Beschaffungsrahmenvertrag Prüf- und Spleißgeräte
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
die oben genannten Kontaktstellen
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
die oben genannten Kontaktstellen
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: Materiallager Bundeswehr
01619 Zaithain
NUTS-Code DE Deutschland
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Monaten: 38Die bereits in die Bundeswehr eingeführte Prüfausstattung Kabel mit der Versor-gungs-Nr. 6625-12-411-0011 mit visueller Steckeroberflächenbetrachtung und au-tomatisierter gut/schlecht Bewertung ermöglicht die exakte Erfassung von Spleiß- und Steckerdämpfungen, Macrobendings (Biegungen) Splitter und Koppler, Punkt-zu-Punkt-Abständen, Kabelgesamtlängen, Steckerqualitäten, Gesamtdämpfungen der Strecken und Faserbrüchen sowohl im Mehrmoden- als auch im Einmodenbe-reich.
32421000 Netzverkabelung
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Voraussichtlich maximal bis zu 130 Spleißgeräte von der bereits in die Bw eingeführten Spleißausstattung Kabel bestehend aus Spleißgerät Glasfaser (6060-27-067-6923) Fujikura 90S Spleissgeräte- Set sowie zusätzlich diverses Zubehör.
Voraussichtlich ein Ausbildungstag prüfen.
Voraussichtlich ein Ausbildungstag spleißen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Sofern eine Bewerbung als Bewerbergemeinschaft (BewGe)/Bietergemeinschaft (BieGe) erfolgen soll, ist mit dem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern der BewGe/BieGe unterzeichnete Erklärung einzureichen, aus der sich auch die gesamtschuldnerische Haftung (Ziffer III.1.3) dieser Bekanntmachung) im Zuschlagsfall, die Namen sämtlicher Mitglieder der BewGe/BieGe, ein bevollmächtigter Vertreter und die Absicht, sich im Fall der erfolgreichen Bewerberauswahl zur Bieter-gemeinschaft sowie im Zuschlagsfall zu einer Arbeitsgemeinschaft zusammenzuschließen, ergibt. (Formular BAAINBw B-V- 047)— Bezeichnung des Bewerberunternehmens mit Firma und Anschrift sowie Angabe eines für das Verfahren zuständigen Ansprechpartners mit E-Mail, Telefon- und Faxnummer,
— Angaben zur Eigentümerstruktur,
— Aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge,
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung durch den Auftraggeber eine gleichwertige Bescheinigung Ihres Herkunftslandes,
— Unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Bewerber/Bieter bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 031) Die vorstehend genannten Erklärungen sind sowohl von dem Bewerber/Bieter als auch allen Mitgliedern einer BewGe/BieGe abzugeben. Die Formulare sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Für Unterauftragnehmer:— Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift,
— aktueller Auszug aus dem Handelsregister, nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender oder fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw-B-V 034). Die Angaben werden ggf. von der Vergabestelle durch eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister nach § 150a GewO überprüft. Ausländische Bewerber übersenden nach Aufforderung eine gleichwertige Bescheinigung Ihres Herkunftslandes,
— unterschriebene Eigenerklärung zum Schutz von Verschlusssachen durch Unterauftragnehmer bei Aufträgen nach § 104 Abs. 3 GWB (Formular BAAINBw-B-V 032) Die Formulare sind den Ausschreibungsunterlagen beigefügt.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Erklärung über den Gesamtumsatz (netto) und den Umsatz der letzten drei Geschäftsjahre. Zum Nachweis der Eignung ist ein jährlicher Mindestumsatz von [Betrag gelöscht] Eur darzulegen.Die Umsätze von Mitgliedern einer BewGe/BieGe sind für die Erfüllung der Mindestanforderung zu addieren.
Der Auftraggeber behält sich vor, eine Wirtschaftsauskunft oder einen Gewerbezentralregisterauszug über den Bewerber/Bieter einzuholen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Der Bewerber hat den Nachweis zu erbringen, dass er lizensierter Wiederverkäufer der Beschaffungsgegenstände ist. Als Nachweis reicht eine enstprechende Erklärung in Schiftform des Herstellers aus.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Per Fax oder elektronisch eingehende Teilnahmeanträge können nicht berücksichtigt werden.
Die Übermittlung hat schriftlich an die in Anhang A III) unter „Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an“ aufgeführte Anschrift zu adressieren und ist unter expliziter Angabe des Aktenzeichens wie folgt zu kennzeichnen:
Nicht öffnen – EU-Teilnahmewettbewerb
Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb
Bearbeitungsnummer Q/I2BK/R8453
Schlusstermin: 16.8.2021, 13.00 Uhr.
Die Bewerber haben zu beachten, dass der Teilnahmeantrag unterzeichnet ist. Der Teilnahmeantrag ist entweder von allen Mitgliedern einer Bewerbergemeinschaft oder dem bevollmächtigten Vertreter zu unterzeichnen. Sofern ein bevollmächtigter Vertreter unterzeichnet, ist bzw. sind die Vollmachten der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft beizufügen.
Sonstiges:
Die Übermittlung von Bewerberfragen hat ausschließlich per E-Mail unter Angabe und des Aktenzeichens (Q/I2BK/R8453) zu erfolgen.
Auskünfte werden grundsätzlich nur auf solche Fragen erteilt, die bis zum 11.8.2021 eingegangen sind. Mündliche oder verspätete Anfragen werden nicht beantwortet.
Die Bewerber sollen die zur Verfügung gestellten Formulare bzw. zum Download bereit gestellten verwenden, ausfüllen und durch die geforderten Angaben, Erklärungen und Nachweise ergänzen. Ein Verweis auf frühere Bewerbungen/Angebote ist nicht ausreichend.
Der Bewerber wird darauf hingewiesen, dass alle mit dem Teilnahmeantrag eingereichten Angaben auch für das ggf. einzureichende Angebot Geltung haben sollen. Sofern sich im weiteren Verfahren Änderungen gegenüber dem Teilnahmeantrag ergeben, muss die Vergabestelle zu späterer Zeit ggf. erneut in eine Beurteilung der Eignung eintreten.
Die in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen dienen allein dem Zweck, den Interessenten einen Eindruck zu verschaffen und eine Entscheidung über die Teilnahme am Verfahren zu ermöglichen. Spezifizierungen im Rahmen der Verhandlungen bleiben vorbehalten.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.bundeskartellamt.de
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit