Herstellen und Liefern von Antriebs- und Rückhalteketten Wehr Koblenz Referenznummer der Bekanntmachung: 2021 / 808 / GW12-71-001
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 2021 / 808 /GW12-71-001
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56070
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.wsa-mosel-saar-lahn.wsv.de
Abschnitt II: Gegenstand
Herstellen und Liefern von Antriebs- und Rückhalteketten Wehr Koblenz
Art und Umfang der Leistung:
Es sind insgesamt 3 Antriebsketten und 3 Rückhalteketten herzustellen und einbaufertig anzuliefern.
Ort der Leistungserbringung
Wasserstraßen- und Schifffahrtsamt Mosel Saar Lahn
Bauhof Koblenz
Schartwiesenweg 3a
56070 Koblenz
Es sind insgesamt 3 Antriebsketten und 3 Rückhalteketten herzustellen und einbaufertig anzuliefern.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Abschnitt IV: Verfahren
Die Angebote dürfen nur digital auf E-Vergabe online Plattform einzustellen, Papierangebote werden nicht akzeptiert!
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.bundeskartellamt.de
Die Vergabestelle ist gemäß § 134 GWB bei Vergabeverfahren nach VgV zwingend verpflichtet, die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, mindestens 15 Kalendertage vor dem Vertragsabschluss über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung und über den Namen des Unternehmens, dessen Angebot angenommen werden soll und über den frühesten Zeitpunkt des Vertragsschlusses, in Textform zu informieren. Die 15-tägige Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information in Textform durch die Vergabestelle. Die Informationsfrist kann auf 10 Kalendertage verkürzt werden, wenn die Information per Fax oder auf elektronischem Weg (E-Mail) versendet wird. Die 10-tägige Frist beginnt ebenfalls am Tag nach der Absendung der Information durch die Vergabestelle. Bei Nutzung des elektronischen Wegs über die e-Vergabe Plattform erfolgt die Dokumentation automatisch.