Freigestellter Schülerverkehr, 24 Linien – Landkreis Neuwied
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56564
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Freigestellter Schülerverkehr, 24 Linien – Landkreis Neuwied
Freigestellter Schülerverkehr im Landkreis Neuwied – 24 verschiedene Linien.
K-A1 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 6 Schüler, davon 1 Beförderung im Rollstuhl aus 53557 Bad Hönningen, 56567 Neuwied-Feldkirchen, 56567 Neuwied-Irlich zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertrags-dauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
K-A9 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler, davon 1 Beförderung im speziellen Kindersitz und 1 Beförderung in Sitzschale aus 53562 St. Katharinen, 56588 Waldbreitbach, 56567 Neuwied-Niederbieber zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist 1 Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
K-A11 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler aus, 53567 Asbach-Löhe, 53567 Asbach, 56564 Neuwied-Heddesdorf zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertrags-dauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
K-A20 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler aus 53547 Roßbach-Niederbuchenau, 53547 Roßbach, 53547 Breitscheid-Elsbach, 53547 Hausen, 53557 Bad Hönningen zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
K-A27 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler aus 56379 Singhofen, 56130 Bad Emszur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist 1 Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
K-B2 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler aus 56745 Bell, 56642 Kruft zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist 1 Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
K-B4.1 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 7 Schüler aus 56648 Saffig, 56637 Plaidt zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertrags-dauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
K-B5 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler, inkl. Schüler mit sitzender Rollstuhlbeförderung aus 56753 Naunheim, 56759 Kaisersesch, 56566 Neuwied-Engers zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertrags-dauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
K-B7 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler aus 56070 Koblenz-Wallersheim, 56218 Mülheim-Kärlich, 56564 Neuwied zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist 1 Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
K-B10 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler aus 56068 Koblenz-Altstadt, 56068 Koblenz-Mitte, 56220 St. Sebastian, 56220 Kaltenengers zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
K-B11 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler, davon 1 Rollstuhl-Beförderung aus 56075 Koblenz-Karthause, 56070 Koblenz-Bubenheim zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
K-B16 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 5 Schüler aus 56072 Koblenz-Bisholder, 56068 Koblenz-Güls, 56072 Koblenz-Metternich zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist 1 Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
K-B19 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen z. Zt. mindestens 7 Schüler aus 56332 Dieblich-Berg, 56218 Mülheim-Kärlich, 56220 Kettig zur Schule mit Förderschwerpunkt motorische Entwicklung Christiane-Herzog-Schule 56566 Neuwied-Engers, Neuwieder Straße 21b und 44 sowie zur Außenstelle 56170 Bendorf-Sayn, Koblenz-Olper-Straße 39 Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
A 4 2021-2022
Zu befördern sind im Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 5 Schülerinnen und Schüler aus 57612 Racksen, 57635 Hasselbach, 57614 Oberwambach und 57632 Seelbach nach Schulstandort: Realschule Plus und Fachoberschule Asbach, Flammersfelder Straße 5a, 53567 Asbach.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist für das Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich keine Begleitperson einzusetzen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
Vertrag A 2 2021
Zu befördern sind im Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig Fahrstrecke 1) 9 Schülerinnen und Schüler aus 53577 Neustadt-Rüddel, 53577 Neustadt-Ehrenberg, 53577 Neustadt-Bühlingen, 53567 Asbach-Kalscheid, 53567 As-bach-Dinspel Fahrstrecke 2) 5 Schülerinnen und Schüler aus 53567 Asbach-Heide nach Schulstandort: Realschule Plus und Fachoberschule Asbach, Flammersfelder Straße 5a, 53567 Asbach.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist für das Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich keine Begleitperson einzusetzen.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
AKG 42 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 220 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 11 Kindergartenkinder aus 53578 Windhagen-Hohn, 53578 Windhagen-Schweifeld, 53578 Windhagen-Günterscheid, 56578 Windhagen-Stockhausen, 53578 Windhagen-Köhlershohn nach:
Kindergärten: Kath. KiTa „St. Bartholomäus“, Schulstr. 1, 53578 Windhagen und Kom. KiTa „Spatzennest“, Schulstr. 3, 53578 Windhagen Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Kinder eingesetzt werden. Sobald das letzte Kind mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
E-A 6 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 7 Schülerinnen und Schüler aus 56564 Neuwied-Heddesdorfer Berg nach Schulstandort: Paul-Schneider-Schule – FSP „sozial-emotionale Entwicklung“ Heimstraße 41, 56566 Neuwied-Oberbieber.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
G-A 5 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 8 Schülerinnen und Schüler aus 53619 Rheinbreitbach, 53572 Unkel, 53572 Unkel-Heister, 53579 Erpel, 53545 Linz, 53547 Leubsdorf nach Schulstandort: Carl-Orff-Schule – FSP „ganzheitliche Entwicklung“ Orffstraße 37, 56566 Neuwied-Engers Außenstelle: Bendorfer Straße 72, 56566 Neuwied-Engers.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
G-A 7 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 8 Schülerinnen und Schüler aus 56564 Neuwied nach Schulstandort: Carl-Orff-Schule – FSP „ganzheitliche Entwicklung“ Orffstraße 37, 56566 Neuwied-Engers Außenstelle: Bendorfer Straße 72, 56566 Neuwied-Engers.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
G-A 8 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 5 Schülerinnen und Schüler aus 56567 Neuwied-Rodenbach, 56567 Neuwied-Segendorf, 56567 Neuwied-Niederbieber nach Schulstandort: Carl-Orff-Schule – FSP „ganzheitliche Entwicklung“ Orffstraße 37, 56566 Neuwied-Engers Außenstelle: Bendorfer Straße 72, 56566 Neuwied-Engers.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
G-A 9 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 5 Schülerinnen und Schüler aus 56567 Neuwied-Feldkirchen, 56567 Neuwied-Irlich nach Schulstandort: Carl-Orff-Schule – FSP „ganzheitliche Entwicklung“ Orffstraße 37, 56566 Neuwied-Engers Außenstelle: Bendorfer Straße 72, 56566 Neuwied-Engers.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
G-A 11 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 8 Schülerinnen und Schüler aus 53557 Bad Hönningen nach Schulstandort: Carl-Orff-Schule – FSP „ganzheitliche Entwicklung“Orffstraße 37, 56566 Neuwied-Engers Außenstelle: Bendorfer Straße 72, 56566 Neuwied-Engers.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
LI KG 30 - 2021
Zu befördern sind ab dem Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 6 Schüler/innen und Kindergartenkinder aus 53562 Hesseln, 53562 Rothe-Kreuz, 53547 Krumscheid zum Schulstandort: Kath. Kindertagesstätte St. Walburgis, Hauptstr. 25, 53547 Leubsdorf und Grundschule "St. Walburgis", Auf dem Kreuzberg, 53547 Leubsdorf.
Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist keine Begleitperson erforderlich.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertragsdauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit Anspruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Einsatz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
A 8 2021-2022
Zu befördern sind im Schuljahr 2021/2022 an ca. 190 Beförderungstagen zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorläufig 10 Schülerinnen und Schüler aus 53567 Buchholz-Mendt zur Bushaltestelle „Jungeroth Wendehammer“ Umläufe: An allen Schultagen je 2 Hinfahrten (06:30 Uhr u. 07:30 Uhr) und 2 Rückfahrten (13.15 Uhr u. 13.55 Uhr) Zum Zeitpunkt der Ausschreibung ist für das Schuljahr 2021/2022 voraussichtlich keine Begleitperson einzusetzen.
Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Nach erfolgter Ausschreibung kann während der Vertrags-dauer der mögliche Einsatz einer Begleitperson erforderlich werden.
Eine Begleitperson ist vom Unternehmer zu stellen. Der Einsatz einer Begleitperson kann zum Zeitpunkt der Ausschreibung als auch jederzeit während der Vertragsdauer erforderlich werden. Eine Begleitperson kann für mehrere anspruchsberechtigte Schüler eingesetzt werden. Sobald der letzte Schüler mit An-spruch auf eine Begleitperson die Linie verlässt (Abgang), endet auch der Einsatz der Begleitperson. Bei Abgang endet der Ein-satz der Begleitperson nach maximal 14 Kalendertagen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Beleg der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit ist von dem Bieter Folgendes einzureichen:
— Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Unternehmens, bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, (siehe dazu Formblatt 124 der Vergabeunterlagen),
— Eigenerklärung über den Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre, (Eintrag ebenfalls in Formblatt 124 der Vergabeunterlagen) Hinweis: Sollte für die letzten 3 Geschäftsjahre (noch) kein entsprechender Umsatz generiert worden sein, ist für das betroffene Jahr der Wert „0“ anzugeben.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und vollständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise/Erklärungen gefordert, die in der Angebotsaufforderung der VU noch näher konkretisiert werden und für die in den VU z.T. Formblätter enthalten sind:
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen (F124),
— Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG.
3. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.