Lieferung von Auftausalz 2021/2022 und 2022/2023 Referenznummer der Bekanntmachung: Z.21-0030
Auftragsbekanntmachung
Lieferauftrag
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
NUTS-Code: DEB Rheinland-Pfalz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 261 / 3029-1777
Fax: +49 261 / 29141-1500
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: https://lbm.rlp.de
Abschnitt II: Gegenstand
Lieferung von Auftausalz 2021/2022 und 2022/2023
Beschaffung und Lieferung von Auftausalz für den Winterdienst 2021/2022 und 2022/2023 im Amtsbereich des LBM Rheinland-Pfalz – Gesamtmenge 137 350 Tonnen – unterteilt in 14 Lose.
LBM Bad Kreuznach
55543 Bad Kreuznach SM Bad Kreuznach
SM Sobernheim
SM Birkenfeld
SM Kastellaun
SM Kirchberg
MSM Kirn
MSM Simmern
Lieferung 22 600 Tonnen
Einlagerung 22 600 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Cochem-Koblenz
56812 Cochem SM Adenau
SM Alf
MSS Cochem
SM Dierdorf
SM Koblenz
SM Kruft
SM Linz
SM Mayen
MSM Neuwied
MSM Sinzig
Lieferung 22 200 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz
LBM Diez
65582 Diez SM Altenkirchen
MSM Bad Ems
MSM Betzdorf
SM Bogel
SM Diez
MSM Hachenburg
SM Montabaur
SM Rennerod
Lieferung 23 000 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz
LBM Gerolstein
54568 Gerolstein SM Arzfeld
MSM Bitburg
MSM Daun
SM Gerolstein
SM Irrel
SM Kyllburg
MSM Prüm
SM Kelberg
Lieferung 24 000 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz
LBM Trier
54295 Trier SM Bernkastel
MSM Hermeskeil
SM Manderscheid
SM Saarburg
SM Thalfang
SM Trier
MSM Wittlich
Lieferung 17 400 Tonnen
Einlagerung 17 400 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Kaiserslautern
67655 Kaiserslautern SM Dahn
SM Kaiserslautern
MSM Kusel
SM Landstuhl
MSM Waldfischbach
SM Wolfstein
Lieferung 12 100 Tonnen
Einlagerung 6 100 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Speyer
67346 Speyer SM Annweiler
SM Grünstadt
SM Kandel
MSM Landau
MSM Neustadt
SM Speyer
Lieferung 6 800 Tonnen
Einlagerung 6 800 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Worms
67547 Worms SM Bingen
MSM Erbes-Büdesheim
SM Mainz
SM Rockenhausen
SM Worms
Lieferung 6 300 Tonnen
Einlagerung 5 000 Tonnen.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung und Einlagerung von Auftausalz
LBM Cochem-Koblenz SILO
56812 Cochem MSM Cochem
SM Mayen
SM Adenau
MSM Neuwied
Lieferung 700 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Diez SILO
65582 Diez MSM Betzdorf
Lieferung 450 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Gerolstein SILO
54568 Gerolstein SM Irrel
SM Prüm
Lieferung 800 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Trier SILO
54292 Trier MSM Hermeskeil
SM Wittlich
Lieferung 450 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Kaiserslautern SILO
67657 Kaiserlautern MSM Waldfischbach
Lieferung 350 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
LBM Worms SILO
67547 Worms SM Mainz
Lieferung 200 Tonnen für Silo mit Einlagerung.
Der Vertrag gilt für die Zeit von Zuschlagserteilung bis zum 30. April des zweiten Folgejahres (30.4.2023) bzw. im Optionsfall bis zum 30. April des dritten Folgejahres (30.4.2024)
Restmengen, die während der Vertragslaufzeit nicht bis zum 30. April des 2. Folgejahres durch den Auftraggeber abgenommen wurden, werden danach zum angebotenen Einheitspreis des Leistungsverzeichnisses bis zum 30. April des 3. Folgejahres in die Lagerstellen des Auftraggebers übernommen.
Für den Fall, dass der Auftragnehmer für die vollständige Leistungserbringung wegen Kündigung oder Insolvenz ausfällt, behält sich der Auftraggeber entsprechend § 132 Abs. 2, Nr. 4, lit. a) GWB vor, die verbleibende Leistung den übrigen geeigneten Unternehmen in der Reihenfolge des Ergebnisses aus dem vorangegangenen Vergabeverfahren, beginnend mit dem Zweitplatzierten, anzutragen.
Lieferung von Auftausalz für Silo mit Einlagerung
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Mit dem Angebot ist die „Eigenerklärung zur Eignung“ ausgefüllt vorzulegen und Angaben zu machen über:
— das Vorliegen von Ausschlussgründen gemäß den §§ 123 und 124 GWB (siehe z. B. https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__123.html und https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__124.html),
— die Eintragung in das Berufsregister,
— die ordnungsgemäße Zahlung von Steuern und Abgaben sowie der Beiträge zur gesetzlichen Sozialversicherung,
— Insolvenzverfahren und Liquidation,
Bietergemeinschaften legen die HVA L-StB Erklärung Bieter-/Arbeitsgemeinschaft vor. Im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Mit dem Angebot ist die „Eigenerklärung zur Eignung“ ausgefüllt vorzulegen und folgende Angaben zu machen:
a) Benennung geeigneter Referenzen über früher ausgeführte Liefer- und Dienstleistungen der in den letzten höchstens 3 Jahren erbrachten wesentlichen Leistungen,
b) Angabe, welche Teile des Auftrags als Unteraufträge vergeben werden; im Fall der Unterauftragsvergabe sind die HVA L-StB-Vordrucke Leistungen von Unterauftragnehmern und Verpflichtungserklärung Leistungen anderer Unternehmer vorzulegen.
Folgende Unterlagen sind zusätzlich mit einzureichen:
— Produktbeschreibung für Natriumchlorid-Tausalz (NaCl),
— Nachweise (Analyseprotokolle) eines zertifizierten Prüflabors (auf eigener Anlage),
— Ergebnis der Bestimmung der Rieselfähigkeit (auf eigener Anlage),
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Mit Abgabe des Angebotes erkennt der Bieter die den Vergabeunterlagen beigefügten Vertragsbedingungen an. Der Teil B der Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL/B) wird Vertragsbestandteil. Bieter, Mitglieder einer Bietergemeinschaft sowie benannte Unterauftragnehmer haben mit Abgabe des Angebotes die Anlage „Tariftreueerklärung“ vorzulegen und sich für die Dauer der Wirksamkeit des Vertrages zu verpflichten, die Regelungen des rheinland-pfälzischen Landestariftreuegesetz – LTTG in der jeweils gültigen Fassung (einsehbar z. B. unter: https://lsjv.rlp.de/de/unsere-aufgaben/arbeit/landestariftreuegesetz-lttg/) einzuhalten.
Fehlt die Erklärung bei Angebotsabgabe und wird sie auch nach Aufforderung nicht vorgelegt, so wird das Angebot von der Wertung ausgeschlossen (§ 3 Abs. 1 S. 3 und § 4 Abs. 6 S. 1 LTTG).
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Das Vergabeverfahren wird vollständig elektronisch im webbasierten „Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz“ unter www.vergabe.rlp.de durchgeführt.
Die Vergabeunterlagen werden ausschließlich in elektronischer Form auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz bereitgestellt. Sie können dort u.a. über die Suchfunktion („Bekanntmachungen finden“) und Eingabe der unten stehenden Bekanntmachungs-ID aufgefunden und – ohne vorherige Registrierung – unentgeltlich, uneingeschränkt, vollständig und direkt abgerufen werden. Ein anderweitiger Versand der Vergabeunterlagen (z.B. per E-Mail) erfolgt nicht.
Für die Abgabe von Angeboten ist zwingend eine Registrierung und Freischaltung für den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz erforderlich (§ 9 Abs. 3 VgV).
Zugelassen sind ausschließlich elektronische Angebote.
Diese müssen über das sog. Bietertool auf dem Vergabemarktplatz Rheinland-Pfalz abgegeben werden (vgl. § 53 Abs. 1 VgV).
Es sind folgende Möglichkeiten der Abgabe von elektronischen Angeboten zugelassen:
— Textform („einfache“ elektronische Signatur),
— Fortgeschrittene elektronische Signatur,
— Qualifizierte elektronische Signatur,
Die Abgabe von Angeboten in Papierform ist unzulässig!
Fragen zu den Vergabeunterlagen (Bieterfragen) sind im Hinblick auf § 20 Abs. 3 Nr. 1 VgV spätestens bis zum 9. Kalendertag vor Ablauf der Angebotsfrist in Textform über den entsprechenden Projektraum des Vergabemarktplatzes Rheinland-Pfalz zu stellen.
Die Einzelheiten sind den elektronisch bereitgestellten Vergabeunterlagen zu entnehmen.
Bekanntmachungs-ID: CXS2YY5YYL6.
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Internet-Adresse: https://mwvlw.rlp.de/de/ministerium/zugeordnete-institutionen/vergabekammer/
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 261 / 3029-0
Fax: +49 261 / 29141-1107
Internet-Adresse: https://lbm.rlp.de
Die Vergabestelle weist ausdrücklich auf die Rügeobliegenheiten der Unternehmen/Bewerber/Bieter sowie auf die Präklusionsregelungen gemäß § 160 Abs. 3 S. 1 Nr. 1 bis Nr. 4 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__160.html) hinsichtlich der Behauptung von Verstößen gegen die Bestimmungen über das Vergabeverfahren hin.
§ 160 GWB lautet:
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4) mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
Die Vergabestelle wird gemäß § 134 GWB (siehe z.B.: https://www.gesetze-im-internet.de/gwb/__134.html) die Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, hiervon vor Zuschlagserteilung nach Maßgabe des § 134 Abs. 1 GWB informieren. Bei schriftlicher Information darf der Vertrag erst 15 Kalendertage, bei Information auf elektronischem Weg oder per Fax erst 10 Kalendertage nach Absendung der Information geschlossen werden (§ 134 Abs. 2 S. 1 und S. 2 GWB). Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber, auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter und Bewerber kommt es nicht an (§ 134 Abs. 2 S. 3 GWB).
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Koblenz
Postleitzahl: 56068
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 261 / 3029-0
Fax: +49 261 / 29141-1107
Internet-Adresse: https://lbm.rlp.de