Ausschreibung: Laboranalysesysteme für die Hämostaseologie Referenznummer der Bekanntmachung: VGV-KWO_Labor-2021-01
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Worms
NUTS-Code: DEB39 Worms, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67550
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://www.klinikum-worms.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Ausschreibung: Laboranalysesysteme für die Hämostaseologie
Das Zentrallabor der Klinikum Worms gGmbH führt an 365 Tagen im Jahr in einem 24- Stunden Betrieb Laboruntersuchungen für die verschiedenen Hauptfachabteilungen sowie die Belegabteilungen durch.
Gegenstand dieser Vergabe ist die Bereitstellung von 2 Labor-Analysesystemen gleicher Bauweise und identischer technischer Ausstattung für den Bereich der Hämostase im Rahmen eines Nutzungs- und Servicevertrags über eine Dauer von 5 Jahren mit der Option den Vertrag nach Ablauf der Festmietzeit zweimal um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern. Die Beschaffung beinhaltet außerdem Wartung, Instandhaltung und Prüfung der Geräte.
Die Geräte werden als Mietvertrag ohne Kaufoption einschließlich aller Kosten für Geräteinstallation inklusive Anbindung an das Laborinformationssystem (LIS) ausgeschrieben.
Bereitstellung sämtlicher zur Ergebniserstellung notwendiger Reagenzien und Materialien.
Klinikum Worms gGmbH
Gabriel-von-Seidl-Straße 81
67550 Worms
Gegenstand dieser Vergabe ist die Bereitstellung von 2 Labor-Analysesystemen gleicher Bauweise und identischer technischer Ausstattung für den Bereich der Hämostase im Rahmen eines Nutzungs- und Servicevertrags über eine Dauer von 5 Jahren mit der Option den Vertrag nach Ablauf der Festmietzeit zweimal um jeweils ein (1) Jahr zu verlängern. Die Beschaffung beinhaltet außerdem Wartung, Instandhaltung und Prüfung der Geräte.
Die Geräte werden als Mietvertrag ohne Kaufoption einschließlich aller Kosten für Geräteinstallation inklusive Anbindung an das Laborinformationssystem (LIS) ausgeschrieben.
Bereitstellung sämtlicher zur Ergebniserstellung notwendiger Reagenzien und Materialien.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Laboranalysesysteme für die Hämostaseologie
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: München
NUTS-Code: DE212 München, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 81829
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.werfen.com/en
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4Y9BR5BP
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Sofern ein Bieter oder Teilnehmer meint, einen Verstoß gegen Vergabevorschriften erkannt zu haben, ist der geltend gemachte Verstoß nachdem er erkannt worden ist, innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen zu rügen.
Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder Angebotsabgabe zu rügen. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, sind spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe zu rügen. Im Übrigen verweisen wir auf § 160 GWB.
Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein. Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht. Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
Ein wirksam erteilter Zuschlag kann nicht aufgehoben werden. Hat sich das Nachprüfungsverfahren durch Erteilung des Zuschlags, durch Aufhebung oder durch Einstellung des Vergabeverfahrens oder in sonstiger Weise erledigt, stellt die Vergabekammer auf Antrag eines Beteiligten fest, ob eine Rechtsverletzung vorgelegen hat. § 167 Absatz 1GWB gilt in diesem Fall nicht.