Ex-post Rahmenvereinbarung Spracherkennungssystem Referenznummer der Bekanntmachung: 850-000-005104
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: DEB
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
NUTS-Code: DEB35 Mainz, Kreisfreie Stadt
Postleitzahl: 55118
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://ldi.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Ex-post Rahmenvereinbarung Spracherkennungssystem
Gegenstand der Rahmenvereinbarung sind der Bezug von Softwarelizenzen, die zugehörige Softwarepflege, Support, der Kauf von Hardware und der Bezug von Dienstleistungen wie Einführungsunterstützung und Training.
Näheres ergibt sich insbesondere aus Teil B Leistungsbeschreibung.
Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz (JM) Ernst-Ludwig-Str. 3 55116 Mainz Die Leistungen sind innerhalb des Landes Rheinland-Pfalz zu erbringen.
Der Leistungsort ist die jeweils in der Bestellung genannte Lieferadresse. Die Lieferung erfolgt nach Wahl des Auftraggebers frei Haus bzw. frei Verwendungsstelle; Versand sowie Transportkosten werden nicht in Rechnung gestellt.
Eine aktuelle Übersicht über die bezugsberechtigten Stellen ist unter https://bus.rlp.de/behoerdenverzeichnis#start zu finden.
Ziel ist die Ausstattung von Endbenutzerarbeitsplätzen zur eigenständigen Erfassung und Finalisierung diktierter Texte. Die Erfassung erfolgt überwiegend über Diktiermikrofone als Peripherie, in gewissem Maße auch durch Laden von Diktatdateien aus digitalen Diktiergeräten.
Näheres ergibt sich insbesondere aus Teil B Leistungsbeschreibung.
Die Angabe des geschätzten Wertes nach Ziff. II.2.6) begründet keine Ansprüche und stellt einen geschätzten Wert dar.
Die Angabe unter Ziff. I.1) gibt die Behörde an, welche das Beschaffungsverfahren durchführt. Vertragspartner der Rahmenvereinbarung des Auftragnehmers ist das Land Rheinland-Pfalz, vertr. d. das Ministerium der Justiz Rheinland-Pfalz.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Hürth
NUTS-Code: DEA27 Rhein-Erft-Kreis
Postleitzahl: 50354
Land: Deutschland
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bei den unter Ziffer II. 1.7 und V. 2.4 genannten Werten handelt es sich um fiktive Angaben, die aufgrund technischer Vorgaben gemacht werden mussten. Die tatsächlichen Auftragswerte können zum Schutz berechtigter Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse nicht offengelegt werden.
Bekanntmachungs-ID: CXPDYYDYML2.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131160
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54290
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://www.add.rlp.de
Gemäß §§ 160 ff GWB erteilt der Auftraggeber folgende Hinweise:
Vergabestelle ist der Landesbetrieb Daten und Information Rheinland-Pfalz (LDI), Valenciaplatz 6, 55118 Mainz, Telefax: [gelöscht].
Die Vergabestelle ist Adressatin bei Rügen.
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen / Bewerber / Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 Abs. 3 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB lautet:
Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht ab-helfen zu wollen, vergangen sind. Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.