Tragwerksplanung KiTa Stelzenberg Referenznummer der Bekanntmachung: 20210618
Auftragsbekanntmachung
Dienstleistungen
Abschnitt I: Öffentlicher Auftraggeber
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Landstuhl
NUTS-Code: DEB3F Kaiserslautern, Landkreis
Postleitzahl: 66849
Land: Deutschland
Kontaktstelle(n):[gelöscht]
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: [gelöscht]
Internet-Adresse(n):
Hauptadresse: www.stelzenberg.de
Abschnitt II: Gegenstand
Tragwerksplanung KiTa Stelzenberg
Die Ortsgemeinde Stelzenberg beabsichtigt Leistungen zur Tragwerksplanung i.S.v. § 73 VgV Leistungsphasen 1-6 HOAI für den Neubau einer Kindertagesstätte in Stelzenberg extern zu vergeben.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
KiTa Stelzenberg
Am Hirtenacker 3
67705 Stelzenberg
Der bestehende Kindergarten der Ortsgemeinde Stelzenberg ist grundlegend sanierungsbedürftig und entspricht darüber hinaus nicht den aktuellen brandschutztechnischen Anforderungen. Zudem kann er dem aktuellen Bedarf an Kindergartenplätzen in der Gemeinde nicht gerecht werden. Im Rahmen einer im Jahr 2021 durchgeführten Machbarkeitsstudie wurden die grundsätzlichen Optionen Standorterhalt/Sanierung oder Neubau sowie Standortwechsel/Neubau geprüft. Als wirtschaftlichste Option hat sich der Rückbau des Bestandsgebäudes und ein Neubau einer Kindertagesstätte am selben Standort herauskristallisiert.
Ein Neubau kann den aktuell besten energetischen und pädagogischen Standard bei deutlich geringeren Betriebskosten sicherstellen und damit den Bedarfen der wachsenden Ortsgemeinde nachhaltig gerecht werden. Der Neubau ist so zu planen, dass er den Anforderungen an eine zeitgemäße Kinderbetreuung gerecht wird sowie die baulichen Voraussetzungen für eine 3-zügige Kindertagesstätte mit Ganztagesbetrieb und die Möglichkeiten flexibler Raumgestaltungen geschaffen werden. Das Gebäude soll als räumliche Grundlage dienen, um die Kinder sowohl in ihren Basiskompetenzen als auch in ihrer Entwicklung von Fähigkeiten und Strategien zur Bewältigung von Lebensanforderungen stärken zu können.
Die neue Kindertagesstätte soll 3 Gruppenräume sowie jeweils einen Intensivraum beinhalten, hinzukommen jeweils Schlaf- und Ruheräume, Wickel- und Sanitärräume sowie Garderoben, die entwurfsabhängig in den Flur integriert werden können. Darüber hinaus sind Räume für Personal und Hauswirtschaft sowie ergänzende allgemeine Räume zu planen. Eine genaue Darstellung der geforderten Räume ist dem Raumprogramm in den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen zu entnehmen.
Der bisherige Standort soll kurzfristig rückgebaut werden, parallel dazu wird das vorliegende Vergabeverfahren gestartet. Es wird zudem angestrebt, dass im Rahmen des Rück- und Neubaus mittels Geländemodellierung eine Verbesserung der Parksituation geschaffen wird. Die Gemeinde hat darüber hinaus zusätzliche Flächen erworben, die zur Verbesserung der fußläufigen Anbindung der Kindertagesstätte dienen sollen. Diese Anbindung ist bei der Planung (insbesondere bzgl. der Erschließung des Gebäudes) zu berücksichtigen. Eine detaillierte Darstellung der beschriebenen Flächen kann den zusätzlich zur Verfügung gestellten Unterlagen entnommen werden.
Die Ortsgemeinde Stelzenberg schreibt vorliegend insofern Fachplanungsleistungen der Tragwerksplanung i. S. v. § 73 VgV zum Neubau einer Kindertagesstätte aus. Gegenstand der Ausschreibung sind die Leistungsphasen 1 bis 6 gemäß § 51 HOAI mit Grund- und besonderen Leistungen gemäß Anlage 14 HOAI. Es ist eine stufenweise Beauftragung der einzelnen Leistungsphasen vorgesehen.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Überschreitet die Zahl geeigneter Bewerber die festgelegte Höchstzahl, erfolgt die Auswahl der Bewerber, die zur Angebotsabgabe aufgefordert werden anhand folgender objektiver Kriterien:
— nachgewiesene Referenzleistungen des Bewerbers,
— nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters,
— nachgewiesene Eignung des für die Leitungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Wichtiger Hinweis:
Für die Bewertung wird jeweils nur die als priorisiert gekennzeichnete Referenz (Referenzleistung des Bewerbers, Projektleiter und stellvertretender Projektleiter) berücksichtigt. Die Referenzen sind durch den Bewerber entsprechend in den Formblättern zu priorisieren. Erfolgt auch nach ggf. erfolgter Nachforderung keine Priorisierung der Referenzen, so wird dies die Vergabestelle vornehmen und entsprechend die Wertung vornehmen.
Das Einreichen von mehr als 3 Referenzen ist nicht erwünscht.
Dabei wird die Referenzleistung des Bewerbers wie folgt bewertet:
— Kriterium „Vergleichbarkeit der Planungsaufgabe“
Ab Gemeinschaftshalle / Dorfgemeinschaftshaus oder andere öff. Gebäude 1 Punkt
Ab Schule oder ähnliche Bildungsbauten 3 Punkte
Ab Kindergarten / Kindertagesstätte 5 Punkte
— Kriterium „Art der Planungsaufgabe“
Sanierung / Umbau 1 Punkt
Neubau 3 Punkte
— Kriterium „Komplexität der Planungsaufgabe“
Ab Honorarzone II 1 Punkt
Ab Honorarzone III oder höher 2 Punkte
— Kriterium „Bauvolumen KG 200 bis 700 netto“ des Vorhabens
Ab 1,0 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 1 Punkt
Ab 1,5 Mio. EUR netto Bauvolumen (KG 200 bis 700 nach DIN 276) 2 Punkte
— Kriterium „vertraglich übernommene Leistungen“
Mindestens LP 2 bis 5 1 Punkt
LP 1 bis 6 2 Punkte
— Kriterium „Aktualität der Planungsaufgabe“
Referenz aus dem Jahr 2016 1 Punkt
Referenz aus dem Jahr 2017 / 2018 2 Punkte
Referenz aus dem Jahr 2019 / 2020 oder später 3 Punkte
Dementsprechend können für die nachgewiesene Referenzleistung des Bewerbers maximal 17 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des Projektleiters“
Ab Technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
Kriterium „Berufserfahrung des Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Die nachgewiesene Eignung des für die Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters wird wie folgt gewertet:
— Kriterium „Qualifikation des stellvertretenden Projektleiters“
Ab technische Ausbildung 1 Punkt
Ab B.Sc. oder entsprechend 3 Punkte
Ab Dipl.-Ing, M.Sc. oder entsprechend 5 Punkte
— Kriterium „Berufserfahrung des stellvertretenden Projektleiters“
Ab 3 Jahre 1 Punkt
Ab 5 Jahre 2 Punkte
Ab 7 Jahre 3 Punkte
Ab 10 Jahre 4 Punkte
Ab 15 Jahre 5 Punkte
Darüber hinaus wird die für den vorgesehenen stellvertretenden Projektleiter eingereichte Referenz entsprechend der Referenzleistung des Bewerbers bewertet. Dementsprechend können maximal 27 Punkte erreicht werden.
Insgesamt ergibt sich eine maximal Punktzahl von 71 Punkten. Die 5 Bewerber mit der höchsten
Gesamtpunktzahl werden zur Angebotsabgabe aufgefordert. Wird auch nach Anwendung der objektive Auswahlkriterien die Höchstzahl überschritten, weil Bewerber dieselbe Punktzahl aufweisen, erfolgt die Auswahl zwischen den Bewerbern mit derselben Punktzahl durch Los.
Es ist eine stufenweise Beauftragung vorgesehen. Die Beauftragung erfolgt zunächst für die Bearbeitungsstufe I (LP 1-4 HOAI). Der Auftrag kann um die Bearbeitungsstufe II (LP 5-6 HOAI) verlängert werden. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Beauftragung der weiteren Bearbeitungsstufen.
Abschnitt III: Rechtliche, wirtschaftliche, finanzielle und technische Angaben
Nachweis, dass der Bewerber zur Führung der Bezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ berechtigt ist durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Ingenieurin / Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Berufsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Bewerbererklärung“ – dass dem Bewerber keine zwingenden oder fakultativen Ausschlussgründe gemäß §§ 123, 124 GWB bekannt sind. Bei Bewerbergemeinschaften ist der Nachweis von allen Mitgliedern der Bewerbergemeinschaft zu erbringen.
1. Nachweis einer Berufshaftpflichtversicherung durch Vorlage einer aktuellen Versicherungsbescheinigung – oder Erklärung des Versicherers im Auftragsfall entsprechend zu erhöhen – mit zweifach pro Versicherungsjahr zur Verfügung stehenden Mindest-Deckungssummen von [Betrag gelöscht] EUR für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden. Die Versicherungspolice hat eine Nachhaftung von mindestens 5 Jahren vorzusehen.
Der Nachweis der Berufshaftpflichtversicherung mit den genannten Versicherungsbedingungen ist von jedem Mitglied der Bewerbergemeinschaft zu erbringen mit der Maßgabe, dass es allerdings genügt, wenn die Addition der nachgewiesenen Mindest-Deckungssummen der Mitglieder der Bewerbergemeinschaft die geforderten MindestDeckungssummen von EUR 1.000.000,00 für Personenschäden sowie [Betrag gelöscht] EUR für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden erreichen.
1. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Referenzleistung des Bewerbers“ – zu in den letzten 5 Jahren abgeschlossenen oder noch laufenden Referenzleistungen im Bereich Tragwerksplanung gem. Anlage 14.1 zu § 51 Abs. 5 HOAI.
2. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen Projektleiters.
3. Nachweis – zunächst nur Eigenerklärung gemäß Formblatt „stellvertretender Projektleiter“ – über die Eignung des zur Leistungserbringung vorgesehenen stellvertretenden Projektleiters.
Die Erbringung der Leistung ist Bewerbern, die zur Führung der Bezeichnung „Ingenieurin / Ingenieur“ berechtigt sind und dies durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweisen können.
Ist der Bewerber eine juristische Person, ist er nur teilnahmeberechtigt, wenn er für die Durchführung der Aufgabe einen verantwortlichen Angehörigen des Berufes „Ingenieurin / Ingenieur“ benennt und dessen Berechtigung zur Führung der Beurfsbezeichnung durch Vorlage einer entsprechenden Bescheinigung nachweist.
Abschnitt IV: Verfahren
Abschnitt VI: Weitere Angaben
Bekanntmachungs-ID: CXP4YNXRRXR
Postanschrift:[gelöscht]
Ort: Mainz
Postleitzahl: 55116
Land: Deutschland
E-Mail: [gelöscht]
Telefon: +49 6131 / 16-0
Fax: [gelöscht]
In diesem Zusammenhang wird auf die §§ 160 Abs. 3 und 135 Abs. 1 und 2 GWB hingewiesen, die nachfolgend in ihrem Wortlaut aufgeführt sind:
§ 160 Abs. 3 GWB, Einleitung, Antrag.
(3) Der Antrag ist unzulässig, soweit:
1) der Antragsteller den geltend gemachten Verstoß gegen Vergabevorschriften vor Einreichen des Nachprüfungsantrags erkannt und gegenüber dem Auftraggeber nicht innerhalb einer Frist von 10 Kalendertagen gerügt hat; der Ablauf der Frist nach § 134 Absatz 2 bleibt unberührt,
2) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die aufgrund der Bekanntmachung erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der in der Bekanntmachung benannten Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden,
3) Verstöße gegen Vergabevorschriften, die erst in den Vergabeunterlagen erkennbar sind, nicht spätestens bis zum Ablauf der Frist zur Bewerbung oder zur Angebotsabgabe gegenüber dem Auftraggeber gerügt werden, 4. mehr als 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, vergangen sind.
Satz 1 gilt nicht bei einem Antrag auf Feststellung der Unwirksamkeit des Vertrags nach § 135 Absatz 1 Nummer 2. § 134 Absatz 1 Satz 2 bleibt unberührt.
§ 135 Abs. 1 und 2, Unwirksamkeit.
(1) Ein öffentlicher Auftrag ist von Anfang an unwirksam, wenn der öffentliche Auftraggeber
1. gegen § 134 verstoßen hat oder
2. den Auftrag ohne vorherige Veröffentlichung einer Bekanntmachung im Amtsblatt der Europäischen Union vergeben hat, ohne dass dies aufgrund Gesetzes gestattet ist, und dieser Verstoß in einem Nachprüfungsverfahren festgestellt worden ist.
(2) Die Unwirksamkeit nach Absatz 1 kann nur festgestellt werden, wenn sie im Nachprüfungsverfahren innerhalb von 30 Kalendertagen nach der Information der betroffenen Bieter und
Bewerber durch den öffentlichen Auftraggeber über den Abschluss des Vertrags, jedoch nicht später als 6 Monate nach Vertragsschluss geltend gemacht worden ist. Hat der Auftraggeber die Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union bekannt gemacht, endet die Frist zur Geltendmachung der Unwirksamkeit 30 Kalendertage nach Veröffentlichung der Bekanntmachung der Auftragsvergabe im Amtsblatt der Europäischen Union.