Rahmenvereinbarung Hydraulikmanager RLP 2022-2024 Referenznummer der Bekanntmachung: LfU_13_11/2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.lfu.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Rahmenvereinbarung Hydraulikmanager RLP 2022-2024
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken EG – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) sind in Rheinland-Pfalz im zweiten Zyklus der Richtlinie die Arbeiten aus dem ersten Zyklus zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Zuständig für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz sind das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd. Das Landesamt für Umwelt (LfU), welches hier als Auftraggeber auftritt, leistet dazu fachtechnische Unterstützung.
Erforderlich sind zur Erfüllung der EG-HWRM-RL nachfolgende Anforderungen (nach EG-HWRM-RL, Kap. I, Kap II, Kap III):
— Überprüfung der vorläufigen Bewertungen des Hochwasserrisikos,
— Überprüfung und Korrektur von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie, in beschränktem Maß, auch Neuerstellungen,
— Kontrolle bei der Umsetzung der rheinland-pfälzischen Hochwasserrisiko-Managementpläne sowie deren Fortschreibung, insbesondere der in Kap. IV, Art. 7, Abs. 3 der Richtlinie genannten Inhalte, insb. hier alle Aspekte des Hochwasser-Risikomanagements.
Landesamt für Umwelt Kaiser-Friedrich-Straße 7, 55116 Mainz Leistungsorte sind:
— Sitz des ANs,
— Sitz des AGs, 55116 Mainz,
— Sitz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord (SGD-N) inkl. Regionalstellen, 56003 Koblenz, 56068 Koblenz, 56410 Montabaur, 54290 Trier,
— Sitz der Struktur- und Genehmigungsdirektion Süd (SGD-S) inkl. Regionalstellen, 67433 Neustadt a.d.Wstr., 55116 Mainz, 67655 Kaiserslautern, 67346 Speyer,
— Sitz des Ministeriums für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten des Landes, 55116 Mainz,
— Die Leistungsorte für (Abend-)Veranstaltungen befinden sich ausnahmslos innerhalb der Grenzen des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und werden im konkreten Fall durch AG bekannt gegeben und festgelegt.
Gerichtsstand:
— Gerichtsstand ist Mainz.
Im Rahmen der Umsetzung der Richtlinie des Europäischen Parlamentes und des Rates über die Bewertung und das Management von Hochwasserrisiken EG – Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie (EG-HWRM-RL) sind in Rheinland-Pfalz im zweiten Zyklus der Richtlinie die Arbeiten aus dem ersten Zyklus zu überprüfen und erforderlichenfalls zu aktualisieren. Zuständig für die Umsetzung in Rheinland-Pfalz sind das Ministerium für Klimaschutz, Umwelt, Energie und Mobilität (MKUEM) und die Struktur- und Genehmigungsdirektionen (SGD) Nord und Süd. Das Landesamt für Umwelt (LfU), welches hier als Auftraggeber auftritt, leistet dazu fachtechnische Unterstützung.
Erforderlich sind zur Erfüllung der EG-HWRM-RL nachfolgende Anforderungen (nach EG-HWRM-RL, Kap. I, Kap II, Kap III):
— Überprüfung der vorläufigen Bewertungen des Hochwasserrisikos,
— Überprüfung und Korrektur von Hochwassergefahren- und Hochwasserrisikokarten sowie, in beschränktem Maß, auch Neuerstellungen,
— Kontrolle bei der Umsetzung der rheinland-pfälzischen Hochwasserrisiko-Managementpläne sowie deren Fortschreibung, insbesondere der in Kap. IV, Art. 7, Abs. 3 der Richtlinie genannten Inhalte, insb. hier alle Aspekte des Hochwasser-Risikomanagements.
Gegenstand und Ziel dieses Offenen Verfahrens ist der Abschluss einer Rahmenvereinbarung mit einem Unternehmen zur Erbringung der vorgenannten und in der Leistungsbeschreibung (Anlage 2) näher spezifizierten Leistungen.
Die Vertragslaufzeit beginnt mit Erteilung des Zuschlags. Die Leistungsphase beginnt am 1.12.2021 und endet am 30.11.2024.
Der Auftraggeber behält sich eine einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr – bis 30.11.2025 – zu gleichbleibenden Konditionen vor. Die Verlängerungsoption muss vom Auftraggeber bis spätestens 31.8.2024 gezogen werden.
Der vom Auftraggeber auf Grundlage von Erfahrungswerten geschätzte Stundenumfang beträgt:
— 1.12.2021-30.11.2022 ca. 1 000 Stunden,
— 1.12.2022-30.11.2023 ca. 1 000 Stunden,
— 1.12.2023-30.11.2024 ca. 1 000 Stunden,
— 1.12.2024-30.11.2025 ca. 1 000 Stunden (optional).
Der AG behält sich eine einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr – bis 30.11.2025 – zu gleichbleibenden Konditionen vor. Die Verlängerungsoption muss vom AG bis spätestens 31.8.2024 gezogen werden.
Der AG behält sich eine einseitige Verlängerungsoption um ein weiteres Jahr – bis 30.11.2025 – zu gleichbleibenden Konditionen vor. Die Verlängerungsoption muss vom AG bis spätestens 31.8.2024 gezogen werden.
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen gemäß Preisblatt (Anlage 4) sind zulässig.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit bestätigt der Bieter in Form einer Eigenerklärung gemäß Anlage 6, dass:
a) die als Projektleitung vorgesehene Person über eine Promotion, einen Masterabschluss oder einen vergleichbaren Abschluss einer Universität im Bereich Ingenieurwesen mit Vertiefung Wasserbau/Wasserwirtschaft und Schwerpunkt Hydraulik verfügt. Die Eignung ist mittels eines Scans des entsprechenden Nachweises zu belegen.
b) er Erfahrungen bei der Überarbeitung von Hochwasserrisiko- und insbesondere Hochwassergefahrenkarten hat. Dies ist nachzuweisen durch 2 einschlägige, vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020). Der Projektbeginn muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums liegen. Vergleichbar sind auch im vorgenannten Zeitraum begonnene und noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte, wenn insgesamt 75 Prozent des Leistungsvolumens erbracht worden sind.
c) er Erfahrungen mit der Umsetzung der EG-Hochwasserrisikomanagement-Richtlinie in unmittelbarer Unterstützung der Wasserwirtschaftsverwaltung hat. Unter unmittelbarer Unterstützung ist an dieser Stelle die beratende Tätigkeit von Fachbehörden der Wasserwirtschaftsverwaltungen zu verstehen. Dies ist nachzuweisen durch 1 einschlägige, vergleichbare Referenz aus den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020). Der Projektbeginn muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums liegen. Vergleichbar sind auch im vorgenannten Zeitraum begonnene und noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte, wenn insgesamt 75 Prozent des Leistungsvolumens erbracht worden sind.
d) er Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Projekten in den Bereichen Modellierungen zu
— Hochwasserschutz oder
— Sturzfluten hat. Dies ist nachzuweisen durch 2 einschlägige, vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020). Der Projektbeginn muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums liegen. Vergleichbar sind auch im vorgenannten Zeitraum begonnene und noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte, wenn insgesamt 75 Prozent des Leistungsvolumens erbracht worden sind.
e) er Erfahrungen in der Beratung und Begleitung von Projekten in den Bereichen Modellierungen zu
— Wasserspiegellagenberechnungen oder
— der Ermittlung von Überschwemmungsgebieten hat. Dies ist nachzuweisen durch 1 einschlägige, vergleichbare Referenz aus den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020). Der Projektbeginn muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums liegen. Vergleichbar sind auch im vorgenannten Zeitraum begonnene und noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte, wenn insgesamt 75 Prozent des Leistungsvolumens erbracht worden sind.
f) er Erfahrung in der Berechnung von Wasserspiegellagen mit dem 2D-Modell HYDRO_AS-2D hat. Dies ist nachzuweisen durch 3 einschlägige vergleichbare Referenzen aus den letzten 3 Kalenderjahren (2018-2020). Der Projektbeginn muss innerhalb des vorgenannten Zeitraums liegen. Vergleichbar sind auch im vorgenannten Zeitraum begonnene und noch nicht abgeschlossene Referenzprojekte, wenn insgesamt 75 Prozent des Leistungsvolumens erbracht worden sind.
Die Referenzen müssen mittels der Anlage 12 dargestellt werden. Für jedes Referenzprojekt ist eine separate Referenz gemäß Anlage 12 einzureichen. Ein Referenzprojekt kann auch mehrere Kriterien zu b) bis f) abdecken.
Der Auftragnehmer verpflichtet sich bei der Ausführung des Auftrages zur Einhaltung der tariflichen Bestimmungen gemäß der Eigenerklärung zur Tariftreue, welche er im Rahmen der Ausschreibung abgegeben hat, vgl. Anlage 7.
Des Weiteren werden die Regelungen in § 7 LTTG RLP Bestandteil des Vertrages.
Abschnitt IV: Verfahren
An der Angebotsöffnung sind Bieter und Ihre Vertreter nicht zugelassen.
Die Angebotsöffnung erfolgt durch mindestens 2 Mitarbeiter der Vergabestelle.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
2025
Sämtliche Korrespondenz im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren ist nur online über die Vergabeplattform unter www.vergabe.rlp.de zu führen.
Die Vergabeunterlagen sowie die Kommunikation mit den Unternehmen wird über die vollständig webbasierteE-Vergabeplattform (Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz) unter der URL www.vergabe.rlp.de im Internetbereitgestellt bzw. durchgeführt.
Der Zugriff auf die Vergabeunterlagen setzt keine Anmeldung oder Registrierung voraus. Den Bewerbern /Bietern wird jedoch empfohlen sich zu registrieren. Registrierte Unternehmen werden per E-Mail informiert, sobald Aktualisierungen der Vergabeunterlagen auf der o.g. Vergabeplattform abrufbar sind.
Fragen zu den Vergabeunterlagen sind bis zum 10.8.2021; 23:59 Uhr ausschließlich über die elektronische Vergabeplattform www.vergabe.rlp.de an den Auftraggeber zu richten. Die Unternehmen sind gehalten, von jedweder anderen Form der Kontaktaufnahme abzusehen. Der Auftraggeber wird jeden Versuch der Kontaktaufnahme, der nicht über die Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet wird, umgehend zurückweisen. Fragen, die nicht über die elektronische Vergabeplattform an den Auftraggeber gerichtet werden, wird der Auftraggeber nicht beantworten.
Der Auftraggeber wird die gestellten Fragen möglichst kurzfristig beantworten, wobei allen Bietern die gleichen Informationen zeitgleich zur Verfügung gestellt werden. Soweit dies möglich ist, werden auch noch später eingehende Fragen beantwortet werden. Die Unternehmen haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Teilnahme- bzw. Angebotsfrist beantwortet werden.
Nebenangebot:
Inhaltliche Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Kaufmännische Nebenangebote in Form von SKONTO-Gewährungen im Preisblatt sind zulässig.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYHYMA6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Ein Nachprüfungsverfahren ist gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 4 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Darüber hinaus wird auf die Rügeobliegenheiten gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1-3 GWB verwiesen.