Projektunterstützung für die Musterzulassung der Eurodrohne beim LufABw
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
die oben genannten Kontaktstellen
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Dienstleistungskategorie Nr 3: Verteidigung, militärische Verteidigung und zivile Verteidigung
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Köln
NUTS-Code DEA2 Köln
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 775220000 Verteidigung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Beschreibung der Optionen: Für die unter Ziffer II.1.4) angegebene Laufzeit von 7 Jahren gilt folgende Aufteilung:
— Festbeauftragung: 4 Jahre,
— Option 1: 2 Jahre,
— Option 2: 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: A1) Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach §104 Abs. 3 GWB (Nachweis/Erklärung gemäß Formblatt BAAINBw-B-V 031),A2) Erklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Nachweis/Erklärung gemäß Formblatt BAAINBw-B-V 032),
A3) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachweis/Erklärung gemäß Formblatt BAAINBw-B-V 034),
A4) Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe durch Unteraustragnehmer gemäß §§ 123, 124 GWB (Nachweis/Erklärung gemäß Formblatt BAAINBw-B-V 034) A5. Vorlage eines Auszuges aus dem Handelsregister (oder vergleichbar). Der Auszug aus dem Handelsregister (oder vergleichbar) ist nach Maßgabe der Rechtsvorschriften des Landes, in dem der Bieter seinen Sitz hat vorzulegen. A6. Nachweis/Erklärung gemäß Formblatt BAAINBw-B-V 47 Gemeinsame Bewerber (Bewerbergemeinschaft) haben einen bevollmächtigten Vertreter zu benennen, der die Bewerbergemeinschaft gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und dessen Vollmacht mit der Bewerbung vorzulegen ist. Gemeinsame Bewerber haften gesamtschuldnerisch. Die Vollmacht ist von allen Bewerbern der Bewerbergemeinschaft zu unterschreiben. kann durch eine beglaubigte Abschrift des Vertrages über die Zusammenarbeit der Bewerber ersetzt werden. Die Forderung ist nur bei Vorliegen einer Bewerbergemeinschaft zu erfüllen. A7. Formlose Eigenerklärung über die Bereitschaft, für die elektronische Kommunikation auf Aufforderung des Auftraggebers ein Verschlüsselungsprogramm zu nutzen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: B1) Jahresumsatz in Deutschland im Geschäftsjahr 2019 von mindestens 2 Mio. EUR (Nachweis über Eigenerklärung):B2a) Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung mit einer Deckung von mind. [Betrag gelöscht] EUR pro Jahr für Vermögens- und Sachschäden bei einem in einem Mitgliedstaat der EU oder eines Vertragsstaates des Abkommens über den europäischen Wirtschaftsraum zugelassenen Versicherungsunternehmen. (Nachweis durch Vorlage einer Kopie der Versicherungsurkunde bzw. einer originalen, unterschriebenen Bestätigung des Versicherungsträgers über deren Bestehen.),
B2b) Eigenerklärung über die Verpflichtung, die Deckungssumme der Berufshaftpflichtversichung für Vermögens- und Sachschäden über die gesamte Vertragslaufzeit aufrecht zu erhalten,
B3) Bestätigung der Insolvenzfreiheit (Nachweis durch originale, unterschriebene Bankerklärung, die nicht älter als 12 Monate seit dem Tag der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs sein darf, gerechnet ab dem Tag der Veröffentlichung des Teilnahmewettbewerbs).
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:C1) Erfahrung in Projekten mit der Zulassungsbehörde (LufABw), Vertrautheit mit LufABw-Prozessen (2 Referenzen, davon 1 aus den letzten 5 Jahren),
C2) Erfahrung mit:
— Nachweisführung und Zertifizierung komplexer fliegender Waffensysteme oder Anteile daran,
— militärischen Rüstungsprojekten,
— Gremienarbeit in militärischen Bereichen (2 Referenzen, davon 1 aus den letzten 5 Jahren).
C3) Erfahrung mit:
— Regelungsraum EMAR 21 oder DEMAR 21 oder andere zulassungsrelevante Erfahrung mit militärischen Projekten; ersatzweise EASA Part 21 oder vergleichbar,
— den grundsätzlichen Prozessen zwischen ziviler/militärischer Zulassungsbehörde und Industrie (2 Referenzen, davon 1 aus den letzten 5 Jahren).
C4) UAS-spezifische Kenntnisse:
— der STANAG 4671 als zentrale Bauvorschrift und Kenntnisse des (M)CRI-/Special Condition-Prozesses und deren Inhalte oder andere UAS-spezifische Zulassungsregelungen,
— zu UAS-spezifischen Belangen, insbesondere bzgl. Berührungspunkten mit Zulassungsaktivitäten (1 Referenz).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Nachweis der o. g. Kriterien C1 C4 erfolgt als Liste in Form einer tabellarischen Übersicht unter Angabe der Referenzen. Folgende Angaben sind pro Referenz zu machen:
— kurze Darstellung der Referenztätigkeit einschließlich des Auftraggebers,
— kurze Darstellung der (Teil-)Aufgaben des Unternehmens im jeweiligen Referenzprojekt bzw. -auftrag und ggf. dessen Einbindung in das Gesamtprojekt.
Es ist ein Ansprechpartner beim Referenzgeber mit Name/Organisation, Adresse, ggf. mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse anzugeben.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:C5) Sehr gute fachliche Kompetenz in den zu bearbeitenden Themenfeldern.
Nachweis einschlägiger Tätigkeiten im Fachbereich gem. Aufgabenbeschreibung (siehe Arbeitspakete gemäß Leistungsbeschreibung).
Möglicherweise geforderte Mindeststandards
Der Nachweis für Kriterium C5 erfolgt als Aufzählung der bisherigen einschlägigen Projekte und Tätigkeiten/Funktionen.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit