Druck der BGHM-Wandkalender für die Jahre 2022 - 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 2020-053-EU-KOM
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55214
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.bghm.de
Abschnitt II: Gegenstand
Druck der BGHM-Wandkalender für die Jahre 2022 - 2025
Gegenstand der Maßnahme ist der Druck der BGHM-Kalender für die Jahre 2022 bis 2025.
Dazu soll ein Rahmenvertrag über 1 Jahr - mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr - geschlossen werden.
Es wird von einer Beschaffung von ca. 105 000 Kalendern pro Jahr ausgegangen.
Das geschätzte Volumen beträgt netto etwa [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr. Für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen für 420 000 Kalender ca. [Betrag gelöscht] EUR.
Der Vertragsbeginn ist der Tag der Zuschlagserteilung.
Viersen
Die Lieferadresse kann in den Folgejahren abweichen.
Im Bereich der Beschaffung von Werbemitteln steht die klimaneutrale Anschaffung des „BGHM- Wandkalenders“ für die Jahre 2022 bis 2025 an. Dazu soll ein Rahmenvertrag über 1 Jahr - mit der Option zur dreimaligen Verlängerung um jeweils ein (1) weiteres Jahr - geschlossen werden.
Es wird von einer Beschaffung von ca. 105 000 Kalendern pro Jahr ausgegangen.
Das geschätzte Volumen beträgt netto etwa [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr. Für die gesamte Vertragslaufzeit inklusive aller Optionen beträgt das geschätzte Nettoauftragsvolumen für 420 000 Kalender ca. [Betrag gelöscht] EUR .
Der Vertragsbeginn erfolgt mit Zuschlagserteilung.
Die Kalender sind vom Auftragnehmer innerhalb Deutschlands frei Verwendungsstelle gemäß den Anlieferungsbedingungen unseres Vertragspartners, derzeit Portica Marketing Support, 47906 Kempen, zu liefern.
Anlieferungsbedingungen sind einzuhalten und werden mitveröffentlicht.
Der Lieferort und die Anlieferungsbedingungen können in den Folgejahren abweichen.
Die nachfolgenden Termine sind sowohl für Auftraggeberin als auch Auftragnehmer verpflichtend einzuhalten. Die hier genannten Termine für die Produktion und Lieferung der Wandkalender 2022 gelten analog für jedes weitere Vertragsjahr.
Fristen für den „BGHM-Wandkalender 2022“:
a) Die Übergabe der druckreifen Daten erfolgt spätestens bis 15.7.2021.
b) Die Lieferung der produzierten „BGHM-Wandkalender 2022“ hat spätestens bis zum 8.10.2021 an den Versender zu erfolgen.
Im Rahmen der CO2 - Kompensation sind nur Projekte aus dem Deutschland Portfolio (z. B. Deutschland Mix Plus, Waldschutz Harz) zu berücksichtigen.
Für die Vertragsdurchführung gilt auch die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen, Teil B (VOL / B), in der jeweils aktuell gültigen Fassung, derzeit 2003.
Abschnitt IV: Verfahren
- Die Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen können aus folgenden Gründen nur von einem bestimmten Wirtschaftsteilnehmer ausgeführt werden:
- nicht vorhandener Wettbewerb aus technischen Gründen
Die Ausführung der Leistung erfordert spezielle Druckmaschinen aufgrund der Maße. Zugleich erfordert die Bündelung der einzelnen Seiten aufgrund der Stückzahl besondere Vorrichtungen. Aufgrund einer Marktanalyse sehen sich derzeit nur 3 Druckereien in der Lage den Auftrag durchzuführen.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Druck der BGHM-Wandkalender für die Jahre 2022 - 2025
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kempen
NUTS-Code: DEA1E Viersen
Postleitzahl: 47906
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die Rechnung kann auch als e-Rechnung übermittelt werden. Die entsprechende Leit-ID wird nach Zuschlag in dem zu Dokuemntationszwecken zu unterzeichnendem Vertrag mitgeteilt.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.bundeskartellamt.de
Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens, bis Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber der Auftraggeberin gerügt werden, ansonsten ist der Antrag unzulässig. Sind mehr als 15 Kalendertage nach der Mitteilung der Auftraggeberin, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen, ist ein Antrag ebenfalls unzulässig (§ 160 Abs. 3 GWB).
Angaben zu den Fristen des nichtoffenen Verfahrens
§ 20 VgV
(1) Bei der Festlegung der Fristen für den Eingang der Angebote und der Teilnahmeanträge nach den §§ 15 bis 19 ist die Komplexität der Leistung und die Zeit für die Ausarbeitung der Angebote angemessen zu berücksichtigen. § 38 Absatz 3 (Vorinformation) bleibt unberührt.
§ 15 VgV
(2) Die Frist für den Eingang der Angebote (Angebotsfrist) beträgt mindestens 35 Tage, ge-rechnet ab dem Tag nach der Absendung der Auftragsbekanntmachung.
(4) Der öffentliche Auftraggeber kann die Frist gemäß Absatz 2 um fünf Tage verkürzen, wenn er die elektronische Übermittlung der Angebote akzeptiert.
§ 62 VgV Unterrichtung der Bewerber und Bieter
(1) Unbeschadet des § 134 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bewerber und jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidungen über den Abschluss einer Rahmenvereinbarung, die Zuschlagserteilung oder die Zulassung zur Teilnahme an einem dynamischen Beschaffungssystem mit.
(2) Der öffentliche Auftraggeber unterrichtet auf Verlangen des Bewerbers oder Bieters un-verzüglich, spätestens innerhalb von 15 Tagen nach Eingang des Antrags in Textform,
1. jeden nicht erfolgreichen Bewerber über die Gründe für die Ablehnung seines Teilnahmeantrags,
2. jeden nicht erfolgreichen Bieter über die Gründe für die Ablehnung seines Angebots,
3. jeden Bieter über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebots sowie den Namen des erfolgreichen Bieters, und
4. jeden Bieter über den Verlauf und die Fortschritte der Verhandlungen und des wettbewerblichen Dialogs mit den Bietern.