Wertstoffhofentsorgung: Altholz und PPK-Verwertung Referenznummer der Bekanntmachung: AWB WSH2021
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Nieder-Olm
NUTS-Code: DEB3J Mainz-Bingen
Postleitzahl: 55268
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]1
Fax: [gelöscht]7
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.awb-mainz-bingen.de
Abschnitt II: Gegenstand
Wertstoffhofentsorgung: Altholz und PPK-Verwertung
Wertstoffhofentsorgung: Altholz und PPK-Verwertung incl. Containergestellung und Abfalltransporte. Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E67237656.
Altholzverwertung incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte
Wertstoffhöfe des Landkreises Mainz-Bingen und Verwertungsanlage(n) des AN
Altholzverwertung incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte. Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E67237656.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 1 Jahr.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 1 Jahr.
Verwertung von Altpapier incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte
Wertstoffhöfe des Landkreises Mainz-Bingen und Verwertungsanlage(n) des AN
Verwertung von Altpapier incl. Containergestellung auf Wertstoffhöfen und Abfalltransporte. Nähere Angaben siehe https://www.subreport.de/E67237656.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 1 Jahr.
Einseitige Verlängerungsoption des AG für 1 Jahr.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Angabe des Gesamtumsatzes des Unternehmens und des Umsatzes bezüglich Containerdienstleistungen. Dazu ist das per Download zur Verfügung stehende Formular (Anlage 1.2) zu verwenden. Die Angaben können auf- oder abgerundet angegeben werden. Grundlage der Angaben müssen keine testierten Abschlüsse sein, es ist ausreichend, wenn dem Bieter sein jeweiliger Umsatz des betreffenden Jahres bekannt ist.
Der Bieter kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er nachweist, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, in dem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt. Diese Möglichkeitbesteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bieter und den anderen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Ein Bewerber oder Bieter kann jedoch im Hinblick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit oder die einschlägige berufliche Erfahrung die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitätenbenötigt werden.
Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Vorlage von mindestens einem aktuellen Referenzprojekt über 3 Jahre (zurückgemessen ab dem Tag der Angebotsabgabe) bezüglich der Leistungen der Containergestellung und Containertransporte (für kommunale wie auch private Kunden) mit Angabe des Auftraggebers, dessen Ansprechpartner mit dazugehöriger Telefonnummer und der Anzahl an Containern im benannten Referenzprojekt. Dazu ist das Formular nach Datei „Anlage 1.3 Formular Referenzen Container.docx“ (steht per Download zur Verfügung) zu verwenden. Maßgeblich für die Beurteilung, ob der Bieter die Referenzkriterien erfüllt ist, dass der Bieter mit Hilfe des Formulars (erforderlichenfalls zusätzlicher ergänzender Angaben und/oder Erläuterungen) nachweist, dass er über den genannten Zeitraum auf dem Markt bezogen auf die Leistungen der Containergestellung und Containertransporte tätig war bzw. derzeit ist (berufliche Leistungsfähigkeit).
Zur Eignungsleihe: Siehe Nr. III.1.2). Geforderte Eignungsnachweise (gem. §§ 122 ff. GWB, §§ 42 ff. VgV), die in Form anerkannter Präqualifikationsnachweise (u. a. HPQR) vorliegen, werden zugelassen und anerkannt, wenn die Präqualifikationsnachweise in Form und Inhalt den geforderten Eignungsnachweisen entsprechen.
Abgabe von Eigenerklärungen gemäß Formular Anlage 1.4 Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen.docx, für Angebote mit NU und im Fall von Bietergemeinschaften muss jedes Unternehmen eine entsprechende Erklärung einreichen (Anlage 1.4, Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen). Die Eigenerklärung des Bieters nach Formular Anlage 1.4 ist mit der Angabe von Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, abgegeben, dieses gilt auch für Angebote von Bietergemeinschaften, wenn der Bevollmächtigte der BG die Erklärung abgibt oder der Nachweis von allen Mitgliedern der BG abgegeben ist.
Erklärung zur Einhaltung der Bedingungen des Landestariftreuegesetz LTTG (Datei „Anlage 2 Mustererklärung LTTG.docx“, steht per Download zur Verfügung): Die Erklärung muss mit Ort, Datum und lesbare Erklärung, in der die Person des Erklärenden genannt ist, versehen sein und mit dem Angebot eingereicht werden.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Soweit Eignungsnachweise identisch für die beiden Lose abgefordert werden und der Bieter Angebote für beide Lose abgibt, genügt die einmalige Vorlage dieser Nachweise, d. h. Nachweise, die in einem Angebot eines Loses enthalten sind, gelten auch für die Angebote dieses Bieters für das jeweils andere Los.
Gleiches gilt, wenn der Auftraggeber von seinem Recht zur Nachforderung fehlender Unterlagen und Angaben Gebrauch macht, d. h. nachgeforderte Unterlagen und Angaben, die für ein Los eingereicht werden, gelten für das andere Los als ein- bzw. nachgereicht, sofern sie identisch sind.
Die Preisnachlässe, die für den Fall der Vergabe beider Lose eingeräumt werden, werden dann in der Wertung berücksichtigt, wenn über beide Lose hinweg sich der niedrigste Gesamt-Wertungspreis (unter Einrechnung der jeweiligen Rabatte und Skonti) oder höchste Überschuss errechnet. Auf die Regelungen der Bewerbungsbedingungen nach BB Los 1 + 2 Nr. 14 wird ausdrücklich hingewiesen.
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Fax: [gelöscht]
Nachfolgend ist der Wortlaut im Auszug von § 160 GWB wiedergegeben. Insbesondere wird auf Abs. 3 Nr. 4 hingewiesen.
„§ 160 GWB – Einleitung, Antrag
(1) Die Vergabekammer leitet ein Nachprüfungsverfahren nur auf Antrag ein.
(2) Antragsbefugt ist jedes Unternehmen, das ein Interesse an dem öffentlichen Auftrag oder der Konzession hat und eine Verletzung in seinen Rechten nach § 97 Absatz 6 durch Nichtbeachtung von Vergabevorschriften geltend macht. Dabei ist darzulegen, dass dem Unternehmen durch die behauptete Verletzung der Vergabevorschriften ein Schaden entstanden ist oder zu entstehen droht.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit
1. der Bieter den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3. Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.“