Drucker-Multifunktionsgeräte für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Drucker-Multifunktionsgeräte für die Schulen in der Trägerschaft des Landkreises Alzey-Worms
Der Landkreis Alzey-Worms schreibt einen Dienstleistungsvertrag – Mietvertrag zur Lieferung und Installation von Druck- und Multifunktionssystemen (MFP) über 60 Monate für die Anmietung von Druck- und Kopiersystemen inkl. Vollwartung aus.
55232 Alzey 55239 Gau-Odernheim
67578 Osthofen 55286 Wörrstadt
An den 4 Schulstandorten im Landkreis Alzey-Worms (Alzey, Gau-Odernheim, Osthofen und Wörrstadt mit insgesamt 12 Schulen in der Trägerschaft des Landreises Alzey-Worms) sollen die bestehenden Kopier- und Druckersysteme ausgetauscht werden.
Insgesamt sollen:
— 114 Arbeitsplatzdrucker s/w- DIN A 4,
— 18 Arbeitsplatzdrucker Farbdruck- DIN A 4,
— 2 Multifunktionsgeräte s/w -DIN A 4,
— 11 Multifunktionsgeräte Farbe -DIN A 4,
— 18 Multifunktinsgeräte s/w DIN A3,
— 20 Multifunktionsgeräte Farbe- DIN A 3 angemietet werden.
Die Nebenangebote haben die gleichwertige Voraussetzungen zu erfüllen wie das Hauptangebot.
Keine
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zur Eignug-Keine Ausschlussgründe -Formblatt 124 oder Europäische Eigenerklärung „EEE“
Formblatt -Eigenerklärung zur Eignung – keine Ausschlussgründe §§123, 124 GWB.
Der Bieter und spätere Auftragnehmer übernimmt die Gesamtverantwortung für die Funktionalität und die volle Integrationsfähigkeit der angebotenen Produkte in die vorhandene und geplante IT-Landschaft an den jeweiligen Standorten. Ebenso stellt er die Betriebssicherheit im vorgegebenen Zeitraum sicher.
Abschnitt IV: Verfahren
>Kreisverwaltung Alzey-Worms Zentrale Vergabestelle, Raum 66, 55232 Alzey
Die Öffnung der Angebote werden von mindestens zwei Vertretern der Kreisverwaltung Alzey-Worms (Verhandlungsleiter Zentrale Vergabestelle und Schriftführer) vorgenommen. Bieter sind nicht zugelassen (§ 55 Abs.2 VgV).
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).