Planungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz Referenznummer der Bekanntmachung: Ref. 11 - Bekond
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bad Kreuznach
NUTS-Code: DEB14 Bad Kreuznach
Postleitzahl: 55543
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6717930
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.lwk-rlp.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Planungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz
Architekten-, TGA und Planungsleistungen zum Neubau eines Verwaltungsgebäudes der Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz am Standort Bekond.
In den Vergabeunterlagen aufgeführt.
Die Landwirtschaftskammer Rheinland-Pfalz (LWK) ist die berufsständische Selbstverwaltung der Landwirte, Winzer, Gärtner und Forstwirte. Die Aufgaben der Kammer sind im Landesgesetz sowie im Landwirtschaftskammergesetz festgelegt. Näheres kann dem Internetauftritt der LWK unter www.lwk-rlp.de entnommen werden.
Gegenstand der Ausschreibung ist die Planung einer neuen Dienststelle der LWK in Bekond, Rheinland-Pfalz. Das Grundstück liegt in dem Neubaugebiet „In der Göbelwies“, für das zurzeit ein Bebauungsplan aufgestellt wird. Das ca. 3 000 m2 große Grundstück der LWK befindet sich im Osten des geplanten Baugebiets direkt an der Ortseingangsstraße zu Bekond. Die Erschließung des Grundstücks erfolgt über die geplante Straße im Quartier. Eine direkte Verkehrsanbindung zur Ortseingangsstraße ist nicht vorgesehen.
Für die neue Dienststelle ist ein zweigeschossiges Gebäude mit einer Grundfläche von ca. 875 m2 geplant. Die Bruttogeschossfläche des Gebäudes beträgt ca. 1 750 m2. In der Dienststelle sind das Weinbauamt mit Weinprüfstelle, ein Seminarbereich und Büroräume vorgesehen.
Nähere Informationen sind den Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Das VgV-Verfahren soll für die Vergabe der Leistungen des Planers bei stufenweiser Vergabe dienen. Die nicht ausgeschriebenen Leistungen sind bereits durch den Auftraggeber selbst erfolgt. Deren Ergebnisse werden vom Auftraggeber mit der Aufforderung zur Angebotsabgabe zur Verfügung gestellt. Soweit während der Ausführung der Leistung Ergänzungen der bisherigen Planung erforderlich sind, sind diese ggf. mit zu erbringen.
Es wird davon ausgegangen, dass die bereits durchgeführten Planungsleistungen anerkannt werden und in den späteren Honorarangeboten berücksichtigt werden.
Folgende Planungsleistungen gemäß Anlagen zur HOAI sind bereits erbracht:
10.1 Leistungsbild Gebäude und Innenräume: Leistungsphasen 1-3
15.1 Leistungsbild Technische Ausrüstung: Leistungsphase 1
14.1 Leistungsbild Tragwerksplanung: die Leistungsphasen 1-2
11.1 Leistungsbild Freianlagen: Leistungsphasen 1-4.
Auf Grundlage des Vorentwurfs soll für die Planung ein genehmigungsfähiger Bauantrag mit allen notwendigen Nachweisen erstellt werden.
Die gesamte Ausführungsplanung wird von Architekten und Fachingenieuren erstellt. Hierunter fallen unter anderem Bauzeichnungen, statische Berechnungen, Bewehrungspläne, Entwässerungspläne, Flächenberechnungen, Schall- und Wärmeschutznachweise.
Die Vorbereitung der Vergabe und die Mitwirkung bei der der Vergabe und die Objektüberwachung muss nach den Vorgaben des öffentlichen Vergaberechts auf Grundlage der VOB erfolgen.
Die Objektüberwachung soll durch einen verantwortlichen Bauleiter durchgeführt werden, der die terminliche und fachliche Zusammenarbeit aller am Bau Beteiligten überwacht und steuert. Die Objektbetreuung ist Teil des ausgeschriebenen Leistungsumfangs.
Die Laufzeit des Vertrages endet mit Abschluss der Maßnahme.
s. Teilnahmebedingungen
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zugelassen ist, wer nach den Architektengesetzen oder Ingenieurgesetzen der Länder berechtigt ist, die Berufsbezeichnung Architekt oder Beratender Ingenieur/Ingenieur zu tragen oder nach den EU-Richtlinien, insbesondere der Richtlinien für die gegenseitige Anerkennung der Diplome berechtigt ist, in der Bundesrepublik Deutschland als Architekt oder als Beratender Ingenieur/Ingenieur tätig zu werden.
Der Bewerber oder der örtliche Partner muss für die Leistungsphase 4 der Objektplanung Gebäude der HOAI bauvorlageberechtigt sein.
Die verantwortlichen Planer müssen über eine angemessene Berufspraxis – in der Regel 5 Jahre – verfügen.
Juristische Personen sind als Auftragnehmer zugelassen, wenn sie für die Durchführung der Aufgabe einen entsprechenden Architekten oder Beratenden Ingenieur/Ingenieur benennen.
Abzugebende Erklärungen:
Erklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach § 123 und § 124 GWB.
Erklärung zur Zusammenarbeit mit anderen Unternehmen (soweit gegeben).
Erklärung zu wirtschaftlichen Verknüpfungen mit anderen Unternehmen (soweit gegeben).
Erklärung über eine eventuelle Weitergabe von Auftragsteilen an andere Unternehmen (§ 46 Abs. 3 Nr. 10 VgV). Will sich der Bewerber bei der Erfüllung des Auftrages der Leistungen anderer Unternehmen bedienen, so hat er diese zu benennen und die erforderlichen Angaben auch für sie und ggf. für noch weiter nachgeordnete Unternehmen mit der Bewerbung einzureichen. Eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen ist auf Anforderung nachzureichen.
1) Erklärung über den Gesamtumsatz netto des Bewerbers in den letzten 3 Geschäftsjahren (§ 45 Abs. 1 Nr. 1 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einem Durchschnittlichen Umsatz ≥ [Betrag gelöscht] EUR/Jahr erzielt.
(Wichtung 10 %).
2) Angabe der Beschäftigten der letzten 3 Geschäftsjahre für das gesamte Büro des Bewerbers und der im Themenbereich der ausgeschriebenen Planungsleistung arbeitenden Beschäftigten, aufgeteilt in Berufsgruppen (Führungskräfte, Dipl.- Ing., sonstige Mitarbeiter) (§ 46 Abs. 3 Nr. 8 VgV). Die maximale Punktzahl wird bei einer durchschnittlichen Gesamtmitarbeiterzahl ≥ 10 Personen erzielt.
(Wichtung 10 %).
3) Nachweis Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung.
Als Deckungssummen der geforderten Berufs-/Betriebshaftpflichtversicherung sind jeweils 5 Mio. EUR für Personenschäden wie auch 5 Mio. EUR für sonstige Schäden gefordert. Die Deckungssummen müssen bei natürlichen Personen 2-fach, bei juristischen Personen 3-fach maximiert sein. Der Nachweis ist durch Vorlage der Erklärung zur Deckungszusage der Versicherung oder als Verpflichtungserklärung des Bewerbers zu erbringen, im Auftragsfall einen entsprechenden Versicherungsnachweis zu erbringen.
1) Eignungsprüfung gemäß § 46 Abs. 3 Satz 1 VgV:
In einem ersten Wertungsschritt wird anhand einer Liste der wesentlichen in den letzten 3 Jahren erbrachten Leistungen die prinzipielle Eignung des Bewerbers geprüft. Bei dieser Liste ist je erbrachter Leistung die Angabe des Rechnungswertes (= Kosten der Kgr. 200-700, DIN 276, brutto), der Leistungszeit sowie der öffentlichen oder privaten Auftraggeber der Dienstleistungen zu machen. Als prinzipiell geeignet werden Bewerber eingestuft, wenn Sie anhand der selbst zu erstellenden Liste nachweisen können, dass aktuelle Erfahrungswerte bei der Erbringung vergleichbar komplexer Maßnahmen vorliegen.
Die technischen Fachkräfte, die im Zusammenhang mit der Leistungserbringung eingesetzt werden sollen, sind zu benennen.
2) Für die Auswahl der Bewerber, die zum Verhandlungsverfahren ausgewählt werden, wird wie folgt vorgegangen:
Darstellung von maximal 3 Referenzprojekten, davon mindestens 2 aus den letzten 3 Geschäftsjahren (die Vergabestelle weist darauf hin, dass ausnahmsweise auch länger zurückreichende Referenzen (ab 1.1.2011) ebenfalls berücksichtigt werden), aus denen die Erfahrung des Bewerbers bei Projekten mit vergleichbaren Anforderungen hervorgeht (§ 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV).
(Wichtung 80 %).
Für die maximale Bewertung sollten durch die Referenzprojekte folgende Anforderungen erfüllt sein:
Das Referenzprojekt wurde unter Berücksichtigung öffentlicher Vergabevorschriften abgewickelt.
Bei dem Referenzprojekt handelt es sich um eine Neubau-Maßnahme.
Das Referenzprojekt ist mit der ausschreibungsgegenständlichen Maßnahme vergleichbar (technischer Anspruch).
Das Referenzprojekt ist hinsichtlich der Größenordnung mindestens vergleichbar.
Folgende Angaben sind bei den Referenzen zu jedem Projekt aufzuführen:
Projektgegenstand (= kurze, jedoch aussagekräftige Projektdarstellung),
Auftraggeber (Name, Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer),
Leistungszeit,
Gesamtprojektkosten (Kgr. 500, DIN 276) brutto,
Erbrachte Leistungsphasen.
Die bestmögliche Bewertung wird erreicht, wenn 3 Referenzen die o. g. Kriterien vollumfänglich erfüllen. Die teilweise Erfüllung der o. g. Kriterien führt nicht zum Ausschluss, sondern zu einer entsprechend geringeren Bewertung.
3) Vorbehalten wird die Anforderung von Bescheinigungen öffentlicher oder privater Auftraggeber über die Ausführung der angegebenen Referenzprojekte.
Die Qualifikationen der eingesetzten Projektleitung und stellvertretenden Projektleitung müssen den ausgeschriebenen Leistungen entsprechen. Ersetzt ein Bewerber bzw. Bieter im Laufe des Verhandlungsverfahrens eine zuvor in der 1. Verfahrensstufe benannte Projektleitung durch eine andere Person, ist eine erneute Eignungsprüfung notwendig und vom Bieter hinzunehmen. Bei geringerer Qualifikation / Berufserfahrung kann dies zum Widerruf der Zulassung zur Verhandlung führen.
Siehe Auflagen zur persönlichen Lage (§ 75 Abs. 1 VgV)
Wird der Auftrag einer Bieter- bzw. Bewerbergemeinschaft erteilt, so ist diese in eine gesamtschuldnerisch haftende Arbeitsgemeinschaft mit bevollmächtigtem Vertreter zu überführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Etwaige Vergabeverstöße muss der Bewerber/Bieter gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB innerhalb von 10 Tagen nach Kenntnisnahme rügen.
(2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Abgabe der Bewerbung oder der Angebote gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind nach § 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbungs- oder Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
(4) Ein Vergabenachprüfungsantrag ist nach § 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB innerhalb von 15 Kalendertagen nach der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der Vergabekammer einzureichen.