Errichtung Interimslösung für das Regino-Gymnasium Bitburg-Prüm
Auftragsbekanntmachung
Bauauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Bitburg
NUTS-Code: DEB23 Eifelkreis Bitburg-Prüm
Postleitzahl: 54634
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.bitburg-pruem.de
Abschnitt II: Gegenstand
Errichtung Interimslösung für das Regino-Gymnasium Bitburg-Prüm
Errichtung Interimsschule Regino-Gymnasiums Prüm in vorgefertigter Holzbauweise mit einem hohen Vorfertigungsgrad einschließlich fest eingebauter Ausstattung und Erschließung durch einen Generalunternehmer.
Prüm
Der Auftraggeber beabsichtigt auf dem Hartplatz der Sportanlage „In der Dell“, Wandalbertstraße, 54595 Prüm (Grundstücksgröße ca. 10 000 m2) ein wiederverwendbares Schulgebäude in Holzmodulbauweise zu errichten. Das Gebäude wird an diesem Standort als Interimsschule für die Auslagerung des Schulbetriebs des Regino-Gymnasiums Prüm während der Dauer von Sanierungsmaßnahmen am Hauptgebäude der Schule benötigt. Die Interimsschule wird eine Standdauer von voraussichtlich mindestens 4 Jahren haben. Beabsichtigt ist die Realisierung des Projekts in vorgefertigter Holzbauweise mit einem hohen Vorfertigungsgrad einschließlich fest eingebauter Ausstattung und Erschließung durch einen Generalunternehmer. Es ist beabsichtigt, die Interimsschule nach Abschluss der Sanierungsarbeiten abzubauen und aufgeteilt in 4 Anlagen an vier andere Standorte zu versetzen und wiederzuverwenden. An den neuen Standorten sollen die Anlagen dann nicht als Interimslösung, sondern dauerhaft für schulische Zwecke als Unterrichts- und Nebenräume weiterverwendet werden.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
— unterschriebene Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gem. §§ 123, 124 GWB,
— unterschriebene Verpflichtungserklärung Mindestentgelt und Tariftreue gem. § 4 LTTG,
— unterschriebene Verpflichtungserklärung Arbeitnehmerentsendegesetz,
— unterschriebene Eigenerklärung zur Vermeidung des Erwerbs von Produkten aus ausbeuterischer Kinderarbeit,
— Die Eignungsprüfung erfolgt anhand der den Ausschreibungsunterlagen beigefügten Unterlage „Eignungskriterien“,
— Hinweis Bewerbung als Bietergemeinschaft: Im Falle der beabsichtigten Angebotsabgabe als Bietergemeinschaft ist das Formular Bietergemeinschaftserklärung vollständig auszufüllen und rechtsverbindlich unterzeichnet mit dem Angebot vorzulegen. Eines der Mitglieder der Bietergemeinschaft ist als bevollmächtigter Vertreterin / bevollmächtigter Vertreter für den Abschluss und die Durchführung des Vertrags zu benennen. Die geforderten Eignungsnachweise und Erklärungen müssen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorgelegt werden, soweit von diesem Leistungen erbracht werden,
— Hinweis Nachunternehmereinsatz: Beabsichtigt der Bieter, Teile der Leistung von anderen Unternehmen ausführen zu lassen oder sich bei der Erfüllung eines Auftrages im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche, finanzielle, technische oder berufliche Leistungsfähigkeit anderer Unternehmen zu bedienen, so muss er mit seinem Angebot die hierfür vorgesehenen Leistungen / Kapazitäten benennen. Der Bieter hat auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle zu einem von ihr bestimmten Zeitpunkt nachzuweisen, dass ihm die erforderlichen Kapazitäten der anderen Unternehmen zur Verfügung stehen und diese Unternehmen geeignet sind. Er hat den Namen, den gesetzlichen Vertreter sowie die Kontaktdaten dieser Unternehmen anzugeben und entsprechende Verpflichtungserklärungen dieser Unternehmen vorzulegen. Nimmt der Bieter im Hinblick auf die Kriterien für die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit im Rahmen einer Eignungsleihe die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung haften; die Haftungserklärung ist gleichzeitig mit der Verpflichtungserklärung abzugeben.
— Nachweis eines durchschnittlichen Jahresumsatzes in den letzten 3 abgeschlossenen Geschäftsjahren (2018 bis 2020) von mehr als 25 Mio. EUR (netto) durch Abgabe einer unterschriebenen Eigenerklärung,
— Nachweis des Bestehens einer Haftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mind. 3 Mio. EUR je Versicherungsfall für Personen- und Sachschäden.
— Referenzen von mind. 4 Projekten in modularer (2D-Elementbau und / oder 3D-Modulbau), demontierbarer Holzbauweise inkl. Planungsleistungen, inkl. kompletter TGA-Ausführung als Generalunternehmer, die nicht älter als 5 Jahre ab dem Termin der Fertigstellung (Fertigstellung nach Mai 2016) sein dürfen, unter Angabe eines Ansprechpartners auf Bauherrenseite und einer kurzen Projektbeschreibung. Davon: mind. 1 Referenz als 3D-Modulbau; mind. 2 Referenzen Bildungsbauten; mind. 1 Referenz für die bereits in der Planung eine spätere Versetzung vorgesehen war; mind. 1 Referenz mit Baukosten KG 300 + 400 von mehr als 7 Mio. EUR netto; mind. 2 Referenzen mit Baukosten KG 300 + 400 von mehr als 3 Mio. EUR netto; mind. 2 Referenzen mit den TGA-Anlagengruppen 1/2/3/4/5/6,
— Angabe der durchschnittlich beschäftigten Mitarbeiterzahl der letzten 3 Jahre (2018 bis 2020) getrennt nach den Bereichen technische Planung und bauliche Umsetzung.
Abschnitt IV: Verfahren
Bieter sind nicht zugelassen.
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Zur Überprüfung des Vergabeverfahrens kann ein Nachprüfungsantrag bei der o. g. Vergabekammer gestellt werden, solange ein wirksamer Zuschlag noch nicht erteilt worden ist. Der Zuschlag kann gem. § 134 Abs. 2 GWB 15 Kalendertage nach Absendung der Vorabinformation über die Ablehnung erteilt werden. Wird die Vorabinformation auf elektronischem Weg oder per Fax versandt, verkürzt die Frist sich auf 10 Kalendertage.
Auf die Rügepflicht gem. § 160 Abs. 3 GWB wird hingewiesen. Ein Vergabenachprüfungsantrag ist danach unzulässig, wenn:
— der Antragsteller den gerügten Verstoß gegen Vergabevorschriften im Vergabeverfahren erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb von 10 Kalendertagen gerügt hat (§ 160 Abs. 3 Nr. 1 GWB):
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 2 GWB),
— Verstöße gegen Vergabevorschriften, die in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Angebotsabgabe oder zur Bewerbung gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden (§ 160 Abs. 3 Nr. 3 GWB),
— mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind (§ 160 Abs. 3 Nr. 4 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Trier
Postleitzahl: 54292
Land: Deutschland
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: www.abc-rlp.de