Ma/Beschaffung von Gas und Strom Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-TUK-1693
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Kaiserslautern
NUTS-Code: DEB32 Kaiserslautern, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67663
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-kl.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ma/Beschaffung von Gas und Strom
Belieferung versch. Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit elektrischer Energie (Los 1) und Erdgas (Los 2), Zeitraum 1.1.2022 (00:00 Uhr) – 31.12.2023 (24.00 Uhr)
Die Lieferverträge verlängern sich autom. jew. um ein weiteres Jahr, sofern nicht 9 Monate vor Ablauf der Laufzeit vom Auftragnehmer oder Auftragsgeber schriftlich gekündigt wird. Allerdings endet der Vertrag spätestens nach insgesamt 4 Jahren (31.12.2025) ohne Kündigungsbedarf.
Belieferung mit Strom (Ökostrom)
Technische Universität Kaiserslautern
67663 Kaiserslautern
Belieferung versch. Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit elektrischer Energie (Los 1) und Erdgas (Los 2), Zeitraum 1.1.2022 (00:00 Uhr) – 31.12.2023 (24.00 Uhr)
Die Lieferverträge verlängern sich autom. jew. um ein weiteres Jahr, sofern nicht 9 Monate vor Ablauf der Laufzeit vom Auftragnehmer oder Auftragsgeber schriftlich gekündigt wird. Allerdings endet der Vertrag spätestens nach insgesamt 4 Jahren (31.12.2025) ohne Kündigungsbedarf.
Los 1:
Der Jahresverbrauch beträgt rund 23,4 Mio. kWh an 10 Abnahmestellen. Im August 2020 wurden 2 BHKWs mit einer elektrischen Leistung von jeweils 1 MW in Betrieb genommen. Die Fahrweise der neuen BHKWs ist in den Lastgangdaten ab August 2020 enthalten. Aufgrund des BHKW-Betriebs kann sich der Strombedarf in den Lieferjahren 2022 ff. auf voraussichtlich 16 Mio. kWh pro Jahr reduzieren. Derzeit ist von einem Stromverbrauch zwischen 16 Mio. und 23 Mio. kWh pro Jahr auszugehen.
Los 2:
Der Jahresverbrauch beträgt ca. 47,5 Mio. kWh an acht Abnahmestellen. Im August 2020 wurden 2 BHKWs mit einer elektrischen Leistung von jeweils 1 MW in Betrieb genommen. Die Fahrweise der neuen BHKWs ist in den Lastgangdaten ab August 2020 enthalten. Es ist davon auszugehen, dass sich der Jahresverbrauch ab 2022 durch den BHKW-Betrieb im Bereich von 54-60 Mio. kWh einpendeln wird.
Belieferung mit Erdgas
Technische Universität Kaiserslautern
67663 Kaiserslautern
Belieferung versch. Abnahmestellen der TU Kaiserslautern mit elektrischer Energie (Los 1) und Erdgas (Los 2), Zeitraum 1.1.2022 (00:00 Uhr) – 31.12.2023 (24.00 Uhr)
Die Lieferverträge verlängern sich autom. jew. um ein weiteres Jahr, sofern nicht 9 Monate vor Ablauf der Laufzeit vom Auftragnehmer oder Auftragsgeber schriftlich gekündigt wird. Allerdings endet der Vertrag spätestens nach insgesamt 4 Jahren (31.12.2025) ohne Kündigungsbedarf.
Los 1:
Der Jahresverbrauch beträgt rund 23,4 Mio. kWh an 10 Abnahmestellen. Im August 2020 wurden 2 BHKWs mit einer elektrischen Leistung von jeweils 1 MW in Betrieb genommen. Die Fahrweise der neuen BHKWs ist in den Lastgangdaten ab August 2020 enthalten. Aufgrund des BHKW-Betriebs kann sich der Strombedarf in den Lieferjahren 2022 ff. auf voraussichtlich 16 Mio. kWh pro Jahr reduzieren. Derzeit ist von einem Stromverbrauch zwischen 16 Mio. und 23 Mio. kWh pro Jahr auszugehen.
Los 2:
Der Jahresverbrauch beträgt ca. 47,5 Mio. kWh an acht Abnahmestellen. Im August 2020 wurden 2 BHKWs mit einer elektrischen Leistung von jeweils 1 MW in Betrieb genommen. Die Fahrweise der neuen BHKWs ist in den Lastgangdaten ab August 2020 enthalten. Es ist davon auszugehen, dass sich der Jahresverbrauch ab 2022 durch den BHKW-Betrieb im Bereich von 54-60 Mio. kWh einpendeln wird.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Los 1 und Los 2:
Eigenerklärung über
— Eintragung in Berufsregister/Handelsregister,
— Eröffnung eines Insolvenzverfahrens oder vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahrens, Beantragung der Eröffnung oder ob Beantragung mangels Masse abgelehnt wurde oder Insolvenzplan rechtskräftig bestätigt wurde,
— Liquidation des Unternehmens,
— Nichtvorlage schwerer Verfehlungen die die Zuverlässigkeit als Bewerber in Fragestellen,
— Zahlung von Steuern und Abgaben,
— Zugehörigkeit zu einer Berufsgenossenschaft.
(vgl. Anlage_Eigenerklärung)
Los 1 und Los 2:
Eigenerklärung wirtschaftliche Leistungsfähigkeit: Umsatz- und Mitarbeiterzahlen
Mustererklärung 3 zum LTTG
Los 1 und Los 2:
Nachweis für die Zulassung als Versorgungsuntermehmen
Los 1 und Los 2:
Nachweis für die Zulassung als Versorgungsuntermehmen
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Die Unterlagen werden ausschließlich über das Deutsche Vergabeportal DTVP in elektronischer Form bereitgestellt.
2. Bieterfragen sollen über das Deutsche Vergabeportal DTVP an die ausschreibende Stelle erfolgen. Nur so ist sichergestellt, dass auch bei Abwesenheit des federführenden Sachbearbeiters eine Bearbeitung zeitnah erfolgt.
3. Hinweis zur Mustererklärung 3 LTTG (Landestariftreuegesetz Rheinland-Pfalz). Die Erklärung über die Zahlung des Mindesttariflohns ist nur durch diejenige Bieter einzureichen, die die Arbeitsleistungen in Deutschland ausführen oder durch Subunternehmer mit Sitz in Deutschland ausführen lassen. Bieter, die Ihren Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat haben oder die die Leistung durch ein Unternehmen mit Sitz in einem anderen EU-Mitgliedstaat ausführen lassen, sind nicht verpflichtet die Erklärung abzugeben.
Bekanntmachungs-ID: CXTGYYDYBM9
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
§ 160 Abs. 3 GWB
1) Der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrages erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Abs. 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten First zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) Mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de