiligen Dokumente und Erklärungen weder mit einer Originalunterschrift oder einem Abbild der Unterschrift bzw. des Firmenstempels ergänzt zu werden.
Abweichend hiervon gilt für etwaig geforderte Eigenerklärungen von Nachunternehmern, dass diese unterschrieben sein müssen. Teilnahmeanträge, die die vorstehenden Voraussetzungen nicht erfüllen, werden von der Wertung ausgeschlossen. Zusätzlich sind in allen geforderten Anlagen, die jeweils geforderten Angaben vom Bieter zu vervollständigen.
Die Teilnahmeanträge müssen vollständig sein. In seinen Teilnahmeanträgen hat der Bieter exakt die Angaben zu machen, wie sie in diesen Vergabeunterlagen verlangt werden. Vorbehalte und/oder Bedingungen zu einem Teilnahmeantrag sind grundsätzlich nicht zulässig und führen zu dessen Ausschluss.
Für die Teilnahmeanträge sind, soweit vorhanden, die von der Vergabestelle überlassenen Unterlagen/Vordrucke zu verwenden.
Die Bereitstellung der Unterlagen für die Teilnahmeanträge soll gegliedert nach Dokumenten erfolgen. Sind Anlagen gefordert, so sind diese als eigenständige Datei, gekennzeichnet mit dem in den Vergabeunterlagen vorgegebenen Namen zu versehen.
Eine vollständige Aufstellung der mit den Teilnahmeanträgen einzureichenden Unterlagen befindet sich im Kapitel 10 dieses Dokumentes.
Veränderung der Vergabeunterlagen durch den Bieter (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.2.)
Die Vornahme von Änderungen, Ergänzungen oder Streichungen in den Vergabeunterlagen oder den Vertragsbestimmungen, auch bezüglich deren Geltungshierarchie, ist unzulässig, es sei denn, dies ist an den betreffenden Stellen ausdrücklich vorgesehen. Ein Verstoß führt zum Ausschluss des Angebots bei der Wertung.
Änderungen der Vergabeunterlagen stellen auch solche Änderungen dar, die in den zu den Vergabeunterlagen gehörenden Microsoft-Excel basierenden Dokumenten in deren Formeln oder anderweitigen nicht für die Eingabe von Angaben des Bieters vorgesehenen Zellen erfolgen.
Berichtigung, Ergänzungen, Änderungen des Teilnahmeantrages (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.3.)
Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen, die der Bieter innerhalb der Abgabefrist der Teilnahmeanträge an seinen bereits abgegebenen Teilnahmeanträgen vornehmen möchte, sind zulässig und über das Vergabeportal vorzunehmen.
Berichtigungen, Ergänzungen oder Änderungen nach Ablauf der Abgabefrist der Teilnahmeanträge sind unzulässig.
Vergütung (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.4.)
Für die Erstellung der Teilnahmeanträge und Anlagen, unabhängig davon, ob vom Bieter gefordert oder aus freien Stücken den Teilnahmeanträgen beigefügt, sowie für die Teilnahme an Verhandlungsrunden wird weder eine Vergütung noch irgendeine andere Art der Kostenerstattung gewährt.
Zusätzliche formale Bestimmungen (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.5.)
Um den Vergleich der Teilnahmeanträge zu erleichtern, müssen Antworten und Erläuterungen direkt auf die Anforderungen aus den Leistungsbeschreibungen Bezug nehmen und entsprechend gegliedert sein. Geforderte, vom Bieter zu erstellende Anlagen, sind formfrei, aber in möglichst konkreter Form abzufassen.
Bewertungsschema Teilnahmewettbewerb (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.6.)
Zur Abgabe eines Angebotes werden nur solche Bewerber aufgefordert, deren Eignung gegeben ist und deren Leistungsfähigkeit eine erfolgreiche und vertragsgemäße Erbringung der geforderten Leistungen erwarten lassen. Es werden gemäß Abschnitt 6.7 höchstens sieben (7) Bewerber zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bewerben sich mehr als sieben Unternehmen bzw. Bietergemeinschaften zur Teilnahme am Verhandlungsverfahren, die alle Eignungskriterien erfüllt haben, werden nur die führenden sieben Bewerber zum weiteren Verfahren zugelassen.
Die Ermittlung der führenden sieben Bewerber erfolgt anhand des Bewertungsschema der Anlage „Bewertungsschema Teilnahmeanträge“.
Anerkennung der Teilnahmebedingungen (siehe Anlage Teil A Ausschreibungsbedingungen Punkt 5.7.)
Mit der Abgabe des Teilnahmeantrages werden die vorliegenden Bedingungen des Teilnahmewettbewerbs ausdrücklich anerkannt.
Keine Angabe
Gesamtschuldnerisch haftend
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Kommunikation im Verfahren:
Jegliche Kontaktaufnahme mit der Vergabestelle hat ausschließlich über die Kommunikationsmöglichkeiten der Vergabeplattform zu erfolgen. Zur Bearbeitung der Unterlagen sowie zur elektronischen Abgabe und Kommunikation benötigen Sie die Anwendung AI Bietercockpit i. V. m. dem Programm AI Weblauncher.
Weitere Informationen zum AI Bietercockpit und den Systemvoraussetzungen finden Sie unter https://www.bietercockpit.de
Bieterkonstellation:
In der Anlage „Erklärung zu Nachunternehmern - Bietergemeinschaften“ ist durch den Bieter zunächst zu erklären, ob der Einsatz von Nachunternehmern vorgesehen ist, bzw. ob eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll.
Die Anlage ist auch auszufüllen und abzugeben, wenn weder Nachunternehmen eingesetzt, noch eine Bietergemeinschaft gebildet werden soll (Leermeldung). Die nachträgliche Benennung von Nachunternehmern ist ebenso unzulässig, wie die nachträgliche Bildung einer Bietergemeinschaft.
Sofern es sich bei einem Bieter um einen Konzern oder eine Unternehmensgruppe handelt, muss deutlich werden, welcher rechtlich selbstständige Unternehmensteil anbietet. Bieten mehrere selbstständige Unternehmensteile einer Unternehmensgruppe an, müssen sie entweder gemeinsam als Bietergemeinschaft oder als Generalunternehmer mit Nachunternehmern anbieten, wobei Mischkonstellationen möglich sind, solange diese Konstellation deutlich wird und die nachfolgenden Bestimmungen eingehalten werden.
Die gleichzeitige Beteiligung eines Unternehmens als Bieter oder Teil einer Bietergemeinschaft und Teil weiterer Bietergemeinschaft oder als Nachunternehmer anderer Bieter ist unzulässig und führt nach Abschnitt 7.9 zum Ausschluss des Angebots.
Nachunternehmer:
Plant der Bieter, sich bei der Ausführung der Leistungen eines oder mehrerer Nachunternehmer zu bedienen oder bedient sich der Bieter der Eignung eines Nachunternehmers, so sind der oder die Nachunternehmer in der Anlage „Benennung von Nachunternehmern“ mit deren jeweiligen Leistung und ggfs. Eignung zu benennen.
Durch die Nachunternehmer ist jeweils die Anlage „Verpflichtungserklärung für Nachunternehmer“ auszufüllen und abzugeben.
Für die Abgabe dieser Verpflichtungserklärung gelten die nachfolgenden Regelungen:
— Von jedem Nachunternehmer, der auch zum Zweck der Eignungsleihe benannt wird, ist die Verpflichtungserklärung zum Zeitpunkt der Abgabe des Angebotes durch den Bieter zu liefern.
— Alle weiteren Nachunternehmer, die nicht der Eignungsleihe dienen, sind spätestens nach Aufforderung durch die Vergabestelle unverzüglich zu verpflichten und die entsprechenden Verpflichtungserklärungen durch den Bieter beizubringen.
Um als Bieter bei der späteren Einholung der Erklärungen nicht in Verzug zu geraten, bevorzugt die Vergabestelle die unmittelbare Benennung und Verpflichtung aller Nachunternehmer mit dem Angebot auf freiwilliger Basis.
Sofern sich ein Bieter/eine Bietergemeinschaft bei der Vertragserfüllung auf Nachunternehmer stützt, bietet er/sie als Generalunternehmer (GU) an. Bei der Beteiligung von Nachunternehmen haftet der Bieter als Auftragnehmer für die ordnungsgemäße Gesamtabwicklung des Auftrags.
Der Auftraggeber hat das Recht, den Nachunternehmer abzulehnen, sofern an dessen Eignung begründete Zweifel bestehen.
Der Bieter hat bei der Übertragung von Teilen der Leistung nach wettbewerblichen Gesichtspunkten zu verfahren, dem Nachunternehmer auf Verlangen den künftigen Auftraggeber zu benennen, ihn davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt, sowie dem Nachunternehmer insgesamt keine ungünstigeren Bedingungen zu stellen, als zwischen ihm und dem künftigen Auftraggeber vereinbart sind. Der Bieter hat bei Einholung von Angeboten für Nachunternehmer regelmäßig kleine und mittlere Unternehmen angemessen zu beteiligen.
Fallen ein oder mehrere Nachunternehmer nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Der Austausch eines Nachunternehmers ist unter der Voraussetzung zulässig, dass der neue Nachunternehmer in gleicher Weise geeignet ist.
Bietergemeinschaft:
Bietergemeinschaften sind zugelassen, soweit sie nachstehende Voraussetzungen erfüllen.
In Anlage „Erklärung einer Bietergemeinschaft“ sind sämtliche Mitglieder der Bietergemeinschaft zu benennen. Der Vordruck ist vom Bevollmächtigten und den Mitgliedern der Bietergemeinschaft gemeinschaftlich auszufüllen.
Das erstgenannte Mitglied ist als bevollmächtigten Vertreter für das Vergabeverfahren, den Abschluss und die Durchführung des Vertrages zu bezeichnen und bevollmächtigt, Zahlungen mit befreiender Wirkung auch für die übrigen Mitglieder in Empfang zu nehmen. Die Bildung oder Änderung einer Bietergemeinschaft nach Ablauf der Teilnahmefrist ist nicht zulässig und hat den Ausschluss vom Verfahren zur Folge. Bitte beachten Sie, dass bestimmte Nachweise bei Bildung einer Bietergemeinschaft von jedem Mitglied vorzulegen sind.
Fallen ein oder mehrere Mitglieder der Bietergemeinschaft nach der Zuschlagserteilung aus, muss weiterhin die ordnungsgemäße Leistungserbringung sichergestellt sein. Der Auftraggeber ist unverzüglich über den Ausfall zu informieren. Der Austausch eines Mitglieds der Bietergemeinschaft ist unter der Voraussetzung zulässig, dass das neue Mitglied in gleicher Weise geeignet ist.
Die Aufnahme eines weiteren Mitglieds der Bietergemeinschaft ist zulässig, vorausgesetzt, der Auftraggeber hat das neu benannte Mitglied als geeignet anerkannt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 GWB müssen erkannte Verstöße gegen Vergabevorschriften gegenüber dem Auftraggeber innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt werden. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, müssen bis spätestens zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 2 GWB).
Verstöße, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen bis zum Ablauf der Frist zur Abgabe des Teilnahmeantrages dem Auftraggeber gegenüber gerügt werden (§ 160 Abs.3 Satz 3 GWB). Hilft die Vergabestelle der Rüge nicht ab, so kann ein Nachprüfungsantrag bei der zuständigen Stelle innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers der Rüge nicht abhelfen zu wollen, gestellt werden.