Aufforderung zur Verhandlung – Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez, Generalsanierung der Offenen Vollzugsabteilung, Fachplanung TA, Anl.-Gr. 1-3, 7 u. 8 gem. Teil 4 Absch. 2 HOAI Referenznummer der Bekanntmachung: 20D0462
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Diez
NUTS-Code: DEB1A Rhein-Lahn-Kreis
Postleitzahl: 65582
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.lbb.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Aufforderung zur Verhandlung – Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez, Generalsanierung der Offenen Vollzugsabteilung, Fachplanung TA, Anl.-Gr. 1-3, 7 u. 8 gem. Teil 4 Absch. 2 HOAI
Die Leistungen des Auftragnehmers (AN) umfassen die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anl.-Gr. 1-3,7 und 8, Leistungsphasen (LPH) 5-8 gem. § 55 HOAI für den Umbau und die Modernisierung/Generalsanierung eines Gebäudes zur Unterbringung von Gefangenen im offenen Vollzug der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez, (aufgr. von Eigenleistungen teilw. Wegfall von Grundleistungen bzw. Teilleistungen von Grundleistungen).
Ergänzt werden die Grundleistungen insbesondere durch folgende Besondere Leistungen:
— Einarbeitungsaufwand,
— Prüfen und Werten von Nebenangeboten,
— Mitwirken bei der Prüfung von bauwirtschaftlich begründeten Nachtragsangeboten.
Diez
Der Auftrag umfasst die Fachplanung Technische Ausrüstung, Anl.-Gr. 1-3,7 und 8, Leistungsphasen (LPH) 5-8 gem. § 55 HOAI für den Umbau und die Modernisierung/Generalsanierung des Gebäudes „offene Vollzugsabteilung“ der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez. Das Gebäude befindet sich außerhalb des umwehrten Bereichs der Justizvollzugs- und Sicherungsverwahranstalt Diez.
Das Gebäude wurde in den 70er Jahren errichtet und erhielt Ende der 90 er Jahre ein aufgestocktes Dachgeschoss.
Sowohl für die Gebäudesubstanz von Bauteilen wie z. B. Fenster, Türen, Bodenbelägen, für Feuchträume wie Wasch- und Duschräume, asbesthaltige Fassade als auch in Bezug auf die Haustechnik besteht erheblicher Sanierungsbedarf. Zudem entspricht das Gebäude nicht mehr den gültigen technischen Vorschriften und Sicherheitsanforderungen.
Es handelt sich um einen halbversetzten Baukörper mit 3 Geschossen und einer Teilunterkellerung. Die Dächer sind als Pultdachkonstruktion ausgeführt. Die Erschließung erfolgt über ein mittig angeordnetes Treppenhaus, im Rahmen der Baumaßnahme wird jeweils an den beiden Kopfseiten eine neue Fluchttreppe in Stahlkonstruktion angebaut, ebenso erhält das Gebäude zur behindertengerechten Erschließung einen Aufzug. Außenabmessungen des Gebäudes: 52,24 m x 17,49 m.
Zur Zeit wird das Gebäude schon als Offene Vollzugsabteilung genutzt. Untergebracht sind Hafträume (ohne eigenes WC), Dusch- und WC-Räume, Teeküchen, Gemeinschaftsräume und Büros, Pforte, im Untergeschoß Lager- und Technikräume sowie ein Sport- und Fitnessraum.
Nach der Generalsanierung bleibt die Nutzung als Offene Vollzugsabteilung erhalten. Untergebracht werden neben den Standarthafträumen auch behindertengerechte Hafträume, alle Unterkunftsräume mit eigenem WC, Kochküche/Essensausgabe, Gemeinschaftsräume, Schulungs- und Besprechungsräume, Pforte, im Untergeschoß Lager- und Technikräume, Wäscheräume und der Fitnessraum.
Wesentliche Maßnahmen im Rahmen der Sanierung:
— Rückbau der kompletten Installationen Elektro- und Versorgungstechnik,
— Rückbau der asbesthaltigen Fassade,
— Abbruch einzelner Trennwände,
— Einbau eines WC Raums einschließlich Inst.-Schacht für jeden Haftraum,
— Einbau eines neuen Aufzugs,
— Erneuerung der gesamten E-Technik und Versorgungstechnik.
Die Baumaßnahme wird in 2 Bauabschnitten ausgeführt, jeweils ein Bauabschnitt bleibt belegt.
Einzelne Räume wie die Pforte und der Wäsche- und Trockenraum werden während der Baumaßnahme in Containern untergebracht.
Zusammenstellung der BGF/BRI/Nutzflächen/Gesamtfläche der Baumaßnahmen:
— BGF: 2 250 m2,
— BRI: 7 000 m3,
— NF: 1 150 m2.
Zusammenstellung der geschätzten Baukosten nach DIN 276
— KG 410: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 420: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 430: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 470: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— KG 480: [Betrag gelöscht] EUR netto,
— Die Kosten der KG 400 betragen ingesamt: [Betrag gelöscht] EUR,
— Die Gesamtkosten (KG 300-600 DIN 276) betragen [Betrag gelöscht] EUR brutto.
Zusammenstellung der terminlichen Vorgaben:
Bauunterlage: liegt genehmigt vor
— AFU-Bau: 07.2021-12.2021,
— Vergabe Gewerke: 12.2021-09.2022,
— Bauausführung: 09.2022-02.2025.
Der AG behält sich eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungen entsprechend RBBau-Vertragsmuster vor. Die in den einzelnen Leistungsstufen zu erbringenden Grundleistungen der Leistungsphasen nach § 55 HOAI gliedern sich wie folgt: Leistungsstufe 2 (LPH 5 und 6), Leistungsstufe 3 (LPH 7) und Leistungsstufe 4 (LPH 8). Ein Rechtsanspruch auf Übertragung der Leistungen besteht nicht.
Bei stufenweiser Beauftragung kann der AN den Vertrag innerhalb einer Frist von einem Monat kündigen, wenn der AG die Leistungen für die jeweils folgende Stufe nicht innerhalb einer angemessenen Frist abruft. Eine solche angemessene Frist endet im Regelfall nicht vor Ablauf von 6 Monaten nach vollständiger Erfüllung der Leistungen der vorangegangenen Stufe.
Der Auftraggeber behält sich vor, die Verhandlungsgespräche in Form einer Videokonferenz durchzuführen od. den Zuschlag aufgrund der mit dem Honorarangebot in Textform eingereichten Präsentationen zu vergeben ohne Verhandlungsgespräche durchzuführen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Oberursel
NUTS-Code: DE718 Hochtaunuskreis
Postleitzahl: 61440
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
1. Bewerbergemeinschaften (BGen)
BGen, die sich erst nach der Einreichung des Teilnahmeantrages gebildet haben, werden nicht zugelassen. Mehrfachbewerbungen einzelner Mitglieder einer BG sind unzulässig u. führen zum Ausschluss aller betroffenen BGen.
Für jedes Mitglied der BG ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Liegt bei einem Mitglied einer BG ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Mitglied ersetzt werden.
Bei BGen sind nur ein Projektleiter und ein Bauleiter zu benennen. Die Leistungsabgrenzung innerhalb der BG ist darzustellen.
2. Eignungsleihe (§ 47 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche u. finanzielle sowie die technische u. berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten eines anderen Unternehmens in Anspruch zu nehmen u. erfüllt dieses Unternehmen die entsprechenden Eignungskriterien nicht od. liegt bei diesem Unternehmen ein zwingender Ausschlussgrund nach § 123 GWB od. ein fakultativer Ausschlussgrund nach § 124 GWB vor, so muss dieses Unternehmen ersetzt werden. Für jedes Unternehmen, dessen Kapazitäten in Anspruch genommen werden sollen, ist ein eigener mit den erforderlichen Angaben ausgefüllter Bewerbungsbogen einzureichen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Kapazitäten des anderen Unternehmens zur Verfügung stehen, hat er eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieses Unternehmens mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.
3. Unteraufträge (§ 36 VgV)
Beabsichtigt der Bewerber eine Unterauftragsvergabe, so hat der Bewerber die Teile des Auftrags, die er an Dritte zu vergeben beabsichtigt, u. – soweit bekannt – die Namen der vorgesehenen Unterauftragnehmer zu benennen. Der Bewerber hat mit dem Teilnahmeantrag im Bewerbungsbogen Angaben zu den vorgesehenen Unterauftragnehmern u. dessen Vertretern sowie Erklärungen zum Vorliegen von Ausschlussgründen zu machen. Zum Nachweis, dass dem Bewerber die erforderlichen Mittel der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen, hat er vor Zuschlagserteilung entsprechende Verpflichtungserklärungen vorzulegen.
4. Vergabeunterlagen/Teilnahmeantrag
Für den Teilnahmeantrag sind die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Formulare bzw. die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) zu verwenden u. bei der unter Ziffer I.1) angegebenen Kontaktstelle vollständig ausgefüllt, elektronisch in Textform (§ 126b BGB) u. in deutscher Sprache über den Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz (VMP RLP) einzureichen. Die Unterlagen sind im Projektraum im Bereich „Teilnahmeanträge“ hochzuladen.
Eine Unterschrift od. Signatur auf dem Bewerbungsbogen ist nicht erforderlich. Es ist jedoch zwingend an der dafür vorgesehenen Stelle der Name der bevollmächtigten, natürlichen Person anzugeben, die für den Bewerber die Eigenerklärung abgibt.
Der Teilnahmeantrag muss die im Bewerbungsbogen geforderten Erklärungen u. Nachweise enthalten. Die Angaben sind wahrheitsgemäß zu machen. Änderungen des Bewerbers an seinen Eintragungen müssen zweifelsfrei sein. Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.
Nicht form- u. fristgerecht od. in Papierform eingereichte Teilnahmeanträge/ Bewerbungsbögen u. Unterlagen bzw. formlose Anträge, die nicht unter Verwendung der Formulare des Auftraggebers bzw. der EEE gestellt werden, werden vom weiteren Vergabeverfahren ausgeschlossen.
5. Erhalt der Vergabeunterlagen/Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich auf dem VMP RLP zur Verfügung gestellt. Diese können dort kostenlos bis zum Schlusstermin für den Eingang der Angebote od. Teilnahmeanträge (vgl. Ziff. IV.2.2) heruntergeladen u. Nachrichten der Vergabestelle eingesehen werden. Es gelten hierfür die AGB des VMP RLP.
6. Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich über den VMP RLP.
Bekanntmachungs-ID: CXPLYYDYC1M.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: http://www.mwvlw.rlp.de
Gemäß § 160 Absatz 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) ist ein Verstoß gegen Vergabevorschriften innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen nach Erkenntnis gegenüber dem Auftraggeber zu rügen.
Bei Zurückweisung einer Rüge beträgt die Frist für die Beantragung eines Nachprüfungsverfahrens vor der Vergabekammer 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen.
Die Feststellung der Unwirksamkeit eines öffentlichen Auftrags nach § 135 Abs. 1 GWB ist gem. § 135 Abs. 2 GWB in einem Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union geltend zu machen.