Gebäudereinigung im Landkreis Alzey-Worms (Unterhalts-/Grundreinigung, Glasreinigung in Losen)
Bekanntmachung vergebener Aufträge
Ergebnisse des Vergabeverfahrens
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Nationale Identifikationsnummer: 07331003
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Alzey
NUTS-Code: DEB3B Alzey-Worms
Postleitzahl: 55232
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: +49 6731 / 408-84444
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: http://www.kreis-alzey-worms.eu
Abschnitt II: Gegenstand
Gebäudereinigung im Landkreis Alzey-Worms (Unterhalts-/Grundreinigung, Glasreinigung in Losen)
Verschiedene Reinigungsleistungen (Unterhaltsreinigung, Grundreinigung, Glasreinigung).
Landkreis Alzey-Worms
Unterhalts-/Grundreinigung in 10 Objekten (ca. 3,3 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Landkreis Alzey-Worms
Unterhalts-/Grundreinigung in 16 Objekten (ca. 3,2 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Landkreis Alzey-Worms
Unterhalts-/Grundreinigung in 6 Objekten (ca. 3,1 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Landkreis Alzey-Worms
Unterhalts-/Grundreinigung in 8 Objekten (ca. 2,5 Mio. m2 Jahresreinigungsfläche in der Unterhaltsreinigung).
Landkreis Alzey-Worms
Glas- und Rahmenreinigung in 26 Objekten (ca. 15 000 m2 Glasfläche jährlich).
Landkreis Alzey-Worms
Glas- und Rahmenreinigung in 14 Objekten (ca. 12 000 m2 Glasfläche jährlich).
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt V: Auftragsvergabe
1 — Unterhalts/Grundreinigung
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Düren
NUTS-Code: DEA26 Düren
Postleitzahl: 52351
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.peterhoff.de
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Alle Bieter müssen vor Abgabe ihres Angebots einen Objektbesichtigungstermin wahrnehmen (Termine sind vorgesehen für den 23.3.2021). Bieter ohne Teilnahme werden ausgeschlossen. Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs ist die Objektbesichtigung noch nicht erforderlich.
In den Vergabeunterlagen werden im Sinne von Leistungs- und Funktionsanforderungen Unter- und Obergrenzen für die durchschnittlichen Leistungswerte der Unterhaltsreinigung pro Raumgruppe und der Grundreinigung definiert. Liegt der kalkulierte Wert für mind. eine Raumgruppe und/oder für die Grundreinigung außerhalb der Grenzwerte, wird das Angebot für das jeweilige Los von der Wertung ausgeschlossen.
Wird für die Unterhaltsreinigung in mindestens einem Objekt ein Stundenverrechnungssatz kalkuliert, der nicht mindestens 70 % über dem maßgeblichen Tariflohn liegt, hat der Bieter seinem Angebot für alle Positionen seiner Stundenverrechnungssatz-Kalkulation ausführliche, realistische und nachvollziehbare Berechnungen und Erläuterungen beizufügen. Eine detaillierte Prüfung der Angaben durch den Auftraggeber bleibt vorbehalten.
Für die Lose 1 bis 4 (Unterhalts-/Grundreinigung) ist eine Zuschlagslimitierung vorgesehen. Jeder Bieter kann alle Lose anbieten, den Zuschlag aber für maximal 2 dieser 4 Lose erhalten.
Dafür gelten folgende Regeln: Für jedes Los erfolgt eine eigenständige Wertung. Liegt ein Bieter in genau einem oder 2 Losen nach Punkten auf dem ersten Platz, erhält er dafür den Zuschlag. Erreicht ein Bieter in mehr als 2 Losen den ersten Platz, erhält er den Zuschlag für 2 Lose gemäß der von ihm im Angebot genannten Reihenfolge. In den anderen Losen rückt der Nächstplatzierte nach.
Die Lose 5 und 6 (Glasreinigung) sind davon nicht betroffen. D. h. ein Bieter kann den Zuschlag für die Lose 5 und/oder 6 erhalten – unabhängig davon, für wie viele der Lose 1 bis 4 er den Zuschlag erhält.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116 Mainz
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de
Sieht sich ein am Auftrag interessiertes Unternehmen durch die Nichteinhaltung von Vergabevorschriften in seinen Rechten verletzt, ist der Verstoß innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gegenüber dem Auftraggeber zu rügen (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB). Verstöße, die aufgrund der Bekanntmachung oder der Vergabeunterlagen erkennbar sind, müssen spätestens bis zu der in der Bekanntmachung genannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 und 3 GWB).
Der Antrag auf Einleitung eines Nachprüfungsverfahrens ist unzulässig, soweit mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).