Ex-post Rahmenvereinbarung Zeiterfassung 2021 bis 2025 Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005190
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-post Rahmenvereinbarung Zeiterfassung 2021 bis 2025
Das Land Rheinland-Pfalz hat ein neues, integriertes System im Zeitmanagement eingeführt. Im nächsten Schritt steht eine Erweiterung dieses Systems an.
Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord Stresemannstraße 3-5, 56068 Koblenz 56068 Koblenz Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen. Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Erfüllungsorte erstrecken sich über verschiedene Behörden in Rheinland-Pfalz mit zudem teilweise mehreren Standorten in Rheinland-Pfalz. Auf Teil B Leistungsbeschreibung und Teil B_Anlage_A_Standortinformationen_Mengengerüst_Staffel_2_und_3 sowie Staffeln 4 und 5 wird hingewiesen.
Erfüllungsorte sind insbesondere die Standorte bei folgenden Behörden/Standorten:
— Struktur- und Genehmigungsdirektion Nord,
— Landesschule für Blinde und Sehbehinderte,
— Pädagogisches Landesinstitut,
— Staatskanzlei Rheinland-Pfalz,
— Landesbetrieb Liegenschafts- und Baubetreuung,
— Statistisches Landesamt Rheinland-Pfalz,
— Amt für Bundesbau,
— Ministerium für Umwelt, Energie, Ernährung und Forsten,
— Landesbetrieb Daten und Information,
— Landesbibliothekszentrum...
Gegenstand der Beschaffung ist die Ergänzung eines Zeiterfassungssystems mit der Funktion Zeiterfassung und Zutrittskontrolle. Dies beinhaltet die Lieferung der technischen Ein-richtungen zur Erfassung der Zeiten und Steuerung des Zutritts (Terminals) einschließlich einer zentralen steuernden Software. Das System für die Zeiterfassung (Zeiterfassungsterminals, Zutrittsleser, kombinierte Zeiterfassungs-/Zutrittsterminals und Token mit der hierfür notwendigen Software) ist Gegenstand dieser Ausschreibung. Die Anbindung zum führenden Zeitwirtschaftssystem in IPEMA(R) muss zwingend über die Schnittstelle SAP-PDC (HR-PDC) erfolgen.
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.2.6) begründet keine Ansprüche und stellt einen geschätzten Wert dar.
Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. den Landesbetrieb Daten und Information.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Ort: Villingen-Schwenningen
NUTS-Code: DE136 Schwarzwald-Baar-Kreis
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYMFU
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.