Langsame Flugzieldarstellung für die Bundeswehr 2022 ff

Auftragsbekanntmachung

Dienstleistungen

Richtlinie 2009/81/EG

Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber

I.1)Name, Adressen und Kontaktstelle(n)

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

Internet-Adresse(n):

Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/

Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/

Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/

Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen

Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen

Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/

I.2)Art des öffentlichen Auftraggebers
Ministerium oder sonstige zentral- oder bundesstaatliche Behörde einschließlich regionaler oder lokaler Unterabteilungen
I.3)Haupttätigkeit(en)
Verteidigung
I.4)Auftragsvergabe im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber / anderer Auftraggeber
Der öffentliche Auftraggeber beschafft im Auftrag anderer öffentlicher Auftraggeber: nein

Abschnitt II: Auftragsgegenstand

II.1)Beschreibung
II.1.1)Bezeichnung des Auftrags durch den öffentlichen Auftraggeber:
Langsame Flugzieldarstellung für die Bundeswehr 2022 ff
II.1.2)Art des Auftrags und Ort der Ausführung, Lieferung bzw. Dienstleistung
Dienstleistungen
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Bundesrepublik Deutschland

NUTS-Code DE Deutschland

II.1.3)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Die Bekanntmachung betrifft den Abschluss einer Rahmenvereinbarung
II.1.4)Angaben zur Rahmenvereinbarung
Rahmenvereinbarung mit einem einzigen Wirtschaftsteilnehmer

Laufzeit der Rahmenvereinbarung

Laufzeit in Jahren: 3
Begründung einer Rahmenvereinbarung, deren Laufzeit sieben Jahre übersteigt: Es wird darauf hingewiesen, dass die Laufzeit 3,5 Jahre beträgt. Systemisch lassen sich bei der Laufzeit in Jahren nur ganze Zahlen hinterlegen.
II.1.5)Kurze Beschreibung des Auftrags oder Beschaffungsvorhabens:
Langsame Flugzieldarstellung für die Bundeswehr
II.1.6)Gemeinsames Vokabular für öffentliche Aufträge (CPV)

60440000 Dienstleistungen unter Einsatz von Luftfahrzeugen

II.1.7)Angaben zur Vergabe von Unteraufträgen
Der Bieter muss im Angebot alle Auftragsteile, die er möglicherweise an Dritte zu vergeben gedenkt, sowie alle vorgeschlagenen Unterauftragnehmer und die Gegenstände der Unteraufträge angeben
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
II.1.8)Lose
Aufteilung des Auftrags in Lose: nein
II.1.9)Angaben über Varianten/Alternativangebote
Varianten/Alternativangebote sind zulässig: nein
II.2)Menge oder Umfang des Auftrags
II.2.1)Gesamtmenge bzw. -umfang:
Erbringung der notwendigen Leistungen zur Sicherstellung der langsamen (bemannten) Flugzieldarstellung im Geschwindigkeitsbereich bis 125 m/sec für die Bundeswehr durch:
— die Zurverfügungstellung der Allgemeinen Organisation (Personal, Infrastruktur, Betriebsorganisation),
— die Bereithaltung und den Bodenbetrieb von täglich mindestens 10 einsatzklaren Lfz (mit den für den Betrieb von Lfz notwendigen Bodendienstgeräten),
— die Durchführung von Flugeinsätzen mit diesen Lfz im Umfang von bis zu 4 600 Flugstunden/Jahr im Rahmen der Leistungsforderungen nach Zuweisung der Flugeinsätze durch die Koordinierende Dienststelle für die Flugzieldarstellung der Bundeswehr.
Der geplante Leistungsbeginn ist der 1.7.2022. Die Laufzeit des Vertrages endet voraussichtlich am 31.12.2025.
Gegenstand der Leistungen im Rahmen der Flugzieldarstellung sind u. a. Leistungen zur Unterstützung der Ausbildung und Inübunghaltung der Verbände und Einheiten aller Teilstreitkräfte und Org-Bereiche der Bundeswehr, zur Unterstützung von Ausbildungsvorhaben und Übungen, zur Fliegerabwehrausbildung, für Flugzieldarstellungskampagnen im europäischen NATO-Bereich, für Flugzieldarstellung mit und ohne Schleppziel für sonstige Bedarfsträger (einschließlich NATO-Partner) sowie Ausbildung/Lizenzerhaltung für das Personal der militärischen Flugsicherung.
II.2.2)Angaben zu Optionen
Optionen: nein
II.2.3)Angaben zur Vertragsverlängerung
Dieser Auftrag kann verlängert werden: nein
II.3)Vertragslaufzeit bzw. Beginn und Ende der Auftragsausführung
Beginn 1.7.2022. Abschluss 31.12.2025

Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben

III.1)Bedingungen für den Auftrag
III.1.1)Geforderte Kautionen und Sicherheiten:
Keine
III.1.2)Wesentliche Finanzierungs- und Zahlungsbedingungen und/oder Verweis auf die maßgeblichen Vorschriften:
Zahlungen des Auftraggebers für die in Erfüllung des vorgesehenen Vertrages erbrachten Leistungen werden durch das BAAINBw binnen 30 Tagen nach Eingang und Vorliegen aller zahlungsbegründen den Unterlagen beim BAAINBw sowie dem Vorliegen der rechtlichen Voraussetzungen auf das Konto des Auftragnehmersge leistet.
III.1.3)Rechtsform der Bietergemeinschaft, an die der Auftrag vergeben wird:
Gesamtschuldnerisch haftend mit einem bevollmächtigten Vertreter.
III.1.4)Sonstige besondere Bedingungen für die Auftragsausführung, insbesondere bezüglich der Versorgungs- und Informationssicherheit:
Für die Leistungserbringung ist es notwendig, dass der Auftragnehmer der Geheimschutzbetreuung des BMWi unterliegt. Hier ist der Zugang bis zu VS Geheim sowie der Zutritt zu besonders sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des Sabotageschutzes zu erwarten. Ebenso ist technisches und fliegerisches Personaleinzusetzen, welches gemäß den Forderungen des SÜG den Anforderungen bis zur Sicherheitsstufe Ü2 entspricht.
Hierzu ist, sofern vorhanden beizufügen, ansonsten zu erklären:
1. Nachweis der Aufnahme bzw Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des BMWi,
2. Nachweis der Verfügbarkeit eines gültigen Sicherheitsbescheides für den Umgang mit VS bis Geheim,
3. Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft zur Bereitstellung von fliegerischem Personal, das nach Ü2 überprüft wurde,
4. Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft, dass Personal mit Berechtigung zum Umgang mit VS der Einstufung Geheim – Nur Deutschen zur Kenntnis verfügbar sein wird,
5. Erklärung der Bereitschaft für die entsprechenden Einsätze (B/RAS im Rahmen der EF-Ausbildung) deutsches Personal einzusetzen, das Ü2 überprüft ist,
6. Erklärung der Bereitschaft, das entsprechende Personal zur Unterzeichnung einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung (keine Weitergabe von Informationen an Nicht-Deutsche, auch nicht innerhalb des Unternehmens) zu verpflichten.
Die geforderten Nachweise für die vorstehenden Punkte sind als Kopien der jeweiligen Urkunde vorzulegen. Sind die Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Bereitschaftserklärungen sind schriftlich mit Unterschrift vorzulegen.
III.1.5)Angaben zur Sicherheitsüberprüfung:
Bewerber, die noch keine Sicherheitsüberprüfung absolviert haben, können die Sicherheitsbescheinigung erlangen bis: 30.6.2022
III.2)Teilnahmebedingungen
III.2.1)Persönliche Lage

Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer; Bewerbergemeinschaften legen mit dem Teilnahmeantrag die unterschriebene Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerbergemeinschaft (Formular BAAINBw-B-V 047) vor,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder vergleichbare Erklärung,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034),
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutzvon Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach § 104 Abs. (3) GWB (Formular BAAINBw- B-V 031),
— Darlegung der Firmenstruktur/Eigentümerstruktur Für die Leistungserbringung ist es notwendig, dass der Auftragnehmer der Geheimschutzbetreuung des BMWi unterliegt. Hier ist der Zugang bis zu VS Geheim sowie der Zutritt zu besonders sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des Sabotageschutzes zu erwarten. Ebenso ist fliegerisches Personal einzusetzen, welches gemäß den Forderungen des SÜG den Anforderungen bis zur Sicherheitsstufe Ü2 entspricht. Hierzu ist, sofern vorhanden beizufügen, ansonsten zu erklären:
1. Nachweis der Aufnahme bzw Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des BMWi,
2. sofern vorhanden Nachweis der Verfügbarkeit eines gültigen Sicherheitsbescheides für den Umgang mit VS bis Geheim,
3. Nachweis bzw Erklärung der Bereitschaft zur Bereitstellung von fliegerischem Personal, das nach Ü2 überprüft wurde,
4. Erklärung der Bereitschaft für die entsprechenden Einsätze (B/RAS im Rahmen der EF-Ausbildung) deutsches Personal einzusetzen, das Ü2 überprüft ist,
5. Erklärung der Bereitschaft, das entsprechende Personal zur Unterzeichnung einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung (keine Weitergabe von Informationen an Nicht-Deutsche, auch nicht innerhalb des Unternehmens) zu verpflichten. Darüber hinaus muss der Nachweis bzw. die Erklärung der Bereitschaft erbracht werden, dass Personal mit Berechtigung zum Umgang mit VS der Einstufung Geheim.
— Nur Deutschen zur Kenntnis verfügbar sein wird Die geforderten Nachweise sind als Kopien der jeweiligen Urkunde vorzulegen. Sind die Nachweise nicht in deutscher Sprache abgefasst, sind beglaubigte Übersetzungen vorzulegen. Die Bereitschaftserklärungen sind schriftlich mit Unterschrift vorzulegen

Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge oder vergleichbare Erklärung,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034),
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber bei Aufträgen nach §104 Abs. (3) GWB (Formular BAAINBw- B-V 032).
Für das Unternehmen:
— Nachweis der Aufnahme bzw. Bereitschaft zur Aufnahme in die Geheimschutzbetreuung des BMWi.,
— sofern vorhanden, Nachweis der Verfügbarkeit eines Sicherheitsbescheids für Umgang mit Verschlusssachen mit der Einstufung VS-Geheim bzw. NATO-Secret.
Für das Personal:
— Nachweis bzw. Erklärung der Bereitschaft zur Bereitstellung von fliegerischem Personal, das über eine Sicherheitsüberprüfung nach Ü2 und zum Umgang mit Verschlusssachen bis zum Einstufungsgrad VS-Geheim bzw. NATO-Secret sowie dem Zutritt zu besonders sicherheitsempfindlichen Stellen im Sinne des Sabotageschutzes verfügt,
— Nachweis bzw. Erklärung der Bereitschaft, dass Personal mit Berechtigung zum Umgang mit VS der Einstufung Geheim-Nur Deutschen zur Kenntnis verfügbar sein wird,
— Erklärung der Bereitschaft für die entsprechenden Einsätze (B/RAS im Rahmen der EF-Ausbildung) nur deutsches Personal einzusetzen,
— Erklärung der Bereitschaft, das entsprechende Personal zur Unterzeichnung einer gesonderten Verschwiegenheitserklärung (keine Weitergabe von Informationen an Nicht-Deutsche, auch nicht innerhalb des Unternehmens) zu verpflichten.
III.2.2)Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: — Geschäftsbericht der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung in dem Land des Firmensitzes gesetzlich vorgeschrieben ist.

Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Unterauftragnehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Im Rahmen der Eignungsleihe sind auch durch den Unterauftragnehmer folgende Nachweise vorzulegen:
— Geschäftsbericht der letzten 3 Geschäftsjahre,
— Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz für den durch den Auftragsgegenstand genutzten Geschäftsbereich der letzten drei Geschäftsjahre,
— Vorlage von Bilanzen oder Bilanzauszügen, falls deren Veröffentlichung in dem Land des Firmensitzes gesetzlich vorgeschrieben ist.
III.2.3)Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
— Nachweis über die Durchführung vergleichbarer Leistungen in der bemannten Flugzieldarstellung, sofern vorhanden,
— Nachweis über Erfahrungen mit dem Betrieb von Luftfahrzeugen, sofern vorhanden,
— Nachweis über das Vorliegen der zur Leistungserbringung erforderlichen nachfolgenden Voraussetzungen, sofern vorhanden.
—— Zulassung als Luftverkehrsbetreiber (AOC, SPO oder vergleichbar),
—— Sicherstellung der Aufrechterhaltung der Lufttüchtigkeit (CAMO),
—— Sicherstellung der Instandhaltung der Luftfahrzeuge (z. B. gemäß EASA Partl-145),
—— Generelle Verfügbarkeit geeigneter Luftfahrzeuge (Typ, Anzahl, Zulassung); Siehe hierzu Ausführungen zu II.2.1),
Sofern keine oder nicht ausreichend Luftfahrzeuge vorhanden sind, Informationen über die beabsichtigte Vorgehensweise zur Bereitstellung der Luftfahrzeuge sowie der Art der Zulassung. Sofern keine entsprechenden Nachweise vorgelegt werden können, ist jeweils in Form einer Eigenerklärung darzulegen, wie die Umsetzung/Durchführung der Leistungen vorgesehen ist. Hierbei ist insbesondere die betriebliche Zulassung der vorgesehenen Luftfahrzeuge zu beschreiben.
Nachweise, sofern vorhanden
— über die Qualifikationen der Piloten sowie der technischen Mitarbeiter im militärischen Bereich sowie im Bereich der bemannten Flugzieldarstellung sowie ggf. vorhandener Sicherheitsüberprüfungen,
— über Referenzen vergleichbarer Leistungen in der Flugzieldarstellung.
Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
—— Name des Referenzgebers und Benennung einer Auskunftsperson mit Name, Adresse und Telefonnummer,
—— Zeit der Leistungserbringung,
—— Grobdarstellung des Leistungsspektrums,
—— Bestätigung der fachgerechten, vertragsgemäßen Leistungserbringung,
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für die Zulassung der Luftfahrzeuge:
— Zulassung und Betreibergenehmigung der EASA bzw. vergleichbare Dokumente von einer der EASA durch bilaterale Vereinbarung anerkannten Behörde,
— der zugelassene Bauzustand muss die Durchführung von Flugzieldarstellungseinsätzen ermöglichen.

Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)

Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
Der Bewerber kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Unterauftragnehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.
Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern/Bietern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Im Rahmen der Eignungsleihe sind auch durch den Unterauftragnehmer folgende Nachweise, sofern vorhanden, vorzulegen:
— über die Qualifikationen der Piloten sowie der technischen Mitarbeiter im Bereich der bemannten Flugzieldarstellung sowie ggf. vorhandener Sicherheitsüberprüfungen,
— über Referenzen vergleichbarer Leistungen in der Flugzieldarstellung.
Diese müssen mindestens folgende Angaben enthalten:
—— Name des Referenzgebers und Benennung einer Auskunftsperson mit Name, Adresse und Telefonnummer,
—— Zeit der Leistungserbringung,
—— Grobdarstellung des Leistungsspektrums,
—— Bestätigung der fachgerechten, vertragsgemäßen Leistungserbringung,
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Für die Zulassung der Luftfahrzeuge:
— Zulassung und Betreibergenehmigung der EASA bzw. vergleichbare Dokumente von einer der EASA durch bilaterale Vereinbarung anerkannten Behörde,
— der zugelassene Bauzustand muss die Durchführung von Flugzieldarstellungseinsätzen ermöglichen.
III.2.4)Angaben zu vorbehaltenen Aufträgen
III.3)Besondere Bedingungen für Dienstleistungsaufträge
III.3.1)Angaben zu einem besonderen Berufsstand
Die Erbringung der Dienstleistung ist einem besonderen Berufsstand vorbehalten: nein
III.3.2)Für die Erbringung der Dienstleistung verantwortliches Personal
Juristische Personen müssen die Namen und die beruflichen Qualifikationen der Personen angeben, die für die Erbringung der Dienstleistung verantwortlich sind: ja

Abschnitt IV: Verfahren

IV.1)Verfahrensart
IV.1.1)Verfahrensart
Verhandlungsverfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
IV.1.2)Beschränkung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer, die zur Angebotsabgabe bzw. Teilnahme aufgefordert werden
IV.1.3)Verringerung der Zahl der Wirtschaftsteilnehmer im Laufe der Verhandlung bzw. des Dialogs
Abwicklung des Verfahrens in aufeinander folgenden Phasen zwecks schrittweiser Verringerung der Zahl der zu erörternden Lösungen bzw. zu verhandelnden Angebote nein
IV.2)Zuschlagskriterien
IV.2.1)Zuschlagskriterien
Niedrigster Preis
IV.2.2)Angaben zur elektronischen Auktion
Eine elektronische Auktion wurde durchgeführt: nein
IV.3)Verwaltungsangaben
IV.3.1)Aktenzeichen beim öffentlichen Auftraggeber:
Q/L2DF/MA020/5B806
IV.3.2)Frühere Bekanntmachung(en) desselben Auftrags
nein
IV.3.3)Bedingungen für den Erhalt von Ausschreibungs- und ergänzenden Unterlagen bzw. der Beschreibung
Kostenpflichtige Unterlagen: nein
IV.3.4)Schlusstermin für den Eingang der Angebote oder Teilnahmeanträge
26.8.2021 - 13:00
IV.3.5)Tag der Absendung der Aufforderungen zur Angebotsabgabe bzw. zur Teilnahme an ausgewählte Bewerber
IV.3.6)Sprache(n), in der (denen) Angebote oder Teilnahmeanträge verfasst werden können
Deutsch.

Abschnitt VI: Weitere Angaben

VI.1)Angaben zur Wiederkehr des Auftrags
Dies ist ein wiederkehrender Auftrag: nein
VI.2)Angaben zu Mitteln der Europäischen Union
Auftrag steht in Verbindung mit einem Vorhaben und/oder Programm, das aus Mitteln der Europäischen Union finanziert wird: nein
VI.3)Zusätzliche Angaben:

Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).

Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.

Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.

Der Teilnahmeantrag kann elektronisch oder schriftlich eingereicht werden.
Sofern der Teilnahmeantrag elektronisch eingereicht wird, gilt Folgendes:
Teilnahmeanträge sind in elektronischer Form bis zu dem unter Abschnitt IV.3.4) genannten Schlusstermin hochzuladen über die Deutsche e-Vergabe-Plattform über http:// root.deutsche-evergabe.de/Portal im Dokumentenmanager. Eine gesonderte Signierung der hochgeladenen Dokumente zum Teilnahmeantrag ist nicht erforderlich, sofern nicht eine geforderte Eigenerklärung im Einzelfall gesondert zu unterschreiben ist(s. hierzu unter III.2). Der Teilnahmeantrag darf nicht als Anhang einer elektronischen Nachricht übermittelt werden.
Sofern der Teilnahmeantrag schriftlich eingereicht wird gilt Folgendes:
Der Teilnahmeantrag mit allen seinen Anlagen ist in 3-facher Ausführung (ein Original und 2 Kopien in deutscher Sprache einzureichen. Zusätzlich ist der Teilnahmeantrag elektronisch als schreibgeschütztes Word-oder recherchefähiges PDF Format auf einem Datenträger (USB-Stick) zweifach vorzulegen.
Die Übermittlung hat schriftlich in einem verschlossenen Behältnis/Umschlag ausschließlich an die in Abschnitt I.1) i. V. m. Anhang A Abschnitt III) genannte Stelle zu erfolgen und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
„nicht öffnen – EU Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren; Bearbeitungsnummer: Q/L2DF/MA020/5B806 Schlusstermin: 26.8.2021, 13.00 Uhr“.
Per Fax oder E-Mail eingehende Teilnahmeanträge werden nicht berücksichtigt.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Die Einreichung von Unterlagen in elektronischer Form (virengeprüfte und -freie Datenträger: CD, DVD) ist zulässig. Dies gilt jedoch nur für die Anteile des Teilnahmeantrages, die nicht unterzeichnet werden müssen und für Kopien. Die elektronischen Kopien sind in einem nicht bearbeitbaren Format (z. B. schreibgeschütztes Word oder recherfähiges PDF-Format, jedoch druckbare Dateien) bereitzustellen. Mit der Abgabe des Teilnahmeantrags versichert der Bewerber bzw. die Bewerbergemeinschaft, dass die Inhalte der elektronischen Kopien vollumfänglich und mit den eingereichten Originalen uneingeschränkt identisch sind.
Sonstiges:

Die Übermittlung von Bewerberfragen hat grundsätzlich über die e-Vergabeplattform des Bundes zu erfolgen. Zusätzlich sind die Fragen per E-Mail an [gelöscht] unter Angabe der Bezeichnung der Maßnahme (vgl. Ziffer II.1.1)) und des Aktenzeichens (vgl. Ziffer IV.3.1)) zu senden.

Interessierte Unternehmen werden gebeten, sich unter dieser Adresse zu registrieren, um die Antworten auf die Bieterfragen zu erhalten. Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 19.8.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen
VI.4)Rechtsbehelfsverfahren/Nachprüfungsverfahren
VI.4.1)Zuständige Stelle für Rechtsbehelfs-/Nachprüfungsverfahren

Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]

VI.4.2)Einlegung von Rechtsbehelfen
Genaue Angaben zu den Fristen für die Einlegung von Rechtsbehelfen: § 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html

§ 135 Unwirksamkeit

https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__135.html

VI.4.3)Stelle, die Auskünfte über die Einlegung von Rechtsbehelfen erteilt
VI.5)Tag der Absendung dieser Bekanntmachung:
21.7.2021

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