Bekanntmachung Vergeber Auftrag – Gesamtsanierung Kurfürstliches Schloss Koblenz, Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HAOI Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0098
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56077
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Bekanntmachung Vergeber Auftrag – Gesamtsanierung Kurfürstliches Schloss Koblenz, Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HAOI
Die Leistungen des Auftragnehmers umfassen die Tragwerksplanung, Leistungsphasen (LPH) 2 u. 3-6 gem. § 51 HOAI für die Sanierung des Kurfürstlichen Schlosses Koblenz (aufgr. von Eigenleistungen teilw. Wegfall von Grundleistungen bzw. von Teilleistungen von Grundleistungen).
Ergänzt werden die Grundleistungen insbes. durch die in Ziffer II.2.4) genannten Besondere Leistungen.
Die Maßnahme wird in 4 Bauabschnitten (BA) durchgeführt.
Mit Vertragsschluss wird nur die Leistungsstufe (LS) 1 (= LPH 2, 3 u. 4) für BA 1-4 beauftragt. Die weiteren LS werden bauabschnitts- u. stufenweise optional beauftragt.
56068 Koblenz
Das Kurfürstliche Schloss in Koblenz wurde Ende des 18. Jahrhunderts erstellt. Im Zweiten Weltkrieg wurde die Schlossanlage zum Teil bis auf die Grundmauern zerstört. Beim Wiederaufbau in den 50er Jahren wurde sie äußerlich nach den alten Plänen mit moderner Innengestaltung in dem damaligen Stil wieder aufgebaut. Lediglich im Mittelbau (Hauptgebäude) wurden das repräsentative Treppenhaus, das Vestibül, der Gardesaal und der Gartensaal rekonstruiert. Die Zirkularbauten (Nord und Süd) entstanden in schlichten, modernen Formen wieder und behielten nur den Grundriss der Erbauungszeit bei.
Das Schloss befindet sich im Eigentum der BImA und dient zurzeit, u.a. auch dem Eigentümer, als Bürogebäude. Der mittlere Teil des Hauptgebäudes ist langfristig an die Koblenz Touristik vermietet (zurzeit bis 2040). Das Gebäude ist ein Teil des von UNESCO ausgezeichneten Weltkulturerbes „Oberes Mittelrheintal“ und steht unter Denkmalschutz.
Ziel der Maßnahme ist es die Zirkularbauten Nord -BRI von ca. 30 330 m3, und Süd -BRI von ca. 32 150 m3 umzubauen und zu modernisieren, sowie die Außenhülle des Hauptgebäudes (Fassade, Fenster, Dach)-BRI von ca. 126 000 m3 zu sanieren. Dabei sind die Dächer des kompletten Gebäudes vorrangig zu bearbeiten.
U.a. sind folgende Besonderen Leistnungen sind zu erbringen:
— Nachweise zum konstruktiven Brandschutz,
— Vorgezogene prüfbare u. für die Ausführung geeignete Berechnungen wesentl. tragender Teile,
— Nachweis zur Erdbebensicherung (vereinfachter und/oder genauer rechnerischer Nachweis),
— Entwurf u. statische Berechnung der notwendigen Sicherungsmaßnahmen von Bauzuständen,
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Ausführung des Tragwerks auf Übereinstimmung mit den geprüften techn. Unterlagen,
— Ingenieurtechnische Kontrolle der Baubehelfe,
— Mitwirken bei der Überwachung der Ausführung der Tragwerkseingriffe,
— Örtliches Überprüfen von Planungsdetails an der vorgefundenen Substanz und Bearbeitung der Planung bei Abweichungen von den ursprünglichen Feststellungen,
— Festlegen eines Begehungsprogramms für die regelm. Begehungen des Bauwerks nach RÜV.
Die Gesamtkosten für die Kostengruppen 200-600 betragen ca. [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Für die Bauabschnitte sind folgende Termine geplant:
1. Zirkularbau Nord, Baubeginn: 05/23, Fertigstellung: 02/25,
2. Technik (untergebracht im UG des Hauptgebäudes, sowie den UGs der Kopfbauten der Zirkulargebäude), Baubeginn:09/23, Fertigstellung: 08/24,
3. Zirkularbau Süd, Baubeginn: 06/25, Fertigstellung: 03/27,
4. Außenhülle Hauptgebäude, Baubeginn: 06/25, Fertigstellung: 03/27.
Für den Baubetrieb werden die Zirkularbauten leergeräumt, das Hauptgebäude bleibt belegt.
Die erste Leistungsstufe ist bis 30.9.2021 zu erbringen, vorbehaltlich der weiteren Entwicklung aufgrund der aktuellen Pandemie-Lage. Zum jetzigen Zeitpunkt soll in jedem Fall die Fertigstellung des Projekts bis zum 30.6.2027 erfolgen.
Mit Vertragsschluss wird nur die Leistungsstufe 1 für alle 4 BA beauftragt. Für die weiteren Leistungen der Leistungsstufe 2-4 behält sich der AG vor, die einzelnen Leistungen gegliedert nach Bauabschnitten und stufenweise entsprechend RBBau-Vertragsmuster zu beauftragen.
Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 51 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 1 (LPH 2, 3 und 4), Leistungsstufe 2 (LPH 5), Leistungsstufe 3 (LPH 6 und Besondere Leistungen der LPH 7 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI), Leistungsstufe 4 (Besondere Leistungen der LPH 8 nach Anlage 14 zu § 51 HOAI). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Gesamtsanierung Kurfürstliches Schloss Koblenz 400194097 Fachplanung Tragwerksplanung gem. Teil 4 Abschnitt 1 HOAI
Ort: Kassel
NUTS-Code: DE731 Kassel, Kreisfreie Stadt
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYC1P.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Ziffer VI.4.3) Einlegung von Rechtsbehelfen
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55122
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abb-rlp.de