Patrone 5,56mm x 45 Hartkern
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber / Auftraggeber
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Nationale Identifikationsnummer:
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
Zu Händen von:[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse des öffentlichen Auftraggebers / des Auftraggebers: http://www.evergabe-online.de/
Elektronischer Zugang zu Informationen: http://www.evergabe-online.de/
Elektronische Einreichung von Angeboten und Teilnahmeanträgen: http://www.evergabe-online.de/
Weitere Auskünfte erteilen:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]www.evergabe-online.de
Nationale Identifikationsnummer:
Ort: Koblenz
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Ausschreibungs- und ergänzende Unterlagen (einschließlich Unterlagen für den wettbewerblichen Dialog und ein dynamisches Beschaffungssystem) verschicken:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]www.evergabe-online.de
Nationale Identifikationsnummer:
Ort: Koblenz
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Angebote oder Teilnahmeanträge sind zu richten an:
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]www.evergabe-online.de
Nationale Identifikationsnummer:
Ort: Koblenz
Land: Deutschland
Internet-Adresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Auftragsgegenstand
Kauf
Hauptort der Ausführung, Lieferung oder Dienstleistungserbringung: DEUTSCHLAND
NUTS-Code DE Deutschland
Höchstzahl der an der geplanten Rahmenvereinbarung Beteiligten: 2
Laufzeit der Rahmenvereinbarung
Laufzeit in Jahren: 735331500 Patronen
Der Bieter muss alle Änderungen angeben, die sich bei Unterauftragnehmern während der Auftragsausführung ergeben
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Kriterien für die persönliche Lage der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Eigenerklärung zum Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB (Formular BAAINBw B-V 034/09.2017,oder BAAINBw B-V 032/04.2016 abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe,
2. Angaben zur Eigentümerstruktur,3. Benennung eines Ansprechpartners mit Telefonnummer und E-Mail-Adresse,
4. Eigenerklärung, dass für das Vergabeverfahren ausschließlich Personal vorgesehen ist, dass die Kommunikation in deutscher Sprache in Wort und Schrift beherrscht,
5. Für den Nachweis der Erlaubnis der Berufsausübung gemäß § 25 VSVgV ist.
a) Der beglaubigte Auszug eines Berufs- oder Handelsregisters gemäß der unverbindlichen Liste des Anhangs VII Teil B und C der Richtlinie 2009/81/ EG, wenn die Eintragung gemäß den Vorschriften des Mitgliedsstaats ihrer Herkunft oder Niederlassung Voraussetzung für die Berufsausübung ist, sowie eine eidesstattliche Erklärung darüber oder
b) eine sonstige, vergleichbare Bescheinigung (Fremdbeleg) vorzulegen, jeweils nicht älter als ein Jahr gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in Ziffer IV.3.4). Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen. Eine Bewerber-/Bietergemeinschaft hat das Formular B-V 047 (Erklärung betreffend der Gründung einer Bewerber-/Bietergemeinschaft), abzurufen unter https://www.bundeswehr.de/de/organisation/ausruestung-baainbw/vergabe/unterlagen-zur-angebotsabgabe, vorzulegen. Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Kriterien für die persönliche Lage von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können) einschließlich Pflicht zur Eintragung in ein Berufs- oder Handelsregister
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Bezeichnung des Unterauftragnehmers mit Firma und Anschrift,
2. Nachweise nach III.2.1), soweit sich der Bewerber auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft. Die vorgenannten Nachweise und Erklärungen sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.Der Auftraggeber behält sich vor, einen Auszug aus dem Gewerbezentralregister einzuholen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:1. Erklärung einer Bank, nicht älter als 6 Monate, gerechnet ab dem Schlusstermin für den Eingang der Teilnahmeanträge in IV.3.4) mit Aussagen zum Zahlungsverhalten, zur Kontoführung, zu den finanziellen und wirtschaftlichen Verhältnissen und zur Kreditbeurteilung,
2. Formlose Erklärung über den Gesamtumsatz der letzten 3 Geschäftsjahre (mindestens ein Jahresgesamtumsatz von jeweils [Betrag gelöscht] EUR).
Die Nachweise sind in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit von Unterauftragnehmern (die zu deren Ablehnung führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen: Der Bewerber/Bieter kann sich zum Nachweis seiner wirtschaftlichen und finanziellen sowie technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit (Eignung) der Fähigkeiten anderer Unternehmen (Dritter/Nachunternehmer/konzernverbundener Unternehmen) bedienen, ungeachtet des rechtlichen Charakters zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen.Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teil-nahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.2) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten der Wirtschaftsteilnehmer (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:
1. Auflistung der Lieferungen 5,56 mm x 45 Hartkern Munition der letzten 5 Jahre (mindestens Lieferung von 5 000 000 Patronen 5,56 mm x 45 Hartkern in den letzten 5 Jahren),
2. Eigenerklärung über die Befähigung, 3 000 000 Stück Patronen 5,56 mm x 45, Hartkern pro Jahr für die Dauer der Rahmenvereinbarung liefern zu können,
3. Zulassung für KrWaffKontrG Material muss vorliegen,
4. Eigenerklärung, dass die Möglichkeit zur amtlichen Güteprüfung gegeben ist.
Der Umfang der Güteprüfung ergibt sich aus folgenden Vorschriften:
— AQAP 2110,
— AQAP 2105,
— § 4 ABBV i. v. m. § 12 VOL/B.
5. Ein Kriegswaffenkontrollbuchführer muss vorhanden sein.
6. Die deutsche Zulassung zum Umgang mit Explosivstoffen nach § 7 SprengG oder äquivalent muss vorliegen.
7. Die Anlagen müssen äquivalent zum BImSchG/SprengG genehmigt und überwacht sein.
8. Die Fähigkeit, Munitionsstammkarten zu erstellen, muss vorhanden sein.
9. Ein zertifiziertes Qualitätsmanagementsystem (DIN ISO 9001:2015) muss nachgewiesen werden.
10. Eigenerklärung, dass die AQAP 2110 eingehalten wird.
11. Vorschriftenkonforme Lagermöglichkeiten für Waffen und Munition müssen am Fertigungsort vorhanden sein.
Die vorgenannten Punkte sind durch Eigenerklärungen oder auf sonstige Weise nachzuweisen und in deutscher Sprache oder mit deutscher Übersetzung bis zum Ende der Teilnahmefrist vorzulegen.
12. Eine Qualifikation und folgende Nachweise sind zwingend erforderlich:
a) Verwendbarkeit mit:
— G36/G36 K,
— G95 K,
— MG 4,
— StGew Bw.
Die Qualifikation und Nachweise können im Rahmen des Vergabeverfahrens erworben werden. Eine Aufwandsentschädigung für die für die Qualifikationsmuster ist nicht vorgesehen.
Kriterien für die technischen und beruflichen Fähigkeiten von Unterauftragnehmern (die zu deren Ausschluss führen können)
Angaben und Formalitäten, die erforderlich sind, um die Einhaltung der Auflagen zu überprüfen:Nachweise nach III.2.3), soweit sich der Bieter auf die Fähigkeiten des Unterauftragnehmers beruft. Zum Nachweis der Eignung hat der Bewerber/Bieter diese Dritten in seinem Teilnahmeantrag zu benennen und die in Ziffer III.2.3) dieser Bekanntmachung genannten Angaben/Erklärungen/Nachweise auch für diesen Dritten in dem Umfang vorzulegen, in dem er sich auf dessen Fähigkeiten beruft.
Mit dem Teilnahmeantrag ist der Nachweis zu erbringen, dass ihm dieser Dritte mit den erforderlichen Mitteln für das Erbringen der Leistungen (z. B. durch eine Verpflichtungserklärung) zur Verfügung steht.
Ausländischen Bewerbern wird die Vorlage vergleichbarer Nachweise gestattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Einige Bewerber sind bereits ausgewählt worden (ggf. nach einem bestimmten Verhandlungsverfahren) nein
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Die Qualifikation gemäß III.2.3) der Patronen und Komponenten wird nach dem erfolgreichen Abschluss des Teilnahmewettbewerbes vom Auftraggeber angeboten und durchgeführt. Zur Abgabe eines Angebotes werden nur die Teilnehmer aufgefordert, bei denen eine Qualifikation erfolgreich durchgeführt wurde.Fragen zum Teilnahmewettbewerb sind über www.evergabe-online.de bis zum Ablauf des 29.7.2021 zu stellen.
Offizielle Bezeichnung:[gelöscht]
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit