Planungsleistungen Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim Referenznummer der Bekanntmachung: F_01
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Freinsheim
NUTS-Code: DEB3C Bad Dürkheim
Postleitzahl: 67251
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.vg-freinsheim.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim
Der Auftrag umfasst die Generalplanung / Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI sowie die Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für die Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim. Die Maßnahmen umfassen Instandsetzungen an Mauerwerk und Fachwerk. Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 2-9 vorgesehen.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt
Der Auftrag umfasst die Generalplanung / Objektplanung Gebäude und Innenräume gem. Teil 3 Abschnitt 1 HOAI sowie die Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI für die Instandsetzung der Stadtmauer Freinsheim. Die Maßnahmen umfassen Instandsetzungen an Mauerwerk und Fachwerk. Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 2-9 vorgesehen.
Die Ende des 15. Jahrhunderts errichtete Stadtmauer des pfälzischen Stadt Freinsheim prägt mit ihren beiden Stadttoren und zahlreichen Türmen bis heute das Stadtbild.
Als erster Abschnitt für eine geplante Gesamtinstandsetzung sollen die stark geschädigten Partien an der Südwestecke der Mauer saniert werden. Dies betrifft die Kurtinen 8-10 (Mauerzug vom „Haintor“ bis zum „Herzogturm“) sowie den etwa mittig in dem Abschnitt bestehenden „Bachturm“. Vorgesehen ist eine nutzungsneutrale Gesamtinstandsetzung des Turmes sowie die Mauerwerksinstandsetzung an den Kurtinen.
Auszug aus dem Gutachten zum Schadensbild:
Kurtine 8 Herzogturm – Bachturm
Stadt- wie feldseitig sind die unteren Mauerpartien mit zementhaltigem Mörtel überfugt. Etwa 15 Meter vor dem Bachturm besteht am Mauerfuß stadtseitig ein größerer Ausbruch. Sowohl an der Mauerkrone wie auch am Sockel finden sich deutliche Gefügestörungen mit tief ausgewaschenen Fugen.
Kurtine 9 Bachturm – Südl. Ringstr. 4
Die einsehbare Feldseite Ist nahezu flächig dicht mit In das Gefüge eingreifendem Efeu überwachsen. An den dazwischen sichtbaren „freien“ Mauerstücken finden sich deutliche Gefügestörungen wie auch kleinere Ausbrüche. Die Fenster- und Türdurchbrüche sind nicht durchgängig mit Stürzen bzw. Gewänden gefasst.
Kurtine 10 Südl. Rlngstr, 4 – aintor
Die Mauerpartie südlich des Haintores ist, besonders feldseitig, in einem schlechten Zustand. Weite Teile sind mit zementhaltigem Mörtel überfugt und/oder mit Efeu überwachsen,das Mauerwerk selbst ist tiefgreifend ausgewaschen. Der historische Kalkmörtel hat bereichsweise seine Bindekraft so weit verloren, dass man geradezu von Trockenmauerwerk sprechen mag. An mehreren deutlichen Ausbeulungen drohen Ausbrüche der äußeren Mauerschale und Teileinstürze. Teile der Mauer wurden in verschiedenen Phasen geflickt und überarbeitet.
Die Projektziele der Gesamtmaßnahme sind:
1. Bauliche Maßnahmen:
a) Instandsetzung der vorhandenen Anlagen unter größtmöglicher Beibehaltung der Originalsubstanz,
b) Nachhaltigkeit der Instandsetzungsmaßnahmen,
c) Nach der Instandsetzung soll ein denkmalgerechter und wirtschaftlicher Bauunterhalt möglich sein
2. Organisatorische / planerische Maßnahmen
Erwartet wird eine Durchführung von Planung, Ausschreibung und Überwachung der Ausführung der Baulichen, Handwerklichen und Restauratorischen Maßnahmen bei Einhaltung des vereinbarten Rahmenterminplans.
Es ist eine abschnittsweise und stufenweise Beauftragung von Leistungen der LPH 2-9 vorgesehen.
Für diese anspruchsvolle Aufgabe wird ein sowohl in Fragen der Planung als auch in der Bauabwicklung versiertes und leistungsfähiges Planungsbüro gesucht.
Für die Maßnahme wurde in einer Voruntersuchung ein Gesamtkostenrahmen von ca. 1,0 Mio. EUR (brutto) ermittelt, bei einer Gesamtlaufzeit von ca. 3 Jahren.
Durchführungszeitraum
— Ausschreibung der Gewerke bis Jahreswechsel 2021 / 2022,
— Bundes- und Landesmittel sind 2022 und 2023 hälftig abzurufen,
— Bis November 2023 muss die Maßnahme abgeschlossen sein und schlussgerechnet werden.
Der Auftraggeber beabsichtigt die abschnitts- und stufenweise Beauftragung von Teilleistungen der Leistungsphasen 2-9, ergänzt durch Besondere Leistungen. Dabei sind folgende Stufen vorgesehen: 1. Stufe Besondere Leistung: Einarbeitung in die vorhandenen Unterlagen, 2. Stufe Leistungen der LPH 2-3, 3. Stufe Leistungen der LPH 4, 4. Stufe Leistungen der LPH 5-9 / Tragwerksplanung 5-6 und besondere Leistungen der LPH 8.
Die Auswahl der Teilnehmer, die zur Abgabe von Angeboten aufgefordert werden erfolgt nach formaler Prüfung der Vollständigkeit der vorzulegenden Nachweise nach folgenden objektiven Kriterien:
1. Angaben zur Personalstruktur in den vergangenen 3 Jahren,
Die Angaben zu den benannten Kriterien werden wie folgt bewertet:
Jährliches Mittel der festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten
Festangestellten Mitarbeiter der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre
Unterkriterium Personalstruktur Objektplanung, Wichtung 5,00 v.H.
≥ 3 Personen = 3 Punkte,
= 2 Personen = 2 Punkte.
Unterkriterium Personalstruktur Tragwerksplanung, Wichtung 5,00 v.H.
≥ 3 Personen = 3 Punkte,
= 2 Personen = 2 Punkte.
2. Angaben zu Referenzen mit vergleichbaren Leistungen
Kriterium „Fachliche Eignung und Zuverlässigkeit“:
Verwendete Abkürzungen: Projektleitung (PL), Bauleitung (BL).
2.1 Unterkriterium Anzahl (Quantität) der Referenzen:
Wichtung Anzahl (Quantität) der Referenzen je Wertungskriterium:
Wertungskriterium (WK) 1 PL Objektplanung 10 v.H.
WK 2 PL Objektplanung 5 v.H.
WK 1 PL Tragwerksplanung 10 v.H.
WK 2 PL Tragwerksplanung 5 v.H.
WK 1 BL 10 v.H.
WK 2 BL 5 v.H.
Bewertung der Anzahl (Quantität) der eingereichten Referenzen,
Büro, PL und BL, welche die Mindestkriterien je Wertungskriterium erfüllen:
≥ 3 Referenzen je Wertungskriterium (WK) = 3 Punkte,
= 2 Referenzen je WK = 2 P.,
= 1 Referenz je WK = 1 P.,
< 1 Referenz je WK = Ausschluss.
2.2 Unterkriterium Qualität der Referenzen.
Wichtung Qualität der Referenzen je Wertungskriterium:
WK)1 PL Objektplanung 10 v.H.,
WK 2 PL Objektplanung 5 v.H.,
WK 1 PL Tragwerksplanung 10 v.H.,
WK 2 PL Tragwerksplanung 5 v.H.,
WK 1 BL 10 v.H.,
WK 2 BL 5 v.H.
Für PL Objektplanung, PLTragwerksplanung und BL jeweils:
Wertungskriterium 1:
Erfahrungen Projekt Denkmalpflege mit folgenden Planungsschwerpunkten:
Instandsetzung/ Umbau/ Sanierung eines denkmalgeschützten Objektes mit Mauerwerksinstandsetzung, Gesamtkosten KG 300 mind. 0,2 Mio. EUR brutto.
A.
— Mauerwerkinstandsetzung, statische Sicherung, tw. Putzfassung = 3 Punkte,
— Natursteininstandsetzung, statische Sicherung = 2 Punkte,
— Mauerwerkinstandsetzung allgemein = 1 P.
B.
≥ 1,0 Mio. EUR Gesamtkosten KG 300 brutto = 3 Punkte,
≥ 0,6 Mio. EUR und < 1,0 Mio. EUR = 2 P.,
≥ 0,2 Mio. EUR und < 0,6 Mio. EUR = 1 P.
Die Punktwerte zu A. bis B. werden je Referenz gemittelt,
Wertungskriterium 2:
Erfahrungen Projekt Denkmalpflege mit folgenden Planungsschwerpunkten:
Instandsetzung/ Umbau/ Sanierung eines denkmalgeschützten Objektes, historische Holzkonstruktion mit vergleichbaren Anforderungen
Gesamtkosten KG 300 mind. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
A.
— Instandsetzung historische Holzkonstruktion (Wand und Dach) mit Erhaltung der historischen Struktur = 3 Punkte,
— Instandsetzung historische Holzkonstruktion mit Erhaltung der historischen Struktur = 2 Punkte,
— Instandsetzung historische Holzkonstruktion allgemein = 1 P.
B.
≥ [Betrag gelöscht] EUR Gesamtkosten KG 300 brutto = 3 Punkte,
≥ [Betrag gelöscht] EUR und < [Betrag gelöscht] EUR = 2 P.,
≥ [Betrag gelöscht] EUR und < [Betrag gelöscht] EUR = 1 P.
Allgemein gilt für das Ergebnis der Überprüfung (Qualität):
Das Gesamtergebnis der Überprüfung (Qualität) der Referenzen wird jeweils je Wertungskriterium Arithmetisch aus den Einzelergebnissen gemittelt.
Bei Vorlage mehrerer Referenzen werden die Punktzahlen je Wertungskriterium gemittelt.
Insagesamt max. 300 Punkte.
Weitere Angaben zu Wertung/Modalitäten der Einreichung der Teilnahmeanträge s. VI.3.
Bitte beachten Sie, dass die Unterlagen zwingend elektronisch über die Vergabeplattform eingereicht werden müssen. Eine Übermittlung per E-Mail oder auf dem Postweg ist nicht möglich.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Erklärung, dass nachweislich keine schweren Verfehlungen begangen worden sind oder vorliegen die die Eignung oder Zuverlässigkeit gem. § 42 VGV i.V.m. § 123, 124 GWB in Frage stellen.
Erklärung, dass die Leistungserbringung unabhängig von Ausführungs- und Lieferinteressen (§ 73 Abs. 3 VgV 2016) erfolgt.
Bietergemeinschaften sind zugelassen. Die Gewährleistung der gesamtschuldnerischen Haftung auch über die Auflösung der ARGE hinaus ist durch eine verbindliche Erklärung nachzuweisen.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen wird die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung (EEE) nach § 50 VgV akzeptiert.
Im Falle der Vorlage einer EEE haben Bewerbergemeinschaften für alle Mitglieder eine separate EEE abzugeben. Von Nachunternehmern und Unternehmen, deren Kapazitäten sich der Bewerber bedienen will (Eignungsleihe), ist ebenfalls eine separate EEE einzureichen.
Webseite zur Erstellung einer EEE:
https://ec.europa.eu/growth/tools-data-bases/espd/filter?lang=de
Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung § 45 (3) VgV:
Der Bewerber muss eine Eigenerklärung abgeben, dass er im Auftragsfall eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens 2,0 Mio. EUR bei Personenschäden und mindestens 1,0 Mio. EUR bei sonstigen Schäden, mindestens 2-fach maximiert pro Versicherungsjahr, abzuschließen wird oder eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist. Zum Nachweis des Versicherungsschutzes ist der AN verpflichtet, vor Unterzeichnung des Vertrages eine entsprechende aktuelle Bestätigung seines Haftpflichtversicherers mit der Versicherungsnummer und den mit dem AG vereinbarten Deckungssummen zu überreichen.
Die tatsächlichen Leistungserbringer im Auftragsfall, wie Projektleitung (PL) und Bauleitung (BL) sind gemäß § 46 VgV namentlich zu benennen und mit beruflicher Qualifikation anzugeben. Der Nachweis der fachlichen Qualifikation ist durch Vorlage der Berufszulassung, durch Angaben zur Berufserfahrung in Jahren sowie durch Referenzen zu führen.
Die für die Erbringung der Leistungen Benannten müssen eine abgeschlossene Hochschulausbildung oder eine vergleichbare Berufszulassung nachweisen. Weitere Angaben siehe III.2.1
Die Projektleitung muss eine pers. Berufserfahrung von min. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) nachweisen. Die Bauleitung muss eine Berufserfahrung von mind. 5 Jahren (in der entsprechenden Dienstleistung) in den LPH 8 nachweisen. Die Referenzprojekte müssen für die Projektleitung Objektplanung die Leistungsphasen 2-3 und 5-8, für die Projektleitung Tragwerksplanung und für die Bauleitung die Leistungsphase 8 umfassen.
Bei den Referenzen darf der Zeitraum der Leistungserbringung nachweislich nicht länger als 5 Jahre zurückliegen, das heißt Leistungen der LPH 8 müssen nach 2016 erbracht worden sein.
Zu folgenden Wertungskriterien sind Referenzprojekte anzugeben:
Für PL Objektplanung und Tragwerk und für BL ist je Wertungskriterium mindestens 1 Referenz – mit vergleichbarem Leistungsgegenstand – wie unter II.2.9 beschrieben vorzulegen.
Das jährliche Mittel der vom Bewerber oder Bieter festangestellten und mit vergleichbaren Leistungen betrauten Ingenieure/-innen Objektplanung und Tragwerksplanung der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre muss mindestens 2 betragen.
Berufsbezeichnung, „Architekt”, „Ingenieur” und/oder „Beratender Ingenieur” und/oder „M.Sc.” oder Bachelor Architektur/Ingenieurwesen berechtigt sind. Ist in den jeweiligen Heimatstaaten die Berufsbezeichnung gesetzlich nicht geregelt, so erfüllt die Anforderungen als Ingenieur(in), wer über ein Diplom, Prüfungszeugnis oder sonstigen Befähigungsnachweisen verfügt, dessen Anerkennung nach der Richtlinie 2005/36/EG, zuletzt geändert durch Richtlinie 2013/55/EU, gewährleistet ist.
— der Auftragnehmer hat für den gesamten Leistungszeitraum einen qualifizierten Projektleiter(in) (und für die Leistungsphase 8 einen Bauleiter(in)) zu benennen welcher gegenüber Auftraggeber und den sonstigen Planungsbeteiligten eigenverantwortlich als Ansprechpartner(in) zur Verfügung steht,
— Projekt- und Planbesprechungen finden Freinsheim statt,
— Die örtliche Präsenz in Freinsheim ist in engen Intervallen gemäß den Planungserfordernissen sicherzustellen,
— Die personelle Kontinuität bezüglich der Präsenz vor Ort ist sicherzustellen,
— Unterbeauftragungen sind nur mit Zustimmung des Bauherrn zulässig.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Zu II.2.9:
Sofern mehr als 5 wertungsfähige Teilnahmeanträge von geeigneten Bewerbern / Bewerbergemeinschaften vorliegen, wird der Auftraggeber eine differenzierende Eignungsprüfung gemäß der beigefügten Wertungsmatrix vornehmen und die 5 Bewerber / Bewerbergemeinschaften zur Angebotsabgabe auffordern, die die höchste Punktzahl erreicht haben. Im Falle von Punktgleichheit entscheidet das Los. Die aufgeforderten Bieter geben auf der Grundlage der Vergabeunterlagen ein verbindliches Erstangebot ab. Nach Auswertung der Erstangebote erhalten die Bieter die Möglichkeit, in einem Verhandlungstermin ihr Angebot zu präsentieren und über die Vergabeunterlagen zu verhandeln. Anschließend werden alle Bieter aufgefordert, ein überarbeitetes, finales Angebot zu unterbreiten. Auf das wirtschaftlichste Angebot wird der Zuschlag erteilt.
Bitte fassen Sie die Bewerbungsunterlagen in möglichst wenige Einzeldokumente (PDF, ZIP o. ä.) zusammen.
Zu Bietergemeinschaften:
Für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft ist ein eigener Bewerbungsbogen zu erstellen.
Bietergemeinschaften, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der Arbeitsgemeinschaft ist darzustellen.
Der Teilnahmeantrag muss die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen.
Im Falle von Unteraufträgen ist anzugeben, welche Teile des Auftrages unter Umständen als Unterauftrag zu vergeben beabsichtigt sind (§ 46 Abs. 3 Nr. (10) VgV).
IV.2.6) Bindefrist des Angebots 60 Kalendertage nach Abgabe jedes Angebotes.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 (3) GWB
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.