Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier Referenznummer der Bekanntmachung: 3302403001/1710008001_BuBi2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
NUTS-Code: DEB21 Trier, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 54296
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.uni-trier.de
Abschnitt II: Gegenstand
Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier
Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Vergabe für einen Rahmenvertrag über die Buchbindearbeiten der Universitätsbibliothek Trier.
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag [Nummer 2 „Probeauftrag“].
Termine Probeauftrag
Die Probeaufträge können auf Anforderung an den folgenden Terminen in der Universitätsbibliothek Trier, Einbandstelle, Universitätsring 15, 54296 Trier nach vorheriger Terminabsprache von Bietern abgeholt werden:
16.7.2021, 23.7.2021, 30.2021.
Die Abholanforderungen müssen mindestens einen Tag vor dem Abholtermin an folgende Kontaktperson in der Universitätsbibliothek gerichtet werden:
Herr Bastian Irsch
(Bestandserhaltung)
[gelöscht]
Raum: BZ04
Tele.: +49 (0)6[gelöscht]
Die o. g. Kontaktperson in der Bibliothek stellt lediglich die Probeaufträge zur Abholung bereit. Es erfolgen keine Erläuterungen oder Beantwortung von Fragen zu den Vergabeunterlagen. Diese sind schriftlich über das Vergabeportal einzureichen.
Der Probeauftrag muss spätestens am 18.8.2021 bis 11.00 Uhr bei der Vergabestelle (Universität Trier, Gebäude V, Raum 118, Universitätsring 15, 54296 Trier) persönlich und in einem verschlossenen Paket abgegeben werden. Der Erhalt des Probeauftrags wird entsprechend quittiert.
Bitte vereinbaren Sie vorab einen Termin mit der Vergabestelle:
Frau Natalie Winkler
[gelöscht]
Raum: V118
Tele.: +49 (0)6[gelöscht]
Universität Trier Universitätsring 15 54296 Trier
Erfüllungsort:
Universitätsbibliothek Trier
Einbandstelle BZ 05
Universitätsring 15
54296 Trier
Die Bibliothek der Universität Trier besteht aus einer zentralen Hochschulbibliothek. Es gibt keine dezentralen Bibliotheken.
Die aufzubewahrenden Medien werden über einen sehr langen Zeitraum archiviert und müssen auch intensiver Benutzung standhalten. Zielsetzung ist die Anfertigung von Einbänden in der vom Auftraggeber vorgegebenen Zeit, die unter Beachtung der Gütebestimmungen der RAL-RG 495 und deren Ergänzungen sowie nach DIN 33902 auszuführen sind.
In den Jahren 2018 bis 2020 wurden durchschnittlich 3.900 Bände (Ganzgewebe Zeitschriften: 2 000, Ganzgewebe Monographien: 1 000, Sichtbroschur Zeitschriften: 200, Sichtbroschur Monographien: 700) pro Jahr gebunden. Die Bände werden ausschließlich in Klebebindung erstellt. Der Anteil der Bände mit Verlagseigener Einbanddecke liegt bei ca. 10 %.
Die Arbeit erfolgt nach dem Auftragsschein (enthält auch den Liefertermin).
Das Bindegut ist nach den „Ergänzende Bestimmungen zur Ausführung der Buchbindearbeiten für die Universitätsbibliothek“, Stand Juni 2021 (siehe Leistungsverzeichnis) und der „DIN 33902: Information und Dokumentation – Anforderungen an das Binden von Bibliotheks-, Archiv- und anderem Schriftgut bzw. anderen Druckerzeugnissen aus Papier zum Gebrauch in Archiven und Bibliotheken“ zu bearbeiten. Es muss ausschließlich Bibliotheksleinen Durabel verwendet werden.
Das Vertragsverhältnis beginnt ab Zuschlagserteilung. Der Vertrag wird für die Dauer von 2 Jahren geschlossen.
Wird das Vertragsverhältnis nicht 6 Monate vor Ablauf des Vertrages von einem der beiden Vertragspartner gekündigt, so verlängert sich das Vertragsverhältnis jeweils um 1 weiteres Jahr (Verlängerungsoption). Die Gesamtlaufzeit beträgt maximal 4 Jahre.
Zuschlagskriterien:
Der Zuschlag kann nur erteilt werden, sofern ein vollständiges Angebot vorliegt.
Nur wenn ein Unternehmen geeignet ist und nicht in entsprechender Anwendung der §§ 123 oder 124 GWB auszuschließen ist, erfolgt die Bewertung des Angebotes nach den folgenden Wertungskriterien.
Maßgeblich für die Bewertung und die Beurteilung der Wirtschaftlichkeit der Angebote zu den angefragten Leistungen ist das im Leistungsverzeichnis [LV] beschriebene Bewertungsschema, das auf die Ermittlung einer Gesamtpunktzahl abzielt.
Den Zuschlag erhält das wirtschaftlichste Angebot. Bei Wertgleichheit entscheidet das Los.
Je größer der Wert (=W) ist, desto wirtschaftlicher ist das Angebot.
Zur Berechnung findet folgende Formel Anwendung:
Formel für die Berechnung des wirtschaftlichsten Angebots (W):
W = L/P (Leistungspunkte/Angebotspreis)*1000
Der Angebotspreis errechnet sich nach den unter Nummer 5 im Leistungsverzeichnis aufgeführten Punkten.
Die Leistungspunkte ergeben sich aus dem nachfolgenden Kriterium:
— Qualität nach DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) gemäß Probeauftrag 500 Punkte.
Wertung des Probeauftrags = maximal 500 Leistungspunkte
Der Probeauftrag ist seinerseits in Unterkriterien aufgeteilt:
[Qualität, Maximale Punkte, Gewichtung, Rechenweg, Leistungspunkte]
Einhaltung der Bindevorgaben 30 %
Handwerkliche Qualität 30 %
Prägung 20 %
Verwendete Materialien 20 %
5 Punkte = Hervorragende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden in einem besonderen Maße erfüllt.
4 Punkte = Überdurchschnittliche bis sehr gute Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden voll erfüllt.
2-3 Punkte = Gute bis befriedigende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) wurden erfüllt.
1 Punkte = Mangelhafte bis ausreichende Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, die insgesamt nur teilweise an die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV) heranreicht.
0 Punkte = Unzureichende bis inakzeptable Ausführung bzw. Erfüllung der Bindearbeit, diese erfüllt in keiner Weise die Vorgaben der DIN 33902,RAL-RG 495 und Ergänzende Bestimmungen (s. 3.5 LV).
5 Preisangebot
a) Es sind Pauschalpreise für die entsprechenden Einband-Kategorien anzugeben. Diese Preise sollen sämtliche Kosten für alle anfallenden Leistungen und Entgelte der
Leistungsbeschreibung (siehe LV Nr. 3) beinhalten.
Weitere Kosten werden vom Auftraggeber nicht übernommen.
b) Die Preise sind ohne Umsatzsteuer anzugeben!
[Buchbindearbeiten, Bände, Einzelpreis netto Euro, Gesamtpreis netto in Euro
Staffel 1: Ganzgewebeeinband Zeitschriften [2.000]
Staffel 2: Band in mitgelieferter Einbanddecke mit Klebebindung Zeitschriften [200]
Staffel 3: Ganzgewebeeinband Monographien [1.000]
Staffel 4: Sichtbroschur Zeitschriften [200]
Staffel 5: Sichtbroschur Monographien [700]
Summe Staffelpreise 1-5
Die Einzelpreise sind Festpreise, in denen sämtliche Leistungen des Auftragnehmers nach Maßgabe der Vergabeunterlagen enthalten sind, einschließlich Spesen, Abholung und Anlieferung etc. sowie aller Material- und Nebenkosten.
Berechnungsformel Angebotspreis
Gesamtpreis der Staffeln 1-5 = Angebotspreis
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von zwingenden Ausschlussgründen nach § 123 GWB.
Eigenerklärung zum Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB.
Als vorläufiger Beleg der Eignung und des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen akzeptiert der Auftraggeber die Vorlage einer Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft oder einer Einheitlichen Europäischen Eigenerklärung nach § 50 VgV. Der Auftraggeber behält sich vor, die Richtigkeit der Eigenerklärungen des Bieters durch die Einholung entsprechender Bescheinigungen nach § 48 Abs. 4 und 5 VgV zu überprüfen.
Der Auftraggeber schließt Bieter bzw. Bietergemeinschaften vom Vergabeverfahren aus, wenn Ausschlussgründe nach den §§ 123 und 124 GWB vorliegen und keine erfolgreiche Selbstreinigung nach § 125 GWB nachgewiesen werden kann.
Geforderte Erklärungen und Nachweise zum Nachweis der Eignung
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft zur Eintragung im Handels-/Berufsregister nach § 44 VgV bzw. ein vergleichbarer Nachweis, wenn keine Verpflichtung zum Eintrag in das Berufs-/Handelsregister besteht. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, zur Bestätigung der Erklärung entsprechende Nachweise vorzulegen.
Eigenerklärung des Bieters bzw. der Bietergemeinschaft, dass die Verpflichtung zur Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beitrag zur gesetzlichen Sozialversicherung, soweit sie der Pflicht zur Beitragszahlung unterfallen, ordnungsgemäß erfüllt wurde. Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der tariflichen Sozialkasse (sofern Beitragspflicht besteht) und des Finanzamtes vorzulegen.
Eigenerklärung zu Insolvenzverfahren und Liquidation. Unabhängig von Erklärungen zu § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB hat der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft eine Eigenerklärung vorzulegen, dass ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares gesetzlich geregeltes Verfahren weder beantragt noch eröffnet wurde, ein Antrag nicht mangels Masse abgelehnt wurde und sich der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft nicht in Liquidation befindet.
Eigenerklärung, dass der Verpflichtung zur Gewährleistung von Tariftreue, Mindestentgelt und Mindestarbeitsentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben nachgekommen wird.
Der Auftraggeber fordert Bieter bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt auf, die Mustererklärung 3 nach § 4 Abs. 2 des rheinland-pfälzischen Landesgesetzes zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz - LTTG), zuletzt geändert durch Gesetz vom 26. November 2019 (GVBl. S. 334) auszufüllen und vorzulegen (Mustererklärung ist Vergabeunterlagen beigefügt).
Der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft sowie jedes Unternehmen, auf dessen Ressourcen der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft zum Nachweis seiner/ihrer Eignung nach § 47 VgV (Eignungsleihe) verweist, müssen folgende Eigenerklärungen abgeben und die nachstehenden Nachweise erbringen:
Erklärung über den Gesamtumsatz des Bieters während der letzten 3 Geschäftsjahre, sowie des Umsatzes für, mit der ausgeschriebenen Leistung, vergleichbare Leistungen in diesem Zeitraum.
Eigenerklärung, dass der Bieter bzw. die Bietergemeinschaft über eine ausreichende Berufs- bzw. Betriebshaftpflichtversicherung verfügt oder eine Haftpflichtversicherung mit marktüblichen Haftpflichtdeckungssummen im Falle der Auftragserteilung abgeschlossen wird oder besteht.
Die Deckung muss über die gesamte Vertragslaufzeit uneingeschränkt erhalten bleiben. Bei der Bildung einer Arbeitsgemeinschaft muss der Versicherungsschutz auf die Arbeitsgemeinschaft ausgestellt sein. Bei Erteilung des Auftrags muss der gültige Versicherungsschein nachgereicht werden.
Referenzen
Benennung zu Referenzprojekten, die in den letzten höchstens 3 Jahren erbracht wurden und inhaltlich, wertmäßig sowie zeitlich mit der geplanten Leistung vergleichbar sind. Mehrere Verträge oder Aufträge, die für denselben Auftraggeber erbracht wurden, werden nicht als eine, sondern als getrennte Referenzen bewertet. Die Referenzen beinhalten die Bezeichnung der Leistung, des Auftragswertes, des Liefer- bzw. Erbringungszeitpunktes, des Auftraggebers und des jeweiligen Ansprechpartners. Der Auftraggeber behält sich bei Bietern bzw. Bietergemeinschaften, deren Angebot in die engere Wahl kommt vor, die Referenzen bei den genannten Ansprechpartnern zu überprüfen.
Berufliche Anforderungen
Im Betrieb müssen mindestens 2 im Buchbinderhandwerk ausgebildete Fachkräfte arbeiten.
Dies ist anhand einer Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes (Buchbindermeister/in (nach der Handwerksordnung (HwO))/ Buchbinder/in (anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO))) nachzuweisen.
Berufliche Anforderungen
Im Betrieb müssen mindestens 2 im Buchbinderhandwerk ausgebildete Fachkräfte arbeiten.
Dies ist anhand einer Kopie des Meisterbriefes/Gesellenbriefes (Buchbindermeister/in (nach der Handwerksordnung (HwO))/Buchbinder/in (anerkannter Ausbildungsberuf nach dem Berufsbildungsgesetz (BBiG) und der Handwerksordnung (HwO))) nachzuweisen.
Abschnitt IV: Verfahren
Erläuterung zu obiger Auswahl " Rahmenvereinbarung mit mehreren Wirtschaftsteilnehmern": Angebote von Bietergemeinschaften sind zugelassen, sofern Anlage 6 Mustererklärung Bietergemeinschaft [06_Erklaerung zur Gruendung einer Bietergemeinschaft] mit Angebotsabgabe eingereicht wird.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2026
Voraussetzung für die Berücksichtigung des Angebotes ist die Anfertigung eines Probeauftrags nach Maßgabe der im Leistungsverzeichnis beschriebenen Erläuterungen zum Probeauftrag [Nummer 2 „Probeauftrag“].
Bekanntmachungs-ID: CXPDYDCYMF2
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung oder in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber zu rügen. Im Übrigen sind Verstöße gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Kenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Ein Nachprüfungsantrag ist innerhalb von 15 Kalendertagen nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, bei der zuständigen Vergabekammer zu stellen (§ 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB)).
Die o. a. Fristen gelten nicht, wenn der Auftraggeber gemäß § 135 Absatz 1 Nr. 2 GWB den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist.
Setzt sich ein Auftraggeber über die Unwirksamkeit eines geschlossenen Vertrages hinweg, indem er die Informations- und Wartepflicht missachtet (§ 134 GWB) oder ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, kann die Unwirksamkeit nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union (§ 135 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]