Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen für die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied – AöR
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Postleitzahl: 56566
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]2
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.kreis-neuwied.de
Abschnitt II: Gegenstand
Abfallwirtschaftliche Dienstleistungen für die Abfallwirtschaft des Landkreises Neuwied – AöR
Gegenstand der Ausschreibung ist die
— Übernahme von kreiseigenen Containern mit Grünabfällen und Übernahme von Rest- und Bioabfällen (Teilmengen) von drei Wertstoffhöfen mit integrierter Umladestation des AG inkl. Verwiegung und Nachtransport,
— Anlieferung und Entsorgung inkl. Dokumentation von Grünabfällen von Wertstoffhöfen und von Astsammelplätzen.
Grünabfälle von Wertstoffhöfen
— Übernahme von kreiseigenen Containern mit Grünabfällen aus kommunalen Erfassungssystemen (haushaltsnahe Sammlung auf Abruf und Selbstanlieferung an den Wertstoffhöfen) von den 3 Wertstoffhöfen mit integrierter Umladestation des AG,
— Verwiegung,
— Nachtransport,
— Anlieferung, Annahme und Entsorgung der übernommenen Grünabfälle an / in (einer) Entsorgungsanlage(n),
— Dokumentation Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
— Dem AG wird das Recht eingeräumt, während der Leistungszeit den Umschlag an seinen Wertstoffhof mit integrierter Umladestation in Linkenbach ganz oder teilweise einzustellen und seine Abfallsammelfahrzeuge bzw. die seiner beauftragten Dritten direkt an (einer) Entsorgungsanlage(n) des AN anliefern zu lassen.
— Sofern sich der AG entscheidet, die Abfallsammelfahrzeuge ganz oder teilweise direkt an (einer) Entsorgungsanlage(n) des AN anliefern zu lassen, entfallen die nachgelagerten Leistungen für die Abfallmengen, die aus der haushaltsnahe Sammlung auf Abruf stammen und an der Umladestation AEA Linkenbach angeliefert werden ganz oder teilweise.
Für Teilmengen aus der Selbstanlieferung an Wertstoffhöfen bleiben diese Leistungen allerdings bestehen:
— Übernahme von kreiseigenen Containern mit Grünabfällen aus der haushaltsnahen Sammlung auf Abruf von der Umladestation AEA Linkenbach des AG,
— Verwiegung,
— Nachtransport sowie o Anlieferung der Grünabfälle aus der haushaltsnahen Sammlung auf Abruf an (einer) Entsorgungsanlage(n) des AN.
Bei einer Direktanlieferung der Abfallsammelfahrzeuge für die genannten Teilleistungen entfällt die Leistungspflicht ganz oder teilweise und damit der Vergütungsanspruch des AN.
— Für die Teilleistungen Annahme und Entsorgung der vom AG angelieferten Grünabfälle aus der haushaltsnahen Sammlung auf Abruf an / in (einer) Entsorgungsanlage(n) des AN gilt:
—— Der AN hat diese Teilleistungen gemäß den Vergabeunterlagen bis zum vertraglich vereinbarten Leistungsende durchzuführen.
—— Für die Teilleistungen Annahme und Entsorgung gelten die Bestimmungen des Abschnitts II.3.2.7 der Vergabeunterlagen.
— Die Entscheidung des AG, ob und in wie weit er den Umschlag ganz oder teilweise einstellt und seine Abfallsammelfahrzeuge bzw. die seiner beauftragten Dritten direkt an (einer) Entsorgungsanlage(n) des AN anliefern, teilt der AG mit Zuschlagsschreiben mit.
— Im Falle einer späteren Entscheidung, dass der Umschlag ganz oder teilweise eingestellt wird, gibt der AG gegenüber dem AN eine entsprechende Erklärung mit einer Frist von mindestens 3 Monaten ab. Die Vertragsänderung wird zum 1. des Monats nach Ablauf der Erklärungsfrist wirksam.
Grünabfälle von Astsammelplätzen
— Übernahme von Grünabfällen von den Astsammelplätzen des AG,
— Verwiegung,
— Nachtransport,
— Anlieferung, Annahme und Entsorgung der übernommenen Grünabfälle an / in (einer) Entsorgungsanlage(n),
— Dokumentation Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Transport von Rest- und Bioabfällen
— Übernahme von Rest- und Bioabfall aus kommunalen Erfassungssystemen (haushaltsnahe behältergestützt Sammlung) von den 3 Wertstoffhöfen mit integrierter Umladestation des AG (Teilmengen),
— Verwiegung,
— Nachtransport,
— Anlieferung an der jeweiligen Entsorgungsanlage,
— Dokumentation Nähere Informationen bitten wir den Ausschreibungsunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Neuwied
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Grünabfälle von Astsammelplätzen
Ort: Anhausen
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Transport von Rest- und Bioabfällen
Ort: Neustadt
NUTS-Code: DEB18 Neuwied
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Weil die Vergabeunterlagen (= „VU“) für einen uneingeschränkten und voll-ständigen direkten Zugang gebührenfrei online zur Verfügung stehen [Ziffer I.3)], werden über diesen Zugang auch etwaige Bieterinformationen (= „BIn“) veröffentlicht. Deshalb besteht für die potentiellen Bieter die Obliegenheit, über diesen Zugang wiederholt zu prüfen, ob BIn veröffentlicht werden und – sollte dies der Fall sein – diese BIn herunterzuladen und zu den ursprünglichen VU zu nehmen. Etwaige BIn ändern und/oder ergänzen ggf. -abhängig von ihrem jeweiligen Inhalt – die ursprünglichen VU. Anfragen zum Verfahren können ausschließlich elektronisch gestellt werden, die Kontaktstelle unter Ziffer I.3) ist nur rein informationshalber angegeben.
2. Zum Schutz der Vertraulichkeit von Informationen wird die Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung verlangt, die Teil des Formulars „Angebotsschreiben“ ist (siehe VU);
3. Neben den Belegen gem. den Teilnahmebedingungen [Ziffer III.1] wird mit Angebotsabgabe die Abgabe folgender weiterer Nachweise / Erklärungen gefordert, die in Teil I VU noch näher konkretisiert werden und für die in Teil III VU z. T. Formblätter enthalten sind:
— Angaben zum Bieter,
— bei Bietergemeinschaft zusätzlich: Erklärung Bietergemeinschaft,
— Eigenerklärungen bzgl. Ausschlussgründen,
— Für die Lose 1 und 2: Verbindliche Angaben zu einer oder mehreren Entsorgungsanlage(n), einschl. Eigenerklärung zur tatsächlichen Eignung und rechtlichen Zulässigkeit der angegebenen Anlage(n) sowie Eigenerklärung zur Anlagenverfügbarkeit,
— Eigenerklärungen des Bieters zum LTTG,
— gültiges Entsorgungsfachbetriebszertifikat oder falls der Bieter nicht als Entsorgungsfachbetrieb zertifiziert ist: ersatzweise Nachweise gemäß VU,
— Gesamtkonzept der Leistungserbringung für die angebotenen Lose,
— bei Eignungsleihe zusätzlich: Angaben zum jew. Drittunternehmen („DUn“); vom DUn: Auszug Handels- / Berufsregister, Gesamtumsatz, Umsatz hinsichtlich der ausgeschriebenen Leistung, Eigenerklärung des jeweiligen Drittunternehmens hinsichtlich der von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffenen Teilleistung(en), hier – soweit von der jeweiligen Eignungsleihe konkret betroffen – über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen, Eigenerklärung des jew. DUn zum Nichtvorliegen von Ausschluss-gründen, Betriebshaftpflicht einschl. Umwelthaftpflicht, Eigenerklärungen bzgl. gemeinsame Haftung und Nachweis gem. § 47 VgV, Entsorgungsfach-betriebszertifikat,
— sollte für eine
/ mehrere Teilleistung(en) beabsichtigt sein, einen / mehrere Nachunternehmer („NU“) einzusetzen, zusätzlich: mit Angebotsabgabe: NU-Liste, weitere Nachweise (hinsichtlich des Zeitpunkts der Einreichung siehe Vergabeunterlagen): Angaben zum jew. NU, Auszug für den jew. NU aus dem Handels- oder Berufsregister; Eigenerklärung des jew. NU zum Gesamtumsatz; Eigenerklärung über die in den letzten 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen für jedes Los, auf das sich das Angebot erstreckt; Eigenerklärung des jew. NU zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen; Eigenerklärung des jew. NU zu Betriebshaftpflichtversicherung einschl. Um-welthaftpflicht, Entsorgungsfachbetriebszertifikat.
4. Als vorläufigen Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der AG die Vorlage einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Die Vergabekammer Rheinland-Pfalz gibt auch Auskunft über Rechtsschutzmöglichkeiten. Ergänzend wird darauf hingewiesen, dass nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB ein Nachprüfungsantrag unzulässig ist, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des AG, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind. Mithin muss zur Wahrung der Rechte binnen dieser Frist ein Nachprüfungsantrag eingereicht werden. Anderenfalls kann dieser nicht mehr auf den gerügten Verstoß gestützt werden.