Ergänzungsbeschaffung Aufklärungsbehälter RecceLite ARP II
Bekanntmachung vergebener Aufträge in den Bereichen Verteidigung und Sicherheit
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: www.baainbw.de
Adresse des Beschafferprofils: www.baainbw.de
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
NUTS-Code
35720000 Nachrichtengewinnung, Überwachung, Zielerfassung und Aufklärung
Abschnitt IV: Verfahren
Begründung der Auftragsvergabe ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union (ABl.)
Richtlinie 2009/81/EG
1) Begründung der Wahl des Verhandlungsverfahrens ohne vorherige Auftragsbekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union gemäß Artikel 28 der Richtlinie 2009/81/EG
Alle Angebote, die im Anschluss an ein offenes Verfahren, ein nicht offenes Verfahren oder einen wettbewerblichen Dialog abgegeben wurden, waren nicht ordnungsgemäß oder unannehmbar. Es wurden lediglich die Bieter an den Verhandlungen beteiligt, die die qualitativen Eignungskriterien erfüllten: nein
Die Fristen des nicht offenen Verfahren und des Verhandlungsverfahrens mit vorheriger Auftragsbekanntmachung sind mit der krisenbedingten Dringlichkeit nicht vereinbar: nein
Zwingende Dringlichkeit im Zusammenhang mit Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber / der Auftraggeber nicht voraussehen konnte und die den strengen Bedingungen der betreffenden Richtlinie genügen: nein
Auftrag betrifft andere als die in Artikel 13 der Richtlinie 2009/81/EG genannten Forschungs- und Entwicklungsleistungen: nein
Die betreffenden Erzeugnisse werden gemäß den in der Richtlinie genannten Bedingungen ausschließlich für Forschungs-, Versuchs-, Untersuchungs- oder Entwicklungszwecke hergestellt: nein
Zusätzliche Bauleistungen/Lieferungen/Dienstleistungen, deren Beschaffung den strengen Vorschriften der Richtlinie genügt: ja
Lieferung von Waren, die an einer Warenbörse notiert und gekauft werden: nein
Neue Bauleistungen/Dienstleistungen, die in der Wiederholung gleichartiger Bau- oder Dienstleistungen bestehen und die gemäß den strengen Vorschriften der Richtlinie vergeben werden: nein
Auftrag betrifft die Erbringung von Luft- und Seeverkehrsdienstleistungen für im Ausland stationierte oder zu stationierende Streitkräfte eines Mitgliedstaats und genügt den strengen Vorschriften der Richtlinie: nein
Vorliegend handelt es sich um eine Ergänzungsbeschaffung unter Anwendung des § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) VSVgV. Das Material ist bereits in der Bundeswehr eingeführt. Mit dem vorliegenden Vertrag soll daher lediglich der Bestand der Bundeswehr an diesem bereits zuvor beschafften Material erhöht werden. Ein Wechsel des Auftragnehmers führt dazu, dass Material einer anderen technischen Spezifikation beschafft werden müsste. Dies entspricht nicht den Forderungen der Bundeswehr und würde vorliegend zu technischen Unvereinbarkeiten und unverhältnismäßigen technischen Schwierigkeiten bei Gebrauch und Wartung führen. Der öAG trat nach Abwägung des Sachverhaltes daher gem. § 12 Abs. 1 Nr. 2 lit. a) VSVgV im Rahmen eines Verhandlungsverfahrens ohne Teilnahmewettbewerb an lediglich einen Wirtschaftsteilnehmer heran.
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Ort: Haifa
Land: Israel
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Internet-Adresse: www.baainbw.de