Paket- und Expressdienst der Bundeswehr national Referenznummer der Bekanntmachung: Q/E3FF/R1942
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DE Deutschland
Postleitzahl: 56073
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.evergabe-online.de/
Abschnitt II: Gegenstand
Paket- und Expressdienst der Bundeswehr national
Zur Versorgung der militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland sind flächendeckend Pakete im Haus-zu-Haus-Verkehr zu befördern.
Paket-und Expressdienst der Bundeswehr national Los 1
Zur Versorgung der militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland sind flächendeckend Pakete im Standardversand im Haus-zu-Haus-Verkehr zu befördern.
Der Auftraggeber behält sich vor den Vertrag bis zu 3 Mal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber behält sich vor den Vertrag bis zu 3 Mal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Paket- und Expressversand der Bundeswehr national Los 2
Zur Versorgung der militärischen und zivilen Dienststellen der Bundeswehr in der Bundesrepublik Deutschland sind flächendeckend Pakete im Expressversand im Haus-zu-Haus-Verkehr zu befördern.
Der Auftraggeber behält sich vor den Vertrag bis zu 3 Mal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Der Auftraggeber behält sich vor den Vertrag bis zu 3 Mal für jeweils 1 Jahr zu verlängern (Verlängerungsoption).
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— umfassendes Firmenprofil (u. a. Organisation. Dienstleistungsspektrum, Leistungscharakteristik), vgl. Anlage 16,
— aktueller Handels-, Partnerschafts- oder Berufsregisterauszug, nicht älter als ein Jahr (in Kopie), vgl. Anlage 16,
— B-V34 – Erklärung Nichtvorliegen zwingender und fakultativer Ausschlussgründe (Anlage E3),
— bevollmächtigter Vertreter für Bietergemeinschaft, Anlage E6 (soweit zutreffend, vgl. Anlage E2),
— Unterauftragnehmer müssen die Anforderungen der Anlage E4 erfüllen (vgl. Anlage E2),
— Verschwiegenheit des Personals.
Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur Verschwiegenheit in Bezug auf alle personenbezogenen und betrieblichen Daten zu verpflichten, die bei der Auftragserfüllung bekannt werden (vgl. Anlage E2).
Der Bieter erklärt, dass das von ihm eingesetzte Personal zur Verschwiegenheit verpflichtet wird (vgl. Anlage E2).
— Bonitätsnachweis nicht älter als ein Jahr (Bankerklärung zur finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit), vgl. Anlage 16,
— Unbedenklichkeitsbescheinigung Finanzamt, nicht älter als ein Jahr, vgl. Anlage 16,
— Angabe des Umsatzes der letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahre (vgl Anlage E2),
— Berufshaftpflichtversicherung in Höhe von mind. [Betrag gelöscht] EUR (vgl. Anlage E2 sowie Anlage 16).
— Referenzen (Anlage E5), vgl. Anlage E2 sowie Anlage 16,
— Nachweis Zertifizierung DIN ISO 9001 (vgl. Anlage E2 sowie Anlage 16),
— Gefahrgut.
Es sind Güter der Gefahrgutklasse 2-6 sowie 8 und 9 (Klasse 7 nur freigestellte Versandstücke) zu transportieren.
Bei Gefahrguttransporten darf nur zuverlässiges und entsprechend qualifiziertes Personal eingesetzt werden. Gleiches gilt für Unterauftragnehmer.
Der Bieter erklärt, dass die Voraussetzungen zum Transport von Gefahrgut erfüllt werden und sichert die Einhaltung aller Auflagen beim Transport von Gefahrgut, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR) zu (vgl. Anlage E2).
Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch von diesen die Voraussetzungen zum Transport von Gefahrgut erfüllt werden und die Einhaltung aller Auflagen beim Transport von Gefahrgut, insbesondere der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB/ADR) zugesichert wird (vgl. Anlage E2).
Der Bieter sichert zu, dass bei Gefahrguttransporten nur zuverlässiges und qualifiziertes Personal eingesetzt wird (vgl. Anlage E2).
Sofern Unterauftragnehmer eingesetzt werden wird zugesichert, dass auch diese bei Gefahrguttransporten nur zuverlässiges und qualifiziertes Personal einsetzen (vgl. Anlage E2).
— Abrufverfahren:
Vom Bieter ist ein Abrufverfahren anzubieten und zu beschreiben, das den Vorgaben der Leistungsbeschreibung gerecht wird (vgl. Anlage E2 sowie Anlage 16).
Abschnitt IV: Verfahren
Entfällt
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Die zur Nutzung der e-Vergabe-Plattform einzusetzenden elektronischen Mittel sind die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform. Diese werden über die mit „Anwendungen“ bezeichneten Menüpunkte auf www.evergabe-online.de zur Verfügung gestellt. Hierzu gehören für Unternehmen der Angebots-Assistenten (AnA) und der Signatur-Client für Bieter (Sig-Client) für elektronische Signaturen sowie das LV-Cockpit (www.lv-cockpit.de).
Die technischen Parameter zur Einreichung von Teilnahmeanträgen, Angeboten und Interessensbestätigungen verwendeten elektronischen Mittel sind durch die Clients der e-Vergabe-Plattform und die elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform bestimmt. Verwendete Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren sind Bestandteil der Clients der e-Vergabe-Plattform sowie der Plattform selber und der elektronischen Werkzeuge der e-Vergabe-Plattform.
Weitergehende Informationen stehen auf https://www.evergabe-online.info bereit.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bonn
Postleitzahl: 53123
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
§ 160 GWB Einleitung, Antrag:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 GWB durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 GWB bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2 GWB. § 134 Absatz 1 Satz 2 GWB bleibt unberührt.
§ 134 GWB Informations- und Wartepflicht
https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html
§ 135 Unwirksamkeit