Materialausstattung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg Referenznummer der Bekanntmachung: Q/U2EB/MB008/4A710
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB1 Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Materialausstattung Bundeswehrkrankenhaus Hamburg
Im Zuge des Neubaus eines Multifunktionsgebäudes (MFG) am Bundeswehrkrankenhaus Hamburg (BwKrhs HH) wird eine Neuausstattung (Erstausstattung) an Geräten für den Medizin- und Laborbereich, einschließlich eines Operationssaals/mehrerer Operationssäle (OP) für ausgewählte Fachgebiete, benötigt. Hierfür wird durch das BAAINBw ein Auftragnehmer (AN) / Generalunternehmer/Generalübernehmer gesucht, der die Erstausstattung plant, konzipiert, neue, marktverfügbare Anlagen und Systeme beschafft und integriert.
Es sollen im Rahmen der hier gegenständlichen Vergabe Leistungen zur Erstausstattung des Multifunktionsgebäudes (MFG) beschafft werden, deren Gemeinsamkeit in ihrer Infrastrukturabhängigkeit zum Gebäude liegt (sog. Infrastrukturbestimmende Geräte/Systeme).
Es handelt sich um Leistungen, bei denen u. a. die Raum- und Funktionsaufteilung, das Gebäude- und Raumvolumen, die Lage und der Verlauf der Versorgungsleitungen/Hausmedien (Strom, Wasser, Entsorgungsanlagen, Lüftung, IT-Technik, Überwachungs- und Brandschutz) sowie die Kapazitätsplanungen und die Arbeitsorganisation und -abläufe von zentraler Bedeutung sind und übergeordnet und fachübergreifend berücksichtigt werden müssen, um die Funktionsfähigkeit sicherzustellen.
Im Einzelnen sollen folgende Leistungen vergeben werden:
Planung und Projektierung:
Zusammenfassen einzelner Prozesse im gesamten Vorhaben, Definieren von Zielen, Festlegen von konkreten Arbeitsschritten, Erstellen von (technischen) Unterlagen für die Prozessdarstellung
Projektkoordinierung:
Setzen von Meilensteinen und deren Controlling, Etablierung und Sicherstellung der Kommunikationsstruktur(en) aller Beteiligten, Bestimmen von Ressourcen und deren Optimierung
Lieferung diverser Geräte/Ausstattungsartikel:
Übernahme der Logistik (Beschaffung, Distribution, Koordination und Steuerung der Waren- und Lieferketten) bis zur finalen Abnahme durch den AG
Installation/Einbau/Inbetriebnahme:
Nachhalten der infrastrukturgebenden Maßnahmen zur Installation, Sicherstellen der Voraussetzungen für den Einbau, Planung und Umsetzung der Inbetriebnahme mit fachlich qualifiziertem Personal
Schulungen:
Ermitteln des Schulungsbedarfes, Organisation von Schulungsterminen, Akquise von Ausbildern und Betreuung der Teilnehmer.
Siehe Verzeichnis der Empfängeranschriften
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Siehe LB Anhang 1 Geräteliste
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug (in Kopie), oder ein gleichwertiges Dokument bei ausländischen Bewerbern (nicht älter als 6 Monate zum Zeitpunkt des Ablaufs der Teilnahmefrist). Sofern im Land des Gesellschaftssitzes keine Registrierungspflicht besteht: Nennung der Gesellschafts- bzw. Organisationsform und Beschreibung der Eigentums- und Beteiligungsstrukturen
Mindestjahresumsatz des Bewerbers (bzw. der Bewerbergemeinschaft bzw. des benannten Unternehmens im Fall der Eignungsleihe) in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in den letzten 3 Geschäftsjahren von jeweils mindestens 10 Mio. EUR netto. Der Tätigkeitsbereich des Auftrags umfasst sämtliche Leistungen, die sich auf medizintechnische Geräte beziehen, also deren Lieferung, Installation, Inbetriebnahme und Schulung etc.
Bei einer Bewerbergemeinschaft oder bei der Benennung von Unternehmen zur Eignungsleihe ist der kumulierte Wert aller Unternehmen maßgeblich.
Nachweis über das Bestehen einer Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens jeweils [Betrag gelöscht] EUR für Personen-, Sach- und Vermögensschäden. Alternativ genügt eine Bestätigung des Versicherers (nicht Versicherungsmaklers) über eine entsprechende Versicherbarkeit im Auftragsfall.
Bescheinigung/Zertifikat über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem gemäß den Normen DIN ISO 9001 und DIN EN ISO 13485 (oder vergleichbar)
Zertifizierung nach DIN EN 60601-2-44:2017-03 oder vergleichbar
Konformitätserklärung nach 93/42/EWG oder vergleichbar
Die Bescheinigung über ein vorhandenes Qualitätssicherungssystem und Zertifikate, über die Erfüllung der Sicherheitsstandards sowie Prüfung nach den Vorschriften des UN-Handbuches „Prüfungen und Kriterien“ Teil III Unterabschnitt 38.3
Angabe von mindestens zweier Referenzen zum Nachweis der Eignung (formlose Eigenerklärung). Die jeweilige Referenz muss mindestens die folgenden Angaben enthalten:
Es müssen Projekte (ähnlicher Umfang und Inhalt) in den letzten 5 Jahren (mind. 2) als Referenz genannt werden. Der Tätigkeitsbereich des Projektes umfasst sämtliche Leistungen, die sich auf medizintechnische Geräte beziehen, also deren Lieferung, Installation, Wartung, Entwicklung etc.
Bei einer Bewerbergemeinschaft oder bei der Benennung von Unternehmen zur Eignungsleihe ist der kumulierte Wert aller Unternehmen maßgeblich
Benennung einer oder mehrerer Referenzen aus den letzten 3 Jahren, aus den sich insgesamt ergibt, dass der Bewerber bzw. die Mitglieder der Bewerbergemeinschaft bei den betreffenden Referenzobjekten insgesamt die Lieferung und Installation folgender Geräte erfolgreich durchgeführt hat: Bildgebende Systeme für die medizinische Diagnostik, Geräte/Systeme der Anästhesie-/ Intensivmedizin, Spezialgeräte/Systeme wie Robotik, Integrierter OP, Hybrid-OP Spezialgeräte/Systeme medizinische IT-Systeme, PACS, PDMS, Dokumentations-systeme, Telemedizin.
Nachweis der Qualität des Projektleiters (formlose Eigenerklärung)
Für die medizinisch-technischen Belange während der Baudurchführung ist ein sachkundiger und erfahrener Fachbauleiter Medizintechnik einzusetzen. Die Sachkunde und Erfahrung muss nachgewiesen werden durch: Nachweis über Projekte (ähnlichen Umfangs und Inhalts) in den letzten 5 Jahren (mind. 2 Projekte) mit Angaben der Kontaktdaten der ehemaligen AG.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
§ 160 GWB Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit