Industriereinigung – MHKW Referenznummer der Bekanntmachung: VGA0998EU
Auftragsbekanntmachung – Sektoren
Dienstleistungen
Abschnitt I: Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Ludwigshafen
NUTS-Code: DEB34 Ludwigshafen am Rhein, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 67063
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.twl.de
Abschnitt II: Gegenstand
Industriereinigung – MHKW
Reinigung der durch TWL – im Auftrag des Eigentümers GML – betriebenen Müllverbrennungsanlage (u. a. Kesselhaus, Rauchgasreinigungsanlage).
Reinigung der durch TWL – im Auftrag des Eigentümers GML betriebenen Müllverbrennungsanlage (u. a. Kesselhaus, Rauchgasreinigungsanlage).
Um 2-mal 12 Monate
Verlängerung um 2-mal 12 Monate
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden.
(Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.
Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern.):
1. Firmenprofil des Bewerbers (Angabe der wichtigsten Eckdaten wie z. B., Mitarbeiteranzahl, Standorte, Unternehmensstruktur, etc.),
2. Nachweis über die Eintragung in das Berufs- oder Handelsregister, oder eine gleichwertige Urkunde oder Bescheinigung einer zuständigen Verwaltungsbehörde oder eines Gerichts des Herkunftslandes des Bewerbers (nicht älter als 3 Monate, Kopie ausreichend),
3. Nachweis über Mitgliedschaft in einer Berufsgenossenschaft,
4. Eigenerklärung, dass er die Pflicht zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nicht verletzt oder verletzt hat, vgl. § 123 Abs. 4 GWB,
5. Eigenerklärung, dass er keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf seine Fachkunde, Leistungsfähigkeit und Zuverlässigkeit (Eignung) abgibt oder diese Auskünfte unberechtigt nicht erteilt, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 8 GWB,
6. Eigenerklärung, dass keine nachweislich begangene schwere Verfehlung vorliegt, durch die die Zuverlässigkeit des Bewerbers oder einer Person, die für das Unternehmen verantwortlich handelt, in Frage gestellt wird, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 3 GWB.
Ein Verhalten ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn eine Person, die für die Führung der Geschäfte verantwortlich handelt, selbst gehandelt hat oder ein Aufsichts- oder Organisationsverschulden dieser Person im Hinblick auf das Verhalten einer anderen für das Unternehmen handelnden Person vorliegt, vgl. § 123 Abs. 3 GWB.
7. Eigenerklärung, dass er einen Verhaltensstandard niedergelegt hat, diesen in seinem Unternehmen kommuniziert und seine relevanten Geschäftsprozesse danach ausgerichtet hat. Ziel des Verhaltensstandards ist die Gewährleistung integren Geschäftsverhaltens im Sinne einer präventiven Antikorruptionsmaßnahme,
8)a) Eigenerklärung zur verbindlichen Anerkennung des Landestariftreuegesetzes (LTTG) Rheinland-Pfalz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben vom 1.12.2010 (GVBl.2010, Nr. 20, S. 426 ff. vom 13.12.2010),
8)b) Eigenerklärung folgenden Inhalts: „Hiermit erklären wir, dass wir unseren Mitarbeitern den im o. a. LTTG-Gesetz geforderten Mindestlohn zahlen und den Auftraggeber wegen eventueller Ansprüche freistellen.
Diese Verpflichtung übernehmen wir auch für Unternehmen, die wir mit der Erfüllung unserer Verpflichtungen gegenüber dem Auftraggeber beauftragen.“
9. Bewerbergemeinschaften haben mit ihrem Teilnahmeantrag eine von allen Mitgliedern unterzeichnete Erklärung abzugeben:
— in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt wird,
— in der alle Mitglieder aufgeführt sind und ein bevollmächtigter Vertreter bezeichnet wird,
— dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und insbesondere zur Abgabe des Teilnahmeantrags, zur Angebotsabgabe sowie zum Abschluss und zur Durchführung des Vertrages bevollmächtigt ist,
— dass alle Mitglieder sich als Gesamtschuldner verpflichten und als solche haften, auch über die Auflösung der Bieter bzw. Arbeitsgemeinschaft hinaus.
Ansonsten wird die Bewerbergemeinschaft zwingend ausgeschlossen.
Folgende Erklärungen müssen in der nachfolgenden Reihenfolge geordnet mit dem Teilnahmeantrag abgegeben werden:
Fehlen im Teilnahmeantrag vom Auftraggeber geforderte Nachweise oder Erklärungen, kann der Auftraggeber diese in einer von ihm gesetzten Frist nachverlangen. Werden die Erklärungen oder Nachweise nicht innerhalb der Frist vorgelegt, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der zuständigen Stelle nachzufordern:
1. Eigenerklärung jeweils zu Umsatz und Lieferungen/Leistungen, jeweils für die letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre,
2. Eigenerklärung zum Umsatz für mit der auszuschreibenden Maßnahme vergleichbaren Lieferungen/Leistungen in den letzten 3 Geschäftsjahren unter Angabe des Eigenleistungsanteils,
3. Nennung von mindestens 3 Referenzen bei Energieversorgungsunternehmen aus der Europäischen Union, nicht älter als 3 Jahre, die in Umfang und Leistung denen der Ausschreibung entsprechen,
4. Bonitätsnachweis über Eigenauskunft (Creditreform, Bürgel Wirtschaftsinformationen oder vergleichbar), nicht älter als 6 Monate,
5. Eigenerklärung, dass über das Vermögen des Bewerbers kein Insolvenzverfahren oder vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden ist oder mangels Masse abgelehnt worden ist, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
6. Eigenerklärung, dass sich das Unternehmen nicht in Liquidation befindet, vgl. § 124 Abs. 1 Nr. 2 GWB,
7. Nachweis von Haftpflichtversicherungen (Unternehmenshaftpflicht, Berufshaftpflicht) mit Angabe der Deckungssummen für Sach-, Personen- und Vermögensschäden.
1. Personal: Für die zuständige Niederlassung ist die Anzahl der kurzfristig regelmäßig einsetzbaren Mitarbeiter anzugeben (nur sozialversicherungspflichtiges Personal und im Fall ausländischer Mitarbeiter nur mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren), abgeschlossene Ausbildung des Personals in einem technischen Handwerksberuf,
2. Anzahl der ständig vor Ort anwesenden Mitarbeiter (5 x 8): 4 Personen inkl. Objektleiter, Reaktionszeit bei kurzfristigem Personalabruf von 2 Mann max. 4 Stunden,
3. Objektleitung: Auftragnehmer setzt für die Organisation und Kontrolle der Reinigungsarbeiten ausreichend deutschsprachiges Aufsichtspersonal mit mind. technischer Ausbildung ein,
4. Arbeitskleidung: Auftragnehmer stattet sein eingesetztes Personal mit einheitlicher Berufskleidung (Namenskennzeichnung) und persönlicher Schutzausrüstung (Helm, Schutzmaske, Sicherheitsschuhe, ggf. Schutzanzüge usw.) aus,
5. Gesundheitszeugnis: Der Auftragnehmer verpflichtet sich für alle Arbeitskräfte, deren Einsatz es erfordert, Gesundheitszeugnisse nach dem IfSG vorzulegen,
6. Bei den zum Einsatz kommenden Personal müssen 100 % auf Maskentauglichkeit G26 untersucht sein und mindestens 2 Mitarbeiter einen gültigen Gabelstaplerführerschein besitzen,
7. Geräte: Alle eingesetzten Maschinen, Geräte und Reinigungsmittel müssen mit einem TÜV- oder Gefährdungsklassesiegel nach BGV A3 (oder gleichwertig) gut sichtbar gekennzeichnet sein,
8. Sicherheit und Zuverlässigkeit: zertifizierungsnachweis DIN ISO 9000ff -oder gleichwertig- sofern vorhanden. Erklärung über das Vorhandensein eines Qualitätsmanagement sowie eines SCC-Zertifikates oder gleichwertig,
9. Die Bewerber müssen finanziell, wirtschaftlich, fachlich, technisch und logistisch in der Lage sein, die Bereiche der Müllverbrennungsanlage zuverlässig und fristgemäß mit eigenem Personal zu säubern. Subunternehmer – die ebenfalls die geforderten Voraussetzungen erfüllen müssen – sind im Auftragsfall zu benennen und vom Auftraggeber zu genehmigen. Die personelle Ausstattung muss ausreichend sein um kurzfristige Sonderreinigungen bei Betriebsstörungen realisieren zu können,
10. Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftragsgebers (AEB, ZVB-Dienst, FFO – siehe unter: https://www.twl.de/das-ist-twl/ueber-uns/lieferanteninformationen/), die Fremdfirmen- und Betriebsordnung, sowie die BGR 500 sind zwingend einzuhalten.
Schritt 1 des Ausschreibungsverfahrens – Teilnahmewettbewerb:
Eine Kostenerstattung oder Entschädigungsleistung für die Teilnahme an dem Verfahren wird nicht gewährt.
Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache einzureichen. Der Teilnahmeantrag ist an Hand der in dieser Bekanntmachung enthaltenen Informationen und Vorgaben zu erstellen und muss alle in der Bekanntmachung geforderten Angaben, Nachweise und Unterlagen vollständig und zweifelsfrei beinhalten. Alle geforderten Angaben/Erklärungen und Nachweise sind ebenfalls in deutscher Sprache einzureichen. Soweit Eigenerklärungen verlangt werden, behält sich der Auftraggeber vor, die Bestätigung der jeweils zuständigen Stelle nachzufordern der Teilnahmeantrag kann nur berücksichtigt werden, wenn in den angeforderten Unterlagen die unter Punkt III.1.1) bis einschließlich III.1.3) genannten Mindestbedingungen erfüllt werden und alle Unterlagen, Nachweise und Informationen vollständig und fristgerecht eingehen. Teilnahmeanträge mit fehlenden Unterlagen, unvollständigen oder fehlenden Angaben und Nachweisen zu den Mindestbedingungen können vom Wettbewerb ausgeschlossen werden. Die Vergabestelle behält sich vor, ohne hierzu verpflichtet zu sein oder ohne dass hierauf ein Anspruch besteht, Erklärungen und Nachweise (auch bei Mindestbedingungen) in einer von ihr gesetzten Frist nachzufordern.
Anhand der angeforderten Angaben, Unterlagen und Nachweisen werden die eingereichten Antworten geprüft und ausgewertet. Die Vergabestelle behält sich vor, falls eine Vielzahl von Bewerbungen eingehen und alle Mindestbedingungen nachgewiesen und belegt wurden, die Zahl der Bewerber soweit zu verringern, dass ein angemessenes Verhältnis zwischen den Besonderheiten des Vergabeverfahrens und dem zu seiner Durchführung erforderlichen Aufwand sichergestellt ist. Die Auswahl erfolgt in diesem Fall nach den besten Referenzen in vergleichbaren Projekten.
Bewerber, die die Eignungskriterien erfüllt haben (erfolgreiche Bewerber), werden zur Angebotsabgabe aufgefordert.
Bewerber, die die Eignungskriterien nicht erfüllen, werden vom weiteren Ausschreibungsverfahren ausgeschlossen.
Alle Schriftstücke (Teilnahmeanträge, Angebote, Protokolle, etc.) sind in deutscher Sprache zu verfassen. Bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit der Projektdurchführung wird von dem eingesetzten Führungspersonal das Beherrschen der deutschen Sprache in Wort und Schrift vorausgesetzt.
5 % Vertragserfüllungsbürgschaft (optional) der Brutto-Auftragssumme.
Es gelten die Vertragsbedingungen des Auftragsgebers ZVB-Dienst, AEB; FFO – siehe unter: https://www.twl.de/das-ist-twl/ueber-uns/lieferanteninformationen/
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.mwvlw.rlp.de