Beschaffung von 2 Abfallsammelfahrzeugen Referenznummer der Bekanntmachung: 2021-70-1933-EO
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB11 Koblenz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.koblenz.de
Abschnitt II: Gegenstand
Beschaffung von 2 Abfallsammelfahrzeugen
Beschaffung von 2 Abfallsammelfahrzeugen.
Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) zul. Gesamtgewicht 26 000 kg
Kommunaler Servicebetrieb
Hans-Böckler Straße 8
56070 Koblenz
1 Stück: Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug nach EN 1501-1 zul. Gesamtgewicht 26 000 kg; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501-1 mit 22 m3 Aufbauvolumen und High-Level-Automatiklifter für Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3 nach EN 1501-5 als Hecklader; Fahrerhaus mittellang.
Die genauen technischen Mindestbedinungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Lieferfristen:
Die vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens bis zum 23.10.2022 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 14.10.2021 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Vom Bieter können kürzere Lieferzeiten angeboten werden, die im Rahmen der Angebotswertung
Entsprechend der Wertungsmatrix E-1 Berücksichtigung finden.
Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug (Hecklader) zul. Gesamtgewicht 26 Mg
Kommunaler Servicebetrieb
Hans-Böckler Straße 8
56070 Koblenz
1 Stück: Dreiachs-Abfallsammelfahrzeug nach EN 1501-1 zul. Gesamtgewicht 26 000 kg; inkl. Abfallsammelaufbau nach EN 1501-1 mit 22 m3 Aufbauvolumen und High-Level-Automatiklifter für
Abfallgefäße gem. EN 840-1/-2/-3 nach EN 1501-5 als Hecklader; Fahrerhaus mit 3 Beifahrersitzen.
Die genauen technischen Mindestbedinungen ergeben sich aus den Vergabeunterlagen.
Lieferfristen:
Die vollständige Lieferung der Fahrzeuge ist spätestens bis zum 23.10.2022 zu bewirken (Lieferfrist), sofern der Zuschlag bis zum 14.10.2021 erteilt wurde. Erfolgt der Zuschlag später, verlängert sich die Lieferfrist entsprechend. Vom Bieter können kürzere Lieferzeiten angeboten werden, die im Rahmen der Angebotswertung entsprechend der Wertungsmatrix E-1 Berücksichtigung finden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Rechtsform Bietergemeinschaft: gesamtschuldnerisch haftend mit bevollmächtigtem Vertreter
Das Landesgesetz zur Gewährleistung von Tariftreue und Mindestentgelt bei öffentlichen Auftragsvergaben (Landestariftreuegesetz-LTTG) verpflichtet öffentliche Auftraggeber öffentliche Aufträge ab einem geschätzten Netto-Auftragswert von [Betrag gelöscht] EUR nur an solche Unternehmen zu vergeben, die bei Angebotsabgabe schriftlich eine Tariftreueerklärung bzw. eine Mindestentgelterklärung vorlegen.
Bieter mit Sitz im Inland sowie deren Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräfte, mit Sitz im Inland, haben eine Verpflichtungserklärung abzugeben, einen Mindestlohn zuzahlen
Maßgeblicher Zeitpunkt für die Angaben ist das Datum der Freigabe der Unterlagen auf der e-Vergabeplattform/der Bekanntmachung.
Bei Bedarf
Vordruck 234 – Erklärung Bieter / Arbeitsgemeinschaft
Vordruck 235 – Verzeichnis der Leistungen / Kapazitäten anderer Unternehmern
Präqualifizierte Unternehmen führen den Nachweis der Eignung durch den Eintrag in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis). Bei Einsatz von Nachunternehmen ist auf gesondertes Verlangen nachzuweisen, dass diese präqualifiziert sind oder die Voraussetzung für die Präqualifikation erfüllen.
Nicht präqualifizierte Unternehmen haben zum Nachweis der Eignung mit dem Angebot das ausgefüllte Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung“ (Vordruck liegt den Vergabeunterlagen bei) vorzulegen. Bei Einsatz von Nachunternehmen sind auf gesondertes Verlangen die Eigenerklärungen auch für diese abzugeben. Sind die Nachunternehmen präqualifiziert, reicht die Angabe der Nummer, unter der diese in der Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e. V. (Präqualifikationsverzeichnis) geführt werden.
Gelangt das Angebot in die engere Wahl, sind die Eigenerklärungen (auch die der Nachunternehmen) auf gesondertes Verlangen durch Vorlage der in der „Eigenerklärung zur Eignung“ genannten Bescheinigungen zuständiger Stellen zu bestätigen.
— Je eine Referenzbescheinigung für 3 Referenzen,
— Zahl der in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren jahresdurchschnittlich beschäftigten Arbeitskräften gegliedert nach Lohngruppen (alternative Aufgliederung nach Berufsgruppen ist zulässig) einschl. extra ausgewiesenen Leitungspersonal,
— Gewerbeanmeldung,
— Handelsregisterauszug,
— Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- u. Handelskammer,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes,
— Freistellungsbescheinigung nach § 48b EStG,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung der Sozialversicherung (Krankenkasse),
— Qualifizierte Unbedenklichkeitsbescheinigung des zuständigen Versicherungsträgers mit Angaben der Lohnsummen (Berufsgenossenschaft).
Bescheinigungen, die nicht in deutscher Sprache abgefasst sind, ist eine Übersetzung in die deutsche Sprache beizufügen.
— Gängige Ersatzteile sind innerhalb von 24 Stunden am Standort Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz zur Verfügung zu stellen. Die Ersatzteilversorgung am Standort Koblenz muss für 10 Jahre gewährleistet sein,
— Der Bieter hat eine Servicereaktionszeit von max. 24 Stunden (an Werktagen) nach Meldungseingang sicherzustellen. Im Reparaturfall haben auf Anforderung geschulte Monteure mit entsprechender Ausrüstung innerhalb von 24 Stunden die Reparaturarbeiten am Standort des Kommunalen Servicebetriebs Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz aufzunehmen. Sollten erforderliche Reparaturen nicht am Standort Koblenz, Hans-
Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz möglich sein, ist der Auftragnehmer verpflichtet im Servicefall und auf Anforderung durch den Auftraggeber, das Fahrzeug am Geschäftsort des Auftraggebers Kommunalen Servicebetriebs Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz abzuholen und nach erfolgtem Service wieder auszuliefern. Das Servicekonzept ist vom Bieter auf Formblatt D-3.1 für Los 1 bzw. auf Formblatt D-3.2 für Los 2 zu erläutern. Die Formblätter D-3.1 bzw. D-3.2 sind mit dem Angebot vorzulegen.
Vertragsstrafen § 11 VOB/B
Bei Überschreitung der als Vertragsfrist vereinbarten Einzelfristen oder der Frist für die Vollendung für jeden Werktag des Verzuges 0,3 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer.
Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 3,0 v. H. der im Auftragsschreiben genannten Auftragssumme ohne Umsatzsteuer begrenzt.
— Skizzen und vollständige technische Beschreibungen der Lieferumfänge, sowie die Achslastberechnungen nach EN 1501-1 der angebotenen Fahrzeuge, Aufbauten, des Rückraumüberwachungssystems und Lifter sind je Los einzureichen, auf das geboten wird. Aus den technischen Beschreibungen müssen sich die in den Leistungsverzeichnissen geforderten Lieferumfänge, sowie sonstige bei Auslieferung enthaltenen Serien oder Sonderausstattungen der Hersteller der Fahrzeuge bzw. Aufbauten, des Rückraumüberwachungssystems und Lifter vollständig nachvollziehen lassen. (gem. A-19)
— Zu Los 2 ist zusätzlich eine vermasste Skizze und g.g.f. Fotos mit dem Angebot einzureichen, das die Anordnung der Fahrer- und sämtlicher Beifahrersitze in der Fahrerkabine darstellt. Die Darstellungen müssen geeignet sein, um zu beurteilen, ob die Anforderungen der Technischen Beschreibung nach C-2 Ziffer C-2.1.31 eingehalten werden. (gem. A-19)
— Auf besonderes Verlangen der Vergabestelle können Bieter von der Vergabestelle aufgefordert werden, ein dem angebotenen vergleichbaren Fahrzeug beim Kommunalen Servicebetrieb Koblenz, Hans-Böckler-Straße 8, 56070 Koblenz im Rahmen der Angebotsaufklärung vorzustellen. Dies hat innerhalb von 10 Arbeitstagen nach Aufforderung zu erfolgen. Kosten für die Bemusterung werden nicht erstattet.
Abschnitt IV: Verfahren
Stadtverwaltung Koblenz
Zentrale Vergabestelle
Willi-Hörter-Platz 1
56068 Koblenz
Über
Gem. § 55 VgV sind bei der Öffnung der Angebote keine Bieter bzw. deren Bevollmächtigte zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Elektronische Kommunikation:
Die gesamte Kommunikation erfolgt bei allen Vergabeverfahren ausschließlich in elektronischer Form über die E-Vergabeplattform. Die in der Kommunikation dargelegten Sachverhalte werden Bestandteil des Angebotes. Dies umfasst u. a. die Beantwortung von Bieterfragen zum Vergabeverfahren und Zurverfügungstellung von zusätzlichen Informationen sowie Austauschseiten. Die Vollständigkeit obliegt alleine dem Bieter.
Datenschutzgrundverordnung:
Mit Abgabe eines Angebotes/Teilnahmeantrag erklärt der Bieter/Bewerber, dass er die Vorgaben der Datenschutzgrundverordnung bei der Verarbeitung der personenbezogenen Daten beachtet hat und dies gegenüber dem AG jederzeit durch Vorlage geeigneter Dokumente nachweisen kann. Er hat insbesondere alle ggf. erforderlichen Einwilligungen eingeholt und die erforderlichen Informationen an seine Mitarbeiter weitergeleitet.
Bekanntmachungs-ID: CXP6YYHY55U
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Als Rechtsbehelf kann ein Nachprüfungsauftrag bei der unter VI.4.1) genannten Stelle gestellt werden.
Wir weisen ausdrücklich auf die Ausschlusswirkungen des § 160 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB), insbesondere auf die Frist des § 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB hin.
Bieter und ggf. Bewerber, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden vor dem Zuschlag gem. § 134 GWB informiert.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland